Wettbewerb Neubau Rathaus in Molbergen - Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume
Gemeinde Molbergen - Der Bürgermeister · Molbergen, Niedersachsen
Aktenzeichen 10-25024-VE706 (WBB)veröffentlicht 17.10.2025DienstleistungenNichtoffenes Verfahren
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Nichtoffenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Molbergen49696, Landkreis Cloppenburg, Niedersachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.
Es wird nicht verhandelt.
Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 10 %, Leistung und Qualität 90 %.
- Wettbewerbsergebnis45 %
- weitere Qualitätskriterien45 %
- Honorarangebot10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 1,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −0,9 Punkte |
| 25 % teurer | −2 Punkte |
| 50 % teurer | −3,3 Punkte |
| 100 % teurer | −5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 13 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 12 Monatenan Gemeinde Molbergen - Der Bürgermeister
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 12 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Gemeinde Molbergen plant den Neubau eines Rathauses in zentraler Lage in Molbergen. Das Rathaus soll dabei nicht nur modernes Verwaltungs- und Politikgebäude sein, sondern durch Transparenz und Zugänglichkeit ein Ort der Bürgernähe und Begegnung. Der Ortskern Molbergens ist im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms des Landes Niedersachsen grundlegend neu gestaltet worden (Kreisverkehrsplatz mit Bebauung, Bürgerpark, Spielstraße "Hellekamp" mit Aufenthaltsqualität etc.). In diesen Gestaltungsverbund soll sich das neue Rathaus städtebaulich einfügen und an einen bereits neu geschaffenen Platz mit Wasserspiel anschließen. Mit dem Wettbewerb wird eine funktionale, nachhaltige und zukunftsfähige Lösung gesucht, die diesen Standort prägt. Mit dem Neubau soll die gesamte Verwaltung in einem modernen, funktionalen und bürgerfreundlichen Gebäude zusammengeführt werden. Durch die Wahl des Standorts kann der Umzug der Verwaltung direkt nach Fertigstellung erfolgen, sodass eine Interimsunterbringung nicht erforderlich wird. Der bestehende Gebäudebestand wird nach Bezug des Neubaus zurückgebaut. Für den Rathausneubau sind insbesondere Aussagen zur zukünftigen Nutzungsperspektive der Verwaltung von Bedeutung. Dabei sind die Anforderungen an eine zeitgemäße, transparente und serviceorientierte Kommunalverwaltung zu berücksichtigen. Erwartet wird ein Gebäude, das sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Mitarbeitenden eine hohe Aufenthaltsqualität bietet und das städtebaulich prägend an der Cloppenburger Straße verortet ist. Das zu entwickelnde Entwurfskonzept soll die vielfältigen funktionalen Anforderungen bestmöglich erfüllen und sowohl in der Errichtung als auch im Betrieb wirtschaftlich tragfähig sein. Qualitätsziele sind eine kompakte und effiziente Organisation der Verwaltungsräume, eine kostengünstige Bauweise in angemessener Größe sowie eine hohe Flexibilität in der Nutzung. Das Wettbewerbsgebiet befindet sich an der Cloppenburger Straße auf dem Grundstück der ehemaligen Feuerwehr in zentraler Lage der Gemeinde Molbergen. Der Standort ist verkehrlich gut erschlossen, liegt in unmittelbarer Nähe zum Ortskern und soll durch den Neubau eine städtebaulich prägende Rolle übernehmen.
Beschreibung des Loses
Der Wettbewerb wird als einphasiger, nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren nach RPW 2013 und anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV ausgeschrieben. Das Wettbewerbsverfahren ist anonym. Für den Wettbewerb gelten außerdem die entsprechenden Bestimmungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) sowie das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da der zu Beginn des Wettbewerbs geltende EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von 221.000,00 EUR netto überschritten wird. Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Die Architektenkammer hat an der Vorbereitung des Wettbewerbs mitgewirkt und Kenntnis vom Inhalt der Auslobung und den Wettbewerbsbedingungen erhalten. Der Wettbewerb wird bis zum Versand der Auslobung von der Architektenkammer Niedersachsen bestätigt. Die Ausloberin, die Preisgerichtsmitglieder, die Teilnehmenden, die Sachverständigen und Berater sowie die Vorprüfer erkennen durch die Teilnahme die Verfahrensbedingungen und -inhalte als verbindlich an. ___________________________________________________________________ Weitere Informationen können auch dem Bewerbermemorandum (siehe Vergabeunterlagen) entnommen werden. Hier finden sich auch alle nötigen Informationen zu z.B. Beurteilungskriterien des Preisgerichts, Terminen, Preisgericht und Wettbewerbssumme, sofern diese in dieser Bekanntmachung nicht dargestellt werden. ___________________________________________________________________ Der Wettbewerb richtet sich an Architekten und Innenarchitekten. Innenarchitekten sind in Bewerbergemeinschaft mit Architekten teilnahmeberechtigt. ___________________________________________________________________ Im Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV an einen der Preisträger, in der Regel den Gewinner. Die Ausloberin erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, im Anwendungsbereich der VgV zu verhandeln. ___________________________________________________________________ Teilnehmer am Verhandlungsverfahren ist zunächst nur der Gewinner (1. Preis) des Planungswettbewerbs. Sofern mit dem Gewinner keine Einigung erzielt werden kann, werden alle Preisträger zu Verhandlungen aufgefordert. Teilnehmer sind die Preisträger, wie sie in der Verfassererklärung benannt wurden. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beauftragt. ___________________________________________________________________ Im Rahmen des o.g. Verhandlungsverfahrens sollen die folgenden Leistungen vergeben werden: - Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI Es werden mindestens die Planungsleistungen der Leistungsphasen 2-8 vergeben, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Die Ausloberin wird zu den Verhandlungen gemäß § 80 Abs. 1 VgV die Vorlage der zum Nachweis der Eignung zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren und zur Ausführung des Planungsauftrags erforderlichen Unterlagen verlangen.
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- WettbewerbsergebnisInsgesamt werden 100 Punkte vergeben. Die Preisträger*innen erhalten folgende Bepunktung: 1. Preis: 45 Punkte; 2. Preis: 30 Punkte; 3. Preis: 15 Punkte. Wenn mehr Preise vergeben werden, erhält der Preisträger jeweils 0 Punkte für dieses Kriterium.
- Qualität
- weitere Qualitätskriterienz.B. Auftragsbezogene Qualifikation des Projektleiters, Qualität des Konzepts zur Umsetzung der Aufgabenstellung (Kosten-, Termin-, Qualitätssicherung), Umgang mit Überarbeitungshinweisen. Die Ausloberin behält sich für dieses Kriterium eine Änderung der Gewichtung zum Verhandlungsverfahrens vor.
- Preis
- HonorarangebotDie Ausloberin behält sich für dieses Kriterium eine Änderung der Gewichtung zum Verhandlungsverfahrens vor.
Eignung5 von 5 angegeben
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
AUSWAHLKRITERIEN FÜR DIE TEILNAHME AM PLANUNGSWETTBEWERB: Die Zahl der Teilnehmenden wird auf 10 beschränkt. Neben drei zugeladenen Teilnehmenden werden weitere sieben Teilnehmende durch ein vorgeschaltetes Auswahlverfahren ermittelt. _________________________________________________________________ … ganz lesenkürzer
AUSWAHLKRITERIEN FÜR DIE TEILNAHME AM PLANUNGSWETTBEWERB: Die Zahl der Teilnehmenden wird auf 10 beschränkt. Neben drei zugeladenen Teilnehmenden werden weitere sieben Teilnehmende durch ein vorgeschaltetes Auswahlverfahren ermittelt. _________________________________________________________________ Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" bzw. "Innenarchitekt" befugt sind. Der Zulassungsbereich umfasst die EWR-Mitgliedsstaaten und diejenigen Staaten, die Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA sind. Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und folgende Voraussetzungen erfüllen: a) Architekt: Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Architekt" entsprechend nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates. b) Innenarchitekt: Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Innenarchitekt" entsprechend nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates. Sind in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnungen nicht gesetzlich geregelt, so ist teilnahmeberechtigt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - "Berufsanerkennungsrichtlinie" gewährleistet ist. Außerdem sind juristische Personen teilnahmeberechtigt, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die ausgeschriebenen Leistungen gehören, wenn sie einen bevollmächtigten Vertreter sowie einen (personenidentischen oder personenverschiedenen) Verfasser der Wettbewerbsarbeit benennen und die so benannte(n) Person(en) die oben genannten Voraussetzungen für eine Teilnahmeberechtigung natürlicher Personen erfüllen. _________________________________________________________________ Für die Bewerbung ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Bewerbungsformular für die Teilnahme am Wettbewerb zu verwenden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfahrenssprache Deutsch ist. Unterlagen in anderer Sprache als der Verfahrenssprache sind in Form einer Eigenerklärung vor der Einreichung zu übersetzen. Bei Bedarf ist eine Übersetzung von einem amtlich vereidigten Dolmetscher nachzureichen. _________________________________________________________________ Die Bewerber*innen müssen nachweisen, dass Sie die folgenden Auswahlkriterien erfüllen: (1) Nachweis über die Berechtigung zum Führen der geforderten Berufsbezeichnung (für den "Architekt": Kammernachweis und für den "Innenarchitekt": Kammernachweis) (2) Eigenerklärung, dass sich kein Mitglied der Bewerbergemeinschaft (Partner, freie Mitarbeiter, Angestellte) separat bewirbt bzw. beteiligt und dass ein Verstoß hiergegen zum nachträglichen Ausschluss aller Bewerbungen bzw. Arbeiten führt. (3) Eigenerklärung, dass kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. (4) Eigenerklärung, dass eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft vorhanden ist oder diese nicht notwendig ist. (5) Eigenerklärung, dass das Büro im Falle der Auswahl am Wettbewerb teilnehmen wird. (6) Eigenerklärung, dass die Hinweise zur ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung und die Hinweise über die Eignungsnachweise zum anschließenden Verhandlungsverfahren verstanden wurden. (7) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe aufgrund der EU-Verordnung 2022/576 (Russland-Sanktionen) vorliegen. (8) Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegt. (9) Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegt. (10) Eigenerklärung, dass der Auftrag gemäß § 73 Abs. 3 VgV frei von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird. _________________________________________________________________ Der Nachweis von Referenzen ist zur Teilnahme am Wettbewerb nicht notwendig. _________________________________________ …- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
EIGNUNGSKRITERIEN FÜR DIE TEILNAHME AM VERHANDLUNGSVERFAHREN NACH DEM PLANUNGSWETTBEWERB: Zu den Verhandlungen wird die auslobende Stelle die folgenden Eignungsnachweise fordern, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nachgewiesen werden müssen: 0) Eigenerklärung zu Bieterform (Einzelbieter, Bie … ganz lesenkürzer
EIGNUNGSKRITERIEN FÜR DIE TEILNAHME AM VERHANDLUNGSVERFAHREN NACH DEM PLANUNGSWETTBEWERB: Zu den Verhandlungen wird die auslobende Stelle die folgenden Eignungsnachweise fordern, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nachgewiesen werden müssen: 0) Eigenerklärung zu Bieterform (Einzelbieter, Bietergemeinschaft oder mit Nachunternehmern). 1) Benennung des vollständigen Projektteams inkl. der im Wettbewerb noch nicht beteiligten weiteren Teammitglieder (z.B. zusätzlicher Architekt zur Eignungsleihe). Die jetzt hinzuzufügenden Teammitglieder haben alle in den o.g. Auswahlkriterien genannten Eigenerklärungen zu erbringen. 2) Eigenerklärung, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung (Personen-, Sach-, Vermögensschäden jeweils 2 Mio. Euro, 2-fach maximiert) verfügt bzw. diese im Auftragsfall abschließen wird; 3) Verpflichtungserklärung (sofern sich der Bieter der Eignungsleihe bedient); 4) Nachweis des Gesamtumsatzes des Bieters / der Bietergemeinschaft der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (rein informativ, kein Mindestkriterium); 5) Nachweis des Umsatzes des Bieters für die abgefragten Leistungsbilder Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (rein informativ, kein Mindestkriterium); 6) Nachweis der Mitarbeiterzahl des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (rein informativ, kein Mindestkriterium); 7) Darstellung der Referenzen. Es werden sowohl Unternehmensreferenzen als auch personenbezogene Referenzen der Projektleitung akzeptiert. _________________________________________________________________ Als Fertigstellungszeitpunkt für die Referenzen gilt der Tag der Übergabe an die Bauherrschaft. Die eingereichten Referenzen müssen bis zum Tag der Wettbewerbsbekanntmachung fertiggestellt (d.h. übergeben) sein. Je Referenzkategorie ist mindestens eine wertbare Referenz nachzuweisen. _________________________________________________________________ An die Referenzen werden die folgenden Anforderungen gestellt: a) Nachweis min. einer Referenz Objektplanung Gebäude vergleichbarer Größe, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt: i. Neubau oder Erweiterung (keine Sanierung), ii. Fertigstellung in den letzten 5 Jahren (Stichtag für die Übergabe an den Bauherrn: 01.01.2020), iii. min. 800 m² BGF, iv. min. Leistungsphasen 2-8 nach § 34 HOAI. b) Nachweis min. einer Referenz Objektplanung Gebäude vergleichbarer Komplexität, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt: i. Neubau oder Erweiterung (keine Sanierung), ii. Fertigstellung in den letzten 5 Jahren (Stichtag für die Übergabe an den Bauherrn: 01.01.2020), iii. min. Honorarzone IV, iv. min. Leistungsphasen 2-8 nach § 34 HOAI. _________________________________________________________________ Der Bieter bzw. die Bieterin erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. Bietergemeinschaft oder von Nachunternehmern) in Anspruch zu nehmen; er/sie muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung). Bereits im Rahmen des Wettbewerbs geprüfte Nachweise (§§ 123, 124 GWB bzw. Kammernachweis) können bei Bedarf erneut gefordert werden.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens- Begrenzung der Bewerberzahl
- 10 bis 10 Bewerber
Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. d … ganz lesenkürzer
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y435WPS# Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden anhand der folgenden Beurteilungskriterien bewertet (ohne Rangfolge): Städtebauliche und architektonische Qualität; Einhaltung des Raum- und Funktionsprogramms; Klimaneutralität und Nachhaltigkeit; Wirtschaftlichkeit in … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y435WPS# Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden anhand der folgenden Beurteilungskriterien bewertet (ohne Rangfolge): Städtebauliche und architektonische Qualität; Einhaltung des Raum- und Funktionsprogramms; Klimaneutralität und Nachhaltigkeit; Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb. _________________________________________________________________ Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen, die als bindend bezeichneten Vorgaben der Auslobung erfüllen, in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen, termingerecht eingegangen sind sowie keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen. Inhaltlich bindende Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der Arbeit führen, werden nicht festgelegt. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht. _________________________________________________________________ Grundlage der Honorargestaltung im Falle eines Auftrages ist die derzeitige Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021). Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. _________________________________________________________________ Terminschiene: Bewerbungsschluss: 18.11.2025; Versand der Auslobungsunterlagen: 15.12.2025; Einführungskolloquium: 12.01.2026; Abgabe der Planunterlagen: 19.03.2026; Preisgerichtssitzung: 20.04.2026; Verhandlungsgespräche: ca. Juni 2026 _________________________________________________________________ Das Preisgericht setzt sich aus den folgenden stimmberechtigten Personen zusammen: Sachpreisrichter: Witali Bastian, Bürgermeister, Gemeinde Molbergen; Sergei Meier, Fraktionsvorsitz Zentrum, Gemeinde Molbergen; André Röckmann, Fraktionsvorsitz CDU, Gemeinde Molbergen; Dr. Sebastian Vaske, CDU, 1. Stellv. Bürgermeister, Gemeinde Molbergen; Job Westermann, Fraktionsvorsitz UWG, Gemeinde Molbergen; Fachpreisrichter: Sabine, Djahanschah, Architektin, Osnabrück; Heiner Farwick, Architekt und Stadtplaner, Ahaus; Frank Lohse, Architekt, Dortmund; Prof. Bettina Mons, Architektin, Minden; Prof. Christa Reicher, Architektin und Stadtplanerin, Ahaus; Eckhard Scholz, Architekt, Senden. Hinweis: Stellvertreter, Sachverständige Berater und Vorprüfer werden in der Auslobung benannt. _________________________________________________________________ Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 38.000 Euro (brutto inkl. MwSt.) zur Verfügung. Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen: 1. Preis: 15.200 Euro 2. Preis: 9.500 Euro 3. Preis: 5.700 Euro 2 Anerkennungen à: 3.800 Euro Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme auf Preise und Anerkennungen ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber dem Bauherrn für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld und die Aufwandsentschädigung netto. Die Mehrwertsteuer wird von der Ausloberin in Deutschland abgeführt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Gemeinde Molbergen - Der Bürgermeister
- Anschrift
- Cloppenburger Str. 22, 49696 Molbergen
- Website
- molbergen.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- VgV Neubau Rathaus in Molbergen23.10.2026 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Niedersachsen (29 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- EHS beratende Ingenieure f. Bauwesen GmbH5 Zuschläge
- Ingenieurbüro Beierle5 Zuschläge
- Pabsch Ingenieure GmbH5 Zuschläge
- A.R.T. GmbH4 Zuschläge
- Drees & Sommer SE4 Zuschläge
- Haustechnische Anlagen Planungsgesellschaft mbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.11.2025
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 18.11.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d6842342-20ae-4819-a741-9c3bd3e82ad0.