Wäscheversorgung LWL-Kliniken
Landschaftsverband Westfalen Lippe, Zentrale Einkaufskoordination · Münster, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen RVK-033-14-24veröffentlicht 27.01.2025erstmals 27.01.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 8 Jahre
- 01.11.2025 – 31.10.2033
- Lose
- 7
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Münster.
- Wach- und Sicherheitsdienst - LWL-Museum HellerlechtLandschaftsverband Westfalen-Lippe · MünsterFrist 04.12.2026
- Kanalinspektion 2027Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement · MünsterFrist 01.12.2026
- SK-Prüfung elektrischer Anlagen und Rauchwarnmelder - 3 LoseStadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement · MünsterFrist 01.12.2026
- HPK Fahrdienst Heinrich-Piepmeyer-Haus MünsterVerein zur Förderung körper- und mehrfachbehinderter Kinder Münster e.V. · MünsterFrist 30.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 8 Jahre01.11.2025 – 31.10.2033
- Lose
- 7Angebot auf bis zu 7, Zuschlag höchstens 7 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Münster48147, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässiglwl.org
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 155 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (15 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Qualitätssicherungskonzept50 %
- Konzept Nachhaltigkeit10 %
- Preis40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 21 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 21 Monaten
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 20 Monatenüber lwl.org
- Öffnung der Angebote 11:00 Uhrvor 20 Monaten
- Vertragsbeginnvor 12 MonatenLaufzeit bis 31.10.2033
- Heute
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Gegenstand nach CPV
- 85112000Unterstützung von KrankenhäusernHauptgegenstand
Lose7 Lose · Angebot auf bis zu 7 · Zuschlag höchstens 7 je Bieter
Alle 7 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | LWL-Klinik Münster - Wäscheversorgung Abschluss eines Rahmenvertrages über die Wäscheversorgung für die LWL-Klinik Münster zum 01.11.2025 | 8 Jahre | – |
| 2 | LWL-Klinik Lengerich - Wäscheversorgung Abschluss eines Rahmenvertrages über die Wäscheversorgung für die LWL-Klinik Lengerich zum 01.11.2025 | 8 Jahre | – |
| 3 | LWL-Kliniken Gütersloh und Paderborn - Wäscheversorgung Abschluss eines Rahmenvertrages über die Wäscheversorgung für die LWL-Kliniken Gütersloh und Paderborn zum 01.11.2025 | 8 Jahre | – |
| 4 | LWL-Klinik Marsberg - Wäscheversorgung Abschluss eines Rahmenvertrages über die Wäscheversorgung für das LWL-Klinikum Marsberg zum 01.11.2025 | 8 Jahre | – |
| 5 | LWL-Klinik Hemer - Wäscheversorgung Abschluss eines Rahmenvertrages über die Wäscheversorgung für die LWL-Klinik Hemer zum 01.11.2025 | 8 Jahre | – |
| 6 | LWL-Kliniken Dortmund inkl. Elisabeth-Klinik u. Hamm - Wäscheversorgung Abschluss eines Rahmenvertrages über die Wäscheversorgung für die LWL-Klinik Hemer zum 01.11.2025 | 8 Jahre | – |
| 7 | LWL-Kliniken Bochum, Herten, Herne u. Marl-Sinsen - Wäscheversorgung Abschluss eines Rahmenvertrages über die Wäscheversorgung für die LWL-Kliniken Bochum, Herten, Herne und Marl-Sinsen zum 01.11.2025 | 8 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- QualitätssicherungskonzeptKonzept Wäscheversorgung
- Qualität
- Konzept NachhaltigkeitBewertung Nachhaltigkeitskriterien
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Den Vergabeunterlagen ist folgende Eigenerklärung zur Unterzeichnung beizufügen (Vordruck Angebotsschreiben): Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass - er / sie das Gewerbe angemeldet hat; - er / sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlu … ganz lesenkürzer
Den Vergabeunterlagen ist folgende Eigenerklärung zur Unterzeichnung beizufügen (Vordruck Angebotsschreiben): Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass - er / sie das Gewerbe angemeldet hat; - er / sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat; - er / sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet; - er / sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen; - das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht; - er / sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt. - keine Verfehlungen vorliegen, die seinen / ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten. Darüber hinaus versichern der Bieter/ die Bietergemeinschaft, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen. Ein Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) führt nur zum Ausschluss iSv § 124 Abs. 2 GBW i.V.m. § 22 LkSG, sofern das Unternehmen selbst in den Anwendungsbereich des vorgenannten Gesetzes fällt. Zudem ist in dieser Eigenerklärung anzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet. Im Weiteren ist eine Eigenerklärung (Vordruck) abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Darüber hinaus ist eine Eigenerklärung zu Kenntnisnahme der Grundsatzerklärung sowie Einhaltung der Besonderen Verhaltensregelungen für Lieferantenbeziehungen LWL abzugeben. Der Auftraggeber darf jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben überprüfen und entsprechende Auskünfte einholen oder Bestätigungen verlangen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und Erklärungen gem. § 56 VgV nachzufordern sowie die Angaben des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen.- Kriterium
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Name und Hauptsitz, Adresse des Unternehmens), Rechtsform des Unternehmens, Amtsgericht/Handelsregister-Nr., vertretungsberechtigte Person, Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des Gewerbes oder der Branche einzureichen. Weiterhin ist bei natürl … ganz lesenkürzer
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Name und Hauptsitz, Adresse des Unternehmens), Rechtsform des Unternehmens, Amtsgericht/Handelsregister-Nr., vertretungsberechtigte Person, Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des Gewerbes oder der Branche einzureichen. Weiterhin ist bei natürlichen Personen der Geburtsname, das Geburtsdatum, der Geburtsort und die Nationalität anzugeben (siehe hierzu Anlage B Eigenerklärung Bietereignung).- Kriterium
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde, Erfahrung und Zuverlässigkeit) sind mindestens 2 Referenzen pro Los (nicht älter als 3 Jahre, vorzugsweise aktuelle Verträge) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen sowie Art des Auftraggebers vergleich … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde, Erfahrung und Zuverlässigkeit) sind mindestens 2 Referenzen pro Los (nicht älter als 3 Jahre, vorzugsweise aktuelle Verträge) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen sowie Art des Auftraggebers vergleichbar sind. Anzugeben ist der Auftragszeitraum, der Auftraggeber inkl. Telefonnummer der Ansprechstelle und die Kurzbeschreibung des Auftrags (siehe hierzu Eigenerklärung Bietereignung). Der LWL kann eigene (negative) Erfahrungen heranziehen. Folgende Eignungsnachweise gem. Anlage B - Bietereignung - müssen mit dem Angebot vorgelegt werden: - RAL GZ 992/1 Objektwäsche und Haushaltswäsche - RAL-GZ 992/2 Krankenhauswäsche - RAL-GZ 992/3 Wäsche aus Lebensmittelbetrieben - RAL-GZ 992/4 Bewohnerwäsche (außer Lose 3, 5 und 7) - Untersuchungsberichte für die Jahre 2022 bis 2024 Mit der Abgabe des Angebotes (auf das jeweilige Los) wird durch den Bieter bestätigt, dass die maximale Waschleistung pro Woche in Tonnen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorhanden als auch frei ist!- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.11.2025
- Vertragsende
- 31.10.2033
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- 4 Jahre feste Vertragslaufzeit, zzgl. 2 x 2 Jahre Verlängerung bis max. 31.10.2033
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- lwl.org
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 10.03.2025, 11:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48128 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und g … ganz lesenkürzer
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- 03.02. bis 14.02.25: Ortsbesichtigungen nur bei Bedarf (optional) 15.04.25.: Vorbehalt Prüfung der Qualtitäsanforderungen der Wäscheartikel (Anlage L) Zudem behält sich der LWL Betriebsbesichtigungen vor. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Hinweis
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform (www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht. Ohne Registrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet,sich selbst über eventuelle Änderungen im Vergabeverfahren … ganz lesenkürzer
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform (www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht. Ohne Registrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet,sich selbst über eventuelle Änderungen im Vergabeverfahren zu informieren und unterliegt somit der sogenannten "Holschuld". Angebote müssen in elektronischer Form über das sog. Bietercockpit abgegeben werden. Eine Anleitung zur elektronischen Angbotsabgabe (eVergabe) ist als Anlage den Vergabeunterlagen beigefügt. Ein Angebot in Papierform, per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig. Hinweis: Zusätzliche Informationen sind in elektronischer Form bei der o.g. Ansprechperson spätestens anzufordern bis 21.02.2025. Die Fragen müssen konkreten Bezug auf die Vergabeunterlagen nehmen. Termine: 03.02. bis 14.02.25: Ortsbesichtigungen nur bei Bedarf (optional) 15.04.25.: Vorbehalt Prüfung der Qualtitäsanforderungen der Wäscheartikel (Anlage L) Zudem behält sich der LWL Betriebsbesichtigungen vor. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Anforderungen an die Nachhaltigkeit der Textilien: Alle im Rahmen der Wäscheversorgung durch den Bieter bereitgestellten Wäscheartikel müssen über das Zertifikat "Grüner Knopf" oder einer gleichwertigen, durch neutrale Dritte (Prüforganisationen) geprüften Zertifizierung verfügen. Versicherungen: Der Auftragnehmer hat eine ausreichende Haftpflicht-, Gebäude- und Maschinen-Versicherung abzuschließen. Ebenso ist eine ausreichende Betriebsunterbrechungsversicherung zur Abdeckung eventuell erhöhter Betriebskosten im Falle eines Ausfalls des Auftragnehmers abzuschließen. Eine aktuelle Versicherungsbestätigung ist dem Auftraggeber regelmäßig auf Aufforderung vorzulegen bzw. dem Auftraggeber wird Einsicht in die Policen gewährt. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Wettbewerbsregister vom Auftraggeber eingeholt wird. Es gilt deutsches Recht. Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - (VOL/B). Eine Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss den Auftrag gemäß der den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz NRW) ausführen. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat die Besonderen Verhaltensregelungen für Lieferantenbeziehungen des LWL bei der Auftragsausführung einzuhalten. Es ist eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Russland-Sanktionen der EU bzw. zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 abzugeben. Der Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Karlstr. 11, 48147 Münster
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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- Fensterdekoration27.07.2026 · 3 Angebote
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- KI-AssistenzplattformLandschaftsverband Westfalen-Lippe, Zentrale Einkaufskoordination · MünsterFrist 23.11.2026
Alle 2 offenen Ausschreibungen von Landschaftsverband Westfalen Lippe, Zentrale Einkaufskoordination, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 851 (Dienstleistungen des Gesundheitswesens) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- European Homecare GmbH8 Zuschläge
- 21Dx GmbH4 Zuschläge
- BG prevent GmbH2 Zuschläge
- DRK Nordrhein Soziale Dienste gGmbH2 Zuschläge
- Gesundheitsteam GmbH2 Zuschläge
- Stiftung Mathias-Spital Rheine2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 28.02.2025 auf 10.03.2025 verschoben
- BekanntmachungFrist 28.02.2025
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d12575bb-82dc-402f-add2-bdfb2d1e13d7.