Weiterentwicklung und Betrieb des Bestands-Single Sign-on (SSO) der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin, Berlin
Aktenzeichen ITD1-0458-2025veröffentlicht 11.11.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 27.07.2026 – 26.07.2029
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre27.07.2026 – 26.07.2029, bis zu 5 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabekooperation.berlin
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (220 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (460 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Auswertung der A-Kriterien0 %
- Auswertung der Bewertungskriterien (B-Kriterien)27,8 %
- Erläuterung der Auswertung des Wertungskriteriums "PoC"22,3 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 11 Monaten
- Vertragsbeginnvor 3 MonatenLaufzeit bis 26.07.2029
- Heute
Beschreibung
Vergabegegenstand ist die Weiterentwicklung, der Betrieb, die Wartung und der Support des bestehenden zentralen Identity- und Access-Management-Systems (IAM) "BVG SSO" der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Das System basiert auf Keycloak (Red Hat buil
Beschreibung des Loses
Der Auftragnehmer übernimmt die Modernisierung und den Betrieb des bereits bestehenden BVG-SSO-Systems, stellt den laufenden Betrieb, Support und die kontinuierliche Weiterentwicklung sicher, erfüllt umfassende Anforderungen an Sicherheit, Datenschutz, Barrierefreiheit und Dokumentation und bietet ein umfangreiches Options- und Abrufpaket für zukünftige Erweiterungen.
Erstellungsphase (bis Abnahme)
Erstellung und Bereitstellung Gesamtsystem: Herbeiführung der Betriebsbereitschaft: Gesamtsumme Erstellungsphase:
Betriebs- und Weiterentwicklungsphase (nach Abnahme)
Systemserviceleistungen (Betrieb, Wartung, Support):
Wiederherstellung/Aufrechterhaltung Betriebsbereitschaft: 34 Monate Hauptvertragslaufzeit (Verlängerungsoption 5 x 12 Monate)
Überlassung neuer Programmstände (Updates): 34 Monate Hauptvertragslaufzeit (Verlängerungsoption 5 x 12 Monate)
3rd-Level-Support: 34 Monate Hauptvertragslaufzeit (Verlängerungsoption 5 x 12 Monate)
2nd-Level-Support (Abrufkontingent): 64 Stunden pro Jahr (abrufbar, keine Mindestabnahme) (Verlängerungsoption 5 x 12 Monate)
Geplante Weiterentwicklungen (Pakete):
Postman Collection Passkeys-Verfahren Identity Provider Staging-Instanz Konfigurationsänderungen Datenbereinigung
Geplante Weiterentwicklungen optional (Pakete): Software Keyclok Deployment KPI Monitoring CMS Anbindung Trusted Devices Testclient Android Testclient iOS Testclient Web Offline Session limitieren SBOM A-Option 10 Consent Management
Ungeplante Weiterentwicklungen (80 Personentage pro Jahr während der Vertragslaufzeit, abrufbar, keine Mindestabnahme)
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Auswertung der A-KriterienA-Kriterien sind Muss-/ bzw. Ausschlusskriterien. Die Nichterfüllung einer, als Ausschlusskriterium gekennzeichneten Anforderung führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Der Bieter ist aufgefordert A-Kriterien, in der Anlage Bewertungsmatrix in der Spalte [Erfüllung] anzugeben, ob er die beschriebenen Anforderungen erfüllt (Auswahl "JA" oder "NEIN"). Sofern der Bieter mindestens ein A-Kriterium nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
- Qualität
- Auswertung der Bewertungskriterien (B-Kriterien)B-Kriterien sind Soll-/ bzw. Bewertungskriterien deren Erfüllungsgrad bewertet wird. Sie bilden somit die Qualität der angebotenen Leistung ab. Die als B-Kriterium gekennzeichneten Anforderungen werden in zwei Typen unterschieden B-Kriterien des Typs "B" (Binär) und B-Kriterien des Typs "Konzepte". Für die B-Kriterien können maximal 298 Punkte (maximal erreichbare Bewertungspunkte) erreicht werden, die zu 55% in die Gesamtpunktzahl eingehen (entspricht einem gewichteten Wert von 55 Punkten). Die Punkte, die der Bieter für jedes einzelne B-Kriterium (des Typs "B" und des Typs "Konzept") erreichen kann (sog. Bewertungspunkte), ergeben sich aus der jeweiligen Anforderungs-/ Leistungsbeschreibung und der entsprechenden Gewichtung des B-Kriteriums multipliziert mit dem Erfüllungsgrad in Punkten. B-Kriterium Typ "B" (Binär) Bei Bewertungskriterien des Typs "B" ist der Bieter aufgefordert, wie bei den A-Kriterien, in der Anlage 8.2 "Bewertungsmatrix" in der Spalte [Erfüllung] je B-Kriterium Typ "B" anzugeben, ob er die beschriebenen Anforderungen erfüllen kann ("JA", "NEIN"). Eine mit "JA" beantwortete Anforderung wird mit 6 Punkten bewertet. Wird die Anforderung mit "Nein" beantwortet, erfolgt eine Bewertung mit 0 Punkten. Kann ein Bieter ein binäres B-Kriterium nicht erfüllen, ist dies mit "NEIN" zu beantworten. Der Erfüllungsgrad wird mit den Gewichtungspunkten multipliziert. Somit ergeben sich die Wertungspunkte zur entsprechenden Anforderung. Die Gewichtungspunkte stellen dabei die Wertigkeit der Anforderungen dar. Die Bewertungspunkte eines B-Kriteriums des Typ B werden wie folgt berechnet: Bewertungspunkte B-Kriterium Typ B = Erfüllungsgrad (JA/NEIN) * Gewichtungspunkte Gesamtbewertungspunkte aller B-Kriterien des Typs B werden wie folgt berechnet: Gesamtpunkte B-Kriterium Typ B = Summe Bewertungspunkte je B-Kriterium Typ B Je Bewertungsaspekt eines B-Kriterium des Typs "Konzept" können 0, 3, 6 oder 10 Punkte erzielt werden. Die Teilpunkte eines Bewertungsaspekts werden wie folgt berechnet: Teilaspektpunkte = Erfüllungsgrad (in Punkten) x Anteil Bewertungsaspekt Die Konzepte sind gemäß den Angaben in der Leistungsbeschreibung und der Bewertungsmatrix zueinander gewichtet. Die Gesamtpunkte eines B-Kriteriums des Typ Konzepts werden demnach wie folgt berechnet: Gesamtpunkte je Konzept = Summe Teilaspektpunkte x Gewichtung Konzept Die Gesamtbewertungspunkte aller B-Kriterien (Typ B und Konzept) ergeben sich aus der Summe aller Bewertungspunkte B-Kriterium des Typs B und Konzept: Gesamtbewertungspunkte für alle B-Kriterien = Summe der Gesamtpunkte je Konzept + Summe Gesamtpunkte je B-Kriterium Typ B Die Bewertungspunkte werden mit nachfolgender Formel in Leistungspunkte umgerechnet (ungewichtet): Leistungspunkte = 100 x ("erreichte Bewertungspunkte" / "maximal erreichbare Bewertungspunkte") Alle eingereichten Angebote werden einheitlich anhand der Kriterien bewertet. 3.2.6 Mindestanforderung B-Kriterien Das Erfüllen von 12 der 17 der B-Kriterien des Typs B und Konzepte, d.h. die Bewertung von 12 der Kriterien mit mind. 6 Punkten unabhängig von der Gewichtung, wird als Mindesterfüllungsgrad festgelegt. Werden weniger als 12 der Bewertungskriterien des Typs B und Konzepte mit mind. 6 Punkten unabhängig von der Gewichtung bewertet, entspricht das angebotene System nicht den Erwartungen und Bedürfnissen des Auftraggebers und erfüllt damit das Ausschreibungsziel nicht. Dieses Angebot wird daher aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Bewertung der B-Kriterien des Typ Konzepts erfolgt durch ein ausgewähltes Bewertungs- Team des AG. Die Bewertung erfolgt nach gemeinsamer Diskussion der Teammitglieder und unter Berücksichtigung des jeweiligen Bewertungsmaßstabes nach Maßgabe der Anlage 8.2 Bewertungsmatrix und Anlage 1 der Leistungsbeschreibung. Die Beurteilung und Bewertung des Bewertungs-Teams werden einheitlich in einem Protokoll dokumentiert. Eine gesonderte Begründung durch jedes Mitglied des Teams ist nicht vorgeseh …
- Qualität
- Erläuterung der Auswertung des Wertungskriteriums "PoC"Für das Wertungskriterium PoC können maximal 300 Punkte (maximal erreichbare Bewertungspunkte) erreicht werden, die zu 45% in die Gesamtpunktzahl eingehen (entspricht 45 gewichteten Leistungspunkten). Die allgemeinen Anforderungen und Rahmenbedingungen des PoC sind der Anlage 8.2 "Bewertungsmatrix" zu entnehmen. Die Bewertung des PoC erfolgt auf Seiten der Vergabestelle durch ein ausgewähltes Team. Die Bewertung der PoC-Aufgabenstellungen anhand des zugrunde liegenden Testszenarios erfolgt gemäß Anlage 8.2 "Bewertungsmatrix". Die PoC-Aufgabenstellungen werden nach den in Anlage 8.2 "Bewertungsmatrix" aufgeführten Bewertungshinweisen und folgend aufgeführten Erfüllungsgraden bewertet: Besonders gute Qualität · 10 Punkte Diese Bewertung wird vergeben, wenn die gelieferte Antwort bzw. der Lösungsansatz, zu der geforderten Aufgabenstellungen/ Anforderung übererfüllt wird. Hinreichende Qualität · 6 Punkte Diese Bewertung wird vergeben, wenn die gelieferte Antwort bzw. der Lösungsansatz, zu der geforderten Aufgabenstellungen/ Anforderung erfüllt wird. Befriedigende Qualität · 3 Punkte Diese Bewertung wird vergeben, die gelieferte Antwort bzw. der Lösungsansatz, zu der geforderten Aufgabenstellungen/ Anforderung mit Abstrichen erfüllt wird. Mangelhafte Qualität / Unterlagen fehlen · 0 Punkte Diese Bewertung wird vergeben, wenn die gelieferte Antwort bzw. der Lösungsansatz, zu der geforderten Aufgabenstellungen/ Anforderung zu große Abstriche aufweist oder nicht vorhanden ist. Die Punkte je PoC-Aufgabenstellungen ergeben sich aus der Multiplikation der erreichbaren Punktzahl für den Erfüllungsgrad der jeweiligen PoC-Aufgabenstellungen mit den entsprechenden Gewichtungspunkten. Die je PoC-Aufgabenstellungen erreichten Punkte werden zu einer Gesamtpunktzahl an Bewertungspunkten addiert. Die Umrechnung der vom Bieter erreichten Gesamtpunktzahl in ungewichtete Leistungspunkte erfolgt wie folgt: Leistungspunkte = 100 * "erreichte Summe Bewertungspunkte" / "maximal erreichbare Summe Bewertungspunkte" Für den PoC erhalten die Bieter im Rahmen der Bewertung der Erstangebote 0 Punkte.
- Preis
- Der Bieter mit dem höchsten Quotienten aus Gesamtpunktzahl Leistung und Angebotspreis multipliziert mit dem genannten Gewichtungsfaktor, erhält den Zuschlag für sein Angebot. Dies entspricht der einfachen Richtwertmethode mit Gewichtungsfaktor. Kommt es zu einer gleichen Punktzahl bei zwei oder mehr Bietern erhält der Bieter mit der höheren Leistungspunktzahl den Zuschlag. Die Bewertungsgrundlage (so genannte Kennzahl der Angebote) berechnet sich wie folgt: Kennzahl = (0,5*Gesamtpunktzahl Leistung / 0,5*Angebotspreis) * 100.000.000
Eignung9 von 9 angegeben
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Benennen Sie die aktuelle Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter aus dem Jahr 2025. Mindestanforderung: Diese Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter muss ingesamt mind. 20 Personen. Hierzu ist die "Eigenerklärung zur Eignung" zu befüllen.
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Benennen Sie die aktuelle Anzahl der festangestellten IT-Entwickler (mindestens 2 Jahre Berufserfahrung als IT-Entwickler) aus dem Jahr 2025. Mindestanforderung: Diese Anzahl der fest angestellten IT-Entwickler (Mitarbeiter) muss mind. 10 Personen. Hierzu ist die "Eigenerklärung zur Eignung" zu befüllen.
- Allgemeiner Jahresumsatz
- "Übermitteln Sie den Umsatz für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Mindestanforderung: Der Umsatz der letzten 3 abgeschossenen Geschäftsjahre muss in Summe min. 3,5 Mio. € betragen haben. Hierzu ist die ""Eigenerklärung zur Eignung"" zu befüllen."
- Eintragung in das Handelsregister
- Übermitteln Sie einen aktuellen Handelsregisterauskunft.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
"Erklärung, dass zum Vergabezeitpunkt eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden über eine Höhe von 2.000.000 EUR für die Zeit von Leistungserbringung und Gewährleistung vorhanden sein wird (bei Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften von … ganz lesenkürzer
"Erklärung, dass zum Vergabezeitpunkt eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden über eine Höhe von 2.000.000 EUR für die Zeit von Leistungserbringung und Gewährleistung vorhanden sein wird (bei Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften von jedem Mitglied zu erbringen). Genannte Versicherungen müssen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung vorliegen. Das Kriterium im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist erfüllt, wenn eine Zusicherung, oder die Vorlage der genannten Versicherungen mit den benannten Deckungshöhen, vorliegt. "- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzen Die Referenzbeschreibung muss folgende Informationen beinhalten: - Referenzname - Telefon-Nummer Ansprechpartner Referenz - Zeitraum der Leistungserbringung - Tätigkeitsbeschreibung - Behandelte Systeme Referenzprüfung durch die BVG: Die BVG behält sich das Recht vor, die angegebenen R … ganz lesenkürzer
Referenzen Die Referenzbeschreibung muss folgende Informationen beinhalten: - Referenzname - Telefon-Nummer Ansprechpartner Referenz - Zeitraum der Leistungserbringung - Tätigkeitsbeschreibung - Behandelte Systeme Referenzprüfung durch die BVG: Die BVG behält sich das Recht vor, die angegebenen Referenzen im Rahmen des Vergabeverfahrens zu überprüfen. Dies kann durch direkte Kontaktaufnahme mit den Referenzgebern erfolgen. Die Bewertung der Referenzprüfung erfolgt anhand der folgenden Kriterien: - Erfüllung der geforderten Leistungsmerkmale (Customization, Betrieb, Weiterentwicklung, SSO mit mehreren -mindestens 2 - Clients, Kubernetes-Umgebung) - Erfolg und Qualität der erbrachten Leistung (z. B. Einhaltung von Zeit- und Budgetvorgaben, technische Funktionalität) - Zufriedenheit des Referenzgebers (z. B. Zuverlässigkeit, Kommunikationsqualität, Problemmanagement) Die Bewertung der Referenzen erfolgt ausschließlich anhand objektiver Kriterien. Eine fehlende oder verweigerte Kontaktaufnahme durch den Referenzgeber führt nicht automatisch zu einer negativen Bewertung der Referenz. Falls ein Referenzgespräch nicht zustande kommt, wird die Bewertung anhand der schriftlich eingereichten Referenzbeschreibung vorgenommen. Die Gespräche mit den Referenzgebern finden ohne Teilnahme der Bieter statt. Zur Erleichterung der Kontaktaufnahme können die Bieter der BVG innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe des Teilnahmeantrags Terminvorschläge für die Gespräche mit den Referenzgebern unterbreiten. Die BVG ist jedoch nicht verpflichtet, diese Termine wahrzunehmen. Für Referenzen, die vertraulich behandelt werden müssen, genügt eine schriftliche Bestätigung des Referenzgebers über die Erfüllung der geforderten Leistungsmerkmale. Diese Bestätigungen werden gleichwertig zu direkt geprüften Referenzen behandelt. Die BVG behält sich jedoch das Recht vor, auch solche Referenzen in geeigneter Weise zu verifizieren. "Beschreiben Sie mindestens zwei, bis maximal 4 Referenzen bei denen Sie abgeschlossene (d.h. abgenommen und in Betrieb genommen) Keycloak-Systeme inklusive Customization, Betrieb und Weiterentwicklungen umgesetzt haben. Nur eine Referenz muss Customization, Betrieb und Weiterentwicklungen enthalten, andere Referenzen können auch ohne Betrieb umgesetzt worden sein. Mindestens eine Referenz muss vergleichbar sein, vergleichbare Systeme sind: - Systeme die das SSO-Verfahren mit mehreren Clients umgesetzt haben - Systeme (brachenunabhängig) bei denen der Bewerber die IAM Software Keycloak in einer Kubernetes-Umgebung eingeführt und betrieben hat Beschreiben Sie je Referenz mehrere der unten genannten Kann-Kriterien."- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 1 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 27.07.2026
- Vertragsende
- 26.07.2029
- Verlängerung
- bis zu 5-mal
- Optionen
1. Vertragslaufzeit und Verlängerungsoptionen Hauptvertragslaufzeit: 36 Monate. Optionsrecht: Der Auftraggeber (BVG) hat das einseitige Recht, den Vertrag bis zu fünfmal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Ausübung: Die Verlängerung erfolgt durch schriftliche Mitteilung mindestens 1 Monat vor Ablau … ganz lesenkürzer
1. Vertragslaufzeit und Verlängerungsoptionen Hauptvertragslaufzeit: 36 Monate. Optionsrecht: Der Auftraggeber (BVG) hat das einseitige Recht, den Vertrag bis zu fünfmal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Ausübung: Die Verlängerung erfolgt durch schriftliche Mitteilung mindestens 1 Monat vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer ist zur Leistung verpflichtet, wenn der Auftraggeber die Option zieht. [Anlage-11_...temvertrag | Word] 2. Optionale werkvertragliche Weiterentwicklungen Im Preisblatt und der Leistungsbeschreibung sind zahlreiche optionale Weiterentwicklungen als eigenständige Positionen aufgeführt (O1 bis O11). Abruf: Der Abruf der optionalen Weiterentwicklungen kann während der gesamten Vertragslaufzeit nur durch den Auftraggeber erfolgen (einseitiges Optionsrecht). Verpflichtung: Die Beauftragung je Option durch die BVG muss zu ihrer verpflichtenden Umsetzung mindestens 6 Monate vor Vertragsende erfolgen. Leistungsumfang: Jede Option ist ein in sich abgeschlossenes Leistungspaket (z. B. Keycloak-Variante, Deployment, KPI-Monitoring, CMS-Anbindung, Trusted Devices, Testclients, Offline-Session-Limitierung, SBOM, Consent Management). Preise: Die Preise für die Optionen sind im Preisblatt als eigene Pauschalen ausgewiesen. [Anlage-8.1...Preisblatt | Excel] 3. Ungeplante Weiterentwicklungen (Abrufkontingent) Abruf: Die BVG kann während der gesamten Vertragslaufzeit ungeplante Weiterentwicklungen nach Bedarf abrufen. Kontingent: Maximal 80 Personentage pro Jahr, maximal 140 PT/Jahr abrufbar, Gesamtobergrenze 640 PT über die Vertragslaufzeit. Abrechnung: Nach tatsächlich abgerufener Leistung, auf Basis der im Preisblatt hinterlegten Tagessätze. Optionsrecht: Der Abruf erfolgt ausschließlich nach schriftlicher Anforderung durch den Auftraggeber. Es besteht keine Mindestabnahmemenge. [Anlage-8.1...Preisblatt | Excel] 4. Weitere Hinweise Optionen sind wertungsrelevant: Die Preise für alle Optionen werden im wertungsrelevanten Gesamtangebotspreis berücksichtigt, unabhängig davon, ob sie tatsächlich abgerufen werden. Keine Verpflichtung zum Abruf: Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, alle oder einzelne Optionen tatsächlich abzurufen. Optionen sind verbindlich: Die angebotenen Preise für Optionen sind für die gesamte Vertragslaufzeit verbindlich. [Anlage-8.1...Preisblatt | Excel] Zusammenfassung der wichtigsten Optionsrechte Verlängerung des Vertrags: 5×12 Monate, einseitig durch AG. Abruf optionaler Weiterentwicklungen (O1-O11): Einseitiges Optionsrecht des AG, Abruf bis 6 Monate vor Vertragsende. Abruf ungeplanter Weiterentwicklungen: Nach Bedarf, bis zu 640 PT, einseitig durch AG.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabekooperation.berlin
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Der AN hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular "Frauenförd … ganz lesenkürzer
Leistung: Der AN hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular "Frauenförderbogen" zur Verfügung. Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG einzuhalten, insbesondere einen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmer*innen während der Ausführung dieses Auftrags den vergaberechtlichen Mindestlohn des Landes Berlin und/oder tarifvertraglichen Entgelte zu zahlen. Der AN hat die im Supplier Code of Conduct niedergelegten menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen bei der Ausführung des vertragsgegenständlichen Auftrags einzuhalten und diese Erwartungen entsprechend entlang der Lieferkette des vertragsgegenständlichen Auftrags angemessen zu adressieren.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#22. Die (bei Bewerberreduktion "am besten") geeigneten Bewerber werden aufgefordert, zunächst ein indikatives Angebot einzureichen. Dieses muss vollständig und vor Ablauf der Angebotsfrist zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe beim AG eingereicht werden. 23. Bei m … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:other-sme#22. Die (bei Bewerberreduktion "am besten") geeigneten Bewerber werden aufgefordert, zunächst ein indikatives Angebot einzureichen. Dieses muss vollständig und vor Ablauf der Angebotsfrist zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe beim AG eingereicht werden. 23. Bei mehr als 3 Angeboten, wird der AG den Bieterkreis dergestalt reduzieren, dass nur die 3 besten Erstangebote gemäß den mitgeteilten Bewertungs- und Zuschlagskriterien zur Verhandlung eingeladen werden. 24. Erläuterung der Auswertung des Wertungskriteriums "PoC" Für das Wertungskriterium PoC können maximal 300 Punkte (maximal erreichbare Bewertungspunkte) erreicht werden, die zu 45% in die Gesamtpunktzahl eingehen (entspricht 45 gewichteten Leistungspunkten). Die allgemeinen Anforderungen und Rahmenbedingungen des PoC sind der Anlage 8.2 "Bewertungsmatrix" zu entnehmen. Die Bewertung des PoC erfolgt auf Seiten der Vergabestelle durch ein ausgewähltes Team. Die Bewertung der PoC-Aufgabenstellungen anhand des zugrunde liegenden Testszenarios erfolgt gemäß Anlage 8.2 "Bewertungsmatrix". Die PoC-Aufgabenstellungen werden nach den in Anlage 8.2 "Bewertungsmatrix" aufgeführten Bewertungshinweisen und folgend aufgeführten Erfüllungsgraden bewertet: Besonders gute Qualität · 10 Punkte Diese Bewertung wird vergeben, wenn die gelieferte Antwort bzw. der Lösungsansatz, zu der geforderten Aufgabenstellungen/ Anforderung übererfüllt wird. Hinreichende Qualität · 6 Punkte Diese Bewertung wird vergeben, wenn die gelieferte Antwort bzw. der Lösungsansatz, zu der geforderten Aufgabenstellungen/ Anforderung erfüllt wird. Befriedigende Qualität · 3 Punkte Diese Bewertung wird vergeben, die gelieferte Antwort bzw. der Lösungsansatz, zu der geforderten Aufgabenstellungen/ Anforderung mit Abstrichen erfüllt wird. Mangelhafte Qualität / Unterlagen fehlen · 0 Punkte Diese Bewertung wird vergeben, wenn die gelieferte Antwort bzw. der Lösungsansatz, zu der geforderten Aufgabenstellungen/ Anforderung zu große Abstriche aufweist oder nicht vorhanden ist. Die Punkte je PoC-Aufgabenstellungen ergeben sich aus der Multiplikation der erreichbaren Punktzahl für den Erfüllungsgrad der jeweiligen PoC-Aufgabenstellungen mit den entsprechenden Gewichtungspunkten. Die je PoC-Aufgabenstellungen erreichten Punkte werden zu einer Gesamtpunktzahl an Bewertungspunkten addiert. Die Umrechnung der vom Bieter erreichten Gesamtpunktzahl in ungewichtete Leistungspunkte erfolgt wie folgt: Leistungspunkte = 100 * "erreichte Summe Bewertungspunkte" / "maximal erreichbare Summe Bewertungspunkte" Für den PoC erhalten die Bieter im Rahmen der Bewertung der Erstangebote 0 Punkte. 25. Mögliche Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der Zeit vom Mai bis Juni statt. 26. Der AG behält sich vor, im Rahmen der Verhandlungen über alle Inhalte, insbesondere auch der Leistungsbeschreibung sowie des Vertragsentwurfs zu verhandeln. Nach Abschluss der Verhandlungen werden den Bietern mögliche Änderungen mitgeteilt und diese aufgefordert überarbeitete verbindliche Angebote abzugeben. 27. Datenschutz: Der Bewerber/Bieter hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den AG trägt der Bewerber/Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend der Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen). Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist klar anzugeben, welche Teile Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Diese Teile sind bitte deutlich zu kennzeichnen und zu begründen, warum sie als vertraulich behandelt werden müssen. Bewerber/Bieter, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben, also einem Land, das kein Mitglied der Europäischen Union ist und mit dem die Europäische Union keine internationale Übereinkunft zum gegenseitigen Zugang zum öffentlichen …- Hinweis
1. Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) istnnach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vor … ganz lesenkürzer
1. Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) istnnach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vorliegenden Vergabeverfahren (Allgemeine Verfahrenshinweise) bei. Die hierin enthaltenen Informationen beschreiben das Verfahren und die Besonderheiten, die zu beachten sind. Darüber hinaus stellt der AG eine Checkliste zur Verfügung, aus der die einzureichenden Unterlagen zusätzlich hervorgehen. 2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. - bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. 3. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt, der im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlichten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird und der Bekanntmachungstext dort nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 4. Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem nachfolgend angegebenen Link (siehe "Auftragsunterlagen" unter der URL https://vergabekooperation.berlin, nachfolgend "Vergabeplattform" genannt) abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter vorgenanntem Link zum Download zur Verfügung gestellt. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform unter der vorliegenden Vergabe zu registrieren, damit sie über Änderungen des Vergabeverfahrens benachrichtigt werden. Ohne entsprechende Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung. 5. Bewerber-/Bieterfragen sind ausschließlich als Bewerber-/Bieternachrichten über die Vergabeplattform (unter vorgenanntem Link) einzureichen (nicht per E-Mail). Das betreffende Dokument und die Ziffer, auf die sich die Bewerber-/Bieterfrage bezieht, sind zu benennen. 6. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die mind. 6 Kalendertage vor der in der Bekanntmachung genannten Frist zum Eingang der Teilnahmeanträge bzw. mind. 6 Kalendertage vor der in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Angebotsfrist an die bezeichnete Stelle (Beschaffer) unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche Anfragen und Anfragen per E-Mail, Fax oder Post werden nicht beantwortet. Der AG behält sich vor, verspätete Fragen nicht zu beantworten. 7. Der AG wird etwaige Änderungen, zusätzliche Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern/Bietern zum TNW/Angebot sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform veröffentlichen. 8. Die Bewerber/Bieter müssen, soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formular explizit abweichend geregelt, die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen abgeben und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend. 9. Sofern ein Teilnahmeantrag durch eine Bewerbergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ausgefüllte Erklärung "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung" einzureichen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung (Rechtsform) der Bewerbergemeinschaft im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. 10. Bewerber/Bewerbergemeinschaften dürfen nur einen Te …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
- Anschrift
- Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
- Kontakt
- einkauf.itd1@
bvg.de
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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1bf1c1d7-4f4b-4232-b18a-da5421ef45f6.