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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Vornahme der Jahresabschlussprüfungen 2025 bis 2029 der Investitionsbank Schleswig-Holstein

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen ZV-S1-24-1436000-4121.03veröffentlicht 30.06.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kiel.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (42 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 44 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Jahre01.07.2025 – 30.06.2030
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Kiel24103, Schleswig-Holstein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (24 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Zuschlagskriterium 130 %
  • Zuschlagskriterium 225 %
  • Zuschlagskriterium 335 %
  • Zuschlagskriterium 410 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2030
    vor 16 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein - nachfolgend „IB.SH“ - ist das zentrale Förderinstitut des Landes Schleswig-Holstein mit Sitz in Kiel. Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem Investitionsbankgesetz vom 07.05.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. April 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 549), und ihrer Satzung vom 01.01.2011 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18.07.2022 (Amtsblatt Schl.-H. 2022, S. 657). --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- IB.SH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRA 4310 eingetragen. Träger der IB.SH ist das Land Schleswig-Holstein. Organe der IB.SH sind der Vorstand, der Verwaltungsrat und die Gewährträgerversammlung. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Die IB.SH betreibt das Kreditgeschäft, Garantiegeschäft und Eigengeschäft. Die IB.SH ist ein Nichthandelsbuchinstitut und darüber hinaus kein CRR-Kreditinstitut. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Weitere Informationen zur IB.SH, insbesondere auch zur Organisationsstruktur und den Aufgabenfeldern, finden Sie auf deren Homepage unter www.ib-sh.de. § 11 Abs. 7 der Satzung sieht vor, dass spätestens sechs Monate nach Beginn des Geschäftsjahres (Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr) der Vorstand den von der Gewährträgerversammlung bestellten Abschlussprüfer für den kommenden Jahresabschluss beauftragt. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Beauftragung bedarf ebenfalls der Zustimmung des Landesrechnungshofes Schleswig-Holstein und des Finanzministeriums des Landes Schleswig-Holstein als Beteiligungsverwaltung.

Beschreibung des Loses

Folgende Leistungen sind Gegenstand der Ausschreibung: --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- • Prüfung der HGB - Jahresabschlüsse und der Lageberichte der IB.SH, jeweils zum 31.12. der Jahre 2025 bis 2029 gemäß § 317 HGB, einschließlich einer abschlussnahen Beratung. Der Lagebericht der IB.SH beinhaltet voraussichtlich keine Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. CSRD. • Für jedes Zweckvermögen der IB.SH (Zweckvermögen Wohnraumförde-rung/Krankenhausfinanzierung und Zweckvermögen Investitionsbank; vgl. § 20 Abs. 2 der Satzung der IB.SH) hat die IB.SH eine gesonderte Aufstellung über die Vermögens- und Schuldpositionen sowie die Ertrags- und Aufwandspositionen zu erstellen, auf die sich die Jahresabschlussprüfung zu erstrecken hat. • Dabei sind die Anforderungen des KWG, der RechKredV sowie der PrüfbV hinsichtlich Art und Umfang der Prüfung zu beachten. • Der Prüfungsumfang umfasst darüber hinaus die Anforderungen aus § 29 KWG. • Ebenfalls ist die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) enthalten. • Ziff. 7.2 des Corporate Governance Kodex – Schleswig-Holstein ist zu beachten. • Prüfung nach Abschnitt V Nr. 11 Abs.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bundesbank (MACCS-Prüfung) • Die Ergebnisse der jeweiligen Jahresabschlussprüfung sind im Rahmen des Gemein-samen Risiko- und Prüfungsausschusses (GRPA) vorzustellen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Optional: Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht gem. CSRD im Falle der gesetzlichen Änderung. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgt nach den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Werden während der Vertragslaufzeit aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen / Verlautbarungen der Bankenaufsicht sonstige Tatbestände prüfungspflichtig, so gehören auch diese zum Vertragsumfang. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Die Prüfung des Jahresabschlusses der IB.SH soll in zwei zeitlichen Phasen erfolgen. Die Prüfungsergebnisse sind jeweils in einem gesonderten (Teil-) Prüfungsbericht darzustellen. Ausgehend von dem Terminplan des vorangegangenen Jahres stellt die IB.SH jährlich einen aktuellen Terminplan auf. Die hierin festgelegten einzuhaltenden Fristen werden mit dem Auftragnehmer rechtzeitig vor Beginn der Prüfung abgestimmt. Der Auftragnehmer setzt für die Durchführung der Leistungen entsprechend qualifiziertes und geeignetes Personal ein. Um den Einarbeitungsaufwand zu minimieren, wird der Auftragnehmer eine größtmögliche Kontinuität bei der Besetzung des Prüfungsteams gewährleisten. Der Auftragnehmer darf die hauptverantwortlichen Abschlussprüfer/ Ab-schlussprüferinnen nur mit Einwilligung des Auftraggebers auswechseln. Der Auftraggeber wird seine Einwilligung unverzüglich erklären, wenn die Ablösung zwingend erforderlich ist und der Auftragnehmer eine qualifizierte Ersatzperson anbietet. Zwingend erforderlich ist die Ablösung, wenn der weitere Einsatz unmöglich ist. Die Prüfung findet in deutscher Sprache statt.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Zuschlagskriterium 130 %
Zuschlagskriterium 225 %
Zuschlagskriterium 335 %
Zuschlagskriterium 410 %
Preis
Zuschlagskriterium 1Angabe des Gesamthonorars für die Jahre 2025-2029 sowie durchschnittlicher Tagessatz.
Qualität
Zuschlagskriterium 2Qualität des Konzeptes - Im Rahmen der Angebotsabgabe ist ein Konzept für die Jahresabschlussprüfungen 2025-2029 abzugeben. Das Konzept sollte mindestens Aussagen zu den Punkten der Aufgabenbeschreibung gem. der Leistungsbeschreibung enthalten. Hierzu gehört auch eine Darstellung, wie der Bieter Daten verarbeitet und deren Sicherheit gewährleistet. Detaillierungen zur Bewertung sind der Bewertungsmatrix in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Qualität
Zuschlagskriterium 3Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Personals - Im Rahmen der Angebotsabgabe ist auch eine ausführliche Darstellung der Qualifikation der für einen Einsatz bei der IB.SH vorgesehenen Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer vorzulegen (u.a. Lebenslauf, Skillbeschreibung, Referenzen, bisherige Erfahrung, etc.). Es ist dabei insbesondere auf die Erfahrungen des vorgesehenen Personals in bankaufsichtsrechtlichen Themen, der Nachhaltigkeitsberichterstattung und den Bereichen IT, Compliance und Risikomanagement einzugehen. Detaillierungen zur Bewertung sind der Bewertungsmatrix in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Qualität
Zuschlagskriterium 4Präsentation des Angebotes - Es wird darauf hingewiesen, dass erwartet wird, dass an einer im weiteren Verfahrensablauf erfolgenden Angebotspräsentation/Verhandlungsgesprächen die zukünftigen hauptverantwortlichen Abschlussprüfer/Abschlussprüferinnen in Präsenz teilnehmen und auch selbst einen Teil der Präsentation halten werden. Detaillierungen zur Bewertung sind der Bewertungsmatrix in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2025
Vertragsende
30.06.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
1 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Auftragswerte in dieser Bekanntmachung wurden aus technischen Gründen mit 1 € angegeben. Gemäß § 39 Absatz 6 VgV werden diese Daten nicht veröffentlicht. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- … ganz lesenDie Auftragswerte in dieser Bekanntmachung wurden aus technischen Gründen mit 1 € angegeben. Gemäß § 39 Absatz 6 VgV werden diese Daten nicht veröffentlicht. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die IB.SH beauftragt ihre Abschlussprüfer vorbehaltlich der jährlichen Bestellung durch den Verwaltungsrat für einen Zeitraum von fünf Jahren. Diese Praxis ist angelehnt an § 43 Abs. 6 WPO. Dort ist geregelt, dass Wirtschaftsprüfer, die als Abschlussprüfer von Unternehmen im Öffentlichen Interesse bestellt sind, alle durch ein internes Rotationsprinzip sicherzustellen haben, dass die an der Prüfung beteiligten Prüfer alle fünf Jahre wechseln. § 11 Abs. 7 der Satzung sieht vor, dass spätestens sechs Monate nach Beginn des Geschäftsjahres (Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr) der Vorstand den von der Gewährträgerversammlung bestellten Abschlussprüfer für den kommenden Jahresabschluss beauftragt. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Beauftragung bedarf ebenfalls der Zustimmung des Landesrechnungshofes Schleswig-Holstein und des Finanzministeriums des Landes Schleswig-Holstein als Beteiligungsverwaltung. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Entsprechend wird im Rahmen der Ausschreibung für Wirtschaftsprüfungsleistungen eine Vertragslaufzeit von maximal fünf Jahren angegeben. Dies steht § 21 Abs. 6 VgV nicht entgegen. Dort ist geregelt, dass Rahmenvereinbarungen grundsätzlich für maximal vier Jahre abzuschließen sind, wenn kein besonders begründeter Ausnahmefall vorliegt. Die Begrenzung der Laufzeit dient dem Zweck, den Wettbewerb zu schützen. Auf diese Weise werden die öffentlichen Auftraggeber angehalten, alle vier Jahre ihre Vergabeentscheidungen zu überprüfen und ihre Beschaffungsbedarfe dem Wettbewerb erneut zur Verfügung zu stellen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Bei der Beauftragung der Abschlussprüfer der IB.SH liegt ein solcher Ausnahmefall vor. Dies ergibt sich hier aus dem Vergabegegenstand (vgl Art. 33 und 72 RL 2014/24/EU und Anh. V Teil C RL 2014/24/EU, dort Nr. 10 lit. a.). Die Ausschreibung zwecks der Bestellung eines Wirtschaftsprüfers ist aufgrund der besonderen Sensibilität des Vergabegegenstands und der erforderlichen Abstimmungen mit den beteiligten Gremien, Behörden sowie der Zustimmung des Landesrechnungshofes Schleswig-Holstein und des Finanzministeriums des Landes Schleswig-Holstein als Beteiligungsverwaltung mit einem großen zeitlichen und personellen Aufwand in der IB.SH verbunden. An die Eignung und die Expertise des zu bestellenden Prüfers sind extrem hohe Anforderungen zu stellen, deren Erfüllung sorgfältig geprüft wird. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Darüber hinaus ist durch die interne Praxis der IB.SH , den Wirtschaftsprüfer alle fünf Jahre zu wechseln, gewährleistet, dass der Wettbewerb nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt wird. Dadurch, dass in der auszuschreibenden Rahmenvereinbarung Höchstgrenzen genannt sind, werden den Grundsätzen der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz Rechnung getragen. Schließlich wird auch den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Rechnung getragen. Eine Beauftragung über fünf Jahre hat für den Auftragnehmer durch die bessere Planbarkeit wirtschaftliche Vorteile, die er in seiner Preiskalkulation berücksichtigen kann.
Hinweis
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zent … ganz lesenDie EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bewertung der Teilnahmeanträge in der 1. Phase: Es werden bei der Bewertung je Kriterium jeweils die in der Auswahlmatrix genannten Bewertungspunkte unter der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit und der aussagekräftigen Unternehmensdarstellung vergeben. Max. 600 Punkte. Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 400 Punkten (von möglichen zu erreichenden 600 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 3 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 3. und 4. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3613be0d-3ed4-44cc-b38f-a00bff9993b9.