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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen

Wartung und Prüfung gemäß DGUV V3 Prüfvorschriften von 19 Netzersatzanlagen für zunächst 5 Jahre (2027 - 2031)

Landkreis Oberhavel · Oranienburg, Brandenburg

Aktenzeichen OV021.26veröffentlicht 06.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 2 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Jahre01.01.2027 – 31.12.2031, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (45 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (85 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Tagen
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landkreis Oberhavel
    vor 12 Tagen
  3. Angebotsfrist 08:30 Uhr
    nur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
    vor 3 Tagen
  4. Heute
  5. Bindefrist endet
    49 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 46 Tagen
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2031
    in 54 Tagen

Beschreibung

Wartung und Durchführung der DGUV-V-3 Prüfung für 19 Netzersatzanlagen für zunächst 5 Jahre (2027 - 2031) mit der Option auf Verlängerung. Es besteht die dreimalige (3x) Option einer Verlängerung um jeweils ein (1) weiteres Jahr. Die Höchstvertragslaufzeit beträgt acht (8) Jahre und endet am 31.12.2034.

Beschreibung des Loses

Durchführung der turnusmäßig jährlichen und gesetzlich geforderten Wartungsarbeiten nach den Vorgaben des jeweiligen Motor- und Generatorherstellers und den Vorgaben des Wartungsplans sowie den allgemeinen DGUV V3-Prüfvorschriften. 15 Geräte: AVS Flutlichtaggregat 80 kVA, Typ DW 80 IV5 15 LS15H-FLAA, Baujahr 2024, Nennleistung 80kVA 4 Geräte: - : Brinkmann & Niemeijer Netzersatzanlage NEA60-S5-ZPB, Baujahr 2024, Nennleistung 60 kVA Vertragsbeginn: 01.01.2027 Vertragslaufzeit: 5 Jahre mit dreimaliger Option auf Verlängerung um jeweils 1 Jahr Vertragsende: 31.12.2031 Vertragsende bei dreimaliger Option auf Verlängerung um jeweils 1 Jahr: 31.12.2034 Genaue Informationen siehe Leistungsverzeichnis

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Angebotspreis100 %
Preis
AngebotspreisDer Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen ohne Bedingungen.

Eignung8 von 8 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Mittels Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Eigenerklärung, dass die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegt. Auf Verlangen der Vergabestelle ist, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen niede … ganz lesenMittels Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Eigenerklärung, dass die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegt. Auf Verlangen der Vergabestelle ist, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Spezifischer Jahresumsatz
Mittels Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren mit einem Gesamtnettoumsatz von mindestens 300.000,00 EUR je abgeschlossenes Geschäftsjahr … ganz lesenMittels Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren mit einem Gesamtnettoumsatz von mindestens 300.000,00 EUR je abgeschlossenes Geschäftsjahr (Mindestanforderung). Bei einer Bietergemeinschaft / Eignungsleihe durch Dritte sind die Angaben insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Mittels Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Erklärung, dass eine im Rahmen und Umfang marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat der EU vo … ganz lesenMittels Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Erklärung, dass eine im Rahmen und Umfang marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat der EU vorliegt. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Mittels Formblatt 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen: - Es sind mindestens 2 vergleichbare Referenzen zu benennen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. (Abschluss der Arbeiten nach dem 01.01.2021) Vergleichbar meint: - Vergleichbar heißt in Art und Umfang zu … ganz lesenMittels Formblatt 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen: - Es sind mindestens 2 vergleichbare Referenzen zu benennen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. (Abschluss der Arbeiten nach dem 01.01.2021) Vergleichbar meint: - Vergleichbar heißt in Art und Umfang zur ausgeschriebenen Leistung - Die Referenz muss Wartungsarbeiten an Netzersatzanlagen zum Vertragsgegenstand haben. Wartungen an Notstromaggregaten sind nicht mit der Wartung an Netzersatzanlagen vergleichbar. Benennung von mindestens zwei (2) Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Unternehmensreferenzen). Dabei müssen bezüglich der Referenzen folgende Mindestangaben enthalten sein: Angaben zum Auftraggeber, Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten (Telefonnummer oder E-Mail), Ausführungszeitraum, Bezeichnung und Art der ausgeführten Leistung, Angabe zur Erbringung der Leistung für einen öffentlichen Auftraggeber, Auftragsvolumen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Erklärung mittels Formular 4.1 zu § 123 Abs. 1 GWB, - Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB. - Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Best … ganz lesen- Erklärung mittels Formular 4.1 zu § 123 Abs. 1 GWB, - Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB. - Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen … ganz lesenEs gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2031
Verlängerung
bis zu 3-mal: Option: Es besteht die dreimalige (3x) Option einer Verlängerung um jeweils ein (1) weiteres Jahr. Die Höchstvertragslaufzeit beträgt acht (8) Jahre und endet am 31.12.2034.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
49 Tage
Angebotsöffnung
keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Geschäftssprache: 1. Deutsch 2. Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegese … ganz lesenLeistung: Geschäftssprache: 1. Deutsch 2. Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach den Regelungen des § 160 GWB und des § 135 GWB: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, … ganz lesenDie Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach den Regelungen des § 160 GWB und des § 135 GWB: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Zusätzliche Angaben 1. Ergänzung zur Ausführungsfrist: Vertragsbeginn: 01.01.2027 Dauer 5 Jahre bis 31.12.2031 Es besteht die dreimalige (3x) Option einer Verlängerung um jeweils ein (1) weiteres Jahr. Die Höchstvertragslaufzeit beträgt acht (8) Jahre und en … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme# Zusätzliche Angaben 1. Ergänzung zur Ausführungsfrist: Vertragsbeginn: 01.01.2027 Dauer 5 Jahre bis 31.12.2031 Es besteht die dreimalige (3x) Option einer Verlängerung um jeweils ein (1) weiteres Jahr. Die Höchstvertragslaufzeit beträgt acht (8) Jahre und endet am 31.12.2034. Die jeweilige Leistung ist spätestens 4 Wochen nach Abruf des AG und in Absprache mit dem AG zu beginnen und spätestens 6 Wochen nach Beginn abzuschließen. 2. Die Informationen gem. § 134 GWB an Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden elektronisch über die Vergabeplattform versendet 3. Bindefristende: 23.12.2026. 4. Hinweis zu bietereigenen AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss. 5. Regelung zum Teil-Ausschluss von Nachunternehmern (Unterauftragnehmern) gemäß § 47 Abs. 5 VgV Die Prüfungen finden im Technischen Ausbildungszentrum der Feuerwehr statt. Zur Aufrechterhaltung des sensiblen Schulungs- und Dienstbetriebs sowie zur Sicherung der dortigen Infrastruktur legt der Auftraggeber gemäß § 47 Abs. 5 VgV fest, dass folgende kritische Aufgaben zwingend vom Auftragnehmer selbst (bzw. Mitgliedern einer Bietergemeinschaft) auszuführen sind: - Die eigentliche messtechnische und funktionale Prüfung der Netzersatzanlagen vor Ort im Ausbildungszentrum. - Die operative Abstimmung der Prüfabläufe mit der Leitung des Ausbildungszentrums zur Vermeidung von Störungen des Lehrbetriebs. - Die rechtssichere Bewertung der Prüfergebnisse und die Erstellung der Prüfprotokolle. Eine Weitergabe dieser Leistungen an Nachunternehmer ist ausgeschlossen. Zulässig ist der Einsatz von Nachunternehmern ausschließlich für rein unterstützende Hilfsleistungen (z. B. Transport von Prüflasten, externe chemische Laboranalysen von Betriebsstoffen). Der Bieter hat solche Nachunternehmer bereits mit dem Angebot namentlich zu benennen.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5HX9J#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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41vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (86 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 78dcd138-0daa-4351-b0a3-a9c3272b4b88.