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Wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 / gemäß DIN VDE 0105-100 in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Hamburgs sowie in diversen Immobilien von SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH - Dauerschuldverhältnis in 3 Losen

SBH Schulbau Hamburg & GMH Gebäudemanagement Hamburg GmbH · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen SBH VgV OV 007-25 DKveröffentlicht 03.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 338 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,86 Mio. €
Laufzeit
24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg20355, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichfbhh-evergabe.web.hamburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 126 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 8 Angebote je Los (19 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Preis70 %
  • Qualität30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an SBH | Schulbau Hamburg
    vor 11 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über fbhh-evergabe.web.hamburg.de
    vor 11 Monaten
  4. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 9 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange und weitere Gebäude mit nicht schulischer Nutzung, nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften, und die mehr als 400 Schulen und 17 weitere Gebäude an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (nachstehend GMH genannt) ist ein städtisches Unternehmen, welches u.a. für über 50 allgemeinbildende Schulimmobilien im Süden Hamburgs (Wilhelmsburg und Harburg) sowie für Gebäude des Sport- und Sonderbaus die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt. Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und GMH als Auftraggeber (AG) vergeben die wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3 / DIN VDE 0105-100 an den Standorten (WE) der staatlichen Schulen (ca. 430 bei SBH und ca. 73 bei GMH) in Hamburg.

Die Vertragslaufzeit beginnt schnellst möglich mit Beauftragung, voraussichtlich am 01. Januar 2026 und endet am 31. Dezember 2027. Die AG behält sich vor, die Vertragslaufzeit 2-malig um jeweils 1 Jahr zu verlängern.

Der Gesamtauftrag wird in drei Lose unterteilt. Grundsätzlich sind die Standorte regional zugeordnet mit Ausnahme von der Region HIBB, in Los 2, in der die Standorte über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind. Im Los 3 (Region Süd / GMH) befinden sich die Schulstandorte im Süden Hamburgs. Die Gebäude des Sport- und Sonderbaus (GMH) sind über das gesamte Stadtgebiet Hamburgs verteilt. Die Angebotsabgabe ist für ein bis alle Lose möglich. Ein AN kann aus Gründen der Mittelstandsförderung maximal den Zuschlag für zwei Lose erhalten. Es wird das jeweils wirtschaftlichste Angebot bezuschlagt, sofern sich daraus eine Bezuschlagung pro Bieter von nicht mehr als zwei Losen ergibt. Die Bezuschlagung erfolgt unter der Berücksichtigung der genannten Wertungskriterien sowie unter der Voraussetzung, dass die Eignungsanforderungen und die Mindestanforderungen pro Los in addierter Form (abhängig davon wie viele Lose zur Bezuschlagung kommen sollen) erfüllt sind. Eine Limitierung erfolgt, wenn ein Bieter auf mehr als zwei Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. In diesem Fall erfolgt die Vergabe der Lose an die Bieter so, dass der AG den geringstmöglichen Gesamtpreis (brutto) – bezogen auf alle Lose – realisieren kann. Anschließend erhält die Firma mit der nächsthöchsten Gesamtpunktzahl (Konzept plus Preis) den Zuschlag für das übrige Lose. Bei Punktgleichheit ist der niedrigste Preis ausschlaggebend. Der AG behält sich hierbei vor, den Zuschlag auf mehr als zwei Lose an einen Bieter zu erteilen, sofern der Preisabstand zwischen den beiden Bestbietenden in den jeweiligen Losen mehr als 10 % beträgt.

Gegenstand nach CPV

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 - Prüfung DGUV V3 - Regionen Altona, Bergedorf, Eimsbüttel und Mitte

Wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 / gemäß DIN VDE 0105-100 in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Hamburgs sowie in diversen Immobilien von SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH Die wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 / DIN VDE 0105-100 muss innerhalb von 4 Jahre durchgeführt werden. Wiederkehrende Prüfungen sollen Mängel aufdecken, die nach der Inbetriebnahme aufgetreten sind und den Betrieb behindern oder Gefährdungen hervorrufen können. Die Prüfung umfasst die Kontrolle der technischen Unterlagen, das Besichtigen und Messen der Anlagen und die Erstellung einer Dokumentation (detaillierter Prüfbericht). Die ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sind nach der geltenden Norm des Baujahrs zu prüfen. Die An- und Abfahrtskosten sind in die Einheitspreise der Prüfung einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Die Bedarfspositionen gehen in der geschätzten Größenordnung in die Preiswertung ein. Die voraussichtlichen Mengen sind geschätzt. Es besteht kein Anspruch auf Vergütung der geschätzten Mengen. Die Vergütung erfolgt nur nach einem tatsächlich vorhandenen und geprüfte Anlagenprotokoll. Die je Los ermittelte Gesamtsumme (incl. MwSt.) bezieht sich auf 4 Jahre! Neben den in der DIN aufgeführten Leistungen zur wiederkehrende DGUV V3 Prüfung ist nachfolgende Tätigkeit durchzuführen: · Stromkreisverteiler Dokumentation Im Zuge der Prüfung soll eine Dokumentation erstellt werden in welchem Gebäude und welcher Etage sich der jeweilige Stromkreisverteiler (Haupt- & Unterverteilung) und etc. befindet. Eine zu pflegende Excel Liste sowie Lagepläne der Gebäude werden vom AG nach der Auftragserteilung zur Verfügung gestellt. Mindestanforderungen a) Mindestvoraussetzung für die Beauftragung: Der AN ist verpflichtet je Los eine qualifizierte Elektrofachkraft (Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister, Elektrogeselle) einzusetzen. Diese müssen entsprechend des geschuldeten Leistungsumfangs über die allgemeinen Voraussetzungen verfügen und die BetrSichV und TRBS erfüllen. b) Mindestanforderung zum Erhalt eines Loses: Der AN hat bei der Ausführung der Leistungen nur zugelassene, kalibrierte und zertifizierte Messgeräte, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, zu verwenden. c) Mindestanforderung zum Erhalt eines Loses: Der durchschnittliche Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre muss mindestens den einfachen Schätzkosten eines Jahres des angebotenen Loses entsprechen. Für den Erhalt des Zuschlages auf mehr als ein Los erhöht sich der erforderliche Mindestumsatz entsprechend den angebotenen Losen.

24 Monate775.000 €
2
Los 2 - Prüfung DGUV V3 - Regionen Wandsbek-Nord, Wandsbek-Süd, Nord und HIBB

Wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 / gemäß DIN VDE 0105-100 in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Hamburgs sowie in diversen Immobilien von SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH Die wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 / DIN VDE 0105-100 muss innerhalb von 4 Jahre durchgeführt werden. Wiederkehrende Prüfungen sollen Mängel aufdecken, die nach der Inbetriebnahme aufgetreten sind und den Betrieb behindern oder Gefährdungen hervorrufen können. Die Prüfung umfasst die Kontrolle der technischen Unterlagen, das Besichtigen und Messen der Anlagen und die Erstellung einer Dokumentation (detaillierter Prüfbericht). Die ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sind nach der geltenden Norm des Baujahrs zu prüfen. Die An- und Abfahrtskosten sind in die Einheitspreise der Prüfung einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Die Bedarfspositionen gehen in der geschätzten Größenordnung in die Preiswertung ein. Die voraussichtlichen Mengen sind geschätzt. Es besteht kein Anspruch auf Vergütung der geschätzten Mengen. Die Vergütung erfolgt nur nach einem tatsächlich vorhandenen und geprüfte Anlagenprotokoll. Die je Los ermittelte Gesamtsumme (incl. MwSt.) bezieht sich auf 4 Jahre! Neben den in der DIN aufgeführten Leistungen zur wiederkehrende DGUV V3 Prüfung ist nachfolgende Tätigkeit durchzuführen: · Stromkreisverteiler Dokumentation Im Zuge der Prüfung soll eine Dokumentation erstellt werden in welchem Gebäude und welcher Etage sich der jeweilige Stromkreisverteiler (Haupt- & Unterverteilung) und etc. befindet. Eine zu pflegende Excel Liste sowie Lagepläne der Gebäude werden vom AG nach der Auftragserteilung zur Verfügung gestellt. Mindestanforderungen a) Mindestvoraussetzung für die Beauftragung: Der AN ist verpflichtet je Los eine qualifizierte Elektrofachkraft (Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister, Elektrogeselle) einzusetzen. Diese müssen entsprechend des geschuldeten Leistungsumfangs über die allgemeinen Voraussetzungen verfügen und die BetrSichV und TRBS erfüllen. b) Mindestanforderung zum Erhalt eines Loses: Der AN hat bei der Ausführung der Leistungen nur zugelassene, kalibrierte und zertifizierte Messgeräte, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, zu verwenden. c) Mindestanforderung zum Erhalt eines Loses: Der durchschnittliche Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre muss mindestens den einfachen Schätzkosten eines Jahres des angebotenen Loses entsprechen. Für den Erhalt des Zuschlages auf mehr als ein Los erhöht sich der erforderliche Mindestumsatz entsprechend den angebotenen Losen.

24 Monate787.000 €
3
Los 3 - Prüfung DGUV V3 - Regionen Süd und der Sport- & Sonderimmobilien

Wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 / gemäß DIN VDE 0105-100 in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Hamburgs sowie in diversen Immobilien von SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH Die wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 / DIN VDE 0105-100 muss innerhalb von 4 Jahre durchgeführt werden. Wiederkehrende Prüfungen sollen Mängel aufdecken, die nach der Inbetriebnahme aufgetreten sind und den Betrieb behindern oder Gefährdungen hervorrufen können. Die Prüfung umfasst die Kontrolle der technischen Unterlagen, das Besichtigen und Messen der Anlagen und die Erstellung einer Dokumentation (detaillierter Prüfbericht). Die ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sind nach der geltenden Norm des Baujahrs zu prüfen. Die An- und Abfahrtskosten sind in die Einheitspreise der Prüfung einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Die Bedarfspositionen gehen in der geschätzten Größenordnung in die Preiswertung ein. Die voraussichtlichen Mengen sind geschätzt. Es besteht kein Anspruch auf Vergütung der geschätzten Mengen. Die Vergütung erfolgt nur nach einem tatsächlich vorhandenen und geprüfte Anlagenprotokoll. Die je Los ermittelte Gesamtsumme (incl. MwSt.) bezieht sich auf 4 Jahre! Neben den in der DIN aufgeführten Leistungen zur wiederkehrende DGUV V3 Prüfung ist nachfolgende Tätigkeit durchzuführen: · Stromkreisverteiler Dokumentation Im Zuge der Prüfung soll eine Dokumentation erstellt werden in welchem Gebäude und welcher Etage sich der jeweilige Stromkreisverteiler (Haupt- & Unterverteilung) und etc. befindet. Eine zu pflegende Excel Liste sowie Lagepläne der Gebäude werden vom AG nach der Auftragserteilung zur Verfügung gestellt. Mindestanforderungen a) Mindestvoraussetzung für die Beauftragung: Der AN ist verpflichtet je Los eine qualifizierte Elektrofachkraft (Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister, Elektrogeselle) einzusetzen. Diese müssen entsprechend des geschuldeten Leistungsumfangs über die allgemeinen Voraussetzungen verfügen und die BetrSichV und TRBS erfüllen. b) Mindestanforderung zum Erhalt eines Loses: Der AN hat bei der Ausführung der Leistungen nur zugelassene, kalibrierte und zertifizierte Messgeräte, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, zu verwenden. c) Mindestanforderung zum Erhalt eines Loses: Der durchschnittliche Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre muss mindestens den einfachen Schätzkosten eines Jahres des angebotenen Loses entsprechen. Für den Erhalt des Zuschlages auf mehr als ein Los erhöht sich der erforderliche Mindestumsatz entsprechend den angebotenen Losen.

24 Monate300.000 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis70 %
Qualität30 %
Qualität
Kurzkonzept gem. Wertungsmatrix

Eignung10 von 10 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Beiträge bei einer Sozialkasse, sofern keine Versicherungspflicht über eine Sozialkasse besteht per Nachweis der Beiträge durch eine Sozialversicherung (gültig und nicht älter als 12 Monate) - Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung von dem zuständigen Finanzamt, gültig und nicht älter als 12 Monate)
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Nachweis über eine Betriebshaftpflicht mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. € für Personenschäden und mindestens 1 Mio. € für sonstige Schäden pro Schadensfall bei einem bei der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müs … ganz lesen- Nachweis über eine Betriebshaftpflicht mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. € für Personenschäden und mindestens 1 Mio. € für sonstige Schäden pro Schadensfall bei einem bei der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden. (Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Bieters / der Bieterin, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben oder zum Abschluss einer auftragsbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend.)
Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Der durchschnittliche Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre muss mindestens den einfachen Schätzkosten eines Jahres des angebotenen Loses entsprechen. Für den Erhalt des Zuschlages auf mehr als ein Los erhöht sich der erforderliche Mindestumsatz entsprechend den angebotenen Losen.
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
- Namentliche Aufstellung der verfügbaren, geeigneten und qualifizierten Mitarbeiter des Auftragnehmers, die zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden. Diese müssen entsprechend des geschuldeten Leistungsumfangs über die allgemeinen Voraussetzungen verfügen und die BetrSichV und TRBS erfüllen. De … ganz lesen- Namentliche Aufstellung der verfügbaren, geeigneten und qualifizierten Mitarbeiter des Auftragnehmers, die zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden. Diese müssen entsprechend des geschuldeten Leistungsumfangs über die allgemeinen Voraussetzungen verfügen und die BetrSichV und TRBS erfüllen. Der Nachweis zur Qualifikation je Mitarbeiter ist in Form eines Gesellenbriefes oder höherwertiger personenbezogener Urkunden zu erbringen. Es ist für den Erhalt eines Loses mindestens eine qualifizierte Elektrofachkraft in Vollzeit nachzuweisen.
Eintragung in das Handelsregister
- Nachweis einer Gewerbeanmeldung oder einen Eintrag im Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift bzw. Nachweis des Eintrags im Berufsregister / der Handwerksrolle oder der Industrie- und Handelskammer zum Nachweis der Fachkunde (gültig und den aktuellen Stand abbildend)
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Nachweis einer Gewerbeanmeldung oder einen Eintrag im Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift bzw. Nachweis des Eintrags im Berufsregister / der Handwerksrolle oder der Industrie- und Handelskammer zum Nachweis der Fachkunde (gültig und den aktuellen Stand abbildend)
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
- Der AN hat bei der Ausführung der Leistungen nur zugelassene, kalibrierte bzw. zertifizierte Messgeräte, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, zu verwenden.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Mindestens drei Referenzen, die nicht älter als drei Jahre (Stichtag 01.01.2021) sind, über vergleichbare Projekte aus den Bereichen öffentlicher Verwaltung und / oder Immobilienwirtschaft, unter Angabe der jeweils zuständigen Auftraggeber sowie deren vollständigen Kontaktdaten (siehe Eignungskriterien).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die Vertragslaufzeit beginnt schnellstmöglich mit Beauftragung, voraussichtlich am 01. Januar 2026 und endet am 31. Dezember 2027. Die AG behält sich vor, die Vertragslaufzeit 2-malig um jeweils 1 Jahr zu verlängern.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke, Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber … ganz lesenDie Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. - schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde (Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg) - und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach vergabekammer@fb.hamburg.de zu richten.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen und die Fragen und Antworten finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform unter: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/ausschreibungen Hinter dem Wort „Bieterportal“ sind die Vergabeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zu … ganz lesenDie Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen und die Fragen und Antworten finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform unter: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/ausschreibungen Hinter dem Wort „Bieterportal“ sind die Vergabeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt. Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe. Nach Anmeldung im Bieterportal können Sie Ihr Angebot rein elektronisch abgeben. Die Abgabe von Angeboten ist ausschließlich in elektronischer Form in Textform gem. 126b BGB über den Bieterassistenten zugelassen. Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer 5.1.11 publizierte, direkte Link zu den Vergabeunterlagen ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung korrekt. Sofern sich Änderungen ergeben, wird er hingegen nicht aktualisiert. Die dann aktuellen Vergabeunterlagen sind somit im Änderungsfall NICHT mehr über den Link aus dieser Ziffer 5.1.11 erreichbar. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail. Die Bekanntmachung sowie die „Fragen & Antworten“ während des Verfahrens finden Sie zudem auf der Homepage des Landesbetriebes SBH | Schulbau Hamburg unter: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/ Sofern Sie sich nicht im Bieterportal anmelden, erhalten Sie die „Fragen & Antworten“ im laufenden Verfahren nicht direkt per E-Mail und können Ihr Angebot nicht unterstützt durch den Bieterassistenten elektronisch einreichen. Ein Versand der „Fragen & Antworten“ per E-Mail erfolgt nur dann automatisch aus der elektronischen Vergabe, sofern Sie als Bieter im Bieterportal registriert sind und als solcher angemeldet auf die Ausschreibung zugegriffen haben. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein. Sofern für die Preiskalkulation eine GAEB bereitgestellt wurde, wird auf folgendes hingewiesen: Für Bieter, die aufgrund technischer Schwierigkeiten im Bearbeitungspunkt „Produkte/Leistungen“ des Bieterassistenten der eVergabe keine GAEB 84-Datei hochladen können, besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Angebotsabgabe ein bepreistes LV als Anlage in der eVergabe abzugeben. Es gilt das Angebot damit als form- und fristgerecht eingereicht. Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, erfolgt die rechnerische Prüfung der Angebote unter Berücksichtigung des zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung gültigen Umsatzsteuersatzes. In diesem Zuge werden auch die ggf. unterschiedlichen Steuersätze, die den Angeboten zugrunde liegen, bereinigt. Das „Merkblatt Umsatzsteuer vom 11.04.2024“, welches als Anlage in der eVergabe zur Verfügung steht, wird ergänzender Vertragsbestandteil. Bei der Rechnungsstellung ist zu beachten, dass der Umsatzsteuersatz im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes maßgebend ist. Steuerrechtlich ausgeführt wird der Umsatz mit der Vollendung des Werkes bzw. der Verschaffung der Verfügungsmacht, d.h. regelmäßig mit der Abnahme.
Hinweis
Einzureichende Unterlagen: - Nachweise und Eigenerklärungen entsprechend der Eignungsanforderungen (s.a. Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung) UND a) Ausgefüllter Angebotsvordruck (Formblatt, siehe Vertragsbedingungen/ Formulare) b) Ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt, siehe Vertragsbedi … ganz lesenEinzureichende Unterlagen: - Nachweise und Eigenerklärungen entsprechend der Eignungsanforderungen (s.a. Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung) UND a) Ausgefüllter Angebotsvordruck (Formblatt, siehe Vertragsbedingungen/ Formulare) b) Ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt, siehe Vertragsbedingungen / Formulare) c) Ausgefüllte Eigenerklärung zum Mindestlohn (Formblatt, siehe Vertragsbedingungen / Formulare) d) ggf. Vordruck Bietergemeinschaft (sofern einschlägig, siehe Vertragsbedingungen / Formulare) e) Kurzkonzept (maximal 3 DIN A4-Seiten, Schriftgröße 11pt, 1,5 zeilig) zur Darstellung von Prozessen, Abläufen sowie der Herangehensweise zur Ausführung der wiederkehrenden Prüfung (Hinweis: keine Firmenprospekte, Flyer o.ä.). Die Wertung erfolgt unter Berücksichtigung der beigefügten Wertungsmatrix. Mit dem Konzept möchte der AG Informationen vom Bieter erhalten zur Herangehensweise an den Auftrag: - Terminabstimmung zum Jahresbeginn und Kontaktaufnahme mit dem Standort (vor Beginn der Arbeiten) - Organisation/Arbeitsplanung (Aufteilung der Mitarbeiter, Arbeitsplan) - Dokumentation der Prüfung und Mangelbeschreibung (schriftlich, PDF, Cloud, usw.) Durchführungsmanagement (Krisenmanagement): - Umgang mit Personalausfällen (Vertretung bei Urlaub und Krankheit, wie und wann wird der AG informiert, um gemeinsam nach Lösungen zu suchen) - Umgang mit Terminverschiebungen, die seitens der AG notwendig werden. Nachhaltigkeit: - Fahrzeugflotte / Umweltmanagement / Zukunftsfähigkeit f) Betriebsanweisung „Vorbeugender Unfall- und Gefahrenschutz“ (Formblatt, siehe Vertragsbedingungen / Formulare – wird mit Angebotsabgabe anerkannt und ist im Auftragsfall zu unterzeichnen) g) Eigenerklärung zu Ziffer 5k Abs. 1 der Russland-Sanktionsverordnung (EU) Nr. 833/2014 Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die RusslandSanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
Kontakt
vergabestellesbh@sbh.hamburg.de
Auskünfte
SBH | Schulbau Hamburgvergabestellesbh@sbh.hamburg.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 716 (Technische Tests, Analysen und Beratung) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

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8,5Angebote je Los im Median (38 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 8 Meldungen plausibel angegeben

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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.12.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ecfcc094-2b75-438d-bbd8-5bd0bc889497.