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Wettbewerb nach RPW 2013 im Rahmen der VgV Neubau einer Förderschule in Eschweiler

Stadt Eschweiler · Eschweiler, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 23_1341: Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisseveröffentlicht 03.09.2024DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

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Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Nichtoffener Realisierungswettbewerb "Neubau Willi-Fährmann-Schule" in Eschweiler nach RPW 2013 im Rahmen der Vergabeverordnung (VgV)

Beschreibung des Loses

Die Stadt Eschweiler ist im Juli 2021 in besonderem Maße von der durch extremen Starkregen verursachten Flutkatastrophe betroffen worden. Neben unzähligen umfassenden Schäden an Gebäuden und Infrastruktur auf dem Stadtgebiet wurde dabei auch die Willi-Fährmann-Schule (Förderschule) sehr stark beschädigt. Infolge dessen ist der Wiederaufbau/Neuaufbau der Förderschule notwendig. Die räumlichen Voraussetzungen für die Umsetzung dieser Maßnahmen werden durch den Abriss des Bestandsgebäudes der Förderschule geschaffen. Für die Gesamtmaßnahme steht ein Investitionsvolumen von ca. 15,2 Mio. EUR brutto für die KG 300+400 und 100.000 EUR für die KG 500 zur Verfügung. Die Willi-Fährmann-Schule zog im Jahr 1962 an den heutigen Standort in der "Martin-Luther-Straße". Durch die Hinzunahme des Förderschwerpunktes "Soziale und emotionale Entwicklung" zum ursprünglich alleinigen Förderschwerpunkt "Lernen" wurde sie im Jahre 2006 zur Förderschule im Verbund. Vor der Flutkatastrophe wurden an dem Standort rund 160 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Der vorgesehene vollständige Neubau der Schule bietet die Möglichkeit, den Wiederaufbau sehr zukunftsorientiert umzusetzen. Im Gegensatz zu den Varianten Teilsanierung oder Komplettsanierung bestehen bei einem reinen Neubau keine Einschränkungen in der Umsetzung der Projektziele des zukunftsorientierten Wiederaufbaus. So können neben der Nachhaltigkeit auch die Aspekte Barrierefreiheit, Materialität, Energieeffizienz, moderne Gebäudetechnik sowie ein zeitgemäßes schulbaupädagogisches Konzept uneingeschränkt umgesetzt werden. Auch können die freiraumplanerischen Erfordernisse qualitätsvoller umgesetzt werden. Eine wichtige Zielsetzung des Wettbewerbs besteht zudem in der nachhaltigkeitsorientierten Planung. Von der Ausloberin werden somit zukunftsweisende Entwurfskonzepte erwartet, die mit einem möglichst geringen Einsatz von Energie und Ressourcen die höchstmögliche Gesamtwirtschaftlichkeit, Behaglichkeit, Gebrauchstauglichkeit und Architekturqualität erzielen. Um für diese anspruchsvolle Aufgabe ein geeignetes Planungsteam zu finden ist die Durchführung eines Realisierungswettbewerbs gemäß RPW 2013 mit insgesamt ca. 15 teilnehmenden Teams vorgesehen. Im Anschluss an den Realisierungswettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach VgV mit den Preisträger*innen durchgeführt. Die Stadt Eschweiler behält sich vor zunächst nur den 1. Preis zu Verhandlungen aufzufordern. Eine Teilnahme ist in folgenden Konstellationen möglich: A) Architekt*innen in zwingender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen oder B) Innenarchitekten*innen mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung (gem. § 67 BauO NRW 2018) in zwingender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen und ggf. mit Architekt*innen Die Teilnahme von Innenarchitekten*innen ohne Beteiligung eines/ einer Architekt*in ist nur mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung zugelassen. Für Innenarchitekt*innen ohne uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung (gem. § 67 BauO NRW 2018), ist zwingend die Zusammenarbeit mit Architekten*innen notwendig. Die Nennung der Landschaftsarchitekten*innen erfolgt noch nicht mit dem Teilnahmeantrag/ der Bewerbung, sondern erst nach der Auslosung. Innerhalb einer Woche muss dann das beteiligte Landschaftsarchitekturbüro benannt werden und der entsprechende Nachweis der Kammermitgliedschaft erbracht werden.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 1 … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZ5HPNF Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Wettbewerbssumme für Preise insgesamt 130.000 Euro Folgende Preisgelder sind vorgesehen: 1. Preis: 52.000 Euro 2. Preis: 32.500 Euro 3. Preis: 19.500 Euro 2 Anerkennungen à: … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YZ5HPNF Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Wettbewerbssumme für Preise insgesamt 130.000 Euro Folgende Preisgelder sind vorgesehen: 1. Preis: 52.000 Euro 2. Preis: 32.500 Euro 3. Preis: 19.500 Euro 2 Anerkennungen à: 13.000 Euro Eine Änderung der Anzahl und der Höhe der Preisgelder ist unter Ausschöpfung der gesamten Wettbewerbssumme bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich. ------- Das Preisgericht wird nach RPW 2013 besetzt. Sachpreisrichter*innen: - Wilfried Berndt, stv. Vorsitzender des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses (CDU), Eschweiler - Klaus Fehr, Vorsitzender des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses (SPD), Eschweiler - Heinz-Theo Frings, Vorsitzender des Schulausschusses (CDU), Eschweiler - Hermann Gödde, Technischer Beigeordneter der Stadt Eschweiler - Nadine Leonhardt, Bürgermeisterin der Stadt Eschweiler Fachpreisrichter*innen: - Rebekka Junge, Landschaftsarchitektin, Bochum - Juliane Kopperschmidt, Architektin und Landschaftsarchitektin, Dortmund - Gert Lorber, Architekt und Stadtplaner, Köln - Barbara Pampe, Architektin, Montag Stiftung, Bonn - Prof. Dr. Andreas Uffelmann, Architekt, Hannover - Rolf Westerheide, Architekt und Stadtplaner, Aachen Zudem werden ausreichend Stellvertreter*innen benannt. Die Zusammensetzung des Preisgerichts ist nicht endgültig. Der Auslober kann die Zusammensetzung ändern und einzelne Personen hinzufügen. --------- Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen, ohne dass die Reihenfolge zugleich eine Gewichtung darstellt: - Städtebauliche Qualität - Freiraumplanerische Qualität - Architektur- und Gestaltqualität - Funktionalität - Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb - Nachhaltigkeit --------- Zu den Angaben unter IV.3.3 und IV.3.4 wird klarstellend darauf hingewiesen, dass das Preisgericht eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe gemäß § 8 (2) RPW 2013 gibt. Die Stadt Eschweiler wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger*innen, in der Regel den Gewinner, mit der weiteren Bearbeitung gemäß RPW 2013 beauftragen. Die Auftragsvergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb (§ 14 (4) 8. VgV), an dem die Preisträger*innen beteiligt werden. Die Stadt Eschweiler behält sich vor, Verhandlungen zunächst nur mit dem 1. Preisträger bzw. der 1 Preisträgerin zu führen. Erst wenn diese Verhandlungen scheitern, wird mit allen weiteren Preisträger*innen verhandelt. Der Auftraggeber behält sich vor: - etwaige Verhandlungsgespräche auch digital zu führen, - den Zuschlag auch auf ein Erstangebot oder auf ein weiteres Angebot zu erteilen, sofern die Vertragsbedingungen akzeptiert werden. --------- Zuschlagskriterien im VgV-Verfahren: Das Wettbewerbsergebnis fließt mit mindestens 50 % in das Verhandlungsverfahren ein. Die verbleibenden Prozente werden aus den nachfolgenden Auftragskriterien Arbeitsweise und Projektentwicklung, fachliche Qualifikation, Honorarforderung, Baukosten und Umgang mit den Empfehlungen aus dem Preisgerichtsprotokoll ermittelt. Folgende Bewertung des Wettbewerbsergebnisses ist vorgesehen: - Der 1. Preis wird mit 150 Punkten bewertet. - Der 2. Preis wird mit 100 Punkten bewertet. - Der 3. Preis wird mit 50 Punkten bewertet. Insgesamt lassen sich im Verhandlungsverfahren 300 Punkte erzielen. Beauftragt werden, sofern und soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht und das Vorhaben ganz oder teilweise vor dem Hintergrund einer gesicherten Finanzierung realisiert wird, die stufenweisen Planungsleistungen mind. bis zur abgeschlossenen LPH 5 gem. §§ 34 und 39 HOAI. Die Honorarermittlung erfolgt für - die Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 - 37 und Anlage 10 der HOAI 2021- Honorarzone III - die Freianlagen gemäß §§ 38 - 39 und Anlage 11 der HOAI 2021- Honorarzone IV …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

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