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Frist abgelaufennationalBau

Wartungsleistungen an Wärmeversorgungsanlagen in Baden-Württemberg - VOEK 207-22

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Berlin

Aktenzeichen VOEK 207-22veröffentlicht 13.03.2023Öffentliche Ausschreibung

Angebotsfristseit 1296 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
keine Angabe
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Berlin
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert liegt unter dem jeweiligen EU-Schwellenwert (216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen, 5.404.000 € für Bauleistungen). Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 44 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    vor 43 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 43 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Vertrages sind Wartung inkl. Inspektion (zusammengefasst als Wartung) und ggf. kleinteilige Instandsetzung unterschiedlicher Arten von Wärmeversorgungsanlagen verschiedener Wirtschaftseinheiten in Nord-, Mittel- und Süd-Baden-Württemberg. Entsprechend gibt es die Aufteilung in drei Lose (s. Ziffer 6). Es handelt sich um insgesamt 63 Anlagen, z.B. Gas-, Öl-, Holzheizkessel, Wärmetauscher, Wärmepumpen und Umlauf-Wasserheizer unterschiedlicher Hersteller. --- Für die Durchführung der Leistungen ist von den üblichen an einer Heizungsanlage vorkommenden Anlagenteilen auszugehen (s. a. DIN EN 12170): - Heizkessel oder Einrichtungen zur Wärmeversorgung, Steuerungs- und Regelsysteme - Sicherheitseinrichtungen, einschließlich derer für die Verbrennungsluftzufuhr - Übergabestationen für Fernwärme, Heizkostenverteiler und ggfs. primärseitige häusliche Warmwasserbereitung - Brennstoffversorgung, - lagerung und - zufuhr - Abgassysteme, einschließlich Kondensatbehandlung - Einrichtungen zur Wärmeabgabe, mit dazugehörigen Anlagenteilen und Komponenten - Heizflächen einschließlich Zubehör - Systeme für Steuerung / Regelung und Überwachungssysteme - Wasseraufbereitung sowie sonstige Behandlungsverfahren für Wasser (z. B. chemisch, physikalisch und sonstige Verfahren, einschließlich der Behandlung wegen Frostschutz). --- Für die Ausführung von Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der (VOL/B) in der jeweils aktuellen Fassung. --- Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich bei der Wartung und ggf. Instandsetzung alle gesetzlichen Bestimmungen, die entsprechenden DIN-, DIN-EN-Normen und Schutzvorschriften, insbesondere der DGUV, die Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, technischen Regeln für Arbeitsstätten, AMEV-Richtlinien, Vorgaben der Hersteller und die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in den Arbeitskarten erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen. Ausserdem ist er auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, zu beseitigen. Nach Meldung einer Störung hat der AN innerhalb des gleichen Werktages (Ausführungszeitrahmen innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit von 08:00 bis 16:00 Uhr) deren Behebung einzuleiten und muss bemüht sein, diese in einem Zeitraum von max. 24 h abzuschließen. --- Alle zur Leistungserbringung benötigten Hilfsmittel (z. B. Messgeräte, Werkzeuge), Hilfsstoffe (z. B. Schmier- und Reinigungsmittel), Motorenöl und geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern, Hubarbeitsbühnen) usw. sind vom AN zu stellen bzw. zu liefern. Die Wartung ist einmal jährlich und innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit (08:00 - 16:00 Uhr) durchzuführen. --- Der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der technischen Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. --- Der AN hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung der AG an Unterauftragnehmer übertragen. Er ist verpflichtet, entsprechend qualifizierte und zuverlässige Fachkräfte einzusetzen. Sämtliche Verpflichtungen des AN aus diesem Vertrag gelten gleichermaßen auch für vom AN eingesetzte Unterauftragnehmer. --- Die ausgeführten Leistungen und den in diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls eingebauten bzw. ausgewechselten Teile sind in einem Leistungsnachweis vorzulegen. --- Mit der vereinbarten Vergütung laut Angebot ist die Instandsetzung bis zu einem Nettowert von insgesamt 25,00 € je Anlagenwartung (Ersatzteile mit einem Nettowert über 25,00 € werden gesondert vergütet), vereinbart und beinhalten alle Nebenkosten. --- Zusätzliche Leistungen, z.B. Einsätze zur Störungsbeseitigung werden zum Stundenverrechnungssatz gemäß den Angaben im Leistungsverzeichnis vergütet, wie auch Fahrtkosten (An- und Abfahrt). --- Die Vergütung ist - ausschließlich der Umsatzsteuer- für eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten ab Leistungsbeginn ein Festpreis. Nach Ablauf dieser Frist kann auf schriftliches Verlangen des AN die Vergütung angepasst werden. Das ist möglich, wenn mit dem Angebot das Formular "Preisgleitklausel" vollständig ausgefüllt vorliegt. Sofern die Preisgleitklausel gemäß Anlage_C_03 zum Vertrag nicht ausgefüllt eingereicht wurde, gelten für die gesamte Vertragslaufzeit die Preise im Leistungsverzeichnis als Festpreis. Die Vergütung der Leistungen wird gezahlt nach erbrachter, vertragsgemäßer Leistungserbringung und Vorlage eines vollständig dokumentierten und schriftlich bestätigten Leistungsnachweises. Angaben zur Rechnungslegung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. --- Der AN hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sach-, Vermögens- und Personenschäden in nachfolgender Höhe abdeckt und die auf Verlangen nachzuweisen ist: - Sachschäden 1.000.000 € - Vermögensschäden 500.000 € - Personenschäden 2.000.000 €.

Gegenstand nach CPV

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für diese Meldung fehlen Hauptgegenstand oder Bundesland, deshalb gibt es kein Marktumfeld.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 12eb661c-33bb-434b-9b2a-ac0fb912219f.