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Winterdienst- und Grauflächenreinigungsleistungen für 13 Bundesliegenschaften in Nordrhein-Westfalen, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Dortmund (Vergabenummer VOEK 199-25)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 199-25veröffentlicht 05.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 184 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 8 Lose · in 47 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
47 Monate01.11.2026 – 30.09.2030, bis zu 1 Verlängerung
Lose
8
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2030
    vor 7 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Los 1; Winterdienstleistungen für eine Bundesliegenschaft in Ahaus Los 2; Winterdienstleistungen für eine Bundesliegenschaft in Gronau Los 3; Winterdienstleistungen für eine Bundesliegenschaft in Coesfeld Los 4; Winterdienstleistungen für eine Bundesliegenschaft in Münster Los 5; Winterdienst- und Grauflächenreinigungsleistungen für eine Bundesliegenschaft in Bielefeld Los 6; Winterdienstleistungen für vier Bundesliegenschaften in Münster Los 7; Winterdienst- bzw. Grauflächenreinigungsleistungen für zwei Bundesliegenschaft in Münster Los 8; Winterdienstleistungen für zwei Bundesliegenschaften in Münster

Lose8 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1; Winterdienstleistungen für eine Bundesliegenschaft in Ahaus

a) WE 140029; THW OV Ahaus, Georgstraße 7, 48683 Ahaus 1. Winterdienst 1.1 Öffentliche Flächen - Öffentlicher Gehweg, ca. 192 m²

47 Monate–
2
Los 2; Winterdienstleistungen für eine Bundesliegenschaft in Gronau

a) WE 140028; THW OV Gronau, Vereinsstraße 135, 48599 Gronau 1. Winterdienst 1.1 Öffentliche Flächen - Öffentlicher Gehweg, ca. 50 m² - Öffentliche Verkehrsfläche, ca. 25 m²

47 Monate–
3
Los 3; Winterdienstleistungen für eine Bundesliegenschaft in Coesfeld

a) WE 139906; THW OV Coesfeld, Osterwicker Straße 85 a, 48653 Coesfeld 1. Winterdienst 1.1 Öffentliche Flächen - Öffentlicher Gehweg, ca. 83 m²

47 Monate–
4
Los 4; Winterdienstleistungen für eine Bundesliegenschaft in Münster

a) WE 125808; Bildungs- und Wissenschaftszentrum des Bundes (BWZ), Gescherweg 94 – 100, 48161 Münster 1. Winterdienst 1.1 Öffentliche Flächen - Öffentliche Gehwege, ca. 801 m² 1.2 Nichtöffentliche Flächen - Nichtöffentliche Wegeflächen, ca. 3.968 m² - Nichtöffentliche Wegeflächen auf Ebene 2 (nur mit Fahrzeug ≤ 4,8 t), ca. 1.112 m² - Nichtöffentliche Unbefestigte Wegeflächen (Handreinigung – nur Räumen), ca. 269 m² - Nichtöffentliche Verkehrsflächen, ca. 1.634 m² - Nichtöffentliche Verkehrsflächen, ca. 105 m² - Nichtöffentliche Verkehrsflächen (Rasengittersteine – nur Räumen), ca. 1.163 m² - Nichtöffentliche Unbefestigte Verkehrsflächen (Handreinigung – nur Räumen), ca. 180 m² - Treppen (Pflaster – Handreinigung), ca. 215 m² - Treppen (Beton – Handreinigung), ca. 130 m² - Rampen, ca. 252 m² - Zusätzliche Streugutentfernung Nichtöffentliche Flächen, ca. 7.416 m² - BEDARFSPOSITION 1.3 Parkdeck - Fahrspuren EG überdacht, ca. 5.500 m² - Fahrspuren EG nicht überdacht, ca. 750 m² - Fahrspuren OG nicht überdacht, ca. 4.750 m² - Offene Treppenhäuser, ca. 60 m² - Rampen, ca. 296 m² - BEDARFSPOSITION - Schneeabtransport, ca. 2.000 m³ - BEDARFSPOSITION - Zusätzliche Streugutentfernung Fahrspuren Parkdeck, ca. 11.000 m² - BEDARFSPOSITION

47 Monate–
5
Los 5; Winterdienst- und Grauflächenreinigungsleistungen für eine Bundesliegenschaft in Bielefeld

a) WE 149739; Aus- und Fortbildungsstätte der Bundespolizei, Detmolder Straße 440, 33605 Bielefeld 1. Grauflächenreinigung 1.1 Öffentliche Flächen - Reinigung Öffentlicher Gehweg, ca. 1.853 m² 1.2 Nichtöffentliche Flächen - Reinigung Nichtöffentliche Wegeflächen, ca. 14.157 m² - Reinigung Nichtöffentliche Verkehrsflächen, ca. 69.296 m² - Reinigung Parkplätze, ca. 23.711 m² - Reinigung Treppen (Handreinigung), ca. 220 m² - Reinigung Müllplätze, ca. 43 m² - Reinigung und Pflege der Sportanlagen, ca. 1.275 m² - Zusätzliche Laubaufnahme, ca. 90.570 m² - Zusätzliche Laubaufnahme, ca. 90.570 m² - BEDARFSPOSITION - Ablaufschächte/Gullys (Regeneinläufe) reinigen, 228 Stück - Lichtschächte reinigen, 38 Stück 2. Winterdienst 2.1 Öffentliche Flächen - Öffentliche Gehwege (Handreinigung), ca. 918 m² 2.2 Nichtöffentliche Flächen - Nichtöffentliche Wegeflächen (Handreinigung), ca. 14.157 m² - Nichtöffentliche Verkehrsflächen, ca. 69.296 m² (davon 23.000 m² Handreinigung) - Parkplätze, ca. 23.711 m² - Treppen (Handreinigung), ca. 220 m² - Zusätzliche Streugutentfernung Nichtöffentliche Flächen, ca. 107.384 m² - BEDARFSPOSITION

4 Jahre–
6
Los 6; Winterdienstleistungen für vier Bundesliegenschaften in Münster

a) WE 146620; Reihenhäuser des BWZ Münster, Bentheimweg 1 – 23 (ungerade), 48161 Münster 1. Winterdienst 1.1 Öffentliche Flächen - Öffentlicher Gehweg, ca. 91 m² 1.2 Nichtöffentliche Flächen - Nichtöffentliche Flächen, ca. 88 m² - Treppen (Handreinigung), ca. 10 m² b) WE 147683; Reihenhäuser des BWZ Münster, Bentheimweg 2 – 24 (gerade), 48161 Münster 1. Winterdienst 1.1 Öffentliche Flächen - Öffentlicher Gehweg, ca. 95 m² 1.2 Nichtöffentliche Flächen - Nichtöffentliche Flächen, ca. 78 m² - Treppen (Handreinigung), ca. 10 m² c) WE 147684; Reihenhäuser des BWZ Münster, Gronauweg 12 – 26 und 30 – 36 (gerade), 48161 Münster 1. Winterdienst 1.1 Öffentliche Flächen - Öffentlicher Gehweg, ca. 176 m² 1.2 Nichtöffentliche Flächen - Nichtöffentliche Flächen, ca. 9 m² - Treppen (Handreinigung), ca. 120 m² d) WE 147685; Reihenhäuser des BWZ Münster, Ochtrupweg 2 – 28 (gerade), 48161 Münster 1. Winterdienst 1.1 Öffentliche Flächen - Öffentlicher Gehweg, ca. 211 m² 1.2 Nichtöffentliche Flächen - Nichtöffentliche Flächen, ca. 100 m² - Treppen (Handreinigung), ca. 12 m²

47 Monate–
7
Los 7; Winterdienst- bzw. Grauflächenreinigungsleistungen für zwei Bundesliegenschaft in Münster

a) WE 146517; Reihenhäuser des BWZ Münster, Buschstraße 2 – 12 (gerade), 48167 Münster 1. Winterdienst 1.1 Öffentliche Flächen - Öffentlicher Gehweg, ca. 95 m² 1.2 Nichtöffentliche Flächen - Nichtöffentliche Flächen, ca. 71 m² - Treppen (Handreinigung), ca. 6 m² b) WE 142966; Bundesamt für Güterverkehr (BAG) Münster, Grevener Straße 129, 48159 Münster 1. Grauflächenreinigung 1.1 Öffentliche Flächen - Reinigung Öffentlicher Gehweg, ca. 120 m² - Reinigung Öffentlicher Gehweg, ca. 120 m² 1.2 Nichtöffentliche Flächen - Reinigung Nichtöffentliche Wegeflächen und Parkplätze, ca. 202 m² - Reinigung Treppen, Treppenabsatz und Müllplatz (Handreinigung), ca. 20 m² - Versickerungsschacht im Kellerabgang, 1 Stück - Ablaufschacht (Straßenablauf), 1 Stück

47 Monate–
8
Los 8; Winterdienstleistungen für zwei Bundesliegenschaften in Münster

a) WE 146611; Einfamilienhäuser, Muckermannweg 1 – 19, 48149 Münster 1. Winterdienst 1.1 Öffentliche Flächen - Öffentlicher Gehweg, ca. 396 m² 1.2 Nichtöffentliche Flächen - Nichtöffentliche Flächen, ca. 171 m² b) WE 146627; Sportplatz Ahausweg, Ahausweg/ Borghorstweg, 48161 Münster 1. Winterdienst 1.1 Öffentliche Flächen - Öffentlicher Gehweg, ca. 207 m²

47 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet: Preis 100 %. Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise laut Preisblatt gewertet. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.11.2026
Vertragsende
30.09.2030
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Die Laufzeit des Vertrages endet am 30.09.2030. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruc … ganz lesenDie Laufzeit des Vertrages endet am 30.09.2030. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 12 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.09.2032 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren … ganz lesenEs gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowo … ganz lesenDas am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer 3.2. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollten Sie kein inländischer Bieter sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Sie haben zum Nachweis, dass Sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck "Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „F …

Los 5

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet: Preis 100 %. Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2026
Vertragsende
30.09.2030
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Die Laufzeit des Vertrages endet am 30.09.2030. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruc … ganz lesenDie Laufzeit des Vertrages endet am 30.09.2030. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 12 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.09.2032 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren … ganz lesenEs gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen), § 128 Abs. 2 GWB: Zutrittsregelung Bundespolizei Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der jeweiligen Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliege … ganz lesenBesondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen), § 128 Abs. 2 GWB: Zutrittsregelung Bundespolizei Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der jeweiligen Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmerinnen ihre Beschäftigten spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die jeweilige Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die jeweilige Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. Diese Maßnahme dient der allgemeinen Sicherheitsvorsorge und wird von der Bundespolizei im Rahmen ihres Ermessensspielraums gemäß den §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 BPolG angewendet, um potenzielle Risiken zu verhindern.
Hinweis
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowo … ganz lesenDas am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer 3.2. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollten Sie kein inländischer Bieter sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Sie haben zum Nachweis, dass Sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck "Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „F …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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197vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (275 Lose mit Angabe)
313.506 €Zuschlagswert im Median
193.022 € – 609.436 €mittlere Hälfte, 116 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 29.04.2026
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 29.04.2026 auf 08.05.2026 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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