Winterdienst für die JELBI Standorte
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin, Berlin
Aktenzeichen INF2-0558-2023veröffentlicht 14.03.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 5 Monate
- 01.11.2023 – 31.03.2024
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
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Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
gilt für alle 2 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Monate01.11.2023 – 31.03.2024
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (220 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (460 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 36 MonatenLaufzeit bis 31.03.2024
- Veröffentlichungvor 32 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Gegenstand nach CPV
- 90620000SchneeräumungHauptgegenstand
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los Ost Die BVG hat sich im Rahmen ihres Smart-Mobility-Konzepts die Integration neuer Mobilitätsangebote zum Ziel gesetzt. Eines ist die Entwicklung von BVG-Mobilitätshubs ("Jelbi-Stationen"), mit denen Sharing-Mobilitätsangebote und ÖPNV-Angebote an Bahnhöfen miteinander vernetzt werden. Diese sind die integrierenden Komponenten, die dem Nutzer den einfachen Wechsel (physisch und virtuell) zwischen den verschiedenen Mobilitätsangeboten ermöglicht. In der Ausprägung der Jelbi-Standorte wird zwischen Jelbi-Punkten und Jelbi-Stationen unterschieden. Jelbi-Punkte sind kleinere Standorte, die nur für die Mikromobilität (eScooter, eMoped, Fahrrad) zur Verfügung stehen. Jelbi-Stationen umfassen zusätzlich auch das Carsharing und weitere Services wie Ladestationen für Carsharing und Mikromobilität. Darüberhinausgehende Informationen zu Jelbi finden sich in beigefügter Unterlage "Das ist Jelbi". Die Jelbi-Standorte verteilen sich auf das gesamte Stadtgebiet und befinden sich sowohl im öffentlichen Straßenland als auch auf Flächen von privaten Flächenpartnern wie der Gewobag oder der Charité. Von aktuell 62 aktiven Standorten werden bis zum 31.12.2025 schätzungsweise ca. 180 Standorte durch die BVG (im Folgenden AG genannt) betrieben werden. Eine Liste der Haltestellenstandorte wird dem Auftragnehmer (im Folgenden AN genannt) nach Zuschlagserteilung übergeben inkl. geplantem Hochlauf. Zur Gewährung Verkehrssicherheit der Jelbi-Standorte müssen die Flächen eis- und schneefrei gehalten werden. Die Flächen sind überwiegend durch Bodenmarkierungen im Jelbi-Design gekennzeichnet. Ziel ist es, den Nutzenden alle Anlagen sicheren und ordentlichen Zustand präsentieren zu können. Im Los 1 (OST) gibt es zur Zeit 57 Punkte und und 8 Stationen | 5 Monate | – |
| 2 | Los West Die BVG hat sich im Rahmen ihres Smart-Mobility-Konzepts die Integration neuer Mobilitätsangebote zum Ziel gesetzt. Eines ist die Entwicklung von BVG-Mobilitätshubs ("Jelbi-Stationen"), mit denen Sharing-Mobilitätsangebote und ÖPNV-Angebote an Bahnhöfen miteinander vernetzt werden. Diese sind die integrierenden Komponenten, die dem Nutzer den einfachen Wechsel (physisch und virtuell) zwischen den verschiedenen Mobilitätsangeboten ermöglicht. In der Ausprägung der Jelbi-Standorte wird zwischen Jelbi-Punkten und Jelbi-Stationen unterschieden. Jelbi-Punkte sind kleinere Standorte, die nur für die Mikromobilität (eScooter, eMoped, Fahrrad) zur Verfügung stehen. Jelbi-Stationen umfassen zusätzlich auch das Carsharing und weitere Services wie Ladestationen für Carsharing und Mikromobilität. Darüberhinausgehende Informationen zu Jelbi finden sich in beigefügter Unterlage "Das ist Jelbi". Die Jelbi-Standorte verteilen sich auf das gesamte Stadtgebiet und befinden sich sowohl im öffentlichen Straßenland als auch auf Flächen von privaten Flächenpartnern wie der Gewobag oder der Charité. Von aktuell 62 aktiven Standorten werden bis zum 31.12.2025 schätzungsweise ca. 180 Standorte durch die BVG (im Folgenden AG genannt) betrieben werden. Eine Liste der Haltestellenstandorte wird dem Auftragnehmer (im Folgenden AN genannt) nach Zuschlagserteilung übergeben inkl. geplantem Hochlauf. Zur Gewährung Verkehrssicherheit der Jelbi-Standorte müssen die Flächen eis- und schneefrei gehalten werden. Die Flächen sind überwiegend durch Bodenmarkierungen im Jelbi-Design gekennzeichnet. Ziel ist es, den Nutzenden alle Anlagen sicheren und ordentlichen Zustand präsentieren zu können. Im Los 2 (WEST) gibt es zur Zeit 27 Punkte und und 11 Stationen | 5 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.11.2023
- Vertragsende
- 31.03.2024
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs.1 Nr. 1 GWB und unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). 2. Die Übermittlung von Fragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform AI (vgl. … ganz lesenkürzer
1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs.1 Nr. 1 GWB und unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). 2. Die Übermittlung von Fragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform AI (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1))u. des Aktenzeichens INF2-0558-2023 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt,die bis spätestens 5 Arbeitstage vor Beendigung des Teilnahmewettbewerbs an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete Anfragen nicht zu beantworten. Mündliche Bewerberfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform AI veröffentlichen. 3. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 4. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 5. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s. auch III.1): Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen. Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 8. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.1) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen ebenfalls mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Angaben zu den unter Ziffer III.1.2) oder/und III.1.3) benannten Eignungskriterien können im Umfang der gewünschten Eignungsleihe bezogen auf die anderen Unternehmen gemacht werden. Soweit sich Angaben zur Eignung auf diese anderen Unternehmen (Eignungsverleiher) beziehen, ist dies bei den jeweiligen Angaben zur Eignung deutlich zu machen. Weiterhin ist mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder fin …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Blitz-Blank Reinigung - Dienstleistungsunternehmen GmbH, Wien | 8 |
| 2 | Blitz-Blank Reinigung - Dienstleistungsunternehmen GmbH, Wien | 8 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Flughafenanlagen
- Anschrift
- Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
- Website
- vergabekooperation.berlin
- Kontakt
- einkauf.2@
bvg.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 906 (Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Winterdienst in Berlin (3 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Weiß-Grün Garten- und Landschaftsbau Inh. Güler Erdogan e.K.7 Zuschläge
- Quick City GmbH6 Zuschläge
- Sakman Service OHG6 Zuschläge
- FAM Hausmeister Dienste GmbH4 Zuschläge
- Grossi-Service GmbH4 Zuschläge
- RUWE GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 22fb1d67-beb8-4f3d-b004-2bfeafe15d15.