6#0005-WS21 - Rahmenvereinbarung für Projektträgerleistungen in den Bereichen Innovative Hafentechnologien, Digitale Testfelder in Häfen und Nachhaltige Modernisierung für die Küstenschifffahrt
Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 6#0005-WS21veröffentlicht 02.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 63 Monate
- 01.04.2026 – 30.06.2031
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- Befragungen zu GesundheitsthemenAOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts · BerlinFrist 17.11.2026
- GrünflächenpflegeGrün Berlin GmbH · BerlinFrist 09.11.2026
- Deutsch-Chinesisches Agrarzentrum (DCZ), 4. Phase, Projektnummer CHN 27-01Offizielle Bezeichnung: GFA Consulting Group GmbH (Generalbeauftragte für das BKP des BMLEH) · BerlinFrist 16.11.2026
- Versendung von Geschäftspost per BriefpostBundesdruckerei GmbH · BerlinFrist 07.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 56 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 63 Monate01.04.2026 – 30.06.2031, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 138 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Zuschlagskriterium Nr. 1.1:Leistungskonzept Vorgehensweise25 %
- Zuschlagskriterium Nr. 1.2: Leistungskonzept Verknüpfungen / Synergien15 %
- Zuschlagskriterium Nr. 1.3: Informationsaustausch für Projektinformationen (LB Nr.4.5 )10 %
- Zuschlagskriterium 2: Personaleinsatzkonzept20 %
- Zuschlagskriterium 3: Angebotspreis (inkl. Ust.)30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 7 MonatenLaufzeit bis 30.06.2031
- Veröffentlichungvor 37 Tagen
- Heute
Beschreibung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die administrative und fachliche Begleitung der Förderverfahren in den Bereichen Innovative Hafentechnologien, Digitale Testfelder in Häfen und Nachhaltige Modernisierung für die Küstenschifffahrt des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) in Form einer Rahmenvereinbarung. Für die administrative und wissenschaftlich-technische Unterstützung der Förderverfahren wurde 2020 ein gemeinsamer Projektträger bis 06/2026 verpflichtet. Nach Ablauf des bestehenden Vertrages müssen noch weitere notwendige Unterstützungsleistungen zu diesen Förderrichtlinien erbracht werden, so sind z. B. noch Projektbegleitungen, Verwendungsnachweisprüfungen und die Überwachung der Zweckbindungen zu leisten. Daher ist beabsichtigt, die Projektträgerschaft, ab dem 01.04.2026 erneut an einen Auftragnehmer (AN) für die drei Förderrichtlinien zu vergeben. Gleichzeitig ist, unter dem Vorbehalt der Bereitstellung verfügbarer Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen, die Fortsetzung bzw. Neuauflage und Weiterentwicklung der drei Förderprogramme vorgesehen. Aus Gründen der Synergie, soll auch die Betreuung der neuen Förderrichtlinien durch einen gemeinsamen Projektträger erfolgen.
***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Beschreibung des Loses
Für die zeitnahe und effiziente weitere Umsetzung der Förderprogramme, die Abwicklung der laufenden Förderprojekte aus IHATEC II, DigiTest und NaMKü (Leistungsphase 1) sowie die Projektträgerschaft für die Fortsetzung dieser Förderrichtlinien (Leistungsphase 2), wird ein externer Dienstleister (AN) benötigt, der für den Auftraggeber (AG) alle Leistungen eigenverantwortlich übernimmt, die mit der operativen Durchführung der Förderprogramme verbunden sind. Der AN unterstützt den AG in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von wissenschaftlich-technischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung sowie in Fragen der Weiterentwicklung der Förderrichtlinien. Dies schließt eine sorgfältige fachliche und administrative Planung, Begleitung und Kontrolle mit ein. Der AN erlässt die Zuwendungsbescheide, wickelt die Fördervorhaben finanziell ab und prüft die Zwischen- und Verwendungsnachweise der geförderten Projekte und überwacht -sofern diese festgelegt sind - die Zweckbindungsfristen. Die Leistungspflicht des AN bezieht sich unter anderem auf Einhaltung und Erfüllung beihilferechtlicher Vorschriften, z. B. Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben gemäß der §§ 7, 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO), inklusive der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie §§ 48, 49 und 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). ** Der Leistungsumfang gliedert sich in zwei Leistungsphasen. Die Leistungsphase 1 beinhaltet dabei den nach Auslaufen der Förderrichtlinie NaMKü (Ende 2025) und bisherigem Projektträgervertrag (06/2026) noch abzuarbeitenden Betreuungsaufwand in der Projektbegleitung, sowohl mit wissenschaftlich-technischen als auch administrativen Aufgaben. Die Laufzeit der Förderrichtlinien IHATEC, DigiTest und NaMKü enden jeweils am 31.12.2025. Die Bewilligungszeiträume einzelner Zuwendungsbescheide mit bis zu 48 Monaten (aktuell längstens: IHATEC bis 31.12.2028, DigiTest bis 30.09.2026 und NaMKü bis 31.12.2027) gehen jedoch deutlich über die Laufzeit der Förderrichtlinien hinaus. Im Anschluss an die Bewilligungszeiträume der Zuwendungsbescheide sind für ca. weitere 15 Monate Verwendungsnachweisprüfungen und ggf. erforderliche Nachprüfungsverfahren durchzuführen.
Die Leistungsphase 2 umfasst, im Rahmen der angestrebten Fortschreibungen der Förderprogramme und vorbehaltlich der Verfügbarkeit der dafür erforderlichen Haushaltsmittel, einen gleichartigen Betreuungsaufwand wie in Leistungsphase 1, jedoch erweitert um die Aspekte der Bearbeitung der Förderanträge mit u. a. Förderaufrufen, Auswahlverfahren, Antragsprüfungen und Projektbewilligungen.
Die in der vorliegenden Leistungsbeschreibung vorgesehenen Förderprogramme sind von 04/2026 bis 12/2028 (mit Option der einmaligen Verlängerung: 01/2029 bis 06/2031, vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel) zu verwalten.
***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
- 66161000TreuhandverwaltungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Qualität
- Zuschlagskriterium Nr. 1.1:Leistungskonzept VorgehensweiseSchildern Sie den Prozess bei der Vorhabenbetreuung von der fachlichen Beratung und Bearbeitung eines Förderprojektantrages bis hin zur Verwendungsnachweisprüfung anhand des Beispielfalles "Projekt - Digitale Testfelder in Häfen*" im zweistufigen Verfahren in den Phasen von Skizzeneinreichung, Skizzenbewertung, Antragsbearbeitung, Antragsbewilligung, Projektbegleitung, Öffentlichkeitsarbeit, Verwendungsnachweisprüfung und Informations- und Berichtspflichten gegenüber dem AG für den Beispielfall. Begründen Sie die Vorgehensweise jeweils und gehen Sie auch auf Risiken in den Prozessschritten sowie Ihre Maßnahmen zur Risikovermeidung ein. Bewertungsaspekte: - Schlüssigkeit/Nachvollziehbarkeit der Inhalte - Vollständigkeit/Berücksichtigung aller Teilaspekte - Problem- und Aufgabenverständnis ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Qualität
- Zuschlagskriterium Nr. 1.2: Leistungskonzept Verknüpfungen / SynergienBeschreiben Sie im Angebot Ihre Vorgehensweise zur Beratung und Begleitung der Antragsteller. Gehen Sie dabei auf folgende Aspekte ein: a) Wo liegen Verknüpfungen/ Synergieeffekte der drei Förderprogramme? Erläutern Sie, wo aus ihrer Sicht Verknüpfungen bzw. Synergieeffekte der drei Förderprogramme bestehen und welche zu erwarten sind. Leiten Sie hierzu auch den zeitlichen Aufwand je Personalkategorie her. b) Gehen Sie darauf ein, mit welchen Methoden Sie Optimierungspotentiale i.S. einer Qualitätssicherung zur effizienten Fördermittelauskehr ermitteln. Begründen Sie die Vorgehensweise jeweils und gehen Sie auch auf Risiken ein. Bewertungsaspekte: - Schlüssigkeit/Nachvollziehbarkeit der Inhalte - Vollständigkeit/Berücksichtigung aller Teilaspekte - Problem- und Aufgabenverständnis ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Qualität
- Zuschlagskriterium Nr. 1.3: Informationsaustausch für Projektinformationen (LB Nr.4.5 )Beschreiben Sie die Art und Funktionsweise des Informationsaustauschs mit dem - der Auftraggeber Informationszugang zur Projektabwicklung erhält, - Aktuelle Informationen zu den Förderprogrammen transportiert werden sollen, - Unterlagen für Förderinteressenten bereitgestellt werden sollen, - der Austausch von Informationen/ Dokumentationen (Bescheidentwürfe, Vorhabenbeschreibungen, Übersichten, Ergebnisse u. Ä.) ermöglicht werden kann. Bewertungsaspekte: - Sicherstellung der kontinuierlichen Leistungserbringung - Vollständigkeit und Berücksichtigung aller Teilaspekte - Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit der Inhalte *** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Qualität
- Zuschlagskriterium 2: PersonaleinsatzkonzeptStellen Sie Ihren Zeit- und Leistungsplan, Ihre Personaleinsatzplanung unter Berücksichtigung der Mitarbeiterkompetenzen (Formblatt-Team), der Abdeckung von Arbeitsspitzen, der Parallelabwicklung von Förderprojekten der in der LB genannten Fördermaßnahmen und der Sicherstellung der Mittelbewirtschaftung dar, aus welcher die Aufgabenverteilung, Arbeitsanteile und Vertretungsregelungen hervorgehen. Beschreiben und begründen Sie nachvollziehbar, wie Sie während der gesamten Vertragserfüllung einen möglichst effizienten Personaleinsatz - auch bei auftretenden Arbeitsspitzen - gewährleisten. Bewertungsaspekte: - Sicherstellung der kontinuierlichen Leistungserbringung - Vollständigkeit und Berücksichtigung aller Teilaspekte - Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit der Inhalte *** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Preis
- Zuschlagskriterium 3: Angebotspreis (inkl. Ust.)Gewertet wird der Gesamtpreis inkl. USt. (Gesamt/Brutto) gemäß Angebotsschreiben. Bei ausländischen Unternehmen: Wertungssumme = Angebotsnettopreis zuzüglich der Einfuhr-/Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft. *** Für die Angebotswertung wird der Preis (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 4 Punkten normiert: 4 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten (auskömmlichen) Preis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 3-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. *** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2026
- Vertragsende
- 30.06.2031
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Die Vertragslaufzeit verlängert sich unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der notwendigen und bedarfsgerechten Haushaltsmittel bis zum 30.06.2031, zu den im Vertrag vereinbarten Bedingungen und Preisen, durch einseitige Erklärung des AG.
- Optionen
Vertragsverlängerungsoption: Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf des 31.12.2028. Die Vertragslaufzeit verlängert sich unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der notwendigen und bedarfsgerechten Haushaltsmittel bis zum 30.06.2031, zu den im Vertrag vereinbarten Be … ganz lesenkürzer
Vertragsverlängerungsoption: Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf des 31.12.2028. Die Vertragslaufzeit verlängert sich unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der notwendigen und bedarfsgerechten Haushaltsmittel bis zum 30.06.2031, zu den im Vertrag vereinbarten Bedingungen und Preisen, durch einseitige Erklärung des AG. Die maximal mögliche Vertragslaufzeit beträgt somit 5 Jahre und 3 Monate. ***** Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit/Anpassung der Vergütungsobergrenze: 1. Bei Bedarf kann der AG, insbesondere im Interesse einer Optimierung/Erweiterung des Breitbandausbaus oder des Förderverfahrens, Auftragsänderungen auf der Grundlage dieses Vertrages und einer konkretisierten Leistungsbeschreibung/Aufgabenstellung gesondert beauftragen. 2. Folgen weitere Förderrichtlinien und -maßnahmen zur Förderung von „Klimafreundlicher Schifffahrt und Häfen“ gemäß Nr. 1 der Leistungsbeschreibung ist der AG berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue um bis zu 25 % höhere, als im Vergleich zur ursprünglichen Beauftragung festgelegte, Vergütungsobergrenze nach den Bestimmungen des Absatz 4 festzusetzen. 3. Eine Auftragsänderung kann beispielsweise durch eine erhebliche Veränderung der durchschnittlichen Projektgrößen, der Anzahl der Projekte, neue Fördervorhaben/-verfahren im Bereich der beauftragten Fördermaßnahmen erforderlich werden. So kann sich eine erhebliche Änderung der durchschnittlichen Projektgröße auf die Zahl der Förderprojekte auswirken, wodurch sich der Aufwand und das Fördervolumen entsprechend verändern können. Je nach Fördervolumen bzw. ggf. neuen Vorgaben durch den Bund kann sich auch die Anzahl der Projekte verändern. 4. Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze (§ 12) nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen. a) Der Auftrag kann aufgrund von Änderungen gem. Absatz 1 und Absatz 2 aus sach-lichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen begründet und belegt nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfor-dert eine Änderung der Vergütungsobergrenze, oder der AN kann die vereinbarten Leistungen aus sachlichen, technischen oder rechtli-chen Gründen nicht im Rahmen der durch den AG kalkulierten Aufwände erbringen, dies ist zu begründen und zu belegen. b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich ge-wordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertrags-partnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Leistungs-erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Angebotsschreiben angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt. d) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Formerfordernis des § 24 des Vertrages. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 10.750.000 €
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen//Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen übe … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen//Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://ww … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen. c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen. Weitere, mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu entnehmen.- Hinweis
- Das Vergabeverfahren wurde elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Das Verfahren ist beendet.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| TÜV Rheinland Forschungs- und Innovationsmanagement GmbH, Nürnberg | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Invalidenstr.44, 10115 Berlin
- Kontakt
- servicestelle-vergabe@
bmdv.bund.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 661 (Bank- und Investmentdienstleistungen) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 02.03.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1cde47a3-6e0d-4c44-b16f-d45fa68fde7f.