Zum Inhalt
Menü

Winterdienst im Bereich des Außenbezirk Riedenburg 2026 ff

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Donau MDK Standort Regensburg · Regensburg, Bayern

Aktenzeichen 2026-811-000007veröffentlicht 05.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 235 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Winterdienst in Bayern (1 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
01.12.2026 – …
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Regensburg93059, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 157 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 8 Monaten
  3. Bindefrist endet
    59 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 6 Monaten
  4. Heute
  5. Vertragsbeginn
    in 23 Tagen

Beschreibung

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Winterdienst an der Schleuse Berching, und der Revierzentrale Gösselthalmühle (Los 1), der Leitzentrale Dietfurt (Los 2) sowie den Schleusen Riedenburg u. Kelheim (Los 3) am Main-Donau-Kanal. Die Anlagen müssen bei Bedarf an jedem Wochentag ab 5:30 Uhr von Schnee und Eis freigeräumt werden. Dabei haben die Objekte Revierzentrale Gösselthalmühle (Los 1) und Leitzentrale Dietfurt (Los 2) Vorrang vor den Schleusenanlagen Riedenburg u. Kelheim (Los 3). Die Schneeräumung ist auf Anordnung des AG so oft zu wiederholen, wie es die Verkehrssicherungspflicht erfordert. Der Räum- und Streudienst ist im Tageszeitraum von 5.30 Uhr bis 20:00 Uhr durchzuführen. Im Bedarfsfall und zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherung kann bei längeren Schneefällen oder bei andauernden Schneefällen am Tag eine mehrmalige Schneeräumung erforderlich werden.

Gegenstand nach CPV

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Winterdienst im Bereich des Außenbezirk Riedenburg 2026 ff

Winterdienst an der Schleuse Berching und der Revierzentrale Gösselthalmühle. Auf dem Betriebsgelände der Revierzentrale Gösselthalmühle ist mit Salz zu streuen. Auf dem Schleusengelände und den Zufahrten der Schleuse Berching ist das Streuen mit Salz nicht erlaubt. Hier darf ausschließlich mit Splitt gestreut werden. Das erforderliche Streugut (Salz und Splitt) muss der Auftragnehmer eigenständig besorgen, vorhalten und entsprechend lagern. Flächen zum Lagern auf dem Gelände der Schleusen und der Revierzentrale ist in Notfällen und zeitlich für die Durchführung des Winterdienstes befristet gestattet. Auf jeden Fall bedarf es hier einer vorherigen Abstimmung mit dem AG. Das anfallende Streugut im Bereich der Räum- und Streuflächen ist nach der Winterperiode abzukehren und aufzunehmen. Das Streumaterial ist vom AN zu entsorgen. Die Kosten hierfür sind im Einheitspreis einzurechnen. Dem AG obliegt es, die Notwendigkeit eines Räum- und Streueinsatzes rechtzeitig festzustellen. Der AG verständigt daraufhin unverzüglich (telefonisch) die vom AN benannte Person (Einsatzdienst). Der AN gewährleistet, dass innerhalb von maximal 1 ½ Stunden nach telefonischer Verständigung mit mind. 2 Personen und Räumgerät mit den Räum- und Streuarbeiten am jeweiligen Objekt begonnen wird. Soweit es die Witterung und die Bedürfnisse der Verkehrssicherungspflicht es erfordern, ist der Einsatz nach Anordnung des AG auch mehrfach täglich zu wiederholen. Dabei wird jeder geforderte Einsatz abgerechnet und vergütet. Der AN hat die im Lageplan eingezeichneten Flächen von Schnee zu räumen und bei Schnee- Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Streumittel (z.B. Splitt) abzustreuen. Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind neben Geh- und Fahrbahn so zu lagern, dass der Verkehr auf dem Betriebsgelände nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen Hydranten, Kanalschächte, Tore und Türen, Festmacheinrichtungen (Poller) und Geh- u. Fahrbahnen selber sind bei der Räumung freizuhalten. Entlang der Schleusenkammer ist ein Geländer vorhanden, sodass in diesem Bereich nur von Hand geräumt bzw. gestreut werden kann.

––
2
Winterdienst im Bereich des Außenbezirk Riedenburg 2026 ff

Winterdienst an der Schleuse Dietfurt. An der Schleuse Dietfurt (Leitzentrale) sind die Zufahrten zur Schleuse u. Pumpwerk mit Salz und innerhalb des Schleusengelände sind alle Flächen wieder mit Splitt zu streuen. Das erforderliche Streugut (Salz und Splitt) muss der Auftragnehmer eigenständig besorgen, vorhalten und entsprechend lagern. Flächen zum Lagern auf dem Gelände der Schleuse ist in Notfällen und zeitlich für die Durchführung des Winterdienstes befristet gestattet. Auf jeden Fall bedarf es hier einer vorherigen Abstimmung mit dem AG. Das anfallende Streugut im Bereich der Räum- und Streuflächen ist nach der Winterperiode abzukehren und aufzunehmen. Das Streumaterial ist vom AN zu entsorgen. Die Kosten hierfür sind im Einheitspreis einzurechnen. Dem AG obliegt es, die Notwendigkeit eines Räum- und Streueinsatzes rechtzeitig festzustellen. Der AG verständigt daraufhin unverzüglich (telefonisch) die vom AN benannte Person (Einsatzdienst). Der AN gewährleistet, dass innerhalb von maximal 1 ½ Stunden nach telefonischer Verständigung mit mind. 2 Personen und Räumgerät mit den Räum- und Streuarbeiten am jeweiligen Objekt begonnen wird. Soweit es die Witterung und die Bedürfnisse der Verkehrssicherungspflicht es erfordern, ist der Einsatz nach Anordnung des AG auch mehrfach täglich zu wiederholen. Dabei wird jeder geforderte Einsatz abgerechnet und vergütet. Der AN hat die im Lageplan eingezeichneten Flächen von Schnee zu räumen und bei Schnee- Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Streumittel (z.B. Splitt) abzustreuen. Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind neben Geh- und Fahrbahn so zu lagern, dass der Verkehr auf dem Betriebsgelände nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen Hydranten, Kanalschächte, Tore und Türen, Festmacheinrichtungen (Poller) und Geh- u. Fahrbahnen selber sind bei der Räumung freizuhalten. Entlang der Schleusenkammer ist ein Geländer vorhanden, sodass in diesem Bereich nur von Hand geräumt bzw. gestreut werden kann.

––
3
Winterdienst im Bereich des Außenbezirk Riedenburg 2026 ff

Winterdienst an den Schleusen Riedenburg und Kelheim. Auf dem Schleusengelände und den Zufahrten der Schleusen Riedenburg u. Kelheim ist das Streuen mit Salz nicht erlaubt. Hier darf ausschließlich mit Splitt gestreut werden. Das erforderliche Streugut (Salz und Splitt) muss der Auftragnehmer eigenständig besorgen, vorhalten und entsprechend lagern. Flächen zum Lagern auf dem Gelände der Schleusen und der Revierzentrale ist in Notfällen und zeitlich für die Durchführung des Winterdienstes befristet gestattet. Auf jeden Fall bedarf es hier einer vorherigen Abstimmung mit dem AG. Das anfallende Streugut im Bereich der Räum- und Streuflächen ist nach der Winterperiode abzukehren und aufzunehmen. Das Streumaterial ist vom AN zu entsorgen. Die Kosten hierfür sind im Einheitspreis einzurechnen. Dem AG obliegt es, die Notwendigkeit eines Räum- und Streueinsatzes rechtzeitig festzustellen. Der AG verständigt daraufhin unverzüglich (telefonisch) die vom AN benannte Person (Einsatzdienst). Der AN gewährleistet, dass innerhalb von maximal 1 ½ Stunden nach telefonischer Verständigung mit mind. 2 Personen und Räumgerät mit den Räum- und Streuarbeiten am jeweiligen Objekt begonnen wird. Soweit es die Witterung und die Bedürfnisse der Verkehrssicherungspflicht es erfordern, ist der Einsatz nach Anordnung des AG auch mehrfach täglich zu wiederholen. Dabei wird jeder geforderte Einsatz abgerechnet und vergütet. Der AN hat die im Lageplan eingezeichneten Flächen von Schnee zu räumen und bei Schnee- Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Streumittel (z.B. Splitt) abzustreuen. Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind neben Geh- und Fahrbahn so zu lagern, dass der Verkehr auf dem Betriebsgelände nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen Hydranten, Kanalschächte, Tore und Türen, Festmacheinrichtungen (Poller) und Geh- u. Fahrbahnen selber sind bei der Räumung freizuhalten. Entlang der Schleusenkammer ist ein Geländer vorhanden, sodass in diesem Bereich nur von Hand geräumt bzw. gestreut werden kann.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Das Zuschlagskriterium ist 100% Preis.

Eignung3 von 3 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Prüfbare Referenzen über ausgeführte gleichwertige u. umfangreiche Winterdienstleistungen in den letzten 3 Jahren; zusätzlich ist der AG mit Ansprechpartner u. Tel.-Nr. zu nennen. Mindestanforderung: 3 Referenzen
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.12.2026
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Beginn der Durchführung: 01.12.2026 (Folgewinter: jeweils 01.12.) Ende der Durchführung: 28.02.2027 (Folgewinter: jeweils 28./29.02.) Er verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn nicht bis zum 31.Mai des jeweiligen Jahres vom AG oder AN schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 28.02.2030 (max. Laufzeit 4 Jahre).
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
59 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auf-traggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt h … ganz lesenEin Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auf-traggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Be-kanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung ge-genüber dem Auftraggeber gerügt worden sind, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verga-beunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber ge-rügt werden, 4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 906 (Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

123vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (147 Lose mit Angabe)
281.500 €Zuschlagswert im Median
204.800 € – 533.120 €mittlere Hälfte, 25 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Winterdienst in Bayern (1 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.03.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4fc409be-b8fb-4e19-b520-70aef47745e1.