Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg (WZV) Ausschreibung der Restabfallentsorgung
Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg (WZV) · Bad Segeberg, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen 1064/24veröffentlicht 17.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.01.2026 – 31.12.2029
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.01.2026 – 31.12.2029
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bad Segeberg23795, Kreis Segeberg, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 26 Monaten
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 24 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 11:01 Uhrvor 24 Monaten
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 31.12.2029
- Heute
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Annahme und Entsorgung von jährlich 58.500 t Restabfällen aus Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen.
Gegenstand nach CPV
- 90510000Beseitigung und Behandlung von SiedlungsabfällenHauptgegenstand
Lose3 Lose
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Mengenlos Umschlaganlage für die Berechnung der Transportentfernung: Recyclinghof Bad Segeberg, Am Wasserwerk 3, 23795 Bad Segeberg | 4 Jahre | – |
| 2 | Mengenlos Umschlaganlage für die Berechnung der Transportentfernung: Recyclinghof Norderstedt, Oststraße 144, 22844 Norderstedt | 4 Jahre | – |
| 3 | Mengenlos Umschlaganlage für die Berechnung der Transportentfernung: Recyclinghof Schmalfeld, Dammberg, An der L 234, 24640 Schmalfeld | 4 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- EntsorgungsentgeltDer Bieter kann für verschiedene Mengenbereiche bzw. Anzahl Lose einen Preis (EUR/t) für die Entsorgung von gemischtem Restabfall anzubieten.
- Kosten
- Kosten für CO2-EmissionsrechteFür die dem Betreiber entstehenden Kosten für Emissionsrechte sind in den Vergabeunterlagen unterschiedliche Modelle vorgesehen. Diese werden bei der Angebotswertung gleich behandelt. Näheres siehe Vergabeunterlagen
- Kosten
- TransportaufwandDer AG wird den Transport zur Behandlungsanlage außerhalb dieses Vertrags organisieren. Dessen Kosten sind gleichwohl bei der Angebotsbewertung zu berücksichtigen. Es wird davon ausgegangen, dass alle Abfälle umgeschlagen werden müssen. Der Transport im Sammelfahrzeug bzw. in vorgeschalteten Systemen bis zur Umschlaganlage bleibt unberücksichtigt, ebenso wie der Umschlag selbst. Maßgeblich ist lediglich der Transport zwischen Umschlaganlage und Behandlungsanlage. Zur weiteren Erläuterung des Berechnungsverfahrens für die Transportkosten und die eingesetzten Parameter wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Eignung13 von 13 angegeben
- Kriterium
- Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. vorzulegen, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen. Die Darstellung hat eine vollständige Liste der Gesellschafter bzw. Kommanditisten zu enthalten.
- Kriterium
- Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer ist ein aktueller, den geltenden Registerstand wiedergebender Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorzulegen.
- Kriterium
- Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für die in 5.3.2 des Angebotsformulars genannten Unterauftragnehmer ist der Gesamtumsatz für die Jahre 2021 - 2023 und der Mittelwert der drei Jahre anzugeben.
- Kriterium
- Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für die in 5.3.2 des Angebotsformulars genannten Unterauftragnehmer ist der Umsatz mit vergleichbaren Leistungen für die Jahre 2021 - 2023 und der Mittelwert der drei Jahre anzugeben. Vergleichbare Leistungen sind die Behandlung von gemischten Siedlungsabfällen oder vergleichbaren Abfällen in Anlagen wie der angebotenen Behandlungsanlage.
- Kriterium
- Für die in LU 1 oder LU 2 des Angebotsformulars genannten Anlagen sind nachstehende Angaben (in t/a) zu machen. - Name der Behandlungsanlage(n) - genehmigte Kapazität - Jahresdurchsatz 2021 - Jahresdurchsatz 2022 - Jahresdurchsatz 2023 - fest kontrahierte Mengen im Vertragszeitraum bis 2030 (Zeitraum ggf. geeignet differenzieren)
- Kriterium
Für die in LU 1 oder LU 2 des Angebotsformulars genannten Anlagen ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus der die wesentlichen technischen Verfahrensschritte und die entstehenden Behandlungsfraktionen hervorgehen. Bei Mechanischen Behandlungsanlagen/Sortieranlagen sind alle ents … ganz lesenkürzer
Für die in LU 1 oder LU 2 des Angebotsformulars genannten Anlagen ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus der die wesentlichen technischen Verfahrensschritte und die entstehenden Behandlungsfraktionen hervorgehen. Bei Mechanischen Behandlungsanlagen/Sortieranlagen sind alle entstehenden Behandlungsfraktionen mit ihrem jeweils erwarteten prozentualen Anteil aufzuführen und deren weitere Entsorgung darzustellen.- Kriterium
Für die in LU 1 oder LU 2 des Angebotsformulars genannten Anlagen ist darzustellen, wenn die vorgesehene Behandlungsanlage noch nicht betriebsbereit ist oder ihre Nutzung für die vertragsgegenständlichen Abfälle einer nicht bereits vorliegenden behördlichen Genehmigung bedarf (z. B. Notifizierung un … ganz lesenkürzer
Für die in LU 1 oder LU 2 des Angebotsformulars genannten Anlagen ist darzustellen, wenn die vorgesehene Behandlungsanlage noch nicht betriebsbereit ist oder ihre Nutzung für die vertragsgegenständlichen Abfälle einer nicht bereits vorliegenden behördlichen Genehmigung bedarf (z. B. Notifizierung und Zustimmung nach Verordnung 1013/2006/EG über die Verbringung von Abfällen, VVA). Dabei sind die erforderlichen Angaben zu machen, welche den AG in die Lage versetzen zu beurteilen, dass die Genehmigungs- bzw. Nutzungsvorbehalte rechtzeitig vor Leistungsbeginn ausgeräumt werden. Erforderlichenfalls sind Ersatzanlagen nachzuweisen. Der AG behält sich hierzu Rückfragen und Aufklärung vor.- Kriterium
- Für die in LU 1 oder LU 2 des Angebotsformulars genannten Anlagen ist eine eigene Darstellung bezufügen, welche Vorkehrungen für Revisionszeiten oder andere Anlagenausfälle getroffen werden (Ausfallverbund etc.).
- Kriterium
- Sofern der Bieter in LU 1 bzw. LU 2 Übergabepunkte eingetragen hat, welche von den Behandlungsanlagen abweichen, ist hierfür eine kurze Beschreibung des vorgesehenen Übergabepunktes und der Genehmigungssituation beizufügen.
- Kriterium
Für die in LU 1 oder LU 1 des Angebotsformulars genannten Anlagen sind - sofern es sich um Verbrennungsanlagen handelt - nachstehende Unterlagen vorzulegen. Efb-Zertifikat für die Tätigkeit "Behandeln" oder "Verwerten" des jeweils vorgesehenen Abfallschlüssels (z.B. 200301 oder 191210) oder Nachwe … ganz lesenkürzer
Für die in LU 1 oder LU 1 des Angebotsformulars genannten Anlagen sind - sofern es sich um Verbrennungsanlagen handelt - nachstehende Unterlagen vorzulegen. Efb-Zertifikat für die Tätigkeit "Behandeln" oder "Verwerten" des jeweils vorgesehenen Abfallschlüssels (z.B. 200301 oder 191210) oder Nachweis einer anderen Qualitätssicherung, z. B. eine Zertifizierung nach ISO 9000 ff. bzw. 14000 ff. Sofern kein Efb-Zertifikat vorgelegt wird: Auszug aus der Anlagengenehmigung, aus dem hervorgeht, dass die vorgesehene(n) Anlage(n) zur Behandlung der vertragsgegenständlichen bzw. für diese Anlage vorgesehenen Abfälle zugelassen ist/sind.- Kriterium
- Für die in LU 1 oder LU 1 des Angebotsformulars genannten Anlagen sind - sofern es sich um mechanische Behandlungsanlagen - nachstehende Unterlagen vorzulegen. Efb-Zertifikat für die Tätigkeit "Behandeln" oder "Verwerten" des jeweils vorgesehenen Abfallschlüssels (z.B. 20 03 01)
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2029
- Verlängerung
- Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, sofern der AG ihn nicht zuvor mit einer Frist von 12 Monaten kündigt. Das Recht der außerordentlichen Kündigung beider Vertragspartner bleibt unberührt. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2033, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 28.10.2024, 11:01 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: 1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. 2. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ger … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJHVKL Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen, sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Da die Kommunikation über die Vergabeplattform laufen soll, haben Bieter sicherzustellen, dass die a … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJHVKL Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen, sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Da die Kommunikation über die Vergabeplattform laufen soll, haben Bieter sicherzustellen, dass die auf DTVP hinterlegte E-Mail-Adresse offizielle Nachrichten empfangen kann bzw. diese weitergeleitet werden. Zu "Weitere Auskünfte - oben genannte Stelle": Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme. Fragen auf anderem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) werden nicht beantwortet. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Zur Bindefrist (siehe Deckblatt der Vergabeunterlagen): Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Zu "Datum der Angebotsöffnung": Der angegebene Zeitpunkt ist der frühstmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen. Bezüglich weiterer Unterlagen für Bietergemeinschaften, Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen. Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein hingewiesen. Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg (WZV)
- Anschrift
- Am Wasserwerk 4, 23795 Bad Segeberg
- Kontakt
- info@
wzv.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Schleswig-Holstein (9 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- OTTO DÖRNER Entsorgung GmbH5 Zuschläge
- EEW Energy from Waste GmbH4 Zuschläge
- Gollan Recycling GmbH4 Zuschläge
- MBA Neumünster GmbH4 Zuschläge
- EBS Concept GmbH3 Zuschläge
- REMONDIS Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 28.10.2024
- 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 28.10.2024 auf 11.11.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d89caa53-b505-452d-97a4-0cf44c08d971.