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Wiederkehrende Prüfung der lüftungstechnischen Anlagen gemäß Prüfverordnung -PrüfVO vom 01.01.2026 - in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Hamburgs sowie in diversen Immobilien von SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH

Schulbau Hamburg & Gebäudemanagement Hamburg GmbH · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen SBH VgV OV 024-26 PDveröffentlicht 19.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 12 Tagen · Fragen bis 13.11.2026, 12:00 Uhr

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,32 Mio. €
Laufzeit
4 Jahre01.01.2027 – 31.12.2030
Lose
4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg20355, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichfbhh-evergabe.web.hamburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (11 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Preis70 %
  • Leistungsbewertung Konzept gemäß Wertungsmatrix30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Tagen
  2. Heute
  3. Fragen bis 12:00 Uhr
    an SBH | Schulbau Hamburg
    in 6 Tagen
  4. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über fbhh-evergabe.web.hamburg.de
    in 12 Tagen
  5. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
    in 12 Tagen
  6. Bindefrist endet
    42 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 54 Tagen
  7. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2030
    in 55 Tagen

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange und weitere Gebäude mit nicht schulischer Nutzung, nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften, und die mehr als 400 Schulen und 17 weitere Gebäude an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (nachstehend GMH genannt) ist ein städtisches Unternehmen, welches u.a. für über 50 allgemeinbildende Schulimmobilien im Süden Hamburgs (Wilhelmsburg und Harburg) sowie für Gebäude des Sport- und Sonderbaus die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt. Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und GMH als Auftraggeber (AG) vergeben die wiederkehrende PrüfVO Prüfung gemäß Gesetz und Verordnungsblatt PrüfVO 2025_GVBL_HH_2025-40, entsprechend dem Leistungsverzeichnis, an den Standorten (WE) der staatlichen Schulen sowie an diversen Immobilien von GMH – Hochschulbau | Sport und Sonderimmobilien (ca. 391 bei SBH und ca. 69 bei GMH) in Hamburg. Die wiederkehrend zu prüfenden lüftungstechnischen Anlagen sind gemäß Artikel 2, § 2, Satz 1 PrüfVO:

1. Lüftungsanlagen ausgenommen solche, die einzelne Räume im selben Geschoss unmittelbar ins Freie be- oder entlüften 3. Rauchabzugsanlagen 4. Druckbelüftungsanlagen

Der Gesamtauftrag wird in vier Lose unterteilt. Grundsätzlich sind die Standorte regional zugeordnet mit Ausnahme von der Region HIBB (berufliche Schulen), in Los 2, in der die Standorte über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind. Im Los 4 (Region Süd, GMH) befinden sich die Schulstandorte im Süden Hamburgs. Die Gebäude des Sport- und Sonderbaus (GMH) sind über das gesamte Stadtgebiet Hamburgs verteilt. Die Angebotsabgabe ist für ein bis alle Lose möglich. Für Los 3 und Los 4 ist die Angebotsabgabe nur in Kombination möglich. Los 4 umfasst (Schul-)Standorte der GMH, die im Jahr 2029 zu prüfen sind. Dieses Los kann nur gemeinsam mit Los 3 (Prüfjahre 2027 und 2028) an einen AN vergeben werden.

Gegenstand nach CPV

Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 SBH Eimsbüttel, Mitte, Bergedorf

Die wiederkehrend zu prüfenden lüftungstechnischen Anlagen sind gemäß Artikel 2, § 2 , S atz 1 PrüfVO : 1. Lüftungsanlagen ausgenommen solche, die einzelne Räume im selben Geschoss unmittelbar ins Freie be- oder entlüften 3. Rauchabzugsanlagen 4. Druckbelüftungsanlagen. Die genaue Anzahl der zu prüfenden (Schul-)Standorte, je zu vergebendem Los, sind der Leistungsbeschreibung in Ziffer 1.3 aufgeführt. Formale Kriterien und Mindestanforderungen, siehe Leistungsbeschreibung Ziffer 3 ff.

4 Jahre–
2
Los 2 SBH Altona, HIBB, Wandsbek Nord

Die wiederkehrend zu prüfenden lüftungstechnischen Anlagen sind gemäß Artikel 2, § 2 , S atz 1 PrüfVO : 1. Lüftungsanlagen ausgenommen solche, die einzelne Räume im selben Geschoss unmittelbar ins Freie be- oder entlüften 3. Rauchabzugsanlagen 4. Druckbelüftungsanlagen. Die genaue Anzahl der zu prüfenden (Schul-)Standorte, je zu vergebendem Los, sind der Leistungsbeschreibung in Ziffer 1.3 aufgeführt. Formale Kriterien und Mindestanforderungen, siehe Leistungsbeschreibung Ziffer 3 ff.

4 Jahre–
3
Los 3 SBH Nord, Wandsbek Süd

Die wiederkehrend zu prüfenden lüftungstechnischen Anlagen sind gemäß Artikel 2, § 2 , S atz 1 PrüfVO : 1. Lüftungsanlagen ausgenommen solche, die einzelne Räume im selben Geschoss unmittelbar ins Freie be- oder entlüften 3. Rauchabzugsanlagen 4. Druckbelüftungsanlagen. Die genaue Anzahl der zu prüfenden (Schul-)Standorte, je zu vergebendem Los, sind der Leistungsbeschreibung in Ziffer 1.3 aufgeführt. Formale Kriterien und Mindestanforderungen, siehe Leistungsbeschreibung Ziffer 3 ff.

4 Jahre–
4
Los 4 GMH Süd, Sport und Sonderimmobilie

Die wiederkehrend zu prüfenden lüftungstechnischen Anlagen sind gemäß Artikel 2, § 2 , S atz 1 PrüfVO : 1. Lüftungsanlagen ausgenommen solche, die einzelne Räume im selben Geschoss unmittelbar ins Freie be- oder entlüften 3. Rauchabzugsanlagen 4. Druckbelüftungsanlagen. Die genaue Anzahl der zu prüfenden (Schul-)Standorte, je zu vergebendem Los, sind der Leistungsbeschreibung in Ziffer 1.3 aufgeführt. Formale Kriterien und Mindestanforderungen, siehe Leistungsbeschreibung Ziffer 3 ff.

4 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis70 %
Leistungsbewertung Konzept gemäß Wertungsmatrix30 %
Qualität
Leistungsbewertung Konzept gemäß WertungsmatrixKonzept gemäß Wertungsmatrix

Eignung10 von 10 angegeben

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung und Benennung der vorgesehenen Prüfsachverständigen Der Bieter hat eine namentliche Aufstellung (Liste) der verfügbaren, geeigneten und qualifizierten Prüfsachverständigen vorzulegen, die zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen eingesetzt werden solle … ganz lesenNachweis der Befähigung zur Berufsausübung und Benennung der vorgesehenen Prüfsachverständigen Der Bieter hat eine namentliche Aufstellung (Liste) der verfügbaren, geeigneten und qualifizierten Prüfsachverständigen vorzulegen, die zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen eingesetzt werden sollen. Für jeden benannten Prüfsachverständigen ist der Nachweis der erforderlichen Qualifikation durch Vorlage des Anerkennungsbescheides oder der Anerkennungsurkunde zu erbringen. Für jedes angebotene Los ist mindestens ein qualifizierter und sachkundiger Prüfsachverständiger nachzuweisen. Bei der Bewerbung auf mehrere Lose erhöht sich die erforderliche Anzahl der nachzuweisenden Prüfsachverständigen entsprechend der Anzahl der angebotenen Lose.
Eintragung in das Handelsregister
Nachweis einer Gewerbeanmeldung oder einen Eintrag im Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift bzw. Nachweis des Eintrags im Berufsregister / der Handwerksrolle oder der Industrie- und Handelskammer zum Nachweis der Fachkunde (gültig und den aktuellen Stand abbildend). Zusätzlich … ganz lesenNachweis einer Gewerbeanmeldung oder einen Eintrag im Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift bzw. Nachweis des Eintrags im Berufsregister / der Handwerksrolle oder der Industrie- und Handelskammer zum Nachweis der Fachkunde (gültig und den aktuellen Stand abbildend). Zusätzlich hat der Bieter einen gültigen Nachweis seiner Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister nach den Rechtsvorschriften seines Niederlassungsstaates vorzulegen. Sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist ein anderer geeigneter Nachweis der beruflichen Niederlassung, beispielsweise eine Gewerbeanmeldung, vorzulegen. Der Nachweis muss den aktuellen Stand zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe wiedergeben.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis über eine Betriebshaftpflicht mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. € für Personenschäden und mindestens 1 Mio. € für sonstige Schäden pro Schadensfall bei einem bei der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müs … ganz lesenNachweis über eine Betriebshaftpflicht mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. € für Personenschäden und mindestens 1 Mio. € für sonstige Schäden pro Schadensfall bei einem bei der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden. (Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Bieters / der Bieterin, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben oder zum Abschluss einer auftragsbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend.)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Beiträge bei einer Sozialkasse, sofern keine Versicherungspflicht über eine Sozialkasse besteht per Nachweis der Beiträge durch eine Sozialversicherung (gültig und nicht älter als 12 Monate)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung von dem zuständigen Finanzamt, gültig und nicht älter als 12 Monate)
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Der durchschnittliche Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre muss mindestens den einfachen Schätzkosten eines Jahres des angebotenen Loses entsprechen. Für den Erhalt des Zuschlages auf mehr als ein Los erhöht sich der erforderliche Mindestumsatz entsprechend den angebotenen Losen.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Der AN hat bei der Ausführung der Leistungen nur zugelassene, kalibrierte und zertifizierte Messgeräte, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, zu verwenden.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen im Bereich wiederkehrender Prüfungen technischer Anlagen für öffentliche Auftraggeber und/oder die Immobilienwirtschaft, die zum maßgeblichen Stichtag der Bekanntmachung nicht älter als drei Jahre zurückliegen, unter Angabe der jeweils zuständigen Auftraggeber, deren vollständigen Kontaktdaten, des Leistungsumfangs und des Ausführungszeitraums.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Keine Optionen oder Vertragsverlängerungen vorgesehen.Nachprüfungen aufgrund von Prüfungen, die bis zum 31. Dezember 2029 durchgeführt wurden, sind nach Ablauf der Vertragslaufzeit noch Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung und bis spätestens zum 31. Dezember 2030 zu den Bedingungen und Preisen dieser Ausschreibung durchzuführen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
42 Tage
Angebotsöffnung
19.11.2026, 12:00 Uhr. An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg. Die Öffnung der Angebote ist NICHT öffentlich
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke, Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1GWB ein Nachprüfungsverfahren nur aufAntrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriftenvor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem … ganz lesenDie Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1GWB ein Nachprüfungsverfahren nur aufAntrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriftenvor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbarsind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde (Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg) Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1GWB ein Nachprüfungsverfahren nur aufAntrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriftenvor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbarsind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde (Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg)- und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokumentim Anhang) an das Funktionspostfach vergabekammer@fb.hamburg.de zu richten.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessio … ganz lesenIm Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: - russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, - juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder - natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). - Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

217vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (142 Lose mit Angabe)
324.455 €Zuschlagswert im Median
132.127 € – 694.501 €mittlere Hälfte, 62 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 46809917-2cc1-420e-bf28-e3823eb35ed4.