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Wettbewerb nach RPW 2013 im Rahmen der VgV Neubau einer Förderschule in Lünen

Kreis Unna · Unna, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 23_140_Bekanntmachung Wettbewerbsergebnisseveröffentlicht 30.07.2024DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 1052 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Unna59425, Kreis Unna, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

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Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Der Kreis Unna beabsichtigt den Neubau einer Förderschule auf einem Grundstück an der Straße "Auf der Leibzucht" in Lünen. Im Kern des pädagogischen Konzeptes der Friedrich- von-Bodelschwingh-Schule steht die Förderung der Schüler*Innen in ihren Einzigartigkeiten und Individualitäten in der sozialen Gemeinschaft. Das jeweils größtmögliches Maß an selbstständigem Leben soll gelernt werden. Die Unterrichtsangebote richten sich in differenzierter Form nach den Förderbedarfen der Kinder und umfassen neben dem Lernen und der gezielten, individuellen Förderung von Kulturtechniken auch Unterrichtsbänder mit Bewegungsangeboten sowie praktisch orientierte Tätigkeiten. Der Schulalltag ist geprägt durch eine klare Struktur und sichere Orientierung und eröffnet Wege zum eigenen Handeln." Die Planung umfasst für das Schulgebäude eine NF von ca. 3.600 qm, für die Sporthalle ca. 680 qm und für das Schwimmbad 435 qm. Das zur Verfügung stehende Grundstück hat eine Gesamtfläche von ca. 2,1 ha. Es wird ein (Flächen-)wirtschaftlicher Umgang mit dem Grundstück gewünscht. Die Freianlagenplanung umfasst die zur Umsetzung des Entwurfes erforderlichen Flächen (Schulhof, Stellplatzanlage, Anpflanzungen, etc.). Es muss nicht das gesamte Grundstück beplant werden. Um für diese anspruchsvolle Aufgabe ein geeignetes Planungsteam zu finden, ist die Durchführung eines Realisierungswettbewerbs gemäß RPW 2013 mit insgesamt ca. 15 teilnehmenden Teams vorgesehen. Im Anschluss an den Realisierungswettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach VgV mit den Preisträger*innen durchgeführt. Eine Teilnahme ist in folgenden Konstellationen möglich: A) Architekt*innen in zwingender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen oder B) Innenarchitkt*innen mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung in zwingender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen Die Teilnahme von Innenarchitekten*innen ohne Beteiligung eines/ einer Architekt*in ist nur mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung zugelassen.Für Innenarchitekt*innen ohne uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung (gem. § 67 BauO NRW 2018), ist zwingend die Zusammenarbeit mit Architekten*innen notwendig. Die Nennung der Landschaftsarchitekten*innen erfolgt noch nicht mit dem Teilnahmeantrag/ der Bewerbung, sondern erst nach der Auslosung. Innerhalb einer Woche muss dann das beteiligte Landschaftsarchitekturbüro benannt werden und der entsprechende Nachweis der Kammermitgliedschaft erbracht werden. Im Falle der Umsetzung des Projekts beabsichtigt die Ausloberin eine/n Preisträger*in oder eine Preisträgergemeinschaft unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts und Hinweisen aus der Vorprüfung mit den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.

Beschreibung des Loses

Ein Abruf der LPH 2-8 § 34 bzw. § 39 HOAI ist vorgesehen. Dieser erfolgt voraussichtlich stufenweise. Die Auftragsvergabe erfolgt im nachgeschalteten Verhandlungsverfahren (§14 (4) 8. VgV), an dem die Preisträger*innen beteiligt werden. Der Bauherr beabsichtigt die Bauleistungen an einem Generalunternehmen vergeben. Dieses Projekt soll als BIM-Pilot-Projekt des Kreises Unna unter Hinzuziehung eines BIM-Managers (nach dem Wettbewerb) durchgeführt werden.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 1 … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZ5HQ5R Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja Wettbewerbssumme für Preise insgesamt 240.000 Euro Folgende Preisgelder sind vorgesehen: 1. Preis: 96.000 Euro 2. Preis: 72.000 Euro 3. Preis: 48.000 Euro Anerkennung: 24.000 Euro Eine Änderung der Anzahl und der Hö … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YZ5HQ5R Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja Wettbewerbssumme für Preise insgesamt 240.000 Euro Folgende Preisgelder sind vorgesehen: 1. Preis: 96.000 Euro 2. Preis: 72.000 Euro 3. Preis: 48.000 Euro Anerkennung: 24.000 Euro Eine Änderung der Anzahl und der Höhe der Preisgelder ist unter Ausschöpfung der gesamten Wettbewerbssumme bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich. ------- Das Preisgericht wird nach RPW 2013 besetzt. 1) Raphaella Burhenne des Cayres, Architektin, qualifizierte Schulbauberaterin von der Montag Stiftung, Köln 2) Prof. Volker Droste, Architekt, Oldenburg 3) Adrian Kersting, Dezernat II, Kreis Unna 4) Juliane Kopperschmidt, Architektin und Landschaftsarchitektin, Dortmund 5) Dr. Katrin Linthorst, Dezernat V, Kreis Unna 6) Arnold Reeker, Technischer Beigeordneter der Stadt Lünen 7) Prof. Burkhard Wegener, Landschaftsarchitekt, Köln Zudem werden ausreichend Stellvertreter*innen benannt. Die Zusammensetzung des Preisgerichts ist nicht endgültig. Der Auslober kann die Zusammensetzung ändern und einzelne Personen hinzufügen. --------- Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen, ohne dass die Reihenfolge zugleich eine Gewichtung darstellt: - Städtebaulich Qualität - Architektonische Qualität - Freiraumplanerische Qualität Einhaltung des Raum- und Funktionsprogramms - Wirtschaftlichkeit - Nachhaltigkeit Zuschlagskriterien im VgV-Verfahren: Das Wettbewerbsergebnis fließt mit min. 50 % in das Verhandlungsverfahren ein. Die verbleibenden 50 % werden aus den nachfolgenden Zuschlagskriterien ermittelt: - Umgang mit Kritikpunkten aus dem Preisgerichtsprotokoll - Arbeitsweise und Projektabwicklung für das Projekt - Qualifikation des für das Projekt vorgesehenen Projektteams (Projektleitung Planung und Bauleitung jeweils Objektplanung Gebäude und Innenräume und Freianlagen) - Baukostenprognose - Honorarforderung Der Auftraggeber behält sich vor: - etwaige Verhandlungsgespräche auch digital zu führen, - den Zuschlag auch auf ein Erstangebot oder auf ein weiteres Angebot zu erteilen, sofern die Vertragsbedingungen akzeptiert werden. Die Ausloberin beabsichtigt unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen Preisträger*in oder eine Preisträgergemeinschaft mit der Bearbeitung der Objekt- und Überwachungsleistungen zu beauftragen. Die Auftragsvergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb (§ 14 (4) 8. VgV), an dem die Preisträger beteiligt werden. Das Wettbewerbsergebnis fließt mit mindestens 50 % in das Verhandlungsverfahren ein. Die verbleibenden Prozente werden aus den nachfolgenden Auftragskriterien Arbeitsweise und Projektentwicklung, fachliche Qualifikation, Honorarforderung, Baukosten und Umgang mit den Empfehlungen aus dem Preisgerichtsprotokoll ermittelt. ------- Zu den Angaben wird klarstellend darauf hingewiesen, dass das Preisgericht eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe gemäß § 8 (2) RPW 2013 gibt. Der Kreis Unna verpflichtet sich, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts eine/n der Preisträger*innen im Rahmen eines sich anschließenden Verhandlungsverfahren nach VgV mit der weiteren Bearbeitung zu beauftragen. Im Regelfall wird der erste/ die erste Preisträger*in mit den weiteren Leistungen beauftragt. Fragen während der Bewerbungsphase sind ausschließlich über das Kommunikationstool der bekanntgegebenen Vergabeplattform zu stellen. Die während der Bewerbungsphase eingegangenen Fragen und deren Beantwortung werden in anonymisierter Form auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Ein Versand der Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase per E-Mail erfolgt nicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich auf der Vergabeplattform über eingegangene Bewerberfragen und deren Beantwortung zu informieren. Bewerberfragen müssen bis spätestens 11.12.2023, 23:59 Uhr eingegangen sein. Fragen auf anderen Komm …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

894vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (831 Lose mit Angabe)
295.087 €Zuschlagswert im Median
136.593 € – 599.187 €mittlere Hälfte, 329 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 21.12.2023

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