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Frist abgelaufennationalBau

Wartungsleistungen an Heizungsanlagen auf Dienstliegenschaften im Raum Düsseldorf und Umgebung, VOEK 022-23

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Berlin

Aktenzeichen VOEK 022-23veröffentlicht 23.05.2023Öffentliche Ausschreibung

Angebotsfristseit 1229 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
keine Angabe
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Berlin
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert liegt unter dem jeweiligen EU-Schwellenwert (216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen, 5.404.000 € für Bauleistungen). Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 42 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    vor 40 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 40 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Vertrages sind Wartung inkl. Inspektion (zusammengefasst als Wartung) und ggf. kleinteilige Instandsetzung unterschiedlicher Arten von Wärmeversorgungsanlagen verschiedener Wirtschaftseinheiten in Düsseldorf und Umgebung. Entsprechend gibt es die Aufteilung in vier Lose (s. Ziffer 6). --- Die Wartung ist dabei nach der Arbeitskarte (AK) für Wärmeversorgungsanlagen KG 420 durchzuführen, ergänzend für Teilwartungsleistungen ist die AK KG 480 Gebäudeautomation / MSR-Anlagen zu nutzen. Dabei erheben die in den AK enthaltenen Tätigkeiten keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es sind alle Arbeitsschritte vorzunehmen, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. (Siehe auch Regelwerk VDMA 24186-2). --- Die Wartung erfolgt im Turnus (1 x jährlich) und findet in den Sommermonaten (Mai bis August) statt. Zu Vertragsbeginn wird der Arbeitnehmer (AN) einen Jahreswartungsplan an die Arbeitgeberin (AG) übergeben, der die terminliche Leistungserbringung je Wirtschaftseinheit beinhaltet. Abweichend davon ist bei Vertragsbeginn schnellstmöglich für alle Wirtschaftseinheiten eine Wartung durchzuführen, die keinen Eintrag zu einem abweichenden Leistungsbeginn aufweisen. --- Die insgesamt 47 Wärmeversorgungsanlagen werden nach Energiearten unterschieden: - Gas - Heizöl - Fernwärme - Holzpellets bzw. Festbrennstoff - Flüssiggas --- Im Rahmen der Ausschreibung wird von den üblichen an einer Heizungsanlage vorkommenden Anlagenteilen ausgegangen (siehe DIN EN 12170): - Heizkessel oder Einrichtungen zur Wärmeversorgung, Steuerungs- und Regelsysteme - Sicherheitseinrichtungen, einschließlich derer für die Verbrennungsluftzufuhr - Übergabestationen für Fernwärme, Heizkostenverteiler und primarseitige häusliche Warmwasserbereitung (wird in der jeweiligen Wirtschaftseinheit mit ausgewiesen) - Brennstoffversorgung, -lagerung und -zufuhr - Abgassysteme, einschließlich Kondensat Behandlung - Einrichtungen zur Wärmeabgabe, mit dazugehörigen Anlagenteilen und Komponenten - Heizflächen einschließlich Zubehör - Systeme für Steuerung/Regelung und Überwachungssysteme - Wasseraufbereitung sowie sonstige Behandlungsverfahren für Wasser (z.B. chemisch, physikalisch und sonstige Verfahren, einschließlich der Behandlung wegen Frostschutz). Geringfügige Arbeiten, wie z. B. das Entfernen und Wiederanbringen einer Schutzverkleidung, die Voraussetzung für die Wartung und Inspektion sind, gehören zum Arbeitsumfang und sind grundsätzlich zusammen mit den Inspektions- und Wartungsarbeiten durchzuführen. - Gegebenenfalls sind weitere Herstellervorgaben beim Wartungsumfang zu berücksichtigen. - Die Angabe für die Wartungsdienstleistung erfolgen grundsätzlich pro Wirtschaftseinheit (WE) pro Jahr. Die Angabe der Leistung der Anlagen erfolgt in der Einheit Kilowatt (kW). --- Für die Ausführung von Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der (VOL/B) in der jeweils aktuellen Fassung. --- Alle zur Leistungserbringung benötigten Hilfsmittel (z. B. Messgeräte, Werkzeuge), Hilfsstoffe (z. B. Schmier- und Reinigungsmittel), Motorenöl und geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern, Hubarbeitsbühnen) usw. sind vom AN zu stellen bzw. zu liefern. --- Der AN hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung der AG an Unterauftragnehmer übertragen. Er ist verpflichtet, entsprechend qualifizierte und zuverlässige Fachkräfte einzusetzen. Sämtliche Verpflichtungen des AN aus diesem Vertrag gelten gleichermaßen auch für vom AN eingesetzte Unterauftragnehmer. --- Die ausgeführten Leistungen und den in diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls eingebauten bzw. ausgewechselten Teile sind in einem Leistungsnachweis vorzulegen. --- Mit der vereinbarten Vergütung laut Angebot ist die Instandsetzung bis zu einem Nettowert von insgesamt 30,00 € je Anlagenwartung (Ersatzteile mit einem Nettowert über 30,00 € werden gesondert vergütet), vereinbart und beinhalten alle Nebenkosten. --- Zusätzliche Leistungen, z.B. Einsätze zur Störungsbeseitigung werden zum Stundenverrechnungssatz gemäß den Angaben im Leistungsverzeichnis vergütet, wie auch Fahrtkosten (An- und Abfahrt). --- Die Vergütung ist - ausschließlich der Umsatzsteuer- für eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten ab Leistungsbeginn ein Festpreis. Nach Ablauf dieser Frist kann auf schriftliches Verlangen des AN die Vergütung angepasst werden. Das ist möglich, wenn mit dem Angebot das Formular "Preisgleitklausel" vollständig ausgefüllt vorliegt. Sofern die Preisgleitklausel gemäß Anlage_C_04 zum Vertrag nicht ausgefüllt eingereicht wurde, gelten für die gesamte Vertragslaufzeit die Preise im Leistungsverzeichnis als Festpreis. Die Vergütung der Leistungen wird gezahlt nach erbrachter, vertragsgemäßer Leistungserbringung und Vorlage eines vollständig dokumentierten und schriftlich bestätigten Leistungsnachweises. Angaben zur Rechnungslegung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Gegenstand nach CPV

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 93bf22d9-483c-40c1-840f-6cdd0c8cbfdb.