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vergebenEU-weitIT-DienstleistungenBeratungIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Weiterentwicklung der RegioClusterAgentur Baden-Württemberg

Land Baden-Württemberg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen n.def.veröffentlicht 01.08.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 417 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
2,94 Mio. €
Laufzeit
42 Monate01.01.2026 – 30.06.2029, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Stuttgart70173, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Qualitätskriterium70 %
  • Preiskriterium30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 14 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:30 Uhr
    vor 14 Monaten
  4. Bindefrist endet
    59 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 12 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2029
    vor 10 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Vertrages ist die Weiterentwicklung und der Betrieb der bestehenden RegioClusterAgentur Baden-Württemberg durch den Auftragnehmer

Beschreibung des Loses

Die RegioClusterAgentur Baden-Württemberg (RCA BW) ist Teil der regionalen Innovationspolitik des Landes Baden-Württemberg mit dem vorrangigen Ziel, drängende Transformationsprozesse der im Umbruch befindlichen Wirtschaftsbranchen und der Digitalisierung sowie den Klima- und Ressourcenschutz voranzutreiben. Der Auftragnehmer erweitert das Unterstützungsportfolio der RCA BW dahingehend, dass sowohl neue Innovationsakteure als auch bereits etablierte, aber bislang eher passive Innovationsakteure für regionale Innovationssysteme bzw. regionale Transformationsprojekte aufgeschlossen werden. Mit diesem erweiterten Aufgabenportfolio soll der Betreiber der RCA BW für die Dauer von 3,5 Jahren ab 01.01.2026 die Fortentwicklung und Stärkung von Clusterinitiativen, Wirtschaftsfördereinrichtungen, weiteren Innovationsakteuren, regionalen Innovationssystemen sowie die Bewältigung von regionalen Transformationsherausforderungen durch Unterstützungsangebote fördern. Daneben müssen der Internetauftritt und die Serviceplattform „RegioClusterPortal Baden-Württemberg“ entsprechend der Weiterentwicklung der RegioClusterAgentur Baden-Württemberg laufend inhaltlich betreut, kontinuierlich überprüft und in den hierfür notwendigen Datenbeständen aktualisierend angepasst werden (Pflege).

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 70Qualität des Konzepts
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30Gesamtpreis

Eignung12 von 12 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Eigenerklärung oder Eintragung in Präqualifikationsverzeichnis über die aktuelle Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister.
Eintragung in das Handelsregister
Eigenerklärung oder Eintragung in Präqualifikationsverzeichnis über die aktuelle Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister.
Allgemeiner Jahresumsatz
Eigenerklärung oder Eintragung in Präqualifikationsverzeichnis über Gesamtjahresumsatz für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Spezifischer Jahresumsatz
Eigenerklärung oder Eintragung in Präqualifikationsverzeichnis über spezifische Jahresumsätze, bezogen auf Leistungen, die mit den zu beauftragenden spezifischen Leistungen „Weiterentwicklung und Betrieb einer RegioClusteragentur“ vergleichbar sind, für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung oder Eintragung in Präqualifikationsverzeichnis über Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Geforderte Mindeststandards: Der Bieter hat durch Eigenerklärung nachzuweisen, dass er spätestens zu Beginn der Auftragsausführung bei einem oder mehreren in der EU niedergelassenen … ganz lesenEigenerklärung oder Eintragung in Präqualifikationsverzeichnis über Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Geforderte Mindeststandards: Der Bieter hat durch Eigenerklärung nachzuweisen, dass er spätestens zu Beginn der Auftragsausführung bei einem oder mehreren in der EU niedergelassenen Versicherungsunternehmen über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gegen Personenschäden und Sach- und Vermögensschäden verfügt und diese mindestens bis zur Beendigung des Vertrags aufrechterhält. Diese müssen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeweils mindestens eine Deckungssumme in Höhe von EUR 1.000.000,00 (in Worten: Eine Million Euro) pro Jahr und für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeweils mindestens eine Deckungssumme in Höhe von EUR 500.000,00 (in Worten: Fünfhunderttausend Euro) pro Schadensfall aufweisen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Eigenerklärung über einen Referenzauftrag im Zeitraum 01.08.2021 bis 31.07.2025 erbracht (in diesem Zeitraum vollständig oder zu einem erheblichen Teil erbracht) und im Hinblick auf alle wesentlichen Anforderungen mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar, unter Angabe - des Namens des Referenzpro … ganz lesenEigenerklärung über einen Referenzauftrag im Zeitraum 01.08.2021 bis 31.07.2025 erbracht (in diesem Zeitraum vollständig oder zu einem erheblichen Teil erbracht) und im Hinblick auf alle wesentlichen Anforderungen mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar, unter Angabe - des Namens des Referenzprojekts; - des Namens und der Kontaktdaten (Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) des damaligen Auftraggebers; - des Namens und der Kontaktdaten (Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) eines informierten Ansprechpartners des damaligen Auftraggebers; und - der Leistungszeit. Um ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, berücksichtigt der Auftraggeber mit dem Referenzzeitraum 01.08.2021 bis 31.07.2025 auch Referenzaufträge, die mehr als drei Jahre zurückliegen. Geforderte Mindeststandards: Mehrere frühere Aufträge, die nur in ihrer Gesamtheit den nachstehenden (Mindest-)Anforderungen an eine Referenz entsprechen, sind für den Nachweis einer Referenz nicht ausreichend. Gegenstand des Referenzauftrags war die inhaltliche/konzeptionelle Beratung - einer wirtschaftspolitischen Unterstützungs- oder Fördereinrichtung; - im Bereich Cluster- oder regionale Wirtschaftspolitik; und - der Wert des Referenzauftrags betrug 100.000,00 Euro oder mehr (netto ohne Mehrwertsteuer).
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Eigenerklärung: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Bieterunternehmen angehören oder nicht. Geforderte Mindeststandards: - Mindestens 5 Vollzeitäquivalente zuzüglich … ganz lesenEigenerklärung: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Bieterunternehmen angehören oder nicht. Geforderte Mindeststandards: - Mindestens 5 Vollzeitäquivalente zuzüglich der Person des Projektverantwortlichen werden als technische Fachkräfte als Kernpersonal im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt; - Namentliche Bezeichnung der vorgesehenen mindestens 5 Vollzeitäquivalente; - Angabe der Studien- oder sonstigen Ausbildungsqualifikationen der vorgesehenen mindestens 5 Vollzeitäquivalente.
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Eigenerklärung: Angabe eines Projektverantwortlichen (m/w/d), namentlich bezeichnet unter Angabe der Kontaktdaten. Geforderte Mindeststandards: Der Projektverantwortliche spricht fließend Deutsch, steht dem Auftraggeber während der Auftragsausführung jederzeit (telefonisch oder persönlich) zur Ver … ganz lesenEigenerklärung: Angabe eines Projektverantwortlichen (m/w/d), namentlich bezeichnet unter Angabe der Kontaktdaten. Geforderte Mindeststandards: Der Projektverantwortliche spricht fließend Deutsch, steht dem Auftraggeber während der Auftragsausführung jederzeit (telefonisch oder persönlich) zur Verfügung, informiert fortlaufend während der gesamten Auftragsdauer den Auftraggeber und ist im Rahmen der Auftragsausführung für alle Fragen an und Entscheidungen durch den Auftragnehmer entscheidungsbefugt und zur Abgabe und Entgegennahme von rechtsgeschäftlichen Erklärungen sowie zur Vornahme von sonstigen Rechtshandlungen im Namen des Auftragnehmers ermächtigt. Der Projektverantwortliche hat in wenigstens einem früheren Projekt - eine wirtschaftspolitische Unterstützungs- oder Fördereinrichtung; - inhaltlich/konzeptionell beraten - im Bereich Cluster- oder regionale Wirtschaftspolitik. Keine Eignungsleihe zulässig.
Anteil der Unterauftragsvergabe
Eigenerklärung: Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Eigenerklärung, dass der Bieter keine Interessen hat, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen können. Geforderte Mindeststandards: Erklärung des Bieters, - ob er Zuwendungsempfänger oder Antragsteller von Fördermitteln eines Cluster-Förderprogramms … ganz lesenEigenerklärung, dass der Bieter keine Interessen hat, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen können. Geforderte Mindeststandards: Erklärung des Bieters, - ob er Zuwendungsempfänger oder Antragsteller von Fördermitteln eines Cluster-Förderprogramms ist (unter Angabe des Fördergebers); - ob er mit einem Unternehmen gemäß § 15 AktG verbunden ist, das seinerseits Zuwendungsempfänger oder Antragsteller von Fördermitteln eines Cluster-Förderprogramms ist (unter Angabe des Fördergebers); sowie - ob er im Rahmen der Auftragsausführung mit einem Dritten zusammenzuarbeiten beabsichtigt, der seinerseits Zuwendungsempfänger oder Antragsteller von Fördermitteln eines Cluster-Förderprogramms ist (unter Angabe des Fördergebers).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
30.06.2029
Verlängerung
bis zu 1-mal: Auf Verlangen des Auftraggebers verlängert sich die Vertragslaufzeit um bis zu 6 Monate bis zum 31.12.2029. Wenn der Auftraggeber von dieser Option Gebrauch macht, wird er den Auftragnehmer bis spätestens 15.01.2029 in Textform über die Vertragsverlängerung informieren.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
59 Tage
Angebotsöffnung
16.09.2025, 10:30 Uhr. Angebotsöffnung durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Mit jedem Angebot sind Nachweise über die Einhaltung der für den Bieter geltenden rechtlichen Verpflichtungen und das Erfüllen der folgenden besonderen Bedingungen für die Auftragsausführung einzureichen: - Bestätigung Datenschutzverpflichtung; - Verpflichtungserklärung für öffentliche Auf … ganz lesenLeistung: Mit jedem Angebot sind Nachweise über die Einhaltung der für den Bieter geltenden rechtlichen Verpflichtungen und das Erfüllen der folgenden besonderen Bedingungen für die Auftragsausführung einzureichen: - Bestätigung Datenschutzverpflichtung; - Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, - Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt, - Formblatt Angabe gewerbliche Schutzrechte, - Bestimmte Angaben im Formular "Geplante Zielbeiträge".
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer F … ganz lesenGemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß § 135 GWB gilt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
1. Die Angaben zur Rechtsform des Erwerbers (oben, unter Ziffer 1.1) sind automatisch erzeugt und unzutreffend. Es handelt sich um ein Ministerium des Landes Baden-Württemberg. Die Angaben zur Rahmenvereinbarung (unten, unter Ziffer 5.1.15), es handele sich um eine “Rahmenvereinbarung, teilweise mit … ganz lesen1. Die Angaben zur Rechtsform des Erwerbers (oben, unter Ziffer 1.1) sind automatisch erzeugt und unzutreffend. Es handelt sich um ein Ministerium des Landes Baden-Württemberg. Die Angaben zur Rahmenvereinbarung (unten, unter Ziffer 5.1.15), es handele sich um eine “Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb”, ist ebenfalls automatisch erzeugt und unzutreffend. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen und ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb. Die Angabe, dass Ausschlussgründe "Rein nationale Ausschlussgründe" seien (unten, unter 2.1.6), ist automatisch erzeugt und ebenfalls unzutreffend. 2. Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Wirkung, wenn a) die Vergütung für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen das 3,5-fache seines „Angebotspreises im fiktiven Projektjahr“ im Feld F63 der Anlage „Preisblatt – Fiktives Projektjahr“ übersteigt; oder wenn b) alle in der Anlage Maßnahmenanzahl zur Leistungsbeschreibung genannten maximalen Anzahlen der Maßnahmen in 3,5 Jahren erreicht worden sind; je nachdem, welcher Beendigungsgrund a) oder b) zuerst eintritt. 3. Als Belege über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen werden anerkannt im Fall von - § 123 Abs. 1-4 GWB: Eigenerklärung; - § 124 Abs. 1 und 2 GWB: Eigenerklärung; - Artikel 5k VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen gegen Russland wegen Destabilisierung der Ukraine: Eigenerklärung. 4. Der Bieter hat ein Detailkonzept für das neue Handlungsfeld 4: „Weitere Innovationsakteure“ sowie für die ggf. hieraus resultierenden Konsequenzen für das Handlungsfeld 5 (altes Handlungsfeld 4): „Regionale Innovationssysteme und Transformationsherausforderungen“ sowie die Ausgestaltung der Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit (neues Handlungsfeld 6 – altes Handlungsfeld 5) der RegioClusterAgentur zu erstellen und mit dem Angebot einzureichen. Die Aufgabenstellung, strategischen Vorgaben, der Umfang und die Schwerpunkte des zu erstellenden Detailkonzepts sind der Vergabeunterlage „Hinweise zum Detailkonzept“ zu entnehmen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Land Baden-Württemberg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Anschrift
Schlossplatz 4 (Neues Schloss), 70173 Stuttgart
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
HAVER & MAILÄNDER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Rechtsanwalt Dr. Alexander Hübner

Bei uns erfasst

3Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

41vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (34 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 16.09.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e8429289-9700-417e-ac5e-e7286bd9e4fb.