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vergebenEU-weitDienstleistungen

Wartung Brandmeldeanlage, Meldertausch und Anlagenerweiterung

Landratsamt Ostalbkreis - Zentrale Vergabestelle · Aalen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2026-OAK-AA-22veröffentlicht 09.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 82 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 35 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.10.2026 – 30.09.2029, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Aalen73430, Ostalbkreis, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (33 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (45 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 85 %, Leistung und Qualität 15 %.

  • Preis85 %
  • Reaktionszeit15 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 14,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,7 Punkte
25 % teurer−17 Punkte
50 % teurer−28,3 Punkte
100 % teurer−42,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 60 Tagen
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2029
    vor 38 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Die Kliniken Ostalb gemeinnützige kommunale Anstalt öffentlichen Rechts (gkAöR) schreiben im Rahmen eines offenen Verfahrens einen Werkvertrag über die Durchführung von Wartungen und Reparaturen, sowie die Erneuerung von Brandmeldern entsprechend den nachfolgend definierten Bedingungen aus. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Werkvertrages mit einem Anbieter über eine Laufzeit von 3 Jahren mit Verlängerungsoption um 1 weiteres Jahr, sowie die Erneuerung von Rauchmel-dern. Der Vertrag beginnt zum 01.10.2026. Gegenstand dieses Vertrages ist die Inspektion, Wartung, Funktionsprüfung und Dokumentation der Brandmeldeanlage (BMA). Zusätzlich sind Ersatzteillieferungen und Erweiterungen der Anlagen, so-wie der Ersatz der veralteten Rauchmelder Teil der Ausschreibung. Diese sind gemäß: .1 DIN 14675 .2 DIN VDE 0833-1 und -2 .3 DIN EN 54 .4 VdS 2095 .5 VdS 3403 .6 LBO Baden Württemberg .7 VwV technische Baubestimmungen BW .8 Strahlenschutzverordnung .9 MLAR .10 DSGVO .11 Herstellervorgaben des eingesetzten Systems .12 Ggf. Auflagen der Bauaufsicht oder der Feuerwehr Die Leistungen umfassen alle Arbeiten, die zur Erhaltung der Betriebsbereitschaft der Anlage erfor-derlich sind.

Die einzelnen Anlagen sind in der Liste "Anlage 2 LV-2026_Liste_Anlagenbestand_BMA_OAK_2026-06-02" aufgeführt. Diese Auflistung stellt die aktuelle Situation in der Betriebsstätte dar. Für den Fall einer Veränderung des Bestandes an der Brandmeldeanlage während der Laufzeit des Vertrages wird vereinbart: Der Auftragnehmer (im Weiteren: AN) wird, unter Zugrundelegung der in dieser Ausschreibung an-gegebenen Bedingungen (Wartungstermine, Störungsbeseitigung, Wartungsintervalle / -kosten) auf Anforderung des Auftraggebers weitere Komponenten der Brandmeldeanlage in den Wartungsdienst / Störungsbeseitigung aufnehmen. In diesem Fall steht dem AN eine zusätzliche Vergütung zu, die unter Berücksichtigung einer Ver-gleichskalkulation zu den in dieser Ausschreibung angegebenen Kosten, zwischen dem Auftragge-ber und dem Auftragnehmer einvernehmlich vereinbart wird, soweit diese Vereinbarung vergabe-rechtlich zulässig ist. Durch Umbauten / Stilllegungen können Komponenten der Brandmeldeanlage wegfallen. Es wird vereinbart, dass mit dem Wegfall von Komponenten die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zah-lung einer Vergütung für die betroffenen Anlagen / Komponenten endet, ohne dass es einer beson-deren Kündigung bedarf. Der Wegfall der entsprechenden Anlage wird dem AN in schriftlicher Form mitgeteilt.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 8530% Wartung 20% Reparatur/Erweiterung 35% Meldertausch
Qualität
ReaktionszeitGewichtung (Punkte, genau) 15

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2026
Vertragsende
30.09.2029
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einmaliges Optionsrecht auf Verlängerung dieses Vertrages um ein weiteres Jahr ein. Die Erklärung des Auftraggebers, dass er das Optionsrecht ausüben möchte, muss beim Auftragnehmer spätestens am 31.03.2029 schriftlich eingehen und vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im RP Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YHFDYDTG32BL# Bieterkommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform über den Button "Kommunikation" zu führen. Für den Fall einer Nichtregistrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet, sich regelmäßig über ergänzende Bieterinformationen und so … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXS0YHFDYDTG32BL# Bieterkommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform über den Button "Kommunikation" zu führen. Für den Fall einer Nichtregistrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet, sich regelmäßig über ergänzende Bieterinformationen und sonstige Änderungen auf der Vergabeplattform zu informieren (Holschuld des Bieter). Angebote, die mittels Post, Telefax oder per E-Mail eingehen sind nicht zugelassen und können daher nicht berücksichtigt werden. Das gleiche gilt für Angebote, die über das Vergabeportal über den Button "Kommunikation" abgegeben werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Heldele GmbH, Salach4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 500 (Reparatur- und Wartungsdienste) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

31vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (20 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 17.08.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 59f21887-8f51-4169-a468-9f933368f690.