Wartung und Prüfung gemäß DGUV V3 Prüfvorschriften von 19 Netzersatzanlagen für zunächst 5 Jahre (2027 - 2031)
Landkreis Oberhavel · Oranienburg, Brandenburg
Aktenzeichen OV021.26veröffentlicht 06.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 5 Jahre
- 01.01.2027 – 31.12.2031
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Oberhavel.
- Verkehrssicherungsmaßnahmen an kommunalen BäumenStadtverwaltung Hohen Neuendorf · Hohen NeuendorfFrist 12.11.2026
- Teilmigration 48V-Gleichstromversorgungsanlagen in M-VDie Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordost · Hohen Neuendorf OT StolpeFrist 01.12.2026
- Nachrüstung u. Modernisierung Betriebsfunktechnik in M-VDie Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordost · Hohen Neuendorf OT StolpeFrist 02.12.2026
- Technische Wartung von PWC-Anlagen Region Nordost 2027-2030Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordost · Hohen Neuendorf OT StolpeFrist 20.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Brandenburg (72 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Jahre01.01.2027 – 31.12.2031, bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Oranienburg16515, Landkreis Oberhavel, Brandenburg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragja
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (45 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (85 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 33 Tagen
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 12 Tagenan Landkreis Oberhavel
- Angebotsfrist 08:30 Uhrvor 3 Tagennur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Heute
- Bindefrist endetin 46 Tagen49 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnin 54 TagenLaufzeit bis 31.12.2031
Beschreibung
Wartung und Durchführung der DGUV-V-3 Prüfung für 19 Netzersatzanlagen für zunächst 5 Jahre (2027 - 2031) mit der Option auf Verlängerung. Es besteht die dreimalige (3x) Option einer Verlängerung um jeweils ein (1) weiteres Jahr. Die Höchstvertragslaufzeit beträgt acht (8) Jahre und endet am 31.12.2034.
Beschreibung des Loses
Durchführung der turnusmäßig jährlichen und gesetzlich geforderten Wartungsarbeiten nach den Vorgaben des jeweiligen Motor- und Generatorherstellers und den Vorgaben des Wartungsplans sowie den allgemeinen DGUV V3-Prüfvorschriften. 15 Geräte: AVS Flutlichtaggregat 80 kVA, Typ DW 80 IV5 15 LS15H-FLAA, Baujahr 2024, Nennleistung 80kVA 4 Geräte: - : Brinkmann & Niemeijer Netzersatzanlage NEA60-S5-ZPB, Baujahr 2024, Nennleistung 60 kVA Vertragsbeginn: 01.01.2027 Vertragslaufzeit: 5 Jahre mit dreimaliger Option auf Verlängerung um jeweils 1 Jahr Vertragsende: 31.12.2031 Vertragsende bei dreimaliger Option auf Verlängerung um jeweils 1 Jahr: 31.12.2034 Genaue Informationen siehe Leistungsverzeichnis
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- AngebotspreisDer Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen ohne Bedingungen.
Eignung8 von 8 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Mittels Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Eigenerklärung, dass die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegt. Auf Verlangen der Vergabestelle ist, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen niede … ganz lesenkürzer
Mittels Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Eigenerklärung, dass die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegt. Auf Verlangen der Vergabestelle ist, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.- Spezifischer Jahresumsatz
Mittels Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren mit einem Gesamtnettoumsatz von mindestens 300.000,00 EUR je abgeschlossenes Geschäftsjahr … ganz lesenkürzer
Mittels Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren mit einem Gesamtnettoumsatz von mindestens 300.000,00 EUR je abgeschlossenes Geschäftsjahr (Mindestanforderung). Bei einer Bietergemeinschaft / Eignungsleihe durch Dritte sind die Angaben insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Mittels Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Erklärung, dass eine im Rahmen und Umfang marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat der EU vo … ganz lesenkürzer
Mittels Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Erklärung, dass eine im Rahmen und Umfang marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat der EU vorliegt. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Mittels Formblatt 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen: - Es sind mindestens 2 vergleichbare Referenzen zu benennen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. (Abschluss der Arbeiten nach dem 01.01.2021) Vergleichbar meint: - Vergleichbar heißt in Art und Umfang zu … ganz lesenkürzer
Mittels Formblatt 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen: - Es sind mindestens 2 vergleichbare Referenzen zu benennen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. (Abschluss der Arbeiten nach dem 01.01.2021) Vergleichbar meint: - Vergleichbar heißt in Art und Umfang zur ausgeschriebenen Leistung - Die Referenz muss Wartungsarbeiten an Netzersatzanlagen zum Vertragsgegenstand haben. Wartungen an Notstromaggregaten sind nicht mit der Wartung an Netzersatzanlagen vergleichbar. Benennung von mindestens zwei (2) Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Unternehmensreferenzen). Dabei müssen bezüglich der Referenzen folgende Mindestangaben enthalten sein: Angaben zum Auftraggeber, Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten (Telefonnummer oder E-Mail), Ausführungszeitraum, Bezeichnung und Art der ausgeführten Leistung, Angabe zur Erbringung der Leistung für einen öffentlichen Auftraggeber, Auftragsvolumen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Erklärung mittels Formular 4.1 zu § 123 Abs. 1 GWB, - Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB. - Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Best … ganz lesenkürzer
- Erklärung mittels Formular 4.1 zu § 123 Abs. 1 GWB, - Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB. - Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen … ganz lesenkürzer
Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2031
- Verlängerung
- bis zu 3-mal: Option: Es besteht die dreimalige (3x) Option einer Verlängerung um jeweils ein (1) weiteres Jahr. Die Höchstvertragslaufzeit beträgt acht (8) Jahre und endet am 31.12.2034.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 49 Tage
- Angebotsöffnung
- keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Geschäftssprache: 1. Deutsch 2. Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegese … ganz lesenkürzer
Leistung: Geschäftssprache: 1. Deutsch 2. Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach den Regelungen des § 160 GWB und des § 135 GWB: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, … ganz lesenkürzer
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach den Regelungen des § 160 GWB und des § 135 GWB: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Zusätzliche Angaben 1. Ergänzung zur Ausführungsfrist: Vertragsbeginn: 01.01.2027 Dauer 5 Jahre bis 31.12.2031 Es besteht die dreimalige (3x) Option einer Verlängerung um jeweils ein (1) weiteres Jahr. Die Höchstvertragslaufzeit beträgt acht (8) Jahre und en … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Zusätzliche Angaben 1. Ergänzung zur Ausführungsfrist: Vertragsbeginn: 01.01.2027 Dauer 5 Jahre bis 31.12.2031 Es besteht die dreimalige (3x) Option einer Verlängerung um jeweils ein (1) weiteres Jahr. Die Höchstvertragslaufzeit beträgt acht (8) Jahre und endet am 31.12.2034. Die jeweilige Leistung ist spätestens 4 Wochen nach Abruf des AG und in Absprache mit dem AG zu beginnen und spätestens 6 Wochen nach Beginn abzuschließen. 2. Die Informationen gem. § 134 GWB an Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden elektronisch über die Vergabeplattform versendet 3. Bindefristende: 23.12.2026. 4. Hinweis zu bietereigenen AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss. 5. Regelung zum Teil-Ausschluss von Nachunternehmern (Unterauftragnehmern) gemäß § 47 Abs. 5 VgV Die Prüfungen finden im Technischen Ausbildungszentrum der Feuerwehr statt. Zur Aufrechterhaltung des sensiblen Schulungs- und Dienstbetriebs sowie zur Sicherung der dortigen Infrastruktur legt der Auftraggeber gemäß § 47 Abs. 5 VgV fest, dass folgende kritische Aufgaben zwingend vom Auftragnehmer selbst (bzw. Mitgliedern einer Bietergemeinschaft) auszuführen sind: - Die eigentliche messtechnische und funktionale Prüfung der Netzersatzanlagen vor Ort im Ausbildungszentrum. - Die operative Abstimmung der Prüfabläufe mit der Leitung des Ausbildungszentrums zur Vermeidung von Störungen des Lehrbetriebs. - Die rechtssichere Bewertung der Prüfergebnisse und die Erstellung der Prüfprotokolle. Eine Weitergabe dieser Leistungen an Nachunternehmer ist ausgeschlossen. Zulässig ist der Einsatz von Nachunternehmern ausschließlich für rein unterstützende Hilfsleistungen (z. B. Transport von Prüflasten, externe chemische Laboranalysen von Betriebsstoffen). Der Bieter hat solche Nachunternehmer bereits mit dem Angebot namentlich zu benennen.- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5HX9J#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Adolf-Dechert-Str. 1, 16515 Oranienburg
- Website
- oberhavel.de
- Kontakt
- vergabestelle@
oberhavel.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 500 (Reparatur- und Wartungsdienste) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Brandenburg (72 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
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- Würdig-Pumpentechnik GmbH & Co. KG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 78dcd138-0daa-4351-b0a3-a9c3272b4b88.