Wartungsleistungen an Wärmeversorgungsanlagen in 72488 Sigmaringen, Schmeier Str. 15, Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung (BWZ)
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Berlin
Aktenzeichen VOEK 497-23veröffentlicht 22.04.2024Öffentliche Ausschreibung
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Auf einen Blick
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- Berlin
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- elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert liegt unter dem jeweiligen EU-Schwellenwert (216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen, 5.404.000 € für Bauleistungen). Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 31 Monaten
- Fragen bis 09:00 Uhrvor 28 Monaten
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 28 Monatenüber evergabe-online.de
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Wartungsleistungen an Wärmeversorgungsanlagen. Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen: -Wartung --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: -Es wird ein Monteurstundensatz für zusätzliche Leistungen außerhalb der Wartung vereinbart. -Es werden Zuschlagssätze in % für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit vereinbart. -Es wird eine Fahrtkostenpauschale für zusätzliche Leistungen außerhalb der Wartung vereinbart. --- Der AN verpflichtet sich bei der Wartung und ggf. Instandsetzung alle gesetzlichen Bestimmungen, die entsprechenden DIN-, DIN-EN-Normen und Schutzvorschriften, insbesondere der DGUV, die Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, technischen Regeln für Arbeitsstätten, AMEV-Richtlinien, Vorgaben der Hersteller und die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. --- Der AN ist verpflichtet, alle erforderlichen Wartungsmaßnahmen durchzuführen. Die Wartung erfolgt mindestens entsprechend den Vorgaben der Hersteller. Dem AN werden zudem die in der Arbeitskarte (Anlage C-02) enthaltenen Leistungen übertragen. Die Inhalte der Arbeitskarte sind nicht abschließend und es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. --- Die Wartung erfolgt im Turnus 1 x jährlich. --- Die Wartung ist innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit (Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr, Freitag 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr) durchzuführen --- Im Rahmen der Ausschreibung wird von den üblichen an einer Heizungsanlage vorkommenden Anlagenteilen ausgegangen (s. a. DIN EN 12170): Heizkessel oder Einrichtungen zur Wärmeversorgung; Steuerungs- und Regelsysteme; Sicherheitseinrichtungen, einschließlich derer für die Verbrennungsluftzufuhr; Übergabestationen für Fernwärme, Heizkostenverteiler und ggfs. primarseitige häusliche Warmwasserbereitung; Brennstoffversorgung, -lagerung und - zufuhr; Abgassysteme, einschließlich Kondensatbehandlung; Einrichtungen zur Wärmeabgabe, mit dazugehörigen Anlagenteilen und Komponenten; Heizflächen einschließlich Zubehör; Systeme für Steuerung / Regelung und Überwachungssysteme; Wasseraufbereitung sowie sonstige Behandlungsverfahren für Wasser (z. B. chemisch, physikalisch und sonstige Verfahren, einschließlich der Behandlung wegen Frostschutz).Geringfügige Arbeiten, wie z. B. Entfernen und Wiederanbringen einer Schutzverkleidung, die Voraussetzung für die Wartung sind, gehören zum Arbeitsumfang und sind grundsätzlich zusammen mit den Wartungsarbeiten durchzuführen. --- Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in den Arbeitskarten / dem Instandhaltungsplan erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen. Bis zu einem Nettowert von insgesamt 30,00 € je Anlagenwartung (Ersatzteile mit einem Nettowert über 30,00 € werden gesondert vergütet). --- Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z. B. Messgeräte, Werkzeuge), Hilfsstoffe (z. B. Schmier- und Reinigungsmittel), Motorenöl sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern, Hubarbeitsbühnen) usw. zu stellen bzw. zu liefern. Die Kosten sind, wenn nicht anders angegeben mit den Einheitspreisen abgegolten. --- Bei den im Preisblatt angegebenen Bedarfspositionen / Zusätzlichen Leistungen besteht generell ausschließlich nur ein Anspruch auf Vergütung nach einer gesonderter Beauftragung in Textform durch die AG und einem, zusammen mit der Rechnung eingereichten und von der AG bestätigten Leistungsnachweis. Ein pauschaler Anspruch auf Abrechnung besteht nicht! --- Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Preisblatt zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 10623 Berlin
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d40fcfca-148c-4247-8611-f5c526eada34.