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Wiederaufbau Bendenweg, Iversheim - Verkehrsanlagen, Kanal- und Wasserleitung (Vergabe von Planungsleistungen)

Stadt Bad Münstereifel · Bad Münstereifel, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2024-VgV-M5000-1036-004veröffentlicht 26.09.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 943 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (123 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

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Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (21 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (57 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers22 %
  • Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des stellv. verantwortlichen Planers12 %
  • Leistungserbringung36 %
  • - Honorar30 %

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Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Stadt Bad Münstereifel beabsichtigt auf Grund der hohen Einzelschadensdichte infolge der Hochwasserkatastrophe 2021 eine vollständige Wiederherstellung des gesamten Bendenweges inklusive der vorhandenen Nebenanlagen in den Ortslagen Bad Münstereifel und Iversheim. Auf Grund der unmittelbaren räumlichen Nähe zu den ebenfalls zum Teil stark beschädigten Straßenabschnitten der Peter-Greven-Straße (OT Iversheim) sowie der Josef-Jonas-Straße (OT Bad Münstereifel) werden diese im Zuge der Ausschreibungen gleichzeitig mit dem Bendenweg wiederhergestellt. Die verursachten Schäden am Bendenweg, sowie den beiden angrenzenden Straßen mit Fahrbahn und Nebenanlagen, wie z.B. Gehwege, Oberflächenentwässerung und den kommunalen Ver- und Entsorgungsanlagen, wie der Kanalisation und Wasserleitung einschl. der Grundstücks- und Hausanschlussleitungen sollen behoben werden. Die über den Bendenweg geflossenen gewaltigen Wassermassen haben an der Fahrbahn, bis in die unteren Unterbauschichten, den Gehwegen, der Oberflächenentwässerung und den benachbarten Grünflächen über die gesamte Länge und Breite hinweg Schäden bewirkt. Die Schäden sind so substanziell, vielfältig, zahlreich und weisen eine solch enorme Einzeldichte auf, dass eine vollständige Wiederherstellung unumgänglich ist.

Beschreibung des Loses

Es sind vier verschiedene Planungsleistungen notwendig: 1. Verkehrsanlagenplanung nach § 47 HOA: (LPH 1-3 sowie 5-9) Verbindlich werden nur die Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Die Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 unterliegt einer einseitigen Option durch den Auftraggeber. Die über den Bendenweg geflossenen gewaltigen Wassermassen haben an der Fahrbahn, bis in die unteren Unterbauschichten, den Gehwegen, der Oberflächen-entwässerung und den benachbarten Grünflächen über die gesamte Länge und Breite hinweg Schäden bewirkt. Die Schäden sind so substanziell, vielfältig, zahlreich und weisen eine solch enorme Einzeldichte auf, dass eine vollständige Wiederherstellung unumgänglich ist. Die drei obigen genannten Straßen sollen grundsätzlich unter Berücksichtigung der Verkehrsfunktion, der bisherigen Straßenquerschnitte und techn. Ausstattung sowie der techn. Regelwerke in Abhängigkeit vom Schadensausmaß wiederhergestellt und instandgesetzt werden. Zusätzlich sollen die vorhandenen Bushaltestellen für den öffentlichen Linienbusverkehr in dem Bendenweg eingerichtet werden. 2. Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI: - Hausanschlüsse Kanalisation (LPH1-9) - Wasserleitung inkl. Hausanschlüsse (LPH 1-9) - Regenwasserrückhaltung (LPH 1-9) Für jedes Bauwerk/Anlage gilt: Verbindlich werden nur die Leistungsphasen 1-4 beauftragt. Die Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 unterliegt einer einseitigen Option durch den Auftraggeber. Die Kanalisation mit den abzweigenden Anschlussleitungen wurde durch die enormen Wassermassen beschädigt. Hierbei wurde jedoch nicht Kanalleitungen des Mischwasser- noch des Regenwasserkanals beschädigt, sondern primär die Hausanschlüsse der Leitung. Nach den ersten Schätzungen sind 80 % der Hausanschlüsse beschädigt worden. Um einen genauen Überblick über die Schäden zu erhalten, wurde eine TV-Befahrung durchgeführt. Die Ergebnisse werden dem Planer übergeben und sind zu berücksichtigen. Weiterhin muss beachtet werden, dass das Regenwasser nicht wie bisher ungefiltert in die Erft eingeleitet werden darf. Deshalb ist eine Vorab-Reinigung und Aufstauung des einzuleitenden Wassers notwendig, welche aus Platzgründen im Straßenkörper erfolgen muss. Im Hinblick auf die Reinigung des Wassers soll verschiedene Varianten erstellt und bewertet werden. Es soll untersucht werden, ob eine Vorreinigung durch Sinkkästen oder die Reinigung im Stauraumkanal wirtschaftlicher und zielführender ist.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers22 %
Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des stellv. verantwortlichen Planers12 %
Leistungserbringung36 %
- Honorar30 %
Qualität
Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen PlanersDie persönliche Erfahrung der Projektleitung (verantwortlicher Planer) wird anhand von verschiedenen Referenzprojekten quantitativ bewertet. Einzelheiten wie folgt: - Referenzprojekte, die Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI mit den wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-3 sowie 5-8 zum Inhalt haben und deren Planungsanforderungen der Honorarzone III entsprechen (Gewichtungsfaktor 5) - Referenzprojekte, die Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI mit anrechenbaren Kosten in Höhe von 2 Mio. Euro zum Inhalt haben (Gewichtungsfaktor 2) - Referenzprojekte, welche die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbilds Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 Abs. 1 HOAI für ein Bauwerk oder eine Anlage der Objektgruppe 2 "Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung" nach § 41 Nr. 2 i. V. m Objektliste der Anlage 12.2 HOAI zum Inhalt haben und deren Planungsanforderungen der Honorarzone III entsprechen (Gewichtungsfaktor 4) - Referenzprojekte im Bereich Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 Abs. 1 HOAI für ein Bauwerk oder eine Anlage der Objektgruppe 2 "Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung" nach § 41 Nr. 2 i. V. m Objektliste der Anlage 12.2 HOAI mit Planungsanforderungen der Honorarzone III und deren anrechenbare Kosten mind. 500.000 Euro betrugen (Gewichtungsfaktor 2) - Referenzprojekte, welche die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbilds Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 Abs. 1 HOAI für ein Bauwerk oder eine Anlage der Objektgruppe 1 "Bauwerke und Anlagen der Wasserversorgung" nach § 41 Nr. 1 i. V. m Objektliste der Anlage 12.2 HOAI zum Inhalt haben und deren Planungsanforderungen der Honorarzone III entsprechen (Gewichtungsfaktor 2) - Referenzprojekte im Bereich Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 Abs. 1 HOAI für ein Bauwerk oder eine Anlage der Objektgruppe 1 "Bauwerke und Anlagen der Wasserversorgung" nach § 41 Nr. 1 i. V. m Objektliste der Anlage 12.2 HOAI mit Planungsanforderungen der Honorarzone III, deren anrechenbaren Kosten mind. 400.000 Euro betrugen (Gewichtungsfaktor 1) - Kumulierungskriterium (Gewichtungsfaktor 6)
Qualität
Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des stellv. verantwortlichen PlanersDie persönliche Erfahrung der stellvertretenden Projektleitung (stellvertretend verantwortlicher Planer) wird anhand von verschiedenen Referenzprojekten quantitativ bewertet. Einzelheiten wie folgt: - Referenzprojekte, die Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI mit den wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-3 sowie 5-8 zum Inhalt haben und deren Planungsanforderungen der Honorarzone III entsprechen (Gewichtungsfaktor 2) - Referenzprojekte, die Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI mit an-rechenbaren Kosten in Höhe von 2 Mio. Euro zum Inhalt haben (Gewichtungsfaktor 2) - Referenzprojekte, welche die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbilds Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 Abs. 1 HOAI für ein Bauwerk oder eine Anlage der Objektgruppe 2 "Bauwerke und An-lagen der Abwasserentsorgung" nach § 41 Nr. 2 i. V. m. Objektliste der Anlage 12.2 HOAI zum Inhalt haben und deren Planungsanforderungen der Honorarzone III entsprechen (Gewichtungsfaktor 2) - Referenzprojekte im Bereich Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 Abs. 1 HOAI für ein Bauwerk oder eine Anlage der Objektgruppe 2 "Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung" nach § 41 Nr. 2 i. V. m. Objektliste der Anlage 12.2 HOAI mit Planungsanforderungen der Honorarzone III und deren anrechenbare Kosten mind. 500.000 Euro betrugen (Gewichtungsfaktor 1) - Referenzprojekte, welche die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbilds Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 Abs. 1 HOAI für ein Bauwerk oder eine Anlage der Objektgruppe 1 "Bauwerke und An-lagen der Wasserversorgung" nach § 41 Nr. 1 i. V. m. Objektliste der Anlage 12.2 HOAI zum Inhalt haben und deren Planungsanforderungen der Honorarzone III entsprechen (Gewichtungsfaktor 1) - Referenzprojekte im Bereich Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 Abs. 1 HOAI für ein Bauwerk oder eine Anlage der Objektgruppe 1 "Bauwerke und Anlagen der Wasserversorgung" nach § 41 Nr. 1 i. V. m. Objektliste der Anlage 12.2 HOAI mit Planungsanforderungen der Honorarzone III, deren anrechenbaren Kosten mind. 400.000 Euro betrugen (Gewichtungsfaktor 1) - Kumulierungskriterium (Gewichtungsfaktor 3)
Qualität
LeistungserbringungDas Qualitätskriterium wird wiederum anhand drei verschiedener Unterkriterien bewertet: - Schnittstellenmanagement (Gewichtungsfaktor 12) - Herangehensweise Bürgerbeteiligung (Gewichtungsfaktor 12) - Sicherstellung Bauoberleitung (Gewichtungsfaktor 12)
Preis
- HonorarBeim Kriterium Preis/Honorar gilt, dass die Bepunktung anhand der Summe der angebotenen Angebotspreise erfolgt (brutto). Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis/Honorar brutto. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert wird. Die Bepunktung höherer Preise/Honorare wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((niedrigster Preis/Angebotspreis) x 3) x 30 = Punktzahl Kriterium Preis/Honorar.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Architekten- und Ingenieurvertrag für die vier verschiedenen Planungsleistungen: Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung wie folgt: Wurden Leistungen zur Zielfindung nicht beauftragt und sind die Planungs- und Überwachungsziele vereinbart, überträgt der AG dem AN stufenweise die in der Teilleistung … ganz lesenArchitekten- und Ingenieurvertrag für die vier verschiedenen Planungsleistungen: Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung wie folgt: Wurden Leistungen zur Zielfindung nicht beauftragt und sind die Planungs- und Überwachungsziele vereinbart, überträgt der AG dem AN stufenweise die in der Teilleistungsvereinbarung beschriebenen Leistungen. Hierzu zählen auch Besondere Leistungen, soweit diese nicht optional beauftragt wurden. Die Leistungen werden in Folgende Stufen eingeteilt: - Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 - Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 9 Zunächst erfolgt nur die verbindliche Beauftragung der - Stufe 1 Die Übertragung weiterer Stufen erfolgt einseitig durch den AG und schriftlich. Auf die Übertragung hat der AN keinen Rechtsanspruch. Der AG behält sich vor die Beauftragung der weiteren genannten Leistungen und Stufen auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der AN keinen Anspruch auf Erhöhung des Honorars oder auf Schadensersatz ableiten. Bei Nichtabruf steht dem AN kein Honorar zu. Der AG beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme die folgenden Leistungen in weiteren Auftragsstufen zu übertragen; der AN ist verpflichtet, die folgenden weiteren Leistungen zu erbringen, wenn seit der Fertigstellung der letzten übertragenen Leistung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind und der AG die Übertragung rechtzeitig, d.h. mindestens 4 Wochen vorher, angekündigt hat.
Optionen
Objektplanung Verkehrsanlagen (optionale Beauftragung): - Grundleistungen: Stufe 2 (LPH 5, LPH 6, LPH 7, LPH 8 und LPH 9) - Besondere Leistung: örtliche Bauüberwachung Objektplanung Ingenieurbauwerk Hausanschlüsse Kanalisation Bendenweg (§ 43 HOAI) (optionale Beauftragung): - Grundleistungen: Stufe … ganz lesenObjektplanung Verkehrsanlagen (optionale Beauftragung): - Grundleistungen: Stufe 2 (LPH 5, LPH 6, LPH 7, LPH 8 und LPH 9) - Besondere Leistung: örtliche Bauüberwachung Objektplanung Ingenieurbauwerk Hausanschlüsse Kanalisation Bendenweg (§ 43 HOAI) (optionale Beauftragung): - Grundleistungen: Stufe 2 (LPH 5, LPH 6, LPH 7, LPH 8 und LPH 9) Objektplanung Ingenieurbauwerk Wasserleitung inkl. Hausanschlüsse (§ 43 HOAI) (optionale Beauftragung): - Grundleistungen: Stufe 2 (LPH 5, LPH 6, LPH 7, LPH 8 und LPH 9) Objektplanung Ingenieurbauwerk Regenwasserrückhaltung Bendenweg (§ 43 HOAI) (optionale Beauftragung): - Grundleistungen: Stufe 2 (LPH 5, LPH 6, LPH 7, LPH 8 und LPH 9) - Besondere Leistung: Erstellen von Leistungsplänen; objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung; örtliche Bauüberwachung Zusätzliche Stundenarbeiten (optional beauftragt)
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber de … ganz lesenDie Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDMYP04 Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Ingenieurberatung Lorenz GmbH, Bad Münstereifel3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.414vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.082 Lose mit Angabe)
197.105 €Zuschlagswert im Median
69.046 € – 463.544 €mittlere Hälfte, 476 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 09.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 71b75ae5-0752-466d-b4b1-c350dc88b316.