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Wettbewerb nach RPW 2013 im Rahmen der VgV Neubau einer Förderschule in Eschweiler

Stadt Eschweiler · Eschweiler, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen #1veröffentlicht 08.12.2023DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1025 Tagen abgelaufen

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keine Angabe
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keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 62 Tage (21 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 7,5 Angebote je Los (26 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 34 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Nichtoffener Realisierungswettbewerb "Neubau Willi-Fährmann-Schule" in Eschweiler nach RPW 2013 im Rahmen der Vergabeverordnung (VgV)

Beschreibung des Loses

Die Stadt Eschweiler ist im Juli 2021 in besonderem Maße von der durch extremen Starkregen verursachten Flutkatastrophe betroffen worden. Neben unzähligen umfassenden Schäden an Gebäuden und Infrastruktur auf dem Stadtgebiet wurde dabei auch die Willi-Fährmann-Schule (Förderschule) sehr stark beschädigt. Infolge dessen ist der Wiederaufbau/Neuaufbau der Förderschule notwendig. Die räumlichen Voraussetzungen für die Umsetzung dieser Maßnahmen werden durch den Abriss des Bestandsgebäudes der Förderschule geschaffen. Für die Gesamtmaßnahme steht ein Investitionsvolumen von ca. 15,2 Mio. EUR brutto für die KG 300+400 und 100.000 EUR für die KG 500 zur Verfügung. Die Willi-Fährmann-Schule zog im Jahr 1962 an den heutigen Standort in der "Martin-Luther-Straße". Durch die Hinzunahme des Förderschwerpunktes "Soziale und emotionale Entwicklung" zum ursprünglich alleinigen Förderschwerpunkt "Lernen" wurde sie im Jahre 2006 zur Förderschule im Verbund. Vor der Flutkatastrophe wurden an dem Standort rund 160 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Der vorgesehene vollständige Neubau der Schule bietet die Möglichkeit, den Wiederaufbau sehr zukunftsorientiert umzusetzen. Im Gegensatz zu den Varianten Teilsanierung oder Komplettsanierung bestehen bei einem reinen Neubau keine Einschränkungen in der Umsetzung der Projektziele des zukunftsorientierten Wiederaufbaus. So können neben der Nachhaltigkeit auch die Aspekte Barrierefreiheit, Materialität, Energieeffizienz, moderne Gebäudetechnik sowie ein zeitgemäßes schulbaupädagogisches Konzept uneingeschränkt umgesetzt werden. Auch können die freiraumplanerischen Erfordernisse qualitätsvoller umgesetzt werden. Eine wichtige Zielsetzung des Wettbewerbs besteht zudem in der nachhaltigkeitsorientierten Planung. Von der Ausloberin werden somit zukunftsweisende Entwurfskonzepte erwartet, die mit einem möglichst geringen Einsatz von Energie und Ressourcen die höchstmögliche Gesamtwirtschaftlichkeit, Behaglichkeit, Gebrauchstauglichkeit und Architekturqualität erzielen. Um für diese anspruchsvolle Aufgabe ein geeignetes Planungsteam zu finden ist die Durchführung eines Realisierungswettbewerbs gemäß RPW 2013 mit insgesamt ca. 15 teilnehmenden Teams vorgesehen. Im Anschluss an den Realisierungswettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach VgV mit den Preisträger*innen durchgeführt. Die Stadt Eschweiler behält sich vor zunächst nur den 1. Preis zu Verhandlungen aufzufordern. Eine Teilnahme ist in folgenden Konstellationen möglich: A) Architekt*innen in zwingender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen oder B) Innenarchitekten*innen mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung (gem. § 67 BauO NRW 2018) in zwingender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen und ggf. mit Architekt*innen Die Teilnahme von Innenarchitekten*innen ohne Beteiligung eines/ einer Architekt*in ist nur mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung zugelassen. Für Innenarchitekt*innen ohne uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung (gem. § 67 BauO NRW 2018), ist zwingend die Zusammenarbeit mit Architekten*innen notwendig. Die Nennung der Landschaftsarchitekten*innen erfolgt noch nicht mit dem Teilnahmeantrag/ der Bewerbung, sondern erst nach der Auslosung. Innerhalb einer Woche muss dann das beteiligte Landschaftsarchitekturbüro benannt werden und der entsprechende Nachweis der Kammermitgliedschaft erbracht werden.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung2 von 2 angegeben

Kriterium
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja Der Wettbewerb richtet sich an Architekten*innen, Innenarchitekten*innen sowie Landschaftsarchitekten*innen. Bevollmächtigte Vertretung eines teilnehmenden Teams aus diesen zwei bzw. drei Fachgebieten ist der Architekt/die Architektin od … ganz lesenDie Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja Der Wettbewerb richtet sich an Architekten*innen, Innenarchitekten*innen sowie Landschaftsarchitekten*innen. Bevollmächtigte Vertretung eines teilnehmenden Teams aus diesen zwei bzw. drei Fachgebieten ist der Architekt/die Architektin oder der Innenarchitekt/ die Innenarchitektin (Federführung). Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind Architekt*in, Innenarchitekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in gem. der RL 2005/36/EG in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten (unter Berücksichtigung des Formulars 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU) ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, deren Projektverantwortlicher zur Führung der Berufsbezeichnung (Architekt*in, Innenarchitekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in) befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als (Architekt*in, Innenarchitekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in) wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt*in, Innenarchitekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt*in, Innenarchitekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in tätig zu werden oder die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in, Innenarchitekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in nach § 2, 7 BauKaG NRW (Auswärtiger Landschaftsarchitekt) und den Geschäftssitz/Wohnsitz in dem vom EWR- Abkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens ist, haben. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Landschaftsarchitekten benennen. Vergleiche einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften § 75 (1), (2) und (3) VgV. ----- Mit dem Teilnahmeantrag sind neben dem ausgefüllten Bewerbungsformular folgende Nachweise zur Teilnahmeberechtigung am Wettbewerb einzureichen: 1. Geeigneter Nachweis der Berufsqualifikation als Architekt*in und /oder Innenarchitekt*in (mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung) bzw. der Berechtigung zur entsprechenden Tätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland (z.B. durch eine entsprechende Bescheinigung oder Beitragsrechnung der Architektenkammer) (als Anlage 3 des Bewerbungsformulars) Der Nachweis der Berufsqualifikation als Landschaftsarchitekt*in ist innerhalb einer Woche nach Auslosung nachzureichen; 2. Angaben zu Nachunternehmen (einschließlich eines Verfügungsnachweises, z.B. durch Verpflichtungserklärung) sind nur erforderlich, wenn sich ein*e Bewerber*in im Wege der Eignungsleihe auf deren Ressourcen beruft. Bewerbergemeinschaften müssen die genannten Teilnahmevoraussetzungen für jedes Mitglied nachweisen. Im Falle fehlender oder unvollständiger Unterlagen behält sich die Ausloberin eine Nachforderung unter Fristsetzung in analoger Anwendung des § 56 VgV vor. Auskünfte über die Ausschreibungsunterlagen sind schriftlich im Kommunikationsraum über das Vergabeportal zu beantragen. --- Zum Teilnahmeantrag/Bewerbungsformular: Deckblatt: Angaben zum Bewerber/Unternehmen Teilnahmeantrag für die Teilnahme am o.g. Vergabeverfahren nach VgV und Einwilligungserklärung Datenschutz; Versicherung des Bewerbenden, dass sich kein weiteres Mitglied der Büro-/Bewerbergemeinschaft bewirbt (Partner, freie Mitarbeiter oder Angestellte) und dass der Bewerbende akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschluss der Arbeiten führen. 1. Erklärung zu Interessen und Beteiligten 2. Erklärung zur Zusammenarbeit mit Anderen 3a und 3b. Erklärung Nachunternehmer/Verpflichtungserklärung im Falle der Eignungsleihe 4. …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 1 … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZ5H6G4 Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Wettbewerbssumme für Preise insgesamt 130.000 Euro Folgende Preisgelder sind vorgesehen: 1. Preis: 52.000 Euro 2. Preis: 32.500 Euro 3. Preis: 19.500 Euro 2 Anerkennungen à: … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YZ5H6G4 Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Wettbewerbssumme für Preise insgesamt 130.000 Euro Folgende Preisgelder sind vorgesehen: 1. Preis: 52.000 Euro 2. Preis: 32.500 Euro 3. Preis: 19.500 Euro 2 Anerkennungen à: 13.000 Euro Eine Änderung der Anzahl und der Höhe der Preisgelder ist unter Ausschöpfung der gesamten Wettbewerbssumme bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich. ------- Das Preisgericht wird nach RPW 2013 besetzt. Sachpreisrichter*innen: - Wilfried Berndt, stv. Vorsitzender des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses (CDU), Eschweiler - Klaus Fehr, Vorsitzender des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses (SPD), Eschweiler - Heinz-Theo Frings, Vorsitzender des Schulausschusses (CDU), Eschweiler - Hermann Gödde, Technischer Beigeordneter der Stadt Eschweiler - Nadine Leonhardt, Bürgermeisterin der Stadt Eschweiler Fachpreisrichter*innen: - Rebekka Junge, Landschaftsarchitektin, Bochum - Juliane Kopperschmidt, Architektin und Landschaftsarchitektin, Dortmund - Gert Lorber, Architekt und Stadtplaner, Köln - Barbara Pampe, Architektin, Montag Stiftung, Bonn - Prof. Dr. Andreas Uffelmann, Architekt, Hannover - Rolf Westerheide, Architekt und Stadtplaner, Aachen Zudem werden ausreichend Stellvertreter*innen benannt. Die Zusammensetzung des Preisgerichts ist nicht endgültig. Der Auslober kann die Zusammensetzung ändern und einzelne Personen hinzufügen. --------- Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen, ohne dass die Reihenfolge zugleich eine Gewichtung darstellt: - Städtebauliche Qualität - Freiraumplanerische Qualität - Architektur- und Gestaltqualität - Funktionalität - Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb - Nachhaltigkeit --------- Zu den Angaben unter IV.3.3 und IV.3.4 wird klarstellend darauf hingewiesen, dass das Preisgericht eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe gemäß § 8 (2) RPW 2013 gibt. Die Stadt Eschweiler wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger*innen, in der Regel den Gewinner, mit der weiteren Bearbeitung gemäß RPW 2013 beauftragen. Die Auftragsvergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb (§ 14 (4) 8. VgV), an dem die Preisträger*innen beteiligt werden. Die Stadt Eschweiler behält sich vor, Verhandlungen zunächst nur mit dem 1. Preisträger bzw. der 1 Preisträgerin zu führen. Erst wenn diese Verhandlungen scheitern, wird mit allen weiteren Preisträger*innen verhandelt. Der Auftraggeber behält sich vor: - etwaige Verhandlungsgespräche auch digital zu führen, - den Zuschlag auch auf ein Erstangebot oder auf ein weiteres Angebot zu erteilen, sofern die Vertragsbedingungen akzeptiert werden. --------- Zuschlagskriterien im VgV-Verfahren: Das Wettbewerbsergebnis fließt mit mindestens 50 % in das Verhandlungsverfahren ein. Die verbleibenden Prozente werden aus den nachfolgenden Auftragskriterien Arbeitsweise und Projektentwicklung, fachliche Qualifikation, Honorarforderung, Baukosten und Umgang mit den Empfehlungen aus dem Preisgerichtsprotokoll ermittelt. Folgende Bewertung des Wettbewerbsergebnisses ist vorgesehen: - Der 1. Preis wird mit 150 Punkten bewertet. - Der 2. Preis wird mit 100 Punkten bewertet. - Der 3. Preis wird mit 50 Punkten bewertet. Insgesamt lassen sich im Verhandlungsverfahren 300 Punkte erzielen. Beauftragt werden, sofern und soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht und das Vorhaben ganz oder teilweise vor dem Hintergrund einer gesicherten Finanzierung realisiert wird, die stufenweisen Planungsleistungen mind. bis zur abgeschlossenen LPH 5 gem. §§ 34 und 39 HOAI. Die Honorarermittlung erfolgt für - die Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 - 37 und Anlage 10 der HOAI 2021- Honorarzone III - die Freianlagen gemäß §§ 38 - 39 und Anlage 11 der HOAI 2021- Honorarzone IV …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

894vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (831 Lose mit Angabe)
295.087 €Zuschlagswert im Median
136.593 € – 599.187 €mittlere Hälfte, 329 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.01.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 48d932db-d5b5-4702-b50d-c287904bc42a.