Winterdienst im Bereich des Außenbezirk Riedenburg 2026 ff
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Donau MDK Standort Regensburg · Regensburg, Bayern
Aktenzeichen 2026-811-000007veröffentlicht 04.05.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 01.12.2026 – …
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
- Winterdienst an den Anlagen des Außenbezirk Passau 2027ffWasserstraßen- und Schifffahrtsamt Donau MDK · RegensburgFrist 24.11.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 01.12.2026 – …
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Regensburg93059, Bayern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 157 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 6 Monaten
- Heute
- Vertragsbeginnin 23 Tagen
Beschreibung
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Winterdienst an der Schleuse Berching, und der Revierzentrale Gösselthalmühle (Los 1), der Leitzentrale Dietfurt (Los 2) sowie den Schleusen Riedenburg u. Kelheim (Los 3) am Main-Donau-Kanal. Die Anlagen müssen bei Bedarf an jedem Wochentag ab 5:30 Uhr von Schnee und Eis freigeräumt werden. Dabei haben die Objekte Revierzentrale Gösselthalmühle (Los 1) und Leitzentrale Dietfurt (Los 2) Vorrang vor den Schleusenanlagen Riedenburg u. Kelheim (Los 3). Die Schneeräumung ist auf Anordnung des AG so oft zu wiederholen, wie es die Verkehrssicherungspflicht erfordert. Der Räum- und Streudienst ist im Tageszeitraum von 5.30 Uhr bis 20:00 Uhr durchzuführen. Im Bedarfsfall und zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherung kann bei längeren Schneefällen oder bei andauernden Schneefällen am Tag eine mehrmalige Schneeräumung erforderlich werden.
Gegenstand nach CPV
- 90620000SchneeräumungHauptgegenstand
Lose3 Lose
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Winterdienst im Bereich des Außenbezirk Riedenburg 2026 ff Winterdienst an der Schleuse Berching und der Revierzentrale Gösselthalmühle. Auf dem Betriebsgelände der Revierzentrale Gösselthalmühle ist mit Salz zu streuen. Auf dem Schleusengelände und den Zufahrten der Schleuse Berching ist das Streuen mit Salz nicht erlaubt. Hier darf ausschließlich mit Splitt gestreut werden. Das erforderliche Streugut (Salz und Splitt) muss der Auftragnehmer eigenständig besorgen, vorhalten und entsprechend lagern. Flächen zum Lagern auf dem Gelände der Schleusen und der Revierzentrale ist in Notfällen und zeitlich für die Durchführung des Winterdienstes befristet gestattet. Auf jeden Fall bedarf es hier einer vorherigen Abstimmung mit dem AG. Das anfallende Streugut im Bereich der Räum- und Streuflächen ist nach der Winterperiode abzukehren und aufzunehmen. Das Streumaterial ist vom AN zu entsorgen. Die Kosten hierfür sind im Einheitspreis einzurechnen. Dem AG obliegt es, die Notwendigkeit eines Räum- und Streueinsatzes rechtzeitig festzustellen. Der AG verständigt daraufhin unverzüglich (telefonisch) die vom AN benannte Person (Einsatzdienst). Der AN gewährleistet, dass innerhalb von maximal 1 ½ Stunden nach telefonischer Verständigung mit mind. 2 Personen und Räumgerät mit den Räum- und Streuarbeiten am jeweiligen Objekt begonnen wird. Soweit es die Witterung und die Bedürfnisse der Verkehrssicherungspflicht es erfordern, ist der Einsatz nach Anordnung des AG auch mehrfach täglich zu wiederholen. Dabei wird jeder geforderte Einsatz abgerechnet und vergütet. Der AN hat die im Lageplan eingezeichneten Flächen von Schnee zu räumen und bei Schnee- Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Streumittel (z.B. Splitt) abzustreuen. Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind neben Geh- und Fahrbahn so zu lagern, dass der Verkehr auf dem Betriebsgelände nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen Hydranten, Kanalschächte, Tore und Türen, Festmacheinrichtungen (Poller) und Geh- u. Fahrbahnen selber sind bei der Räumung freizuhalten. Entlang der Schleusenkammer ist ein Geländer vorhanden, sodass in diesem Bereich nur von Hand geräumt bzw. gestreut werden kann. | – | – |
| 2 | Winterdienst im Bereich des Außenbezirk Riedenburg 2026 ff Winterdienst an der Schleuse Dietfurt. An der Schleuse Dietfurt (Leitzentrale) sind die Zufahrten zur Schleuse u. Pumpwerk mit Salz und innerhalb des Schleusengelände sind alle Flächen wieder mit Splitt zu streuen. Das erforderliche Streugut (Salz und Splitt) muss der Auftragnehmer eigenständig besorgen, vorhalten und entsprechend lagern. Flächen zum Lagern auf dem Gelände der Schleuse ist in Notfällen und zeitlich für die Durchführung des Winterdienstes befristet gestattet. Auf jeden Fall bedarf es hier einer vorherigen Abstimmung mit dem AG. Das anfallende Streugut im Bereich der Räum- und Streuflächen ist nach der Winterperiode abzukehren und aufzunehmen. Das Streumaterial ist vom AN zu entsorgen. Die Kosten hierfür sind im Einheitspreis einzurechnen. Dem AG obliegt es, die Notwendigkeit eines Räum- und Streueinsatzes rechtzeitig festzustellen. Der AG verständigt daraufhin unverzüglich (telefonisch) die vom AN benannte Person (Einsatzdienst). Der AN gewährleistet, dass innerhalb von maximal 1 ½ Stunden nach telefonischer Verständigung mit mind. 2 Personen und Räumgerät mit den Räum- und Streuarbeiten am jeweiligen Objekt begonnen wird. Soweit es die Witterung und die Bedürfnisse der Verkehrssicherungspflicht es erfordern, ist der Einsatz nach Anordnung des AG auch mehrfach täglich zu wiederholen. Dabei wird jeder geforderte Einsatz abgerechnet und vergütet. Der AN hat die im Lageplan eingezeichneten Flächen von Schnee zu räumen und bei Schnee- Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Streumittel (z.B. Splitt) abzustreuen. Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind neben Geh- und Fahrbahn so zu lagern, dass der Verkehr auf dem Betriebsgelände nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen Hydranten, Kanalschächte, Tore und Türen, Festmacheinrichtungen (Poller) und Geh- u. Fahrbahnen selber sind bei der Räumung freizuhalten. Entlang der Schleusenkammer ist ein Geländer vorhanden, sodass in diesem Bereich nur von Hand geräumt bzw. gestreut werden kann. | – | – |
| 3 | Winterdienst im Bereich des Außenbezirk Riedenburg 2026 ff Winterdienst an den Schleusen Riedenburg und Kelheim. Auf dem Schleusengelände und den Zufahrten der Schleusen Riedenburg u. Kelheim ist das Streuen mit Salz nicht erlaubt. Hier darf ausschließlich mit Splitt gestreut werden. Das erforderliche Streugut (Salz und Splitt) muss der Auftragnehmer eigenständig besorgen, vorhalten und entsprechend lagern. Flächen zum Lagern auf dem Gelände der Schleusen und der Revierzentrale ist in Notfällen und zeitlich für die Durchführung des Winterdienstes befristet gestattet. Auf jeden Fall bedarf es hier einer vorherigen Abstimmung mit dem AG. Das anfallende Streugut im Bereich der Räum- und Streuflächen ist nach der Winterperiode abzukehren und aufzunehmen. Das Streumaterial ist vom AN zu entsorgen. Die Kosten hierfür sind im Einheitspreis einzurechnen. Dem AG obliegt es, die Notwendigkeit eines Räum- und Streueinsatzes rechtzeitig festzustellen. Der AG verständigt daraufhin unverzüglich (telefonisch) die vom AN benannte Person (Einsatzdienst). Der AN gewährleistet, dass innerhalb von maximal 1 ½ Stunden nach telefonischer Verständigung mit mind. 2 Personen und Räumgerät mit den Räum- und Streuarbeiten am jeweiligen Objekt begonnen wird. Soweit es die Witterung und die Bedürfnisse der Verkehrssicherungspflicht es erfordern, ist der Einsatz nach Anordnung des AG auch mehrfach täglich zu wiederholen. Dabei wird jeder geforderte Einsatz abgerechnet und vergütet. Der AN hat die im Lageplan eingezeichneten Flächen von Schnee zu räumen und bei Schnee- Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Streumittel (z.B. Splitt) abzustreuen. Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind neben Geh- und Fahrbahn so zu lagern, dass der Verkehr auf dem Betriebsgelände nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen Hydranten, Kanalschächte, Tore und Türen, Festmacheinrichtungen (Poller) und Geh- u. Fahrbahnen selber sind bei der Räumung freizuhalten. Entlang der Schleusenkammer ist ein Geländer vorhanden, sodass in diesem Bereich nur von Hand geräumt bzw. gestreut werden kann. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Das Zuschlagskriterium ist 100% Preis.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.12.2026
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Beginn der Durchführung: 01.12.2026 (Folgewinter: jeweils 01.12.) Ende der Durchführung: 28.02.2027 (Folgewinter: jeweils 28./29.02.) Er verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn nicht bis zum 31.Mai des jeweiligen Jahres vom AG oder AN schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 28.02.2030 (max. Laufzeit 4 Jahre).
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auf-traggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt h … ganz lesenkürzer
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auf-traggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Be-kanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung ge-genüber dem Auftraggeber gerügt worden sind, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verga-beunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber ge-rügt werden, 4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Markus Schmidt Landschaftspflege, Berching | – |
| 2 | Christian Schmidt Dienstleistung, Dietfurt an der Altmühl | – |
| 3 | Christian Schmidt Dienstleistung, Dietfurt an der Altmühl | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 93059 Regensburg
- Kontakt
- vergabestelle.wsa-dmdk@
wsv.bund.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 906 (Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Winterdienst in Bayern (1 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Fedder und Zünkler Service GmbH & Co.KG4 Zuschläge
- Müllers GmbH3 Zuschläge
- Die Gärtner B&L GmbH & Co. KG2 Zuschläge
- Gerald Ritter e.K.2 Zuschläge
- Hammerer Kanalservice GmbH2 Zuschläge
- Klinger GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 17.03.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 26e9006a-5057-4f05-acc1-05c3c51a7656.