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Wiederkehrende, jährliche Wartung mit Funktionsprüfung von Feststellanlagen nach DIN 14677 in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Hamburgs sowie in diversen Immobilien von SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH bewirtschafteten Hamburger Standorten - Dauerschuldverhältnis in 5 Losen

SBH | Schulbau Hamburg · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen SBH VgV OV 029-25 DKveröffentlicht 08.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 520 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 5 Lose · in 10 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
296 Tsd. €
Laufzeit
26 Monate01.07.2025 – 31.08.2027
Lose
5
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg20355, Hamburg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (655 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (804 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Preis70 %
  • Kurzkonzept gem. Wertungsmatrix30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.08.2027
    vor 16 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange und weitere Gebäude mit nicht schulischer Nutzung, nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften, und die mehr als 400 Schulen und 17 weitere Gebäude an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (nachstehend GMH genannt) ist ein städtisches Unternehmen, welches u.a. für über 45 allgemeinbildende Schulimmobilien im Süden Hamburgs (Wilhelmsburg und Harburg) sowie für Gebäude des Sport- und Sonderbaus und des Hochschulbaus die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt. Die Freie und Hansestadt Hamburg, SBH und GMH als Auftraggeber (AG) vergeben die Durchführung der Wartung mit Funktionsprüfung von Feststellanlagen an den Standorten (WE) der staatlichen Schulen (ca. 302 bei SBH und ca. 73 bei GMH) in Hamburg.

Der Vertrag beinhaltet die Wartung mit Funktionsprüfung der im Leistungsverzeichnis (LV) enthaltenen Feststellanlagen gemäß den Positionen des LV. Die Standorte sind über das Bundesland Hamburg verteilt. An den ca. 393 Standorten befinden sich insgesamt etwa 2850 Feststellanlagen. Im Rahmen seines Angebotes verpflichtet sich der Auftragnehmer, folgende Arbeiten auszuführen: Jährliche Wartung mit Funktionsprüfung der Feststellanlagen gemäß Leistungsverzeichnis an den Standorten. Eine Abnahmeverpflichtung des AG in Höhe der angegebenen Stückzahlen besteht nicht.

Gegenstand nach CPV

Lose5 Lose

Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 Regionen Mitte und Eimsbüttel: FSA Wartung

Zu leisten ist die Durchführung einer fachgerechten Wartung mit Funktionsprüfung von Feststellanlagen gemäß DIN 14677. Die allgemeinen Regeln der Technik, die gesetzlichen Bestimmungen und insbesondere die Verordnungen zur Arbeitssicherheit sind zu beachten. Die AN sind verpflichtet, seine Leistung gem. den aktuellen gesetzlichen Vorschriften durchzuführen. Die zur Erbringung der Leistungen eingesetzten Arbeitsmittel müssen dem Stand der Technik entsprechen. Der Einsatz von Nachunternehmern ist ausschließlich nach vorangegangener Genehmigung des AG möglich. Notwenige (Eignungs-)Nachweise des NU sind nach Aufforderung entsprechend vorzulegen. Ausführung Bei den Feststellanlagen handelt es sich um Anlagen, die lokal einen eigenen Rauchmelder haben und ggf. auch auf eine BMA aufgeschaltet ist. An den (Schul-)Standorten wird die monatliche Funktionskontrolle durch die Hausmeister vorgenommen. Beauftragt wird hier die jährliche Wartung mit Funktionsprüfung für Feststellanlagen nach DIN 14677. Die zur Erbringung der Leistungen eingesetzten Arbeitsmittel müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Erkennt oder vermutet der jeweilige AN Mängel oder Schäden, die die Betriebsbereitschaft oder Sicherheit einer Anlage oder eines Gerätes gefährden können, hat er dies dem jeweiligen Ansprechpartner, mit einer Beschreibung des Fehlers, mit Kostenvoranschlag, umgehend mitzuteilen. Der jeweilige AN ist verpflichtet, wenn Fehler erkennbar sind, Optimierungspotentiale aufzuzeigen und gegebenenfalls umgehend die Herstellung der Betriebsbereitschaft zu veranlassen. Dieses gilt auch für Mängel oder Schäden, die die Betriebsbereitschaft oder Sicherheit einer Anlage gefährden, aber nicht umgehend behoben werden können und / oder müssen. Nach Beendigung der Arbeiten sind diese zu protokollieren, im Logbuch vor Ort und im Wartungsbericht, der der Region/ Abteilung (Objektmanager/ Serviceleiter) per E-Mail zur (Innerhalb von 14 Tagen) Verfügung gestellt wird. Der AG (in der Regel der Schulhausmeister vor Ort) nimmt die Wartung mit Funktionsprüfung durchgeführten Arbeiten ab und unterzeichnet den Wartungsbericht. Im Laufe des Jahres 2025 wird vom GMH und SBH geplant auf ein digitales Wartungsprotokoll umgestellt. Der Einsatz von mobilen Endgeräten (IOS /Android) ist dann erforderlich. Dies ist bei der Kalkulation zu Berücksichtigen. Bei Bedarf werden elektronische Protokolle vom AG zu Verfügung gestellt Der Prüfbericht muss digital verwertbar sein (durchsuchbar, kopierbar) um Mängel, ohne sie händisch abzutippen, zur Entstörung und internen Dokumentation weiterverarbeiten zu können. Kennzeichnung der Anlagen und Datenerfassung Alle Anlagen vor Ort haben einen eindeutigen Anlagenkennzeichnungsschlüssel (AKS, z.B. 703034-344-FSA001 Geb 02). Die Bestandslisten basieren auf diesem Schlüssel. Während der Wartung mit Funktionsprüfung ist auf Abweichungen der anlagenspezifischen Daten der von der jeweiligen AG bereitgestellten Listen hinzuweisen. Sollten Label (AKS) an den Anlagen fehlen, ist im Wartungsprotokoll zwingend der AKS aus der Liste, die Gebäudenummer und die Lage (Beschreibung) zu verwenden. Eine eigene Nummerierung durch den AN ist nicht erlaubt. Im Laufe des Jahres 2025 wird mit der Einführung einer neuen Software voraussichtlich die Kennzeichnung angepasst. Leistungen Neben den in der DIN 14677 aufgeführten Leistungen zur Wartung mit Funktionsprüfung sind folgende Kontrollen durchzuführen: Tätigkeitsbeschreibung für Wartung an Feststellanlagen: 1 Überprüfung aller Befestigungselemente auf festen Sitz 2 Reinigen der Feststellanlage 3 Überprüfung der Leichtgängigkeit der Tür/ Flügel. 4 Überprüfung der Spaltmaße. 5 Überprüfung des Türschließers auf Kraft/ Geschwindigkeit/ Endschlag. 6 Überprüfung des Gestänges/ Gleitschiene. 7 Ggf. Neueinstellung sämtlicher hydraulischer Funktionen. 8 Überprüfung und Nachstellung der Schießfolgeregelung. 9 Schmierung aller beweglichen Teile mit vom Hersteller zugelassenen Schmiermitteln. 10 Bereitstellung von vom Hersteller zugelassenen Schmierstoffe sowie Reinigungsmittel. 11 Funktionskontrolle 12 Auslösung über Rauch- /Brandmelder / Unterbrechertaster 13 Auslösung manuell, bei doppelflügeligen Türen 14 Neue Wartung Prüfplakette anbringen. 15 Erstellung des Protokolls/ Eintragung in das Prüfbuch. 16 Aufnahmeberichte mit Angabe von Zusatzleistungen zur Behebung von Mängeln, gesondert für: 16.1 Elektrische, elektromechanisch und hydraulische Bauteile 16.2 Mechanische Bauteile der Tür 16.3 Hinweise zum ggf. Problematischen Installationsort des Handauslösers 16.4 Hinweise zur ordnungsgemäßen Beschilderung 16.5 Hinweis wenn der Rauchmelder turnusmäßig bei der nächsten Wartung zu tauschen ist. 16.6 Hinweise zur Abnahme und Zulassung (Dokumentation) Mindestanforderungen • Mindestjahresumsatz in Höhe von mind. 60.000,- Euro im Durchschnitt der letzten drei Jahre • Mindestanzahl: 1 ausführende Fachkraft je Los

26 Monate59.000 €
2
Los 2 Regionen Altona und Bergedorf: FSA Wartung

Zu leisten ist die Durchführung einer fachgerechten Wartung mit Funktionsprüfung von Feststellanlagen gemäß DIN 14677. Die allgemeinen Regeln der Technik, die gesetzlichen Bestimmungen und insbesondere die Verordnungen zur Arbeitssicherheit sind zu beachten. Die AN sind verpflichtet, seine Leistung gem. den aktuellen gesetzlichen Vorschriften durchzuführen. Die zur Erbringung der Leistungen eingesetzten Arbeitsmittel müssen dem Stand der Technik entsprechen. Der Einsatz von Nachunternehmern ist ausschließlich nach vorangegangener Genehmigung des AG möglich. Notwenige (Eignungs-)Nachweise des NU sind nach Aufforderung entsprechend vorzulegen. Ausführung Bei den Feststellanlagen handelt es sich um Anlagen, die lokal einen eigenen Rauchmelder haben und ggf. auch auf eine BMA aufgeschaltet ist. An den (Schul-)Standorten wird die monatliche Funktionskontrolle durch die Hausmeister vorgenommen. Beauftragt wird hier die jährliche Wartung mit Funktionsprüfung für Feststellanlagen nach DIN 14677. Die zur Erbringung der Leistungen eingesetzten Arbeitsmittel müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Erkennt oder vermutet der jeweilige AN Mängel oder Schäden, die die Betriebsbereitschaft oder Sicherheit einer Anlage oder eines Gerätes gefährden können, hat er dies dem jeweiligen Ansprechpartner, mit einer Beschreibung des Fehlers, mit Kostenvoranschlag, umgehend mitzuteilen. Der jeweilige AN ist verpflichtet, wenn Fehler erkennbar sind, Optimierungspotentiale aufzuzeigen und gegebenenfalls umgehend die Herstellung der Betriebsbereitschaft zu veranlassen. Dieses gilt auch für Mängel oder Schäden, die die Betriebsbereitschaft oder Sicherheit einer Anlage gefährden, aber nicht umgehend behoben werden können und / oder müssen. Nach Beendigung der Arbeiten sind diese zu protokollieren, im Logbuch vor Ort und im Wartungsbericht, der der Region/ Abteilung (Objektmanager/ Serviceleiter) per E-Mail zur (Innerhalb von 14 Tagen) Verfügung gestellt wird. Der AG (in der Regel der Schulhausmeister vor Ort) nimmt die Wartung mit Funktionsprüfung durchgeführten Arbeiten ab und unterzeichnet den Wartungsbericht. Im Laufe des Jahres 2025 wird vom GMH und SBH geplant auf ein digitales Wartungsprotokoll umgestellt. Der Einsatz von mobilen Endgeräten (IOS /Android) ist dann erforderlich. Dies ist bei der Kalkulation zu Berücksichtigen. Bei Bedarf werden elektronische Protokolle vom AG zu Verfügung gestellt Der Prüfbericht muss digital verwertbar sein (durchsuchbar, kopierbar) um Mängel, ohne sie händisch abzutippen, zur Entstörung und internen Dokumentation weiterverarbeiten zu können. Kennzeichnung der Anlagen und Datenerfassung Alle Anlagen vor Ort haben einen eindeutigen Anlagenkennzeichnungsschlüssel (AKS, z.B. 703034-344-FSA001 Geb 02). Die Bestandslisten basieren auf diesem Schlüssel. Während der Wartung mit Funktionsprüfung ist auf Abweichungen der anlagenspezifischen Daten der von der jeweiligen AG bereitgestellten Listen hinzuweisen. Sollten Label (AKS) an den Anlagen fehlen, ist im Wartungsprotokoll zwingend der AKS aus der Liste, die Gebäudenummer und die Lage (Beschreibung) zu verwenden. Eine eigene Nummerierung durch den AN ist nicht erlaubt. Im Laufe des Jahres 2025 wird mit der Einführung einer neuen Software voraussichtlich die Kennzeichnung angepasst. Leistungen Neben den in der DIN 14677 aufgeführten Leistungen zur Wartung mit Funktionsprüfung sind folgende Kontrollen durchzuführen: Tätigkeitsbeschreibung für Wartung an Feststellanlagen: 1 Überprüfung aller Befestigungselemente auf festen Sitz 2 Reinigen der Feststellanlage 3 Überprüfung der Leichtgängigkeit der Tür/ Flügel. 4 Überprüfung der Spaltmaße. 5 Überprüfung des Türschließers auf Kraft/ Geschwindigkeit/ Endschlag. 6 Überprüfung des Gestänges/ Gleitschiene. 7 Ggf. Neueinstellung sämtlicher hydraulischer Funktionen. 8 Überprüfung und Nachstellung der Schießfolgeregelung. 9 Schmierung aller beweglichen Teile mit vom Hersteller zugelassenen Schmiermitteln. 10 Bereitstellung von vom Hersteller zugelassenen Schmierstoffe sowie Reinigungsmittel. 11 Funktionskontrolle 12 Auslösung über Rauch- /Brandmelder / Unterbrechertaster 13 Auslösung manuell, bei doppelflügeligen Türen 14 Neue Wartung Prüfplakette anbringen. 15 Erstellung des Protokolls/ Eintragung in das Prüfbuch. 16 Aufnahmeberichte mit Angabe von Zusatzleistungen zur Behebung von Mängeln, gesondert für: 16.1 Elektrische, elektromechanisch und hydraulische Bauteile 16.2 Mechanische Bauteile der Tür 16.3 Hinweise zum ggf. Problematischen Installationsort des Handauslösers 16.4 Hinweise zur ordnungsgemäßen Beschilderung 16.5 Hinweis wenn der Rauchmelder turnusmäßig bei der nächsten Wartung zu tauschen ist. 16.6 Hinweise zur Abnahme und Zulassung (Dokumentation) Mindestanforderungen • Mindestjahresumsatz in Höhe von mind. 60.000,- Euro im Durchschnitt der letzten drei Jahre • Mindestanzahl: 1 ausführende Fachkraft je Los

26 Monate53.000 €
3
Los 3 Regionen Wandsbek-Nord und Nord: FSA Wartung

Zu leisten ist die Durchführung einer fachgerechten Wartung mit Funktionsprüfung von Feststellanlagen gemäß DIN 14677. Die allgemeinen Regeln der Technik, die gesetzlichen Bestimmungen und insbesondere die Verordnungen zur Arbeitssicherheit sind zu beachten. Die AN sind verpflichtet, seine Leistung gem. den aktuellen gesetzlichen Vorschriften durchzuführen. Die zur Erbringung der Leistungen eingesetzten Arbeitsmittel müssen dem Stand der Technik entsprechen. Der Einsatz von Nachunternehmern ist ausschließlich nach vorangegangener Genehmigung des AG möglich. Notwenige (Eignungs-)Nachweise des NU sind nach Aufforderung entsprechend vorzulegen. Ausführung Bei den Feststellanlagen handelt es sich um Anlagen, die lokal einen eigenen Rauchmelder haben und ggf. auch auf eine BMA aufgeschaltet ist. An den (Schul-)Standorten wird die monatliche Funktionskontrolle durch die Hausmeister vorgenommen. Beauftragt wird hier die jährliche Wartung mit Funktionsprüfung für Feststellanlagen nach DIN 14677. Die zur Erbringung der Leistungen eingesetzten Arbeitsmittel müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Erkennt oder vermutet der jeweilige AN Mängel oder Schäden, die die Betriebsbereitschaft oder Sicherheit einer Anlage oder eines Gerätes gefährden können, hat er dies dem jeweiligen Ansprechpartner, mit einer Beschreibung des Fehlers, mit Kostenvoranschlag, umgehend mitzuteilen. Der jeweilige AN ist verpflichtet, wenn Fehler erkennbar sind, Optimierungspotentiale aufzuzeigen und gegebenenfalls umgehend die Herstellung der Betriebsbereitschaft zu veranlassen. Dieses gilt auch für Mängel oder Schäden, die die Betriebsbereitschaft oder Sicherheit einer Anlage gefährden, aber nicht umgehend behoben werden können und / oder müssen. Nach Beendigung der Arbeiten sind diese zu protokollieren, im Logbuch vor Ort und im Wartungsbericht, der der Region/ Abteilung (Objektmanager/ Serviceleiter) per E-Mail zur (Innerhalb von 14 Tagen) Verfügung gestellt wird. Der AG (in der Regel der Schulhausmeister vor Ort) nimmt die Wartung mit Funktionsprüfung durchgeführten Arbeiten ab und unterzeichnet den Wartungsbericht. Im Laufe des Jahres 2025 wird vom GMH und SBH geplant auf ein digitales Wartungsprotokoll umgestellt. Der Einsatz von mobilen Endgeräten (IOS /Android) ist dann erforderlich. Dies ist bei der Kalkulation zu Berücksichtigen. Bei Bedarf werden elektronische Protokolle vom AG zu Verfügung gestellt Der Prüfbericht muss digital verwertbar sein (durchsuchbar, kopierbar) um Mängel, ohne sie händisch abzutippen, zur Entstörung und internen Dokumentation weiterverarbeiten zu können. Kennzeichnung der Anlagen und Datenerfassung Alle Anlagen vor Ort haben einen eindeutigen Anlagenkennzeichnungsschlüssel (AKS, z.B. 703034-344-FSA001 Geb 02). Die Bestandslisten basieren auf diesem Schlüssel. Während der Wartung mit Funktionsprüfung ist auf Abweichungen der anlagenspezifischen Daten der von der jeweiligen AG bereitgestellten Listen hinzuweisen. Sollten Label (AKS) an den Anlagen fehlen, ist im Wartungsprotokoll zwingend der AKS aus der Liste, die Gebäudenummer und die Lage (Beschreibung) zu verwenden. Eine eigene Nummerierung durch den AN ist nicht erlaubt. Im Laufe des Jahres 2025 wird mit der Einführung einer neuen Software voraussichtlich die Kennzeichnung angepasst. Leistungen Neben den in der DIN 14677 aufgeführten Leistungen zur Wartung mit Funktionsprüfung sind folgende Kontrollen durchzuführen: Tätigkeitsbeschreibung für Wartung an Feststellanlagen: 1 Überprüfung aller Befestigungselemente auf festen Sitz 2 Reinigen der Feststellanlage 3 Überprüfung der Leichtgängigkeit der Tür/ Flügel. 4 Überprüfung der Spaltmaße. 5 Überprüfung des Türschließers auf Kraft/ Geschwindigkeit/ Endschlag. 6 Überprüfung des Gestänges/ Gleitschiene. 7 Ggf. Neueinstellung sämtlicher hydraulischer Funktionen. 8 Überprüfung und Nachstellung der Schießfolgeregelung. 9 Schmierung aller beweglichen Teile mit vom Hersteller zugelassenen Schmiermitteln. 10 Bereitstellung von vom Hersteller zugelassenen Schmierstoffe sowie Reinigungsmittel. 11 Funktionskontrolle 12 Auslösung über Rauch- /Brandmelder / Unterbrechertaster 13 Auslösung manuell, bei doppelflügeligen Türen 14 Neue Wartung Prüfplakette anbringen. 15 Erstellung des Protokolls/ Eintragung in das Prüfbuch. 16 Aufnahmeberichte mit Angabe von Zusatzleistungen zur Behebung von Mängeln, gesondert für: 16.1 Elektrische, elektromechanisch und hydraulische Bauteile 16.2 Mechanische Bauteile der Tür 16.3 Hinweise zum ggf. Problematischen Installationsort des Handauslösers 16.4 Hinweise zur ordnungsgemäßen Beschilderung 16.5 Hinweis wenn der Rauchmelder turnusmäßig bei der nächsten Wartung zu tauschen ist. 16.6 Hinweise zur Abnahme und Zulassung (Dokumentation) Mindestanforderungen • Mindestjahresumsatz in Höhe von mind. 60.000,- Euro im Durchschnitt der letzten drei Jahre • Mindestanzahl: 1 ausführende Fachkraft je Los

26 Monate70.000 €
4
Los 4 Regionen Wandsbek-Süd, HIBB und AG FB: FSA Wartung

Zu leisten ist die Durchführung einer fachgerechten Wartung mit Funktionsprüfung von Feststellanlagen gemäß DIN 14677. Die allgemeinen Regeln der Technik, die gesetzlichen Bestimmungen und insbesondere die Verordnungen zur Arbeitssicherheit sind zu beachten. Die AN sind verpflichtet, seine Leistung gem. den aktuellen gesetzlichen Vorschriften durchzuführen. Die zur Erbringung der Leistungen eingesetzten Arbeitsmittel müssen dem Stand der Technik entsprechen. Der Einsatz von Nachunternehmern ist ausschließlich nach vorangegangener Genehmigung des AG möglich. Notwenige (Eignungs-)Nachweise des NU sind nach Aufforderung entsprechend vorzulegen. Ausführung Bei den Feststellanlagen handelt es sich um Anlagen, die lokal einen eigenen Rauchmelder haben und ggf. auch auf eine BMA aufgeschaltet ist. An den (Schul-)Standorten wird die monatliche Funktionskontrolle durch die Hausmeister vorgenommen. Beauftragt wird hier die jährliche Wartung mit Funktionsprüfung für Feststellanlagen nach DIN 14677. Die zur Erbringung der Leistungen eingesetzten Arbeitsmittel müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Erkennt oder vermutet der jeweilige AN Mängel oder Schäden, die die Betriebsbereitschaft oder Sicherheit einer Anlage oder eines Gerätes gefährden können, hat er dies dem jeweiligen Ansprechpartner, mit einer Beschreibung des Fehlers, mit Kostenvoranschlag, umgehend mitzuteilen. Der jeweilige AN ist verpflichtet, wenn Fehler erkennbar sind, Optimierungspotentiale aufzuzeigen und gegebenenfalls umgehend die Herstellung der Betriebsbereitschaft zu veranlassen. Dieses gilt auch für Mängel oder Schäden, die die Betriebsbereitschaft oder Sicherheit einer Anlage gefährden, aber nicht umgehend behoben werden können und / oder müssen. Nach Beendigung der Arbeiten sind diese zu protokollieren, im Logbuch vor Ort und im Wartungsbericht, der der Region/ Abteilung (Objektmanager/ Serviceleiter) per E-Mail zur (Innerhalb von 14 Tagen) Verfügung gestellt wird. Der AG (in der Regel der Schulhausmeister vor Ort) nimmt die Wartung mit Funktionsprüfung durchgeführten Arbeiten ab und unterzeichnet den Wartungsbericht. Im Laufe des Jahres 2025 wird vom GMH und SBH geplant auf ein digitales Wartungsprotokoll umgestellt. Der Einsatz von mobilen Endgeräten (IOS /Android) ist dann erforderlich. Dies ist bei der Kalkulation zu Berücksichtigen. Bei Bedarf werden elektronische Protokolle vom AG zu Verfügung gestellt Der Prüfbericht muss digital verwertbar sein (durchsuchbar, kopierbar) um Mängel, ohne sie händisch abzutippen, zur Entstörung und internen Dokumentation weiterverarbeiten zu können. Kennzeichnung der Anlagen und Datenerfassung Alle Anlagen vor Ort haben einen eindeutigen Anlagenkennzeichnungsschlüssel (AKS, z.B. 703034-344-FSA001 Geb 02). Die Bestandslisten basieren auf diesem Schlüssel. Während der Wartung mit Funktionsprüfung ist auf Abweichungen der anlagenspezifischen Daten der von der jeweiligen AG bereitgestellten Listen hinzuweisen. Sollten Label (AKS) an den Anlagen fehlen, ist im Wartungsprotokoll zwingend der AKS aus der Liste, die Gebäudenummer und die Lage (Beschreibung) zu verwenden. Eine eigene Nummerierung durch den AN ist nicht erlaubt. Im Laufe des Jahres 2025 wird mit der Einführung einer neuen Software voraussichtlich die Kennzeichnung angepasst. Leistungen Neben den in der DIN 14677 aufgeführten Leistungen zur Wartung mit Funktionsprüfung sind folgende Kontrollen durchzuführen: Tätigkeitsbeschreibung für Wartung an Feststellanlagen: 1 Überprüfung aller Befestigungselemente auf festen Sitz 2 Reinigen der Feststellanlage 3 Überprüfung der Leichtgängigkeit der Tür/ Flügel. 4 Überprüfung der Spaltmaße. 5 Überprüfung des Türschließers auf Kraft/ Geschwindigkeit/ Endschlag. 6 Überprüfung des Gestänges/ Gleitschiene. 7 Ggf. Neueinstellung sämtlicher hydraulischer Funktionen. 8 Überprüfung und Nachstellung der Schießfolgeregelung. 9 Schmierung aller beweglichen Teile mit vom Hersteller zugelassenen Schmiermitteln. 10 Bereitstellung von vom Hersteller zugelassenen Schmierstoffe sowie Reinigungsmittel. 11 Funktionskontrolle 12 Auslösung über Rauch- /Brandmelder / Unterbrechertaster 13 Auslösung manuell, bei doppelflügeligen Türen 14 Neue Wartung Prüfplakette anbringen. 15 Erstellung des Protokolls/ Eintragung in das Prüfbuch. 16 Aufnahmeberichte mit Angabe von Zusatzleistungen zur Behebung von Mängeln, gesondert für: 16.1 Elektrische, elektromechanisch und hydraulische Bauteile 16.2 Mechanische Bauteile der Tür 16.3 Hinweise zum ggf. Problematischen Installationsort des Handauslösers 16.4 Hinweise zur ordnungsgemäßen Beschilderung 16.5 Hinweis wenn der Rauchmelder turnusmäßig bei der nächsten Wartung zu tauschen ist. 16.6 Hinweise zur Abnahme und Zulassung (Dokumentation) Mindestanforderungen • Mindestjahresumsatz in Höhe von mind. 60.000,- Euro im Durchschnitt der letzten drei Jahre • Mindestanzahl: 1 ausführende Fachkraft je Los

26 Monate46.000 €
5
Los 5 Regionen Süd Sport und Sonderbau: FSA Wartung

Zu leisten ist die Durchführung einer fachgerechten Wartung mit Funktionsprüfung von Feststellanlagen gemäß DIN 14677. Die allgemeinen Regeln der Technik, die gesetzlichen Bestimmungen und insbesondere die Verordnungen zur Arbeitssicherheit sind zu beachten. Die AN sind verpflichtet, seine Leistung gem. den aktuellen gesetzlichen Vorschriften durchzuführen. Die zur Erbringung der Leistungen eingesetzten Arbeitsmittel müssen dem Stand der Technik entsprechen. Der Einsatz von Nachunternehmern ist ausschließlich nach vorangegangener Genehmigung des AG möglich. Notwenige (Eignungs-)Nachweise des NU sind nach Aufforderung entsprechend vorzulegen. Ausführung Bei den Feststellanlagen handelt es sich um Anlagen, die lokal einen eigenen Rauchmelder haben und ggf. auch auf eine BMA aufgeschaltet ist. An den (Schul-)Standorten wird die monatliche Funktionskontrolle durch die Hausmeister vorgenommen. Beauftragt wird hier die jährliche Wartung mit Funktionsprüfung für Feststellanlagen nach DIN 14677. Die zur Erbringung der Leistungen eingesetzten Arbeitsmittel müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Erkennt oder vermutet der jeweilige AN Mängel oder Schäden, die die Betriebsbereitschaft oder Sicherheit einer Anlage oder eines Gerätes gefährden können, hat er dies dem jeweiligen Ansprechpartner, mit einer Beschreibung des Fehlers, mit Kostenvoranschlag, umgehend mitzuteilen. Der jeweilige AN ist verpflichtet, wenn Fehler erkennbar sind, Optimierungspotentiale aufzuzeigen und gegebenenfalls umgehend die Herstellung der Betriebsbereitschaft zu veranlassen. Dieses gilt auch für Mängel oder Schäden, die die Betriebsbereitschaft oder Sicherheit einer Anlage gefährden, aber nicht umgehend behoben werden können und / oder müssen. Nach Beendigung der Arbeiten sind diese zu protokollieren, im Logbuch vor Ort und im Wartungsbericht, der der Region/ Abteilung (Objektmanager/ Serviceleiter) per E-Mail zur (Innerhalb von 14 Tagen) Verfügung gestellt wird. Der AG (in der Regel der Schulhausmeister vor Ort) nimmt die Wartung mit Funktionsprüfung durchgeführten Arbeiten ab und unterzeichnet den Wartungsbericht. Im Laufe des Jahres 2025 wird vom GMH und SBH geplant auf ein digitales Wartungsprotokoll umgestellt. Der Einsatz von mobilen Endgeräten (IOS /Android) ist dann erforderlich. Dies ist bei der Kalkulation zu Berücksichtigen. Bei Bedarf werden elektronische Protokolle vom AG zu Verfügung gestellt Der Prüfbericht muss digital verwertbar sein (durchsuchbar, kopierbar) um Mängel, ohne sie händisch abzutippen, zur Entstörung und internen Dokumentation weiterverarbeiten zu können. Kennzeichnung der Anlagen und Datenerfassung Alle Anlagen vor Ort haben einen eindeutigen Anlagenkennzeichnungsschlüssel (AKS, z.B. 703034-344-FSA001 Geb 02). Die Bestandslisten basieren auf diesem Schlüssel. Während der Wartung mit Funktionsprüfung ist auf Abweichungen der anlagenspezifischen Daten der von der jeweiligen AG bereitgestellten Listen hinzuweisen. Sollten Label (AKS) an den Anlagen fehlen, ist im Wartungsprotokoll zwingend der AKS aus der Liste, die Gebäudenummer und die Lage (Beschreibung) zu verwenden. Eine eigene Nummerierung durch den AN ist nicht erlaubt. Im Laufe des Jahres 2025 wird mit der Einführung einer neuen Software voraussichtlich die Kennzeichnung angepasst. Leistungen Neben den in der DIN 14677 aufgeführten Leistungen zur Wartung mit Funktionsprüfung sind folgende Kontrollen durchzuführen: Tätigkeitsbeschreibung für Wartung an Feststellanlagen: 1 Überprüfung aller Befestigungselemente auf festen Sitz 2 Reinigen der Feststellanlage 3 Überprüfung der Leichtgängigkeit der Tür/ Flügel. 4 Überprüfung der Spaltmaße. 5 Überprüfung des Türschließers auf Kraft/ Geschwindigkeit/ Endschlag. 6 Überprüfung des Gestänges/ Gleitschiene. 7 Ggf. Neueinstellung sämtlicher hydraulischer Funktionen. 8 Überprüfung und Nachstellung der Schießfolgeregelung. 9 Schmierung aller beweglichen Teile mit vom Hersteller zugelassenen Schmiermitteln. 10 Bereitstellung von vom Hersteller zugelassenen Schmierstoffe sowie Reinigungsmittel. 11 Funktionskontrolle 12 Auslösung über Rauch- /Brandmelder / Unterbrechertaster 13 Auslösung manuell, bei doppelflügeligen Türen 14 Neue Wartung Prüfplakette anbringen. 15 Erstellung des Protokolls/ Eintragung in das Prüfbuch. 16 Aufnahmeberichte mit Angabe von Zusatzleistungen zur Behebung von Mängeln, gesondert für: 16.1 Elektrische, elektromechanisch und hydraulische Bauteile 16.2 Mechanische Bauteile der Tür 16.3 Hinweise zum ggf. Problematischen Installationsort des Handauslösers 16.4 Hinweise zur ordnungsgemäßen Beschilderung 16.5 Hinweis wenn der Rauchmelder turnusmäßig bei der nächsten Wartung zu tauschen ist. 16.6 Hinweise zur Abnahme und Zulassung (Dokumentation) Mindestanforderungen • Mindestjahresumsatz in Höhe von mind. 60.000,- Euro im Durchschnitt der letzten drei Jahre • Mindestanzahl: 1 ausführende Fachkraft je Los

26 Monate68.000 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis70 %
Kurzkonzept gem. Wertungsmatrix30 %
Qualität
Kurzkonzept gem. WertungsmatrixKurzkonzept (max. 3 DIN A4- Seiten, Schriftgröße 11 pt, 1,5 zeilig) zur Darstellung von Prozessen, Abläufen sowie der Herangehensweise zur Ausführung der Wartung / Inspektion. (Hinweis: keine Firmenprospekte, Flyer o.ä.) Die Wertung erfolgt unter Berücksichtigung der beigefügten Wertungsmatrix. Mit dem Konzept möchten die AG Informationen vom Bieter erhalten zu: Herangehensweise an den Auftrag: - Kontaktaufnahme mit dem Standort vor Beginn der Arbeiten - Vorbereitung der Arbeit (Arbeitsplan, Aufteilung der Mitarbeiter) - Dokumentation der Wartung und Mangelbeschreibung (schriftlich, PDF, Cloud, sind im Unternehmen digitale Endgeräte für die Protokollerstellung in Einsatz? usw.) - Fahrzeugflotte / Umweltmanagement / Zukunftsfähigkeit Durchführungsmanagement (Krisenmanagement) - Umgang mit Personalausfällen (Vertretung bei Urlaub und Krankheit, wie und wann wird der AG informiert um gemeinsam nach Lösungen zu suchen) - Umgang mit Terminverschiebungen, die seitens der AG notwendig werden. Behebung von Anlagen- und Betriebsstörungen. - Muster eines Wartungsprotokolls. Das Wartungsprotokoll muss den Prüfumfang detailliert darstellen und die festgestellten Mängel eindeutig beschreiben, so dass der Auftraggeber den Umfang der erforderlichen Instandsetzung klar erkennen kann. - Umfang von Wartungsarbeiten mit Bearbeitung der Protokolle auf einem mobilen Endgerät.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2025
Vertragsende
31.08.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke, Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
3. Formale und fachliche Kriterien und Anforderungen Mindestanforderungen • Mindestjahresumsatz in Höhe von mind. 60.000,- Euro im Durchschnitt der letzten drei Jahre • Mindestanzahl ausführende Fachkräfte gem. Punkt 2.5 b) in Verbindung mit Punkt 4 der Leistungsbeschreibung 3.1 Einzureichende U … ganz lesen3. Formale und fachliche Kriterien und Anforderungen Mindestanforderungen • Mindestjahresumsatz in Höhe von mind. 60.000,- Euro im Durchschnitt der letzten drei Jahre • Mindestanzahl ausführende Fachkräfte gem. Punkt 2.5 b) in Verbindung mit Punkt 4 der Leistungsbeschreibung 3.1 Einzureichende Unterlagen a. Nachweis über den Eintrag im Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (gültig und den aktuellen Stand abbildend). b. Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungssummen für Personenschäden von mindestens 1.500.000 EURO (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden von mindestens 200.000 EURO (pro Schadensfall) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden. c. Ausgefüllter Angebotsvordruck (Formblatt, siehe Vertragsbedingungen/Formulare) d. Ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt, siehe Vertragsbedingungen / Formulare) e. Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Beiträge bei einer Sozialkasse, sofern keine Versicherungspflicht über eine Sozialkasse besteht per Nachweis der Beiträge durch eine Sozialversicherung (gültig und nicht älter als 12 Monate) f. Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung von dem zuständigen Finanzamt, gültig und nicht älter als 12 Monate) g. Betriebsanweisung „Vorbeugender Unfall- und Gefahrenschutz“ (Formblatt, siehe Vertragsbedingungen / Formulare – wird mit Angebotsabgabe anerkannt und ist im Auftragsfall zu unterzeichnen) h. Umsätze der letzten drei letzten Geschäftsjahre Mindestanforderung zum Erhalt eines Loses ist neben den weiteren Eignungsnachweisen ein durchschnittlicher Jahresumsatz in Höhe von 60.000,- Euro nachzuweisen. Für den Erhalt des Zuschlages auf mehr als ein Los addiert sich der erforderliche Mindestumsatz entsprechend i. Mindestens drei Referenzen, die nicht älter als drei Jahre sind ( Stichtag 01.01.21), über vergleichbare Projekte aus den Bereichen öffentlicher Verwaltung und / oder Immobilienwirtschaft unter Angabe der jeweils zuständigen Auftraggeber sowie deren vollständigen Kontaktdaten und dem jeweiligen Ausführungszeitraum der eingereichten Referenzen. j. Anzahl der verfügbaren geeigneten, qualifizierten Fachkräfte. Die geeigneten und qualifizierten Mitarbeiter des Auftragnehmers, die zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden, sind namentlich zu benennen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Wartung muss einer Fachkraft obliegen. Es sind für den Erhalt eines Loses mindestens die unter Punkt 4. benannte Anzahl an qualifizierten Fachkräften nach nachzuweisen. (siehe Eignungskriterien) k. Eigenerklärung zu Ziffer 5k Abs. 1 der Russland-Sanktionsverordnung (EU) Nr. 833/2014 Hinweis: Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfülle …
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Die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen und die Fragen und Antworten finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform unter: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/ausschreibungen Hinter dem Wort „Bieterportal“ sind die Vergabeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zu … ganz lesenDie Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen und die Fragen und Antworten finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform unter: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/ausschreibungen Hinter dem Wort „Bieterportal“ sind die Vergabeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt. Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe. Nach Anmeldung im Bieterportal können Sie Ihr Angebot rein elektronisch abgeben. Die Abgabe von Angeboten ist ausschließlich in elektronischer Form in Textform gem. 126b BGB über den Bieterassistenten zugelassen. Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer 5.1.11 publizierte, direkte Link zu den Vergabeunterlagen ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung korrekt. Sofern sich Änderungen ergeben, wird er hingegen nicht aktualisiert. Die dann aktuellen Vergabeunterlagen sind somit im Änderungsfall NICHT mehr über den Link aus dieser Ziffer 5.1.11 erreichbar. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail. Die Bekanntmachung sowie die „Fragen & Antworten“ während des Verfahrens finden Sie zudem auf der Homepage des Landesbetriebes SBH | Schulbau Hamburg unter: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/ Sofern Sie sich nicht im Bieterportal anmelden, erhalten Sie die „Fragen & Antworten“ im laufenden Verfahren nicht direkt per E-Mail und können Ihr Angebot nicht unterstützt durch den Bieterassistenten elektronisch einreichen. Ein Versand der „Fragen & Antworten“ per E-Mail erfolgt nur dann automatisch aus der elektronischen Vergabe, sofern Sie als Bieter im Bieterportal registriert sind und als solcher angemeldet auf die Ausschreibung zugegriffen haben. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein. Sofern für die Preiskalkulation eine GAEB bereitgestellt wurde, wird auf folgendes hingewiesen: Für Bieter, die aufgrund technischer Schwierigkeiten im Bearbeitungspunkt „Produkte/Leistungen“ des Bieterassistenten der eVergabe keine GAEB 84-Datei hochladen können, besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Angebotsabgabe ein bepreistes LV als Anlage in der eVergabe abzugeben. Es gilt das Angebot damit als form- und fristgerecht eingereicht. Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, erfolgt die rechnerische Prüfung der Angebote unter Berücksichtigung des zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung gültigen Umsatzsteuersatzes. In diesem Zuge werden auch die ggf. unterschiedlichen Steuersätze, die den Angeboten zugrunde liegen, bereinigt. Das „Merkblatt Umsatzsteuer vom 11.04.2024“, welches als Anlage in der eVergabe zur Verfügung steht, wird ergänzender Vertragsbestandteil. Bei der Rechnungsstellung ist zu beachten, dass der Umsatzsteuersatz im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes maßgebend ist. Steuerrechtlich ausgeführt wird der Umsatz mit der Vollendung des Werkes bzw. der Verschaffung der Verfügungsmacht, d.h. regelmäßig mit der Abnahme. Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz …

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