Weiterentwicklung der RegioClusterAgentur Baden-Württemberg
Land Baden-Württemberg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen n.def.veröffentlicht 01.08.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 2,94 Mio. €
- Laufzeit
- 42 Monate
- 01.01.2026 – 30.06.2029
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.
- Durchführung von Sentinel-Satellitendatenauswertungen im Rahmen des FlächenüberwachungssystemsMinisterium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg · StuttgartFrist 19.11.2026
- Verlängerung der PingIDMUniversität Stuttgart · StuttgartFrist 09.11.2026
- Rahmenvereinbarung operativer Betrieb des SchulverwaltungsnetzesLandeshauptstadt Stuttgart, Haupt- und Personalamt, Abt. Allgemeiner Service, Zentraler Einkauf · StuttgartFrist 04.12.2026
- Zentrales elektronisches Akten- und Dokumentenmanagementsystem für die BAföG-Ämter (kurz: E-Akte)Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) · StuttgartFrist 30.11.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Baden-Württemberg (20 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 2,94 Mio. €
- Laufzeit
- 42 Monate01.01.2026 – 30.06.2029, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Stuttgart70173, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Qualitätskriterium70 %
- Preiskriterium30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 15 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 14 Monatennur elektronisch über deutsche-evergabe.de
- Öffnung der Angebote 10:30 Uhrvor 14 Monaten
- Bindefrist endetvor 12 Monaten59 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 30.06.2029
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des Vertrages ist die Weiterentwicklung und der Betrieb der bestehenden RegioClusterAgentur Baden-Württemberg durch den Auftragnehmer
Beschreibung des Loses
Die RegioClusterAgentur Baden-Württemberg (RCA BW) ist Teil der regionalen Innovationspolitik des Landes Baden-Württemberg mit dem vorrangigen Ziel, drängende Transformationsprozesse der im Umbruch befindlichen Wirtschaftsbranchen und der Digitalisierung sowie den Klima- und Ressourcenschutz voranzutreiben. Der Auftragnehmer erweitert das Unterstützungsportfolio der RCA BW dahingehend, dass sowohl neue Innovationsakteure als auch bereits etablierte, aber bislang eher passive Innovationsakteure für regionale Innovationssysteme bzw. regionale Transformationsprojekte aufgeschlossen werden. Mit diesem erweiterten Aufgabenportfolio soll der Betreiber der RCA BW für die Dauer von 3,5 Jahren ab 01.01.2026 die Fortentwicklung und Stärkung von Clusterinitiativen, Wirtschaftsfördereinrichtungen, weiteren Innovationsakteuren, regionalen Innovationssystemen sowie die Bewältigung von regionalen Transformationsherausforderungen durch Unterstützungsangebote fördern. Daneben müssen der Internetauftritt und die Serviceplattform „RegioClusterPortal Baden-Württemberg“ entsprechend der Weiterentwicklung der RegioClusterAgentur Baden-Württemberg laufend inhaltlich betreut, kontinuierlich überprüft und in den hierfür notwendigen Datenbeständen aktualisierend angepasst werden (Pflege).
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 70Qualität des Konzepts
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30Gesamtpreis
Eignung12 von 12 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Eigenerklärung oder Eintragung in Präqualifikationsverzeichnis über die aktuelle Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister.
- Eintragung in das Handelsregister
- Eigenerklärung oder Eintragung in Präqualifikationsverzeichnis über die aktuelle Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister.
- Allgemeiner Jahresumsatz
- Eigenerklärung oder Eintragung in Präqualifikationsverzeichnis über Gesamtjahresumsatz für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- Spezifischer Jahresumsatz
- Eigenerklärung oder Eintragung in Präqualifikationsverzeichnis über spezifische Jahresumsätze, bezogen auf Leistungen, die mit den zu beauftragenden spezifischen Leistungen „Weiterentwicklung und Betrieb einer RegioClusteragentur“ vergleichbar sind, für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung oder Eintragung in Präqualifikationsverzeichnis über Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Geforderte Mindeststandards: Der Bieter hat durch Eigenerklärung nachzuweisen, dass er spätestens zu Beginn der Auftragsausführung bei einem oder mehreren in der EU niedergelassenen … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung oder Eintragung in Präqualifikationsverzeichnis über Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Geforderte Mindeststandards: Der Bieter hat durch Eigenerklärung nachzuweisen, dass er spätestens zu Beginn der Auftragsausführung bei einem oder mehreren in der EU niedergelassenen Versicherungsunternehmen über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gegen Personenschäden und Sach- und Vermögensschäden verfügt und diese mindestens bis zur Beendigung des Vertrags aufrechterhält. Diese müssen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeweils mindestens eine Deckungssumme in Höhe von EUR 1.000.000,00 (in Worten: Eine Million Euro) pro Jahr und für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeweils mindestens eine Deckungssumme in Höhe von EUR 500.000,00 (in Worten: Fünfhunderttausend Euro) pro Schadensfall aufweisen.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Eigenerklärung über einen Referenzauftrag im Zeitraum 01.08.2021 bis 31.07.2025 erbracht (in diesem Zeitraum vollständig oder zu einem erheblichen Teil erbracht) und im Hinblick auf alle wesentlichen Anforderungen mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar, unter Angabe - des Namens des Referenzpro … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung über einen Referenzauftrag im Zeitraum 01.08.2021 bis 31.07.2025 erbracht (in diesem Zeitraum vollständig oder zu einem erheblichen Teil erbracht) und im Hinblick auf alle wesentlichen Anforderungen mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar, unter Angabe - des Namens des Referenzprojekts; - des Namens und der Kontaktdaten (Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) des damaligen Auftraggebers; - des Namens und der Kontaktdaten (Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) eines informierten Ansprechpartners des damaligen Auftraggebers; und - der Leistungszeit. Um ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, berücksichtigt der Auftraggeber mit dem Referenzzeitraum 01.08.2021 bis 31.07.2025 auch Referenzaufträge, die mehr als drei Jahre zurückliegen. Geforderte Mindeststandards: Mehrere frühere Aufträge, die nur in ihrer Gesamtheit den nachstehenden (Mindest-)Anforderungen an eine Referenz entsprechen, sind für den Nachweis einer Referenz nicht ausreichend. Gegenstand des Referenzauftrags war die inhaltliche/konzeptionelle Beratung - einer wirtschaftspolitischen Unterstützungs- oder Fördereinrichtung; - im Bereich Cluster- oder regionale Wirtschaftspolitik; und - der Wert des Referenzauftrags betrug 100.000,00 Euro oder mehr (netto ohne Mehrwertsteuer).- Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Eigenerklärung: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Bieterunternehmen angehören oder nicht. Geforderte Mindeststandards: - Mindestens 5 Vollzeitäquivalente zuzüglich … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Bieterunternehmen angehören oder nicht. Geforderte Mindeststandards: - Mindestens 5 Vollzeitäquivalente zuzüglich der Person des Projektverantwortlichen werden als technische Fachkräfte als Kernpersonal im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt; - Namentliche Bezeichnung der vorgesehenen mindestens 5 Vollzeitäquivalente; - Angabe der Studien- oder sonstigen Ausbildungsqualifikationen der vorgesehenen mindestens 5 Vollzeitäquivalente.- Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Eigenerklärung: Angabe eines Projektverantwortlichen (m/w/d), namentlich bezeichnet unter Angabe der Kontaktdaten. Geforderte Mindeststandards: Der Projektverantwortliche spricht fließend Deutsch, steht dem Auftraggeber während der Auftragsausführung jederzeit (telefonisch oder persönlich) zur Ver … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung: Angabe eines Projektverantwortlichen (m/w/d), namentlich bezeichnet unter Angabe der Kontaktdaten. Geforderte Mindeststandards: Der Projektverantwortliche spricht fließend Deutsch, steht dem Auftraggeber während der Auftragsausführung jederzeit (telefonisch oder persönlich) zur Verfügung, informiert fortlaufend während der gesamten Auftragsdauer den Auftraggeber und ist im Rahmen der Auftragsausführung für alle Fragen an und Entscheidungen durch den Auftragnehmer entscheidungsbefugt und zur Abgabe und Entgegennahme von rechtsgeschäftlichen Erklärungen sowie zur Vornahme von sonstigen Rechtshandlungen im Namen des Auftragnehmers ermächtigt. Der Projektverantwortliche hat in wenigstens einem früheren Projekt - eine wirtschaftspolitische Unterstützungs- oder Fördereinrichtung; - inhaltlich/konzeptionell beraten - im Bereich Cluster- oder regionale Wirtschaftspolitik. Keine Eignungsleihe zulässig.- Anteil der Unterauftragsvergabe
- Eigenerklärung: Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Eigenerklärung, dass der Bieter keine Interessen hat, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen können. Geforderte Mindeststandards: Erklärung des Bieters, - ob er Zuwendungsempfänger oder Antragsteller von Fördermitteln eines Cluster-Förderprogramms … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung, dass der Bieter keine Interessen hat, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen können. Geforderte Mindeststandards: Erklärung des Bieters, - ob er Zuwendungsempfänger oder Antragsteller von Fördermitteln eines Cluster-Förderprogramms ist (unter Angabe des Fördergebers); - ob er mit einem Unternehmen gemäß § 15 AktG verbunden ist, das seinerseits Zuwendungsempfänger oder Antragsteller von Fördermitteln eines Cluster-Förderprogramms ist (unter Angabe des Fördergebers); sowie - ob er im Rahmen der Auftragsausführung mit einem Dritten zusammenzuarbeiten beabsichtigt, der seinerseits Zuwendungsempfänger oder Antragsteller von Fördermitteln eines Cluster-Förderprogramms ist (unter Angabe des Fördergebers).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 30.06.2029
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Auf Verlangen des Auftraggebers verlängert sich die Vertragslaufzeit um bis zu 6 Monate bis zum 31.12.2029. Wenn der Auftraggeber von dieser Option Gebrauch macht, wird er den Auftragnehmer bis spätestens 15.01.2029 in Textform über die Vertragsverlängerung informieren.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 59 Tage
- Angebotsöffnung
- 16.09.2025, 10:30 Uhr. Angebotsöffnung durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Mit jedem Angebot sind Nachweise über die Einhaltung der für den Bieter geltenden rechtlichen Verpflichtungen und das Erfüllen der folgenden besonderen Bedingungen für die Auftragsausführung einzureichen: - Bestätigung Datenschutzverpflichtung; - Verpflichtungserklärung für öffentliche Auf … ganz lesenkürzer
Leistung: Mit jedem Angebot sind Nachweise über die Einhaltung der für den Bieter geltenden rechtlichen Verpflichtungen und das Erfüllen der folgenden besonderen Bedingungen für die Auftragsausführung einzureichen: - Bestätigung Datenschutzverpflichtung; - Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, - Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt, - Formblatt Angabe gewerbliche Schutzrechte, - Bestimmte Angaben im Formular "Geplante Zielbeiträge".- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer F … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß § 135 GWB gilt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
1. Die Angaben zur Rechtsform des Erwerbers (oben, unter Ziffer 1.1) sind automatisch erzeugt und unzutreffend. Es handelt sich um ein Ministerium des Landes Baden-Württemberg. Die Angaben zur Rahmenvereinbarung (unten, unter Ziffer 5.1.15), es handele sich um eine “Rahmenvereinbarung, teilweise mit … ganz lesenkürzer
1. Die Angaben zur Rechtsform des Erwerbers (oben, unter Ziffer 1.1) sind automatisch erzeugt und unzutreffend. Es handelt sich um ein Ministerium des Landes Baden-Württemberg. Die Angaben zur Rahmenvereinbarung (unten, unter Ziffer 5.1.15), es handele sich um eine “Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb”, ist ebenfalls automatisch erzeugt und unzutreffend. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen und ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb. Die Angabe, dass Ausschlussgründe "Rein nationale Ausschlussgründe" seien (unten, unter 2.1.6), ist automatisch erzeugt und ebenfalls unzutreffend. 2. Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Wirkung, wenn a) die Vergütung für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen das 3,5-fache seines „Angebotspreises im fiktiven Projektjahr“ im Feld F63 der Anlage „Preisblatt – Fiktives Projektjahr“ übersteigt; oder wenn b) alle in der Anlage Maßnahmenanzahl zur Leistungsbeschreibung genannten maximalen Anzahlen der Maßnahmen in 3,5 Jahren erreicht worden sind; je nachdem, welcher Beendigungsgrund a) oder b) zuerst eintritt. 3. Als Belege über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen werden anerkannt im Fall von - § 123 Abs. 1-4 GWB: Eigenerklärung; - § 124 Abs. 1 und 2 GWB: Eigenerklärung; - Artikel 5k VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen gegen Russland wegen Destabilisierung der Ukraine: Eigenerklärung. 4. Der Bieter hat ein Detailkonzept für das neue Handlungsfeld 4: „Weitere Innovationsakteure“ sowie für die ggf. hieraus resultierenden Konsequenzen für das Handlungsfeld 5 (altes Handlungsfeld 4): „Regionale Innovationssysteme und Transformationsherausforderungen“ sowie die Ausgestaltung der Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit (neues Handlungsfeld 6 – altes Handlungsfeld 5) der RegioClusterAgentur zu erstellen und mit dem Angebot einzureichen. Die Aufgabenstellung, strategischen Vorgaben, der Umfang und die Schwerpunkte des zu erstellenden Detailkonzepts sind der Vergabeunterlage „Hinweise zum Detailkonzept“ zu entnehmen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Land Baden-Württemberg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
- Anschrift
- Schlossplatz 4 (Neues Schloss), 70173 Stuttgart
- Website
- wm.baden-wuerttemberg.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- HAVER & MAILÄNDER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Rechtsanwalt Dr. Alexander Hübner
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Baden-Württemberg (20 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- A.T. Kearney GmbH2 Zuschläge
- ADVISORI FTC GmbH2 Zuschläge
- Bietergemeinschaft Drees & Sommer SE mit Holinger2 Zuschläge
- Deloitte Consulting GmbH2 Zuschläge
- EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft2 Zuschläge
- KPMG AG WPG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 16.09.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e8429289-9700-417e-ac5e-e7286bd9e4fb.