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Frist unbekanntEU-weitSoftwareIT und Software

Weiterbeauftragung der SAP mit dem Software-Paket S/4 HANA Utilities

NEW AG · Mönchengladbach, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen SAP S/4 Hana Utilities Lizenznutzungsvertragveröffentlicht 11.03.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

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Art des Auftrags
Lieferleistungen
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Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Auftragsvergabe erfolgt im Namen der NEW AG zugunsten ihrer Tochtergesellschaft NEW Netz GmbH. Die NEW Netz nutzt die Systeme der Firma SAP seit vielen Jahren. Sie sind in fast alle Prozesse des Unternehmens integriert und gewährleisten die ineinandergreifenden Funktionalitäten von technischen und kaufmännischen Prozessen sowie der Befolgung aller rechtlichen Vorgaben die (Informations-) Sicherheit und vor allem die Sicherheit der kritischen Infrastruktur betreffend. Mit dem Update auf die SAP S/4 HANA Utilities stellt die NEW Netz auch für die Zukunft sicher, dass die Software und die damit erfolgende Abwicklung aller relevanten Prozesse den Anforderungen an IT-Sicherheit und allen neuen technischen IT-Standards genügt.

Beschreibung des Loses

Durch die fortgesetzte Nutzung der SAP-Komponenten als schrittweises Update minimiert die NEW Netz den Anpassungsbedarf an bestehende Systeme und an die betriebswirtschaftlichen Kernsysteme und sorgt so für Sicherheit: bei der Umsetzung können keine überraschenden Inkompatibilitäten oder andere Schwierigkeiten auftreten, die weitreichende Folgen für die Sicherheit der kritischen Infrastruktur haben würden. Außerdem wird mit der Nutzung von SAP S/4 HANA Utilities der technologische Wandel im Bereich der IT-Systeme (Plattformgedanke) und die Erfüllung der IT-Sicherheitskriterien sichergestellt. Die Systeme des bisher genutzten Produkts SAP IS-U können nicht weiter genutzt werden. Dies ist wegen sicherheitsrelevanter Überlegungen auch kommerziell nicht möglich, da die bisherige Software von SAP abgekündigt wurde. Updates und Wartungsarbeiten werden somit künftig nicht mehr durchgeführt. Die bisher lizensierten spezifischen Produkte und deren Kosten im Bereich IS-U werden mit dem Wechsel auf S/4 HANA Utilities angerechnet. Dadurch ergibt sich für die NEW Netz auch noch ein kommerzieller Nutzen. Die Wartung der Systeme wird auf der Basis der bestehenden Wartungsvereinbarungen fortgeführt. Durch die weitere bzw. erweiterte Nutzung von SAP-Komponenten, insbesondere auch der Cloud-Komponenten wird der Anpassungsaufwand an die bestehenden Systeme und die betriebswirtschaftlichen Kernsysteme minimiert und damit insbesondere auch zukünftig die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens gesichert. Teilweiser Ersatz oder Ausweitung vorhandener Lieferungen oder Anlagen des ursprünglichen Auftragnehmers, die zur teilweisen Erneuerung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind: In der Weiterbeauftragung der SAP mit dem Software-Paket S/4 HANA Utilities ist weniger ein technischer Systemwechsel als vielmehr ein Releasewechsel mit geringfügigen Erweiterungen zu sehen. Es handelt sich eher um ein Update als um ein neues Produkt. Technisch liegt eine Erweiterung des bereits bestehenden Systems des ursprünglichen Auftragnehmers vor. Es handelt sich insofern um den Fall einer Erneuerung und Erweiterung einer bereits erbrachten Leistung. Ein Umstieg im Rahmen eines Anbieter- bzw. Systemwechsels würde eine große Umstellung bedeuten, verbunden mit erheblichem finanziellem und zeitlichem Aufwand. Für sämtliche Nutzungen müssten Schulungen bei einer Vielzahl von Mitarbeitern durchgeführt werden. Außerdem kann nur bei der Weiterbeauftragung die Nutzung der Plattform schrittweise erfolgen. Die nach und nach erfolgende Nutzung der neuen Plattform bringt Effizienzgewinne mit sich und vereinfacht die Umstellung bei den betroffenen Mitarbeitern deutlich. Bei einem Anbieter bzw. bei einem neuen System müsste der Wechsel komplett erfolgen, verbunden mit dem Risiko, dass das System ggf. vorübergehend gar nicht nutzbar wäre. Mit Blick auf die unverzichtbare IT-Sicherheit in der kritischen Infrastruktur stellt dies ein unverhältnismäßig hohes Risiko dar. Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: Alle Entwicklungen, die die NEW Netz auf der bisherigen SAP-Plattform IS-U vorgenommen hat, müssen vorsichtshalber als geistiges Eigentum der SAP eingeordnet werden. Das Risiko, hier von SAP ggf. mit einem Rechtsstreit überzogen zu werden, ist jedenfalls hoch. Bei einem Anbieter-/Systemwechselwäre würde damit zwangsläufig das geistige Eigentum der SAP verletzt werden. Bei der Übertragung des bisherigen Systems und der bisherigen Daten auf eine neue Plattform eines neuen Systems/Anbieters müsste der neue Anbieter in den bisherigen Datenbestand eingreifen, v.a. bei Abrechnungsregeln, Kalkulation, Preisfindung, BAIds und Customer Exits. Außerdem könnten bestehende Z-Tabellen und Eigen- bzw. Weiterentwicklungen der SAP nicht geschützt werden. Bei Einsicht und/oder Zugriff eines neuen Anbieters würde ggf. unmittelbar das geistige Eigentum der SAP verletzt. Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist: Der Business-Kern des bisherigen SAP-Systems IS-U entspricht im Coding dem neuen System. Die zugrundeliegende Technologie ist also identisch, und in Bezug auf die Weiterverwendung der Technologie bzw. des Codings ist in technischer Hinsicht kein Wettbewerb vorhanden. Viele der erforderlichen Prozesse können nur innerhalb der SAP-Software, von IS-U zu S/4 HANA Utilities übertragen werden. Ansonsten wäre eine komplette Neuimplementierung notwendig. Für die sinnvolle, effiziente, kostengünstige und vor allem sichere Lösung eines weiterentwickelten Systems ohne zwingende (Neu-) Implementierung eines neuen Systems ist aus den dargestellten technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden. Bei einem Wechsel des Anbieters würden mit hoher Wahrscheinlichkeit technische Schwierigkeiten auftreten, insbesondere Kompatibilitätsprobleme, die im Vorhinein kaum belastbar abzuschätzen sind, die aber ein hohes (Sicherheits-) Risiko mit sich bringen würden. Insofern gibt es auch bzgl. einer technisch möglichst störungsfreien Umsetzung ebenso wenig Wettbewerb. Auch die (Daten-) Sicherheit ist ein entscheidender Faktor des bisherigen und des weiterentwickelten Systems, die bei einem Systemwechsel gefährdet wäre. Die bestehende Sicherheitsinfrastruktur wird nur bei der Weiterbeauftragung der SAP erhalten, insofern gibt es auch in dieser Hinsicht aus technischen Gründen keinen Wettbewerb.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung0 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Wir verweisen auf die Regelungen des § 135 des § 160 GWB. Der Auftraggeber wird den Vertrag gemäß § 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB nicht vor Ablauf einer Stillhaltefrist von 10 Kalendertagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abschließen. Nach Ablauf dieser Frist kann eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht mehr geltend gemacht werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

654vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (438 Lose mit Angabe)
422.737 €Zuschlagswert im Median
261.575 € – 1,15 Mio. €mittlere Hälfte, 91 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a8982c86-76cd-4013-b067-33ed0acc7bbe.