Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitDienstleistungen

Werbekampagne für die sozialpädagogischen Ausbildungsberufe

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen KULTUS-2025-0001veröffentlicht 13.02.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 235 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre02.11.2026 – 31.10.2028
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Stuttgart70173, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Zulässigtender24.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.

  • Qualität80 %
  • Preis20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−1,8 Punkte
25 % teurer−4 Punkte
50 % teurer−6,7 Punkte
100 % teurer−10 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 8 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.10.2028
    vor 6 Tagen
  4. Heute

Beschreibung

Durchführung einer Werbekampagne für einen weiteren Ausbau der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung sowie der Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistenz. Der Ausbau der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung sowie der Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistenz soll durch eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit unterstützt werden. Ziel ist es, weitere Personen für eine Ausbildung zu gewinnen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Qualität80 %
Preis20 %

Eignung10 von 10 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Allgemeine Referenzen (ANLAGE 4) • Eigenerklärung über die Erbringung von mindestens 3 vergleichbaren Leistungen (Werbekampagnen zur zielgruppenspezifischen Personalgewinnung branchenübergreifend) Die Angaben sind in einer Referenzliste aufzuführen. Sollte die den Vergabeunterlagen beigefügte Anla … ganz lesenAllgemeine Referenzen (ANLAGE 4) • Eigenerklärung über die Erbringung von mindestens 3 vergleichbaren Leistungen (Werbekampagnen zur zielgruppenspezifischen Personalgewinnung branchenübergreifend) Die Angaben sind in einer Referenzliste aufzuführen. Sollte die den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage von der Anzahl der Referenzen nicht ausreichend sein, kann diese durch ein individuelles Dokument ergänzt werden. In der Referenzliste sind zu benennen: Art der Leistung, Leistungsumfang, Auftraggeber, Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Durchführungsbeginn / Leistungsjahr Der Auftraggeber behält sich vor, eine Bestätigung des Referenzgebers einzufordern. Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Erklärungen bzw. Nachweise zu erbringen. Nicht deutschsprachige Nachweise sind in als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Anträge, die nicht mindestens drei Referenzen in den letzten 5 Jahre aufweisen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Bietergemeinschaften haben die Nachweise in Summe für die Bietergemeinschaft zu erbringen. Spezifische Referenzen aus dem Bereich "Öffentliche Auftraggeber" (ANLAGE 4a) • Eigenerklärung über die Erbringung von mindestens 1 vergleichbaren Leistung (Werbekampagnen zur zielgruppenspezifischen Personalgewinnung aus dem Bereich "Öffentliche Auftraggeber") Die Angaben sind in einer Referenzliste aufzuführen. Sollte die den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage von der Anzahl der Referenzen nicht ausreichend sein, kann diese durch ein individuelles Dokument ergänzt werden. In der Referenzliste sind zu benennen: Art der Leistung, Leistungsumfang, Auftraggeber, Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Durchführungsbeginn / Leistungsjahr Als Öffentliche Auftraggeber gelten Auftraggeber im Sinne des § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Der Auftraggeber behält sich vor, eine Bestätigung des Referenzgebers einzufordern. Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Erklärungen bzw. Nachweise zu erbringen. Nicht deutschsprachige Nachweise sind in als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Anträge, die nicht mindestens eine Referenz in den letzten 5 Jahren aufweisen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Bietergemeinschaften haben die Nachweise in Summe für die Bietergemeinschaft zu erbringen.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Benennung und Darstellung einer Referenzkampagne A (35 v.H. der Gesamtwertung = max. 35 erreichbare Gesamtwertungspunkte) Die Referenzkampagne ist auf maximal 7 DIN A4 Seiten zu beschreiben. Hiervon dürfen die Beschreibung des Kampagnenbudgets, der Darstellung der Recruitingmaßnahme / Branche, Du … ganz lesenBenennung und Darstellung einer Referenzkampagne A (35 v.H. der Gesamtwertung = max. 35 erreichbare Gesamtwertungspunkte) Die Referenzkampagne ist auf maximal 7 DIN A4 Seiten zu beschreiben. Hiervon dürfen die Beschreibung des Kampagnenbudgets, der Darstellung der Recruitingmaßnahme / Branche, Durchführung für Öffentliche Auftraggeber, Darstellung der adressierten Kanäle und der Durchführungszeitraum insgesamt max. eine 1 DIN A4 Seite aufweisen. Das Monitoring und Durchführungskonzept ist auf maximal 3 DIN A4 Seiten zu beschreiben. Bildmaterial ist auf maximal 3 DIN A4 Seiten zulässig. Eine Übertragung der maximalen Seitenanzahl auf andere Teilbereiche ist nicht zulässig. Die einzelnen Kategorien, die im Rahmen der Referenzkampagne zu beschreiben sind, sind nachfolgend mit den jeweiligen Bewertungen ersichtlich. Sollte keine Referenzkampagne A benannt oder eingereicht werden, führt dies zum Ausschluss aus dem Verfahren. Benennung und Darstellung einer Referenzkampagne B (35 v.H. der Gesamtwertung = max. 35 erreichbare Gesamtwertungspunkte) Die Referenzkampagne ist auf maximal 7 DIN A4 Seiten zu beschreiben. Hiervon dürfen die Beschreibung des Kampagnenbudgets, der Darstellung der Recruitingmaßnahme / Branche, Durchführung für Öffentliche Auftraggeber, Darstellung der adressierten Kanäle und der Durchführungszeitraum insgesamt max. eine 1 DIN A4 Seite aufweisen. Das Monitoring und Durchführungskonzept ist auf maximal 3 DIN A4 Seiten zu beschreiben. Bildmaterial ist auf maximal 3 DIN A4 Seiten zulässig. Eine Übertragung der maximalen Seitenanzahl auf andere Teilbereiche ist nicht zulässig. Die einzelnen Kategorien, die im Rahmen der Referenzkampagne zu beschreiben sind, sind nachfolgend mit den jeweiligen Bewertungen ersichtlich. Sollte keine Referenzkampagne B benannt oder eingereicht werden, führt dies zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Mitarbeiter allgemein (ANLAGE 5) • Eigenerklärung über die Anzahl der im Unternehmen beschäftigen Personen (Angabe in Vollzeitäquivalentstellen / ohne Praktikanten, Trainees, Azubis und fachfremde oder freiberufliche Mitarbeiter) Die Angaben sind in einer Liste aufzuführen. In der Liste sind zu … ganz lesenMitarbeiter allgemein (ANLAGE 5) • Eigenerklärung über die Anzahl der im Unternehmen beschäftigen Personen (Angabe in Vollzeitäquivalentstellen / ohne Praktikanten, Trainees, Azubis und fachfremde oder freiberufliche Mitarbeiter) Die Angaben sind in einer Liste aufzuführen. In der Liste sind zu benennen: Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter (jeweils für die letzten 5 Jahre). Der Auftraggeber behält sich vor, eine Bestätigung des Referenzgebers einzufordern. Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Erklärungen bzw. Nachweise zu erbringen. Nicht deutschsprachige Nachweise sind in als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Anträge, die nicht mindestens 8 Vollzeitäquivalentstellen aufweisen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Bietergemeinschaften haben die Nachweise in Summe für die Bietergemeinschaft zu erbringen. Mitarbeiter mit Erfahrungen bei Projekten von Öffentlichen Auftraggebern (ANLAGE 5a) • Eigenerklärung über die Anzahl der im Unternehmen beschäftigen Personen (Angabe in Vollzeitäquivalentstellen / ohne Praktikanten, Trainees, Azubis und fachfremde oder freiberufliche Mitarbeiter), welche in den letzten 5 Jahren bei Projekten bei Öffentlichen Auftraggebern in Projekten beteiligt waren. Die Angaben sind in einer Liste aufzuführen. In der Liste sind zu benennen: Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter (jeweils der letzten 5 Jahre) Der Auftraggeber behält sich vor, eine Bestätigung des Referenzgebers einzufordern. Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Erklärungen bzw. Nachweise zu erbringen. Nicht deutschsprachige Nachweise sind in als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Anträge, die nicht mindestens vier Vollzeitäquivalentstellen aufweisen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Bietergemeinschaften haben die Nachweise in Summe für die Bietergemeinschaft zu erbringen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
• Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall - für Sachschäden und Vermögensschäden i. H. v. 1.500.000 EUR, - für Personenschäden i. H. v. 1.500.000 EUR je zweifach maximiert durch - Vorlage Kopie Versicherungsschein oder - Vorlage e … ganz lesen• Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall - für Sachschäden und Vermögensschäden i. H. v. 1.500.000 EUR, - für Personenschäden i. H. v. 1.500.000 EUR je zweifach maximiert durch - Vorlage Kopie Versicherungsschein oder - Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird. Hinweis: Eine Eigenerklärung ist nicht ausreichend. Es sind neben der Anlage 2 die benannten Versicherungserklärungen vorzulegen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bietergemeinschaften können den Nachweis über die Betriebshaftpflichtversicherung entweder für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft oder für die Bietergemeinschaft erbracht werden (Nachweis der Haftung der Bietergemeinschaft).
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Umsatz der letzten abgeschlossenen Kalenderjahre (2021 - 2025) des Unternehmens. Anträge, die nicht mindestens einen Umsatz von 600.000 Euro p.a. im Durchschnitt der letzten 5 Jahre aufweisen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Sofern für das Geschäftsjahr 2025 noch keine … ganz lesenEigenerklärung über den Umsatz der letzten abgeschlossenen Kalenderjahre (2021 - 2025) des Unternehmens. Anträge, die nicht mindestens einen Umsatz von 600.000 Euro p.a. im Durchschnitt der letzten 5 Jahre aufweisen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Sofern für das Geschäftsjahr 2025 noch keine abgeschlossenen Zahlen vorliegen, verschiebt sich der Zeitraum auf die Geschäftsjahre 2020-2024. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für die Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen.
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Umsatz der letzten abgeschlossenen Kalenderjahre (2021 - 2025) vergleichbare Leistungen (Werbekampagnen zur zielgruppenspezifischen Personalgewinnung). Anträge, die nicht mindestens einen Umsatz von 100.000 Euro p.a. im Durchschnitt der letzten 5 Jahre aufweisen, werden vom … ganz lesenEigenerklärung über den Umsatz der letzten abgeschlossenen Kalenderjahre (2021 - 2025) vergleichbare Leistungen (Werbekampagnen zur zielgruppenspezifischen Personalgewinnung). Anträge, die nicht mindestens einen Umsatz von 100.000 Euro p.a. im Durchschnitt der letzten 5 Jahre aufweisen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Sofern für das Geschäftsjahr 2025 noch keine abgeschlossenen Zahlen vorliegen, verschiebt sich der Zeitraum auf die Geschäftsjahre 2020-2024. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für die Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Zum Nachweis der Befähigung wird die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt: • Eigenerklärung: Unternehmensdarstellung (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Kommunikationsdaten, Leistungsbereiche, Umsatzsteueridentifikationsnummer) • Registerauszug (z.B. HRA, HRB, GnR, PR, VR) Bieter, die … ganz lesenZum Nachweis der Befähigung wird die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt: • Eigenerklärung: Unternehmensdarstellung (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Kommunikationsdaten, Leistungsbereiche, Umsatzsteueridentifikationsnummer) • Registerauszug (z.B. HRA, HRB, GnR, PR, VR) Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bieter, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen. Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
02.11.2026
Vertragsende
31.10.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
tender24.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüf … ganz lesenEs wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/DocumentLibraries/Documents/15_vk_merkblatt.pdf wird hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, >> Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: << Bereitstellung der Vergabeunterlagen - Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. Registrierung, Nut … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, >> Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: << Bereitstellung der Vergabeunterlagen - Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. Registrierung, Nutzung bestimmter Software - Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine eindeutige Bieterbezeichnung sowie eine elektronischen Adresse (Registrierung) angegeben werden. Die Registrierung hat über das Vergabeportal zu erfolgen. - Für die Rechtzeitigkeit der Registrierung, die Nutzung der Software (AI BIETERCOCKPIT) bei Angebotsabgabe und Abgabe von sonstigen Erklärungen etc. ist der Bewerber/Bieter verantwortlich. Abrufung von Informationen, Zugang von Informationen - Der Bewerber/Bieter ist für die Abrufung der bereitgestellten zusätzlichen Informationen (z.B. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen), die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich. Eine gesonderte Bekanntmachung erfolgt - soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der Vergabeverfahrensordnungen vorgeschrieben - nicht mehr. Gleiches gilt für etwaige Aufforderungen, Mitteilungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber dem Bewerber/ Bieter. - Mitteilungen an den Bewerber/Bieter, die über die Vergabeplattform an den Bewerber/Bieter übermittelt werden, gelten mit der Bereitstellung auf der Vergabeplattform im Bereich des Bewerbers/Bieters als abgesendet. - Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, seinen Account auf der Vergabeplattform auf den Zugang von Informationen jeglicher Art hin zu kontrollieren. Mitteilungen an den Bewerber/Bieter (einschließlich Mitteilungen nach § 134 GWB) werden über das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform bereitgestellt. Das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform hat die Funktion eines (elektronischen) Briefkastens. Mit Bereitstellung der Mitteilung im Bieterpostfach auf der Vergabeplattform gehen die Mitteilungen dem Bewerber/Bieter zu. Der Bewerber/Bieter ist für die Kontrolle des Bewerber-/Bieterpostfachs der Vergabeplattform eigenverantwortlich zuständig. Der Bewerber/Bieter hat unabhängig vom Zugang zusätzlicher Nachrichten über einen Posteingang im Bewerber-/Bieterpostfach dieses selbständig auf das Vorhandensein von Mitteilungen zu kontrollieren. Verwendung der Vergabeplattform, technische Anforderungen, Verwendung technischer Mittel, Verantwortlichkeiten der Benutzung - Der Bewerber/Bieter ist für die Eignung der von ihm verwendeten technischen Mittel verantwortlich. - Der Bewerber/Bieter ist für den rechtzeitigen, vollständigen und fristgemäßen Zugang seiner Erklärungen verantwortlich. Der Bewerber/Bieter trägt damit grundsätzlich das Übermittlungsrisiko, es sei denn, dass der Bewerber/Bieter die unvollständige oder verspätete Übermittlung nicht zu vertreten hat. Der Nachweis obliegt dem Bewerber/Bieter. - Der Bewerber/Bieter hat die technischen Hinweise des Vergabeplattformbetreibers zu beachten, zu berücksichtigen und einzuhalten. Notfalls hat sich der Bewerber/Bieter rechtzeitig mit dem technischen Support des Betreibers der Vergabeplattform in Verbindung zu setzen. - Der Bewerber/Bieter wird darauf hingewiesen, dass die maximale Dateimenge des Angebots 300 MB beträgt. - Der Bewerber/Bieter hat die Systemvoraussetzungen für die ordnungsgemäße Verwendung der Vergabeplattform, insbesondere der Down- und Uploadfunktionen und der sonstigen Anwendungen der verwendeten Vergabeplattform sowie die weiteren Nutzungsbedingungen des Betreibers der Vergabeplattform zu beachten und einzuhalten. - Der Bewerber/Bieter hat sich rechtzeitig vor dem Hochladen von Unterlagen - insbesondere bei fristgebundenen Erklärungen - zu vergewissern, dass eine von Seiten des Bewerbers/ Bieters ungestörte Übermittlung der Erklärungen möglich ist, dazu gehört u.a. die Beachtung der Vorgaben zur Beschränkung der maximalen Gesamtdateimenge und der Folgen bei einer Überschreitung sowie der rechtzeitige Begi …
Hinweis
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen einzureichen • Teilnahmeantragsschreiben (KULTUS-2025-0001_Teilnahmeantrag am Wettbewerb) • Bewerber-/Bietererklärung (ANLAGE 1) • Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Versicherungsbestätigung (ANLAGE 2) • Eigenerklärung allgemeiner Umsatz … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen einzureichen • Teilnahmeantragsschreiben (KULTUS-2025-0001_Teilnahmeantrag am Wettbewerb) • Bewerber-/Bietererklärung (ANLAGE 1) • Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Versicherungsbestätigung (ANLAGE 2) • Eigenerklärung allgemeiner Umsatz (ANLAGE 3) • Eigenerklärung spezifischer Umsatz (ANLAGE 3a) • Eigenerklärung allgemeine Referenzen (ANLAGE 4) • Eigenerklärung spezifische Referenzen (ANLAGE 4a) • Eigenerklärung allgemeine Mitarbeitende (ANLAGE 5) • Eigenerklärung spezifische Mitarbeitende (ANLAGE 5a) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (ANLAGE 6) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister (ANLAGE 7) • Eigenerklärung Russlandsanktionen (ANLAGE 8) • Eigenerklärung über Selbstreinigungsmaßnahmen (ANLAGE 9) • Eigenerklärung Eignungsleihe (ANLAGE 11) • Verpflichtungserklärung eignungsvermittelndes Unternehmen (ANLAGE 12) • Erklärung Bietergemeinschaft (ANLAGE 15) • Erklärung Nichtvorliegen von Wettbewerbsbeschränkungen (ANLAGE 16) • Darstellung einer Referenzkampagne A (max. 7 Seiten DIN A4) • Darstellung einer Referenzkampagne B (max. 7 Seiten DIN A4) jeweils in deutscher Sprache Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen • Angebotsschreiben (L_D_VLL_Komm_D_Ang_EU) • Angebot unter Berücksichtigung Budgetobergrenze • Bietererklärung (sofern Änderung zum Teilnahmeantrag) (ANLAGE 1) • Verpflichtungserklärung LTMG • Erklärungen über Nachunternehmer (falls erforderlich) (ANLAGEN 13 und 14) • Kampagnenkonzept auf max. 14 DIN A4 Seiten als pdf-Datei • Mittelverwendungskonzept / Budgetierungsplan als pdf-Datei auf max. 3 DIN A4 Seiten • Darstellung der für den Auftrag vorgesehen Projektabwicklung betrauten Personals (Verantwortliche und Stellvertreter(in)) sowie deren Auslastung und Verfügbarkeit als pdf-Datei auf max. 3 DIN A4 Seiten Die Beifügung eines bieterindividuellen Anschreibens ist zulässig.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Anschrift
Thouretstraße 6, 70173 Stuttgart
Kontakt
vergabeberatung@staatsanzeiger.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

38vergebene Aufträge
3,5Angebote je Los im Median (42 Lose mit Angabe)
474.540 €Zuschlagswert im Median
270.502 € – 848.787 €mittlere Hälfte, 11 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.03.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 50ee2c93-6ddc-4634-8287-37765a534dde.