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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen

Wettbewerb Kunst am Bau

Staatliches Bauamt Nürnberg · Nürnberg, Bayern

Aktenzeichen 25-030851veröffentlicht 10.04.2025DienstleistungenSonstiges zweistufiges Verfahren

Teilnahmefristseit 521 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Sonstiges zweistufiges VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Nürnberg90443, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichstban.bayern.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Bekanntmachung und Unterlagen auf der Vergabeplattform prüfen.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 17 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Beabsichtigung der Vergabe von Leistungen für Kunst am Bau durch das Staatliche Bauamt Nürnberg, Maßnahme: Neubau Hörsaalzentrum Henkestr. 42, Ort der Ausführung: Erlangen, insbesondere:im Rahmen eines EU-weiten Wettbewerbes als zweistufiger Realisierungswettbewerb für vier Standorte.

Beschreibung des Loses

Der EU-weite Kunst-am-Bau-Wettbewerb ist ein zweistufiger Realisierungswettbewerb für vier Standorte. EIn offener Teilnahmewettbewerb zur Auswahl geeigneter Bewerberinnen und Bewerber ist vorgeschalten. Der Kunstwettbewerb folgt der RL-Bau (2019), dem Leitfaden Kunst am Bau des Bundes (2012) und in Anlehnung an die Richtlinie für Planungswettbewerbe (2013). Die gezielte Förderung und Beteiligung von jungen künstlerischen Positionen wird angestrebt. Aus diesem Grund ist Standort 4 Nachwuchskünstlerinnen und -künstlern vorbehalten. Ein Auswahlgremium nominiert aus den eingegangenen Bewerbungen die Teilnehmenden des Realisierungswettbewerbs. Die Zusage zur Teilnahme erfolgt unmittelbar im Anschluss an die Sitzung des Auswahlgremiums. Im Fall der erfolgreichen Bewerbung dürfen nur die in der Bewerbung genannten Personen teilnehmen. Die Entscheidungen des Auswahlgremiums sind endgültig, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Das Ergebnisprotokoll wird als Download auf der Homepage des Staatlichen Bauamts Nürnberg zur Verfügung gestellt. Für den Standort 4 sind ausschließlich Künstlerinnen und Künstler zugelassen, die ihren akademischen Abschluss an einer (Fach-) Hochschule/Akademie im Bereich Bildender Kunst oder Gestaltung oder einer vergleichbaren ausländischen Institution im Jahr 2020 oder später gemacht haben. Für die Teilnahme ist eine Ideenskizze des geplanten Kunstwerks einzureichen (sh. Bewerbungsbögen auf der Webseite des Staatlichen Bauamts Nürnberg). Die Skizze soll so dargestellt werden, dass die Gestaltungsabsicht deutlich wird (Skizze, Zeichnung oder Fotomontage in frei gewähltem Maßstab). Darstellungen, die über Ideenskizzen hinausgehen, sind nicht gewünscht und werden nicht bewertet. Zusätzlich ist eine kurze Erläuterung der Idee mit Angabe der Materialien, der Größe und des Gewichts einzureichen. Zusätzlich ist ein tabellarischer Lebenslauf, ein Ausstellungsverzeichnis von eigenen Kunstwerken und maximal drei aussagefähige Referenzen bereits realisierter Kunstwerke beizufügen (sh. Bewerbungsbögen auf der Webseite des Staatlichen Bauamts Nürnberg). Die Referenzbeispiele sollten die künstlerische Handschrift verdeutlichen. Als Referenzbeispiel gilt sowohl ein bereits realisiertes Werk als auch der Entwurf eines Kunstwerks (deutliche Kennzeichnung als realisiertes Werk oder Entwurf). Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Für alle Standorte gilt: Arbeitsgemeinschaften, Projektgemeinschaften und Künstlergruppen, in der alle Teilnehmenden die Kriterien erfüllen, sind zulässig und gelten als ein Wettbewerbsbeitrag. Sofern eine Gemeinschaft teilnimmt, übernimmt das mit der Vertretung betraute Mitglied die Federführung. Jedes Mitglied der Gemeinschaft haftet auch nach deren Auflösung gesamtschuldnerisch. Die Zahlungen werden mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber ausschließlich an den genannten Vertreter bzw. Vertreterin der Gemeinschaft oder nach deren schriftlicher Weisung geleistet. Im Fall einer Beauftragung verpflichten sich die Teilnehmer bzw. Teilnehmerinnen der Gemeinschaft zur Kooperation bis zum Abschluss des Auftrages. Erhaltene Preisgelder werden im Auftragsfall von der vereinbarten Vergütung in Abzug gebracht. Beschreibung der Liegenschaft, in der die Kunstobjekte realisiert werden sollen: Im Innenstadtbereich Erlangens an der entstehenden „Achse der Wissenschaft“ wird ein Neubau für die Institute und Lehrstühle der Philosophischen Fakultät und den Fachbereich Theologie der Friedrich-Alexander-Universität (FAU) entstehen. Hier sollen die Hörsäle der Fakultät konzentriert und zudem das neue Audimax der gesamten Universität untergebracht werden. Auch das Institut für Ur- und Frühgeschichte und das Institut für Klassische Archäologie sowie das Institut für Theater- und Medienwissenschaft mit Experimentiertheater finden dort Platz. Ziel des Kunst-am-Bau-Wettbewerbs ist es, pro Standort einen künstlerischen Entwurf zu erhalten, der für den Neubau identitätsstiftend ist. Gewünscht werden künstlerische Interventionen, die dem Standort, seinen Funktionen und seiner Nutzerschaft gerecht werden. Die Aspekte des Naturschutzes und des Klimaschutzes sollten bei der Erstellung der Arbeit und der Materialität berücksichtigt werden. Die Teilnehmenden werden daher ermutigt, bei ihrer Materialwahl auf ökologisch nachhaltige Produkte Wert zu legen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Kriterium A: Erfüllung der Wettbewerbsaufgabe - Entwurfsidee/Leitgedanke - Gestalterische Umsetzung und räumliche Qualität - Technische Umsetzbarkeit - Investitionskosten innerhalb des Kostenrahmens - Angemessenheit der Folgekosten - Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit sowie Robustheit in der Nutzung
Qualität
Kriterium B: Erfüllung der formalen Wettbewerbsanforderungen - Vollständigkeit der Wettbewerbsunterlagen - Erfüllung der Vorgaben - Übereinstimmung der Darstellung und Erläuterungen - Nachvollziehbarkeit der Größen, Kosten

Eignung4 von 4 angegeben

Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Über die Bewertung der über Referenzen nachgewiesenen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden die Bewerberinnen und Bewerber ausgewählt, die zum Wettbewerbsverfahrens eingeladen werden. Teilnahmeberechtigt sind professionelle Künstlerinnen und Künstler sowie Künstlergemeinschaften, di … ganz lesenÜber die Bewertung der über Referenzen nachgewiesenen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden die Bewerberinnen und Bewerber ausgewählt, die zum Wettbewerbsverfahrens eingeladen werden. Teilnahmeberechtigt sind professionelle Künstlerinnen und Künstler sowie Künstlergemeinschaften, die zum Zeitpunkt der Bewerbung Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) sind. Die Professionalität ist durch ein abgeschlossenes Studium an einer (Fach-) Hochschule/Akademie im Bereich Bildender Kunst oder Gestaltung oder einer vergleichbaren ausländischen Institution nachzuweisen
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
7 bis 8 Bewerber

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
stban.bayern.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Ve … ganz lesenDer Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 923 (Unterhaltungsdienste) in Bayern gibt es in den letzten 24 Monaten nur 9 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ec89e40b-b92b-4ffb-9005-ea8964a2741a.