Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitDienstleistungen

Wartung und Inspektion dezentraler Heiz- und Warmwasseraufbereitungsgeräte in Wohnliegenschaften im Raum Stuttgart und Umgebung, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, VOEK 066a-22

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Berlin, Berlin

Aktenzeichen VOEK 066a-22veröffentlicht 21.03.2023DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
4
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbEU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Berlin10623, Berlin
Einreichung
keine Angabe
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 44 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Wartung und Inspektion dezentraler Heiz- und Warmwasseraufbereitungsgeräte in Wohnliegenschaften im Raum Stuttgart und Umgebng

Lose4 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Wartung und Inspektion dezentraler Heiz- und Warmwasseraufbereitungsgeräte in Wohnliegenschaften in Stuttgart

Gegenstand des Vertrages sind Wartung und Inspektion, sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an den technischen Anlagen, die in der Bestandsliste mit Preisblatt in Anlage_B_02 aufgeführt sind. -- Die Wartung und Inspektion der Anlagen ist einmal im Jahr auszuführen. -- Insgesamt umfasst das erste Los 359 Heizanlagen in Wohnanlagen. Die Anlagenarten der Heizanlagen sind der Bestandsliste mit Preisblatt in Anlage B-02 zu entnehmen. -- Der AN verpflichtet sich bei der Wartung alle gesetzlichen Bestimmungen, die entsprechenden DIN-, DIN-EN-Normen und Schutzvorschriften, insbesondere der DGUV, die Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, technischen Regeln für Arbeitsstätten, AMEV-Richtlinien, Vorgaben der Hersteller und die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. -- Der AN ist verpflichtet, alle erforderlichen Wartungsmaßnahmen durchzuführen. Die Wartung erfolgt mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers. Weiterhin werden dem AN die in den beigefügten Arbeitskarten (Anlagen_C_2a und 2b) beschriebenen Leistungen übertragen. Die Inhalte der Arbeitskarten sind nicht abschließend und es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. -- Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in den Arbeitskarten / dem Instandhaltungsplan erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen. -- Andere Instandsetzungsarbeiten hat der AN auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. -- Der AN ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innherhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit von 08:00 bis 19:00 Uhr von Montag bis Freitag auszführen. -- Nach Meldung einer Störung hat der AN innerhalb des gleichen Werktages (Ausführungszeitrahmen innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit) deren Behebung einzuleiten und muss bemüht sein, diese in einem Zeitraum von max. 24 h abzuschließen. Für jede Störungsbeseitigung ist ein Protokoll zu erstellen. -- Der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der technischen Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. Alle relevanten Gesetze, Vorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten. Der AN hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung der AG an Unterauftragnehmer übertragen. Er ist verpflichtet, entsprechend qualifizierte und zuverlässige Fachkräfte einzusetzen. -- Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z. B. Messgeräte, Werkzeuge), Hilfsstoffe (z. B. Schmier- und Reinigungsmittel), Motorenöl sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern, Hubarbeitsbühnen) usw. zu stellen bzw. zu liefern. Die Kosten sind, wenn nicht anders angegeben mit den Einheitspreisen abgegolten. -- Der AN hat die ausgeführten Leistungen und den in diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls eingebauten bzw. ausgewechselten Teile in einem Leistungsnachweis zu dokumentieren. -- Der AN hat die Termine für die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld zu planen. -- Der AN hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die Haus- bzw. Sicherheitsregeln der jeweiligen Wirtschaftseinheit (WE) / Liegenschaft einhalten. -- Weitere Angaben sind den Besonderen Vertragsbedingungen und deren Anlagen zu entnehmen.

––
2
Wartung und Inspektion dezentraler Heiz- und Warmwasseraufbereitungsgeräte in Wohnliegenschaften in Stuttgart und Ludwigsburg

Gegenstand des Vertrages sind Wartung und Inspektion, sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an den technischen Anlagen, die in der Bestandsliste mit Preisblatt in Anlage_B_02 aufgeführt sind. -- Die Wartung und Inspektion der Anlagen ist einmal im Jahr auszuführen. -- Insgesamt umfasst das zweite Los 368 Heizanlagen in Wohnanlagen. Die Anlagenarten der Heizanlagen sind der Bestandsliste mit Preisblatt in Anlage B-02 zu entnehmen. -- Der AN verpflichtet sich bei der Wartung alle gesetzlichen Bestimmungen, die entsprechenden DIN-, DIN-EN-Normen und Schutzvorschriften, insbesondere der DGUV, die Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, technischen Regeln für Arbeitsstätten, AMEV-Richtlinien, Vorgaben der Hersteller und die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. -- Der AN ist verpflichtet, alle erforderlichen Wartungsmaßnahmen durchzuführen. Die Wartung erfolgt mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers. Weiterhin werden dem AN die in den beigefügten Arbeitskarten (Anlagen_C_2a und 2b) beschriebenen Leistungen übertragen. Die Inhalte der Arbeitskarten sind nicht abschließend und es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. -- Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in den Arbeitskarten / dem Instandhaltungsplan erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen. -- Andere Instandsetzungsarbeiten hat der AN auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. -- Der AN ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innherhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit von 08:00 bis 19:00 Uhr von Montag bis Freitag auszführen. -- Nach Meldung einer Störung hat der AN innerhalb des gleichen Werktages (Ausführungszeitrahmen innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit) deren Behebung einzuleiten und muss bemüht sein, diese in einem Zeitraum von max. 24 h abzuschließen. Für jede Störungsbeseitigung ist ein Protokoll zu erstellen. -- Der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der technischen Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. Alle relevanten Gesetze, Vorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten. Der AN hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung der AG an Unterauftragnehmer übertragen. Er ist verpflichtet, entsprechend qualifizierte und zuverlässige Fachkräfte einzusetzen. -- Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z. B. Messgeräte, Werkzeuge), Hilfsstoffe (z. B. Schmier- und Reinigungsmittel), Motorenöl sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern, Hubarbeitsbühnen) usw. zu stellen bzw. zu liefern. Die Kosten sind, wenn nicht anders angegeben mit den Einheitspreisen abgegolten. -- Der AN hat die ausgeführten Leistungen und den in diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls eingebauten bzw. ausgewechselten Teile in einem Leistungsnachweis zu dokumentieren. -- Der AN hat die Termine für die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld zu planen. -- Der AN hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die Haus- bzw. Sicherheitsregeln der jeweiligen Wirtschaftseinheit (WE) / Liegenschaft einhalten. -- Weitere Angaben sind den Besonderen Vertragsbedingungen und deren Anlagen zu entnehmen.

––
3
Wartung und Inspektion dezentraler Heiz- und Warmwasseraufbereitungsgeräte in Wohnliegenschaften Böblingen und Sindelfingen

Gegenstand des Vertrages sind Wartung und Inspektion, sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an den technischen Anlagen, die in der Bestandsliste mit Preisblatt in Anlage_B_02 aufgeführt sind. -- Die Wartung und Inspektion der Anlagen ist einmal im Jahr auszuführen. -- Insgesamt umfasst das dritte Los 116 Heizanlagen in Wohnanalgen. Die Anlagenarten der Heizanlagen sind der Bestandsliste mit Preisblatt in Anlage B-02 zu entnehmen. -- Der AN verpflichtet sich bei der Wartung alle gesetzlichen Bestimmungen, die entsprechenden DIN-, DIN-EN-Normen und Schutzvorschriften, insbesondere der DGUV, die Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, technischen Regeln für Arbeitsstätten, AMEV-Richtlinien, Vorgaben der Hersteller und die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. -- Der AN ist verpflichtet, alle erforderlichen Wartungsmaßnahmen durchzuführen. Die Wartung erfolgt mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers. Weiterhin werden dem AN die in den beigefügten Arbeitskarten (Anlagen_C_2a und 2b) beschriebenen Leistungen übertragen. Die Inhalte der Arbeitskarten sind nicht abschließend und es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. -- Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in den Arbeitskarten / dem Instandhaltungsplan erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen. -- Andere Instandsetzungsarbeiten hat der AN auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. -- Der AN ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innherhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit von 08:00 bis 19:00 Uhr von Montag bis Freitag auszführen. -- Nach Meldung einer Störung hat der AN innerhalb des gleichen Werktages (Ausführungszeitrahmen innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit) deren Behebung einzuleiten und muss bemüht sein, diese in einem Zeitraum von max. 24 h abzuschließen. Für jede Störungsbeseitigung ist ein Protokoll zu erstellen. -- Der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der technischen Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. Alle relevanten Gesetze, Vorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten. Der AN hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung der AG an Unterauftragnehmer übertragen. Er ist verpflichtet, entsprechend qualifizierte und zuverlässige Fachkräfte einzusetzen. -- Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z. B. Messgeräte, Werkzeuge), Hilfsstoffe (z. B. Schmier- und Reinigungsmittel), Motorenöl sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern, Hubarbeitsbühnen) usw. zu stellen bzw. zu liefern. Die Kosten sind, wenn nicht anders angegeben mit den Einheitspreisen abgegolten. -- Der AN hat die ausgeführten Leistungen und den in diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls eingebauten bzw. ausgewechselten Teile in einem Leistungsnachweis zu dokumentieren. -- Der AN hat die Termine für die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld zu planen. -- Der AN hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die Haus- bzw. Sicherheitsregeln der jeweiligen Wirtschaftseinheit (WE) / Liegenschaft einhalten. -- Weitere Angaben sind den Besonderen Vertragsbedingungen und deren Anlagen zu entnehmen.

––
4
Wartung und Inspektion dezentraler Heiz- und Warmwasseraufbereitungsgeräte in Wohnliegenschaften in Ellwangen

Gegenstand des Vertrages sind Wartung und Inspektion, sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an den technischen Anlagen, die in der Bestandsliste mit Preisblatt in Anlage_B_02 aufgeführt sind. -- Die Wartung und Inspektion der Anlagen ist einmal im Jahr auszuführen. -- Insgesamt umfasst das vierte Los 30 Durchlaufwasserheizer mit Brauchwasser in Wohnanlagen. -- Der AN verpflichtet sich bei der Wartung alle gesetzlichen Bestimmungen, die entsprechenden DIN-, DIN-EN-Normen und Schutzvorschriften, insbesondere der DGUV, die Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, technischen Regeln für Arbeitsstätten, AMEV-Richtlinien, Vorgaben der Hersteller und die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. -- Der AN ist verpflichtet, alle erforderlichen Wartungsmaßnahmen durchzuführen. Die Wartung erfolgt mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers. Weiterhin werden dem AN die in den beigefügten Arbeitskarten (Anlagen_C_2a und 2b) beschriebenen Leistungen übertragen. Die Inhalte der Arbeitskarten sind nicht abschließend und es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. -- Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in den Arbeitskarten / dem Instandhaltungsplan erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen. -- Andere Instandsetzungsarbeiten hat der AN auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. -- Der AN ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innherhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit von 08:00 bis 19:00 Uhr von Montag bis Freitag auszführen. -- Nach Meldung einer Störung hat der AN innerhalb des gleichen Werktages (Ausführungszeitrahmen innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit) deren Behebung einzuleiten und muss bemüht sein, diese in einem Zeitraum von max. 24 h abzuschließen. Für jede Störungsbeseitigung ist ein Protokoll zu erstellen. -- Der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der technischen Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. Alle relevanten Gesetze, Vorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten. Der AN hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung der AG an Unterauftragnehmer übertragen. Er ist verpflichtet, entsprechend qualifizierte und zuverlässige Fachkräfte einzusetzen. -- Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z. B. Messgeräte, Werkzeuge), Hilfsstoffe (z. B. Schmier- und Reinigungsmittel), Motorenöl sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern, Hubarbeitsbühnen) usw. zu stellen bzw. zu liefern. Die Kosten sind, wenn nicht anders angegeben mit den Einheitspreisen abgegolten. -- Der AN hat die ausgeführten Leistungen und den in diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls eingebauten bzw. ausgewechselten Teile in einem Leistungsnachweis zu dokumentieren. -- Der AN hat die Termine für die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld zu planen. -- Der AN hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die Haus- bzw. Sicherheitsregeln der jeweiligen Wirtschaftseinheit (WE) / Liegenschaft einhalten. -- Weitere Angaben sind den Besonderen Vertragsbedingungen und deren Anlagen zu entnehmen.

––

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 507 (Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

68vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (124 Lose mit Angabe)
472.237 €Zuschlagswert im Median
249.158 € – 1,56 Mio. €mittlere Hälfte, 13 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ad7d4d29-3af5-455d-b1ed-218125309592.