Zum Inhalt
Menü
offenEU-weitIT und Software

Helpdesk-Service

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, diese vertreten durch die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamtes · München, Bayern

Aktenzeichen BUL 56/25veröffentlicht 29.10.2026Dienstleistungen · Offenes Verfahren

Angebotsfristin 27 Tagen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München80331, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichnein
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtja
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 57 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 03.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Tagen
  2. Heute
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    in 27 Tagen
  4. Bindefrist endet
    2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 3 Monaten

Beschreibung

Der Vertragsgegenstand umfasst die Bereitstellung von Serviceleistungen zum Betrieb des Helpdesk beim Auftraggeber am Standort München für die Dauer von 48 Monaten (Grundlaufzeit). Die Leistungen des Helpdesk bestehen im Wesentlichen aus dem 1st-Level Support, der Nutzung und Pflege des Knowledge Managements, dem Auftraggeber-spezifischen Servicecall-Management sowie weiterer Helpdesk-spezifischer Aufgaben aus dem IT-Bereich für über 2.800 Anwender.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Durchschnittlicher Jahresumsatz
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Bieter haben den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn die drei vom Bieter gemäß Eigenerklärung angegebenen Jahresumsätze im Durchschnitt mindestens 1.400.000 € netto entspr … ganz lesenWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Bieter haben den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn die drei vom Bieter gemäß Eigenerklärung angegebenen Jahresumsätze im Durchschnitt mindestens 1.400.000 € netto entsprechen. Die Eigenerklärung erfolgt durch Angabe auf dem Formblatt „Eigenerklärung & Angebotsschreiben“. Dieses Formblatt muss der Bieter bei der Angebotsabgabe einreichen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Angabe von mindestens drei geeigneten Referenzen durch Eigenerklärung über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der letzten drei Kalenderjahre. Eine Referenz ist geeignet, wenn die vom Bieter im Referenzauftrag erbrachte Leistung eine oder mehrere … ganz lesenTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit - Angabe von mindestens drei geeigneten Referenzen durch Eigenerklärung über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der letzten drei Kalenderjahre. Eine Referenz ist geeignet, wenn die vom Bieter im Referenzauftrag erbrachte Leistung eine oder mehrere der nachfolgend beschriebenen fünf Leistungsbereiche abdeckt. Eine Referenz muss dabei nicht alle der nachfolgend beschriebenen fünf Leistungsbereiche abdecken. Jeder Leistungsbereich muss aber mindestens durch eine Referenz vollständig abgedeckt werden. • Leistungsbereich 1: Annahme von Störungsmeldungen und Service-Anfragen von Anwendern • Leistungsbereich 2: Ticket-Erstellung in einem Ticketsystem • Leistungsbereich 3: Dokumentation/Kategorisierung/Priorisierung von Tickets • Leistungsbereich 4: Weiterleitung von Tickets an 2nd- bzw. 3rd-Level Support • Leistungsbereich 5: Eigenlösung von Tickets Eine Referenz ist zudem nur dann geeignet, wenn der Referenzauftrag vertragsgemäß ausgeführt wurde und der Referenzauftraggeber bei einer etwaigen Überprüfung der angegebenen Referenz die vertragsgemäße Leistungserbringung bestätigen kann. Eine Pflicht des Auftraggebers zur Überprüfung der Referenz besteht nicht. Soweit es sich nicht um einen laufenden Referenzauftrag handelt, muss das Ende des Referenzauftrages innerhalb der letzten drei Kalenderjahre liegen. Für die Angabe der Referenzen ist das Formular „Referenzen“ zu nutzen. Dabei ist für jeden Referenzauftrag ein eigenes Formular auszufüllen, so dass mindestens drei Formulare einzureichen sind.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Gefordert wird eine Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl des Bieters im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Betreiben eines Helpdesk) oder vergleichbarer Leistungen (z.B. reiner 1st Level-Support) in den letzten drei Kale … ganz lesenTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit - Gefordert wird eine Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl des Bieters im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Betreiben eines Helpdesk) oder vergleichbarer Leistungen (z.B. reiner 1st Level-Support) in den letzten drei Kalenderjahren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten, welche im Tätigkeitsbereich des Auftrags tätig gewesen sind, nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten anzugeben, die mindestens in dem betreffenden Kalenderjahr in allen der vorgenannten Bereiche tätig gewesen sind. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn der Bieter in den letzten drei Kalenderjahren im Durchschnitt mindestens über 10 Beschäftigte verfügte, die im Tätigkeitsbereich des Auftrages oder für vergleichbare Leistungen eingesetzt wurden. Die Eigenerklärung erfolgt durch Angabe auf dem Formblatt „Eigenerklärung & Angebotsschreiben“. Dieses Formblatt muss der Bieter bei der Angebotsabgabe einreichen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Auftraggeber hat das Recht, die Leistungsdauer um bis zu zwölf Monate über die Grundlaufzeit hinaus zu verlängern. Die Ausübung des Verlängerungsrechts erfolgt durch einseitige Erklärung des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer dabei die Verlängerung und deren Laufzeit jeweils drei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. der verlängerten Laufzeit in Textform anzuzeigen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Kartellamt, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dab … ganz lesenDie Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Diese Regelungen zur Unzulässigkeit gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, diese vertreten durch die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamtes
Art
Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, Wirtschaftliche Angelegenheiten
Anschrift
Zweibrückenstraße 12, 80331 München
Website
dpma.de
Kontakt
vergabestelle@dpma.de

Bei uns erfasst

25Bekanntmachungen
8Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

102vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (81 Lose mit Angabe)
465.032 €Zuschlagswert im Median
267.722 € – 871.293 €mittlere Hälfte, 23 Werte

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6e146bc2-b1c4-4af2-9b5a-8ef9dfb26a2a.