Wartung und Störungsbeseitigung von Wärme-, Kälte-, Klima-, Splitklima-Anlagen und der technischen Gebäudeausstattung am Standort Dortmund
AOK NordWest - Die Gesundheitskasse. · Hagen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 19727veröffentlicht 30.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 24 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hagen.
- Rahmenvertrag zur Ölspurbeseitigung im EN-Kreis (+Stadt Hagen)Landesbetrieb Straßenbau NRW - RNL Südwestfalen - Außenstelle Hagen · HagenFrist 19.11.2026
- Rahmenvertrag zur Ölspurbeseitigung im MK-KreisLandesbetrieb Straßenbau NRW - RNL Südwestfalen - Außenstelle Hagen · HagenFrist 19.11.2026
- Ordnungsbehördliche Bestattungen 01.02.2027-31.01.2028 + jährl. Verlängerung max. bis 31.01.2031Stadt Hagen - FB für Informationstechnologie und Zentrale Dienste · HagenFrist 01.12.2026
- Vertrag zur besonderen Versorgung gem. § 140a SGB V zur Behandlung von Patienten mittels intravitrealer Medikamenteneingabe von VEGF-Hemmern (IVI) in Schleswig-Holstein und HamburgAOK NordWest · HagenFrist 31.10.2029
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Hagen58079, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (34 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (198 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 10 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 9 Monatenan AOK NordWest - Die Gesundheitskasse.
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 9 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Bindefrist endetvor 7 Monaten56 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Die AOK NordWest beabsichtigt für den Standort Dortmund zwei Dienstleistungsverträge für die regelmäßige Wartung und Inspektion gemäß VDMA 24 186, sowie die Beseitigung von Störungen an den technischen Anlagen, die in der Anlagenübersicht aufgeführt sind, abzuschließen. Zielsetzung ist durch fachgerechte und vorbeugende Maßnahmen einen möglichst unterbrechungsfreien Betrieb zu gewährleisten.
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Wartung und Störungsbeseitigung von Wärme-, Kälte-, Klima- und Split-Anlagen Alle Leistungen sind in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften, den anwendbaren EN- und DIN-Normen in der jeweils gültigen Fassung und den zur Ausführungszeit anerkannten Regeln der Technik zu erbringen. Der Auftragnehmer informiert sich eigenständig über alle seine Leistungen betreffenden Rechtsvorschriften und anderen Regelwerken und steht für deren Einhaltung ein. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen. Das Los 1 beinhaltet folgende Anlagearten: 1. Wärmeversorgungsanlagen KG 420 2. Kälteanlagen KG 434 3. Lufttechnische Anlagen (ohne Kälteanlagen) KG 430 4. Split-Klimagerät als Deckenunterbaugerät Der Filterwechsel bei den Lufttechnischen Anlagen (KG 430) ist nur alle zwei Jahre durchzuführen. Im Jahr dazwischen ist eine Reinigung ausreichend. Regelmäßige Funktionsprüfungen und - messungen (z.B. DGUV V3) und Hygieneprüfungen nach VDI 6022 sowie die Reinigung der Raumlufttechnischen Anlagen in der Kantine der AOK NordWest nach VDI2052 sind in den jeweiligen Wartungen zu berücksichtigen. Das Los 2 beinhaltet folgende Anlagearten: 1. Photovoltaik-Anlage 2. Blitzschutzanlage 3. Trafoanlage 4. Gebäudehauptverteilung 5. Mittelspannungsanlage 6. Niederspannungsanlage 7. Sicherheitsbeleuchtungsanlage 8. USV-Anlage, 2 Stk. 9. E-Ladestation | 24 Monate | – |
| 2 | Wartung und Störungsbeseitigung von technischen Anlagen Alle Leistungen sind in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften, den anwendbaren EN- und DIN-Normen in der jeweils gültigen Fassung und den zur Ausführungszeit anerkannten Regeln der Technik zu erbringen. Der Auftragnehmer informiert sich eigenständig über alle seine Leistungen betreffenden Rechtsvorschriften und anderen Regelwerken und steht für deren Einhaltung ein. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen. Das Los 1 beinhaltet folgende Anlagearten: 1. Wärmeversorgungsanlagen KG 420 2. Kälteanlagen KG 434 3. Lufttechnische Anlagen (ohne Kälteanlagen) KG 430 4. Split-Klimagerät als Deckenunterbaugerät Der Filterwechsel bei den Lufttechnischen Anlagen (KG 430) ist nur alle zwei Jahre durchzuführen. Im Jahr dazwischen ist eine Reinigung ausreichend. Regelmäßige Funktionsprüfungen und - messungen (z.B. DGUV V3) und Hygieneprüfungen nach VDI 6022 sowie die Reinigung der Raumlufttechnischen Anlagen in der Kantine der AOK NordWest nach VDI2052 sind in den jeweiligen Wartungen zu berücksichtigen. Das Los 2 beinhaltet folgende Anlagearten: 1. Photovoltaik-Anlage 2. Blitzschutzanlage 3. Trafoanlage 4. Gebäudehauptverteilung 5. Mittelspannungsanlage 6. Niederspannungsanlage 7. Sicherheitsbeleuchtungsanlage 8. USV-Anlage, 2 Stk. 9. E-Ladestation | 24 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung5 von 5 angegeben
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichterklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 8 (acht) Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung, welche Sach- und Personensch … ganz lesenkürzer
Betriebshaftpflichterklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 8 (acht) Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung, welche Sach- und Personenschäden inkl. Datenschutz in Höhe von mindestens 2 Mio. EUR pro Kalenderjahr und Vermögensschäden inklusive Datenschutz i. H. v. 500.000 EUR pro Kalenderjahr abdeckt. Diese Versicherung wird über die Dauer der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten. Hinweise: (a) Der Nachweis kann bereits mit Abgabe des Angebotes eingereicht werden, ist jedoch spätestens acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen. (b) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung vom bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft den Auftraggeberinnen binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzen zu vergleichbaren Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Für Los 1 gilt: Gem. § 46 Abs. 3 Nr.1 VgV fordert die Auftraggeberin Referenzen zu Leistungen, die innerhalb der letzten drei Jahre (2023-2025) erbracht wurden und die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit … ganz lesenkürzer
Referenzen zu vergleichbaren Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Für Los 1 gilt: Gem. § 46 Abs. 3 Nr.1 VgV fordert die Auftraggeberin Referenzen zu Leistungen, die innerhalb der letzten drei Jahre (2023-2025) erbracht wurden und die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Als vergleichbar für Los 1 gilt eine Referenzleistung, die Wartung, Inspektion und damit verbundene Instandsetzungsmaßnahmen für mindestens eine der folgenden Anlagenarten beinhaltet: 1. Wärmeversorgungs- und Kälteanlagen (KG 420 und KG 434) 2. Lufttechnische Anlagen (KG 430) 3. Split-Klimageräte Jede Referenzleistung ist aussagekräftig zu beschreiben (u.a. mit Angaben zur Anlagenart, zum Gebäude (Baujahr, BGF) und zum Leistungsumfang). Außerdem ist anzugeben, wann und für wen die Leistungen erbracht wurde (Angaben zu Auftraggeber, Referenzansprechpartnern und Telefonnummer). Für die Referenzangaben ist der nachfolgende Vordruck vollständig auszufüllen. Dieser darf vervielfältigt, aber im Übrigen nicht verändert werden. Mindestanforderungen: - Drei vergleichbare Referenzen - Jede o.g. Anlagenart (1-3) ist über mindestens eine Referenz nachgewiesen Für Los 2 gilt: Gem. § 46 Abs. 3 Nr.1 VgV fordert die Auftraggeberin Referenzen zu Leistungen, die innerhalb der letzten drei Jahre (2023-2025) erbracht wurden und die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Als vergleichbar für Los 2 gilt eine Referenzleistung, die Wartung, Inspektion und Störungsbeseitigung für mindestens eine der folgenden Anlagenarten beinhaltet: 1. Blitzschutzanlagen 2. Trafoanlagen 3. Gebäudehauptverteilungen 4. Mittelspannungsanlagen 5. Niederspannungsanlagen 6. Sicherheitsbeleuchtungsanlagen 7. USV-Anlagen 8. Photovoltaikanlagen 9. E-Ladestationen Jede Referenzleistung ist aussagekräftig zu beschreiben (u.a. mit Angaben zur Anlagenart, zum Gebäude (Baujahr, BGF) und zum Leistungsumfang). Außerdem ist anzugeben, wann und für wen die Leistungen erbracht wurde (Angaben zu Auftraggeber, Referenzansprechpartnern und Telefonnummer). Für die Referenzangaben ist der nachfolgende Vordruck vollständig auszufüllen. Dieser darf vervielfältigt, aber im Übrigen nicht verändert werden. Mindestanforderungen: - Zwei vergleichbare Referenzen - Die vergleichbaren Referenzen betreffen mindestens zwei der o.g. Anlagenarten (1-9) Hinweise: (a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Erklärungen und Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Erklärungen sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Unterlagen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen sind bereits mit der Abgabe des Angebots vom jeweiligen Eignungsverleiher einzureichen.- Eintragung in das Handelsregister
Eintragung im Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Sofern vorhanden und zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag … ganz lesenkürzer
Eintragung im Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Sofern vorhanden und zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Auszug aus dem Handelsregister von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.04.2026. Die Dauer der auszuführenden Leistungen ist auf 24 Monate beschränkt (Vertragsende 31.03.2028). Die Vertragsdauer verlängert sich längstens zweimal um 12 Monate, soweit der Vertrag nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlic … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.04.2026. Die Dauer der auszuführenden Leistungen ist auf 24 Monate beschränkt (Vertragsende 31.03.2028). Die Vertragsdauer verlängert sich längstens zweimal um 12 Monate, soweit der Vertrag nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde. Der Vertrag endet ohne besondere Kündigung nach 48 Monaten (31.03.2030).- Optionen
Ziff. 10.5 Nachfolgeklausel des Vertrags (Los 1 + Los 2): Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeberin vor, die verbleibenden Leistungen den übrigen Bie … ganz lesenkürzer
Ziff. 10.5 Nachfolgeklausel des Vertrags (Los 1 + Los 2): Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeberin vor, die verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 3 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Die Klausel findet bei durch die Auftraggeberin ausgesprochener Kündigung keine Anwendung.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 56 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: keine besonderen Bedingungen erforderlich.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den früh … ganz lesenkürzer
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:selbst#
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYDHYTZ3BN6CT# (I) Für die Ausführung des Auftrages gelten die nachfolgend aufgeführten besonderen Bedingungen: - Ergänzenden Vertragsbedingungen der AOK NordWest -Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetz … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYDHYTZ3BN6CT# (I) Für die Ausführung des Auftrages gelten die nachfolgend aufgeführten besonderen Bedingungen: - Ergänzenden Vertragsbedingungen der AOK NordWest -Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (II) Eignungsnachweise: (a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen). (b) Im Fall der Eignungsleihe beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen). (c) Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen). (III) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen). (IV) Zur sachgerechten Angebotsgestaltung und -kalkulation wird eine Ortsbesichtigung dringend empfohlen. Die Besichtigungen sind nach vorheriger Anmeldung vom 19.01. - 23.01.2026 möglich.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 58079, 58079 Hagen
- Website
- aok.de
- Kontakt
- vergabestelle@
nw.aok.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 500 (Reparatur- und Wartungsdienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- CWS Fire Safety2 Zuschläge
- K&S Gesellschaft für Gebäudetechnik mbH2 Zuschläge
- Rolls-Royce Solutions Willich GmbH2 Zuschläge
- Techcon GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4516eab0-cc09-439a-a5da-ab88dbf93fd4.