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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen1 Berichtigung

Vorläufige Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten in der GU David-Gilly-Str. 5 und dem WV Peter-Huchel-Str. 4, 14469 Potsdam (Los 1) und in der GU Handelshof 20, 14478 Potsdam (Los 2)

Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement · Potsdam, Brandenburg

Aktenzeichen OV-L-391-178-26veröffentlicht 02.08.2026erstmals 28.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 54 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Potsdam.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Brandenburg (72 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2027 – 31.12.2028, bis zu 1 Verlängerung
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Potsdam14469, Brandenburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 111 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (42 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Leistungsqualität (Bieterkonzept)50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 3 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
    vor 2 Monaten
  4. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
    vor 55 Tagen
  5. Heute
  6. Bindefrist endet
    82 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 27 Tagen
  7. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    in 54 Tagen

Beschreibung

1. Vorbemerkungen Gemäß des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) sind die Aufnahme, vor-läufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung der in § 4 LAufnG genannten Personenkreise sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes öffentliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Die Rahmenbedingungen hierzu sind in der Verordnung über die Durchführung des Landesaufnahmegesetzes (Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung - LAufnGDV) sowie der Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Landesaufnahmegesetz für die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen (Landesaufnahmegesetz-Erstattungsverordnung - LAufnGErstV) geregelt. Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) beabsichtigt, für die Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben der vorläufigen Unterbringung auf der Grundlage von § 10 Absatz 2 LAufnG und der allgemeinen sozialen Betreuung auf der Grundlage von § 12 Absatz 2 LAufnG einen externen Auftragnehmer (AN) mit den nachfolgend beschriebenen Leistungen zu beauftragen. 2. Personenkreise Der vorliegende Auftrag zur Unterbringung und Betreuung bezieht sich hauptsächlich auf den Personenkreis nach § 4 LAufnG. Darüber hinaus kann die LHP der Unterkunft in Einzelfällen Personen aus anderen einschlägigen Personenkreisen zuweisen. 3. Beschreibung der Unterkunft Für eine ausführliche Beschreibung der Unterkünfte zu Los 1 und Los 2 wird auf die losspezifischen Angaben sowie auf die Leistungsbeschreibung zu Los 1 und Los 2 verwiesen. 4. Leistungsumfang Die LHP erwartet vom AN die Übernahme und Erfüllung der Organisation und Durchführung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Betreuung an den Standorten David-Gilly-Str. 5 und Peter-Huchel-Str. 4 in 14469 Potsdam (Los 1) sowie am Standort Handelshof 20 in 14478 Potsdam (Los 2) (im Folgenden Unterkunft genannt) ab dem 01.01.2027 auf Grundlage der im Folgenden dargestellten Leistungsbausteine. Die Leistungserbringung gemäß dieser Leistungsbeschreibung stellt die Mindestanforderung dar. Die Bieter haben die Möglichkeit, im Rahmen des Angebots darüber hinaus gehende Leistungszusagen entsprechend der Bewertungsmatrix zur zusätzlichen Leistungsqualität zu machen, die Teil der Vergabeunterlagen ist. Diese zusätzlichen Leistungszusagen sind in einem gesonderten Qualitätskonzept festzuhalten, welches verbindlicher Bestandteil des Angebotes ist und den Angebotsunterlagen beizulegen ist. Bieter müssen sich bei der Zusage zusätzlicher Leistungsqualität in einem Qualitätskonzept an der Bewertungsmatrix zur Bewertung der Leistungsqualität orientieren. Nur dann kann die zusätzlich angebotene Leistungsqualität im Rahmen der Wertung der Qualität der Angebote berücksichtigt werden. Angaben im Qualitätskonzept, die keine verbindliche Leistungserbringung erkennen lassen, werden bei der Wertung der zusätzlichen Leistungsqualität nicht berücksichtigt. 4.1 Leistungsbaustein Unterbringung Eine ausführliche Beschreibung des v. g. Leistungsbausteines ist aufgrund begrenzter Darstellungsmöglichkeiten nicht möglich. Daher sind die betreffenden Inhalte der jeweiligen Leistungsbeschreibung zum Los 1 und zum Los 2 zu entnehmen. 4.2 Leistungsbaustein Sicherheitsdienstleistungen a.) Die Unterkunft ist durch den AN von außen und innen durch geeignete organisatorische Maßnahmen gegen unbefugtes Betreten, Vandalismus, Anschläge und Konfliktsituationen sowie gegen Brand, Unfall und Unwetter zu schützen. Hierüber sind in einem polizeilich bestätigten Sicherheitskonzept Aussagen zu treffen. Der AN ist für die Erstellung, Umsetzung und Aktualisierung des polizeilich bestätigten Sicherheitskonzeptes für die gesamte Unterkunft zuständig und trägt die dabei anfallenden Kosten. Das polizeilich bestätigte Sicherheitskonzept muss den Umfang der notwendigen Bewachung der Gebäude der Unterkunft klar benennen und der LHP binnen 3 Monaten nach Betriebsbeginn vorliegen. b.) Der AN hat sicherzustellen, dass die Gebäude der Unterkunft gemäß des polizeilich bestätigten Sicherheitskonzeptes durch geeignetes Sicherheitspersonal besetzt sind. Als geeignet gilt ausschließlich Sicherheitspersonal, das den Anforderungen des § 34a Gewerbeordnung sowie des § 72a Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) Abs. 1 Satz 1 genügt. Eine entsprechende Bestätigung über den Einsatz geeigneten Sicherheitspersonals ist durch den AN mit Vertragsbeginn sowie jährlich zum 31.03. vorzulegen. Der AN hat der LHP auf erstes Anfragen unverzüglich einen Nachweis über die Eignung des tatsächlich eingesetzten Sicherheitspersonals schriftlich vorzulegen. Der AN verpflichtet sich, zur Auftragserfüllung ausschließlich Sicherheitspersonal einzusetzen, dass den Anforderungen des § 34a Absatz 1a der Gewerbeordnung und der Bewachungsverordnung (BewachV) an Wachpersonen genügt. Insbesondere dürfen nur Wachpersonen eingesetzt werden, die im Bewacherregister registriert sind und abschließend auf Zuverlässigkeit geprüft wurden. Alle eingesetzten Wachpersonen müssen über eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder einen gleichwertigen, amtlich anerkannten Nachweis verfügen, dass sie über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet worden sind. Immer mindestens eine der jeweils eingesetzten Wachpersonen muss darüber hinaus über einen Sachkundenachweis der IHK oder einen gleichwertigen, amtlich anerkannten Nachweis verfügen. Jede Wachperson, die leitend in der Unterkunft tätig ist, muss während der Tätigkeit sichtbar ein Schild mit dem Namen oder einer Kennnummer sowie der Bezeichnung des Gewerbebetriebs tragen. Hilfsweise kann der Dienstausweis sichtbar getragen werden.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Gemeinschaftsunterkunft David-Gilly-Str. 5 und Wohnungsverbund Peter-Huchel-Str. 4

3. Beschreibung der Unterkunft Die Leistungserbringung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Unterstützung des betroffenen Personenkreises erfolgt an 2 Standorten in der Landeshauptstadt Potsdam (LHP), die organisatorisch zu einer Unterkunft zusammengefasst werden. Die Bezeichnung Unterkunft bezieht sich im Folgenden auf beide Standorte, sofern nichts anderes bestimmt ist. Mit Zustimmung beider Vertragsparteien ist die Leistungserbringung im Bedarfsfall auch an einem anderen Standort in der Landeshauptstadt Potsdam möglich. Die LHP stellt dem Betreiber die Unterkunft mietzinsfrei sowie frei von Neben-, Betriebs- und Energiekosten zur Verfügung. Dem Betreiber werden bei der Übergabe der Unterkunft die notwendigen Schlüssel übergeben. Ein Teil der zu übergebenden Schlüssel befindet sich in Besitz der Bewohnerschaft. Zusätzliche Schlüssel hat der Betreiber auf seine Kosten und nach vorheriger Zustimmung durch die Landeshauptstadt Potsdam zu beschaffen. Bei Beendigung des Leistungsverhältnisses sind sämtliche Schlüssel an die LHP herauszugeben. Interessenten haben die Möglichkeit, bei einer Begehung Kenntnis vom Zustand der Gebäude, der Räume sowie der vorhandenen Ausstattung zu erlangen. Zur Teilnahme an der Begehung ist eine vorherige Anmeldung notwendig. 3.1 Standort 1 - Gemeinschaftsunterkunft David-Gilly-Str. 5 in 14469 Potsdam Die Gemeinschaftsunterkunft (GU) David-Gilly-Str. 5 befindet sich im Potsdamer Stadtteil Bornstedt. Bei dem Gebäude handelt es sich um eine 2-geschossige ehemalige Krankenhauscontaineranlage zur Unterbringung von bis zu 79 Personen, die seit dem Jahr 2016 als Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete genutzt wird. Die Gesamtnutzfläche beträgt ca. 1.144 m². In den Bewohnerzimmern für 2-4 Personen gibt es jeweils eigene Sanitärzellen mit WC und Dusche. Auf beiden Etagen gibt es je eine Gemeinschaftsküche sowie einen Gemeinschaftsraum und Büroflächen (siehe Anlage A1 - Objektbeschreibung David-Gilly-Str. 5). Im Erdgeschoss befindet sich ein kleiner Lagerraum für den Betreiber. In jedem Bewohnerzimmer befindet sich ein 80 Liter Kühlschrank ohne Gefrierfach. Ein Aufzug ist nicht verbaut, die Erschließung des Obergeschosses erfolgt über ein Treppenhaus. Im Erdgeschoss und dem Obergeschoss stehen dem Auftragnehmer Lagerräume zur Verfügung. Bedingt durch die Containerbauweise gibt es kein Kellergeschoss. Die Bodenbeläge bestehen durchgängig aus Linoleum bzw. Kunststoff. Es gibt einen Spielplatz der durch den kommunalen Immobilienservice (KIS) der Landeshauptstadt Potsdam gewartet wird. Die Unterkunft verfügt im Außenbereich über 5 Boxen für jeweils einen Kinderwagen und Stellplätze für Fahrräder in ausreichender Anzahl. Der Standort David-Gilly-Str. 5 verfügt über zwei Waschmaschinenräume mit je 2 Waschmaschinen und 2 elektrischen Trocknern. Im Außenbereich wurde ein kleiner Bewohnergarten angelegt. Aktuell verfügt der Standort David-Gilly-Str. 5 über 2 Küchen mit je 3 E-Herden und Edelstahlarbeitsflächen. Alle Herde sind mit Abschaltautomatiken (1 System pro Küche) ausgestattet. Die Unterkunft ist nicht barrierefrei und verfügt über keine Aufzuganlagen. Im Gebäude ist eine Brandmeldeanlage ohne Aufschaltung zur Feuerwehr verbaut, die durch den Kommunalen Immobilienservice (KIS) betrieben und gewartet wird. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Brandmeldeanlage kontinuierlich zu überwachen und Störungen unverzüglich an den Auftraggeber zu melden. Die vorhandenen und baulich notwendigen Feuerlöscher werden durch den Auftraggeber auf eigene Kosten gewartet. Die Kosten der Wartung von zusätzlichen Feuerlöschern und sonstiger Brandschutztechnik, die durch den Auftragnehmer eingebracht werden, trägt der Auftragnehmer. Im Gebäude wurde durch den aktuellen Betreiber zur Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner mit Internetzugängen eine WLAN Anlage verbaut. Aktuell sind rund 60 Personen in der Unterkunft untergebracht, davon 21 Minderjährige. Die derzeitige Bewohnerschaft stammt überwiegend aus afrikanischen Herkunftsländern. 3.2 Standort 2 - Wohnungsverbund Peter-Huchel-Str. 4 in 14469 Potsdam Der Wohnungsverbund (WV) Peter-Huchel-Str. 4 befindet sich im Potsdamer Stadtteil Bornstedt. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen 4-geschossigen Mehrfamilien-Wohnungsbau zur Unterbringung von bis zu 69 Personen in 17 einzelnen Wohnungen. Eine weitere 2- Zimmerwohnung im Erdgeschoss ist für die Bedarfe des Betreibers als Büro und Beratungsraum vorgesehen. Der Wohnungsverbund befindet sich seit Mitte 2022 in Nutzung. Im Haus gibt es keine anderen Nutzer/Mieter. Die Gesamtnutzfläche des Standortes Peter-Huchel-Str. 4 beträgt ca. 904 m², die sich auf 1,5- und 2-Zimmer-Wohnungen, sowie eine 4-Zimmer-Wohnung verteilen (siehe Anlage A2 - Grundriss Peter-Huchel-Str. 4). Die Wohnungen sind zusätzlich zum Mobiliar jeweils mit eigenen Küchen und je einer Waschmaschine ausgestattet. Alle Wohnungen sind barrierefrei, 3 Wohnungen sind für die Nutzung mit Rollstühlen bzw. Gehhilfen/ Rollatoren ausgelegt. Die Landeshauptstadt Potsdam plant eine entsprechende Belegung. Das Gebäude ist vollunterkellert und verfügt über einen Aufzug. Die Nutzung der Kellerräume liegt in der Verantwortung des Betreibers. Der Betreiber kann die Kellerräume als Lager nutzen bzw. den Bewohnerinnen und Bewohnern zur Verfügung stellen. Die Wohnungen wurden durch den vorherigen Betreiber mit Küchen und Inventar inkl. Waschmaschinen ausgestattet, die in den Wohnungen verbleiben. Die Internetversorgung erfolgt aktuell mit Unterstützung des Betreibers in Eigenverantwortung der Bewohnerinnen und Bewohner. Aktuell sind rund 50 Personen in der Unterkunft untergebracht, davon 18 Minderjährige. Die derzeitige Bewohnerschaft stammt aus diversen Herkunftsländern des arabischen und osteuropäischen Raumes.

2 Jahre–
2
Gemeinschaftsunterkunft Handelshof 20

3. Beschreibung der Unterkunft Die Leistungserbringung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Unterstützung des betroffenen Personenkreises erfolgt in der Gemeinschaftsunterkunft Handelshof 20 in 14478 Potsdam, die im Folgenden als Unterkunft bezeichnet wird. Mit Zustimmung beider Vertragsparteien ist die Leistungserbringung im Bedarfsfall auch an einem anderen Standort in der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) möglich. Die LHP stellt dem Betreiber die Unterkunft mietzinsfrei sowie frei von Neben-, Betriebs- und Energiekosten zur Verfügung. Dem Betreiber werden bei der Übergabe der Unterkunft die notwendigen Schlüssel übergeben. Ein Teil der zu übergebenden Schlüssel befindet sich in Besitz der Bewohnerschaft. Zusätzliche Schlüssel hat der Betreiber auf seine Kosten und nach vorheriger Zustimmung durch die LHP zu beschaffen. Bei Beendigung des Leistungsverhältnisses sind sämtliche Schlüssel an die LHP herauszugeben. Interessenten haben die Möglichkeit, bei einer Begehung Kenntnis vom Zustand der Gebäude, der Räume sowie der vorhandenen Ausstattung zu erlangen. Zur Teilnahme an der Begehung ist eine vorherige Anmeldung notwendig. 3.1 Gemeinschaftsunterkunft Handelshof 20 in 14478 Potsdam Die Gemeinschaftsunterkunft (GU) Handelshof 20 (ehemals Hausummer 18) befindet sich in einem Industriegebiet im Südosten Potsdams. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen ursprünglich als Bürogebäude genutzten Plattenbau aus den 1980er Jahren (WBS-70-Typenplattenbau). Das 3-geschossige Hauptgebäude verfügt über eine Netto-Geschossfläche von 1.778,09 m² einschließlich eines Anbaus. Im Erdgeschoss befinden sich Büroräume, ein Waschmaschinenraum mit 4 Waschmaschinen und 4 elektrischen Trocknern sowie Bewohnerzimmer. In jedem Geschoss befinden sich neben den Bewohnerzimmern (meist 4-Bett-Zimmer) ein gemeinschaftlich nutzbarer Aufenthaltsraum sowie eine Gemeinschaftsküche mit je 5-6 E-Herden. Alle Herde sind mit Abschaltautomatiken (1 System pro Küche) ausgestattet. Im Erdgeschoss befinden sich die Räume des Trägers (Büro, Besprechungsraum etc.). Pro Etage gibt es einen Sanitärtrakt. In der derzeitigen Aufteilung befinden sich WCs für männliche Bewohner im EG und im 2. OG, Duschen für männliche Bewohner nur im 2. OG. Die Obergeschosse werden über ein zentrales Treppenhaus erschlossen, dass als 1. Rettungsweg dient. Über einen außen am östlichen Gebäudeteil errichteten Treppenturm, der über die Küchenfenster erreichbar ist, wird ein 2. Rettungsweg eröffnet. Ein Aufzug existiert nicht. Im Gebäude ist eine WLAN Anlage verbaut, die im Eigentum des derzeitigen Betreibers steht. Im Gebäude ist eine Brandmeldeanlage ohne Aufschaltung zur Feuerwehr verbaut, die durch den Kommunalen Immobilienservice (KIS) betrieben und gewartet wird. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Brandmeldeanlage kontinuierlich zu überwachen und Störungen unverzüglich an den Auftraggeber zu melden. Die vorhandenen und baulich notwendigen Feuerlöscher werden durch den Auftraggeber auf eigene Kosten gewartet. Die Kosten der Wartung von zusätzlichen Feuerlöschern und sonstiger Brandschutztechnik, die durch den Auftragnehmer eingebracht werden, trägt der Auftragnehmer. Im Anbau befinden sich Lager- und Abstellräume sowie eine kleine Hausmeisterwerkstatt. Die Zufahrt zur Unterkunft erfolgt von der öffentlichen Straße Handelshof. Die Unterkunft verfügt nur über ein kleines Außengelände auf der Straßenseite. Auf der straßenabgewandten Seite am westlichen Gebäudegiebel befindet sich eine kleine Spielfläche ohne Geräte. Nähere Informationen zur Größe und Lage der Räume in der Unterkunft können der Anlage A (Anlage A - Übersicht Standort Handelshof 20) entnommen werden. Die Unterkunft befindet sich seit 2016 in Nutzung und ist baurechtlich für eine Belegung mit bis zu 136 Personen zugelassen. Durchschnittlich ist die Unterkunft mit 100 Personen belegt. Aktuell sind in der Unterkunft 24 minderjährige Personen im Familienverbund untergebracht. Herkunftsländer der Bewohnerschafts sind hauptsächlich die Ukraine, Syrien und Afghanistan.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis50 %
Leistungsqualität (Bieterkonzept)50 %
Preis
Die nachfolgende Erläuterung zur Preiswertung gilt sowohl für das Los 1 als auch das Los 2: Bei der Wertung des Gesamtpreises (Bruttogesamtpreis laut Preisblatt) wird der Preis (Bruttogesamtpreis) in Punkte umgerechnet. Dabei erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis 100 Punkte und ein Angebot mit einem Gesamtpreis in Höhe des Doppelten des niedrigsten Gesamtpreises oder mehr 0 Punkte. Entsprechend werden die übrigen Angebote ins Verhältnis gesetzt. Die berechnete Punktzahl wird kaufmännisch auf die zweite Kommastelle gerundet und anschließend mit dem Faktor von 0,5 gewichtet. In der Kategorie Preis können somit maximal 50 Wertungspunkte (100 Preispunkte mal 0,5 Gewichtung) erzielt werden. Die Ermittlung der Punkte für die Angebote erfolgt an Hand folgender Formel: Preispunktzahl = 100 - 100 x ((Bruttoangebotspreis Bieter - Bruttoangebotspreis niedrigstes Angebot) / Bruttoangebotspreis niedrigstes Angebot). Es können keine negativen Preispunkte vergeben werden. Die niedrigste Preispunktzahl ist 0,00.
Qualität
Leistungsqualität (Bieterkonzept)Mit dem Angebot können die Bieter eine über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung zu Los 1 und Los 2 hinausgehende Leistungsqualität sowie bestimmte zusätzliche Leistungen im Rahmen eines Qualitätskonzeptes (je Los) anbieten. Die Landeshauptstadt Potsdam hat dafür in der Bewertungsmatrix (je Los) folgende relevante Ziele definiert. Los 1 und Los 2: 2.1 Hoher Anteil an Fachkräften in der unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit (uMSA) (Gewichtungsfaktor: 0,15) 2.2 Hohe Erfahrung des eingesetzten Personals - Heimleitung (Gewichtungsfaktor: 0,10) 2.3 Hohe Erfahrung des eingesetzten Personals - unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit (uMSA) (Gewichtungsfaktor: 0,20) 2.4 Angebot von Internetzugängen für die Bewohnerschaft der Unterkunft (Gewichtungsfaktor: 0,05) 2.5 Gesicherte Kenntnisse zu den Methoden und Konzepten der Sozialen Arbeit sind beim Auftragnehmer präsent und werden bei der Leistungserbringung der unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit (uMSA) berücksichtigt. (Gewichtungsfaktor: 0,20) 2.6 Zielorientierte, konzeptionell gestützte Umsetzung einer aktivierenden unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit (uMSA) (Gewichtungsfaktor: 0,20) 2.7 Sehr gute Integration und Vernetzung des Auftragnehmers mit relevanten lokalen Kooperationspartnern (Gewichtungsfaktor: 0,10) Im Weiteren wird für die detaillierten Ausführungen u. a. zu den erwarteten Erklärungen im Qualitätskonzept, den Wertungskriterien und den Erläuterungen zur Wertung auf die Bewertungsmatrizen für das Los 1 und Los 2 verwiesen. Die nachfolgende Erläuterung zur Wertung der Leistungsqualität (Bieterkonzept) gilt sowohl für das Los 1 als auch das Los 2: Zu jedem Ziel werden die explizit vom Bieter erwarteten Erklärungen und Zusagen benannt sowie darauf bezogene, ergänzende Hinweise gegeben. Die Ausführungen eines Bieters im Qualitätskonzept sollten nach den Zielen der Bewertungsmatrix strukturiert sein und pro Ziel zusammenhängend dargestellt werden. Querverweise auf ergänzende Unterlagen oder Anlagen sollten einen direkten Bezug auf die Ziele und Wertungskriterien aus der Bewertungsmatrix nehmen. Eine Punktevergabe erfolgt jeweils, wenn die Angaben des Bieters den erwarteten Erklärungen unter Berücksichtigung der ergänzenden Hinweise nach Maßgabe der jeweiligen Wertungskriterien entsprechen. Die Angaben der Bieter in den Qualitätskonzepten stellen verbindliche Leistungszusagen im Rahmen des Angebotes dar. Der Bieter mit der höchsten Gesamtwertungszahl erhält 100 Wertungspunkte. Entsprechend werden die übrigen Angebote ins Verhältnis gesetzt. Anschließend werden die ermittelten Wertungspunkte eines jeden Angebotes mit dem Faktor 0,5 (gemäß Gewichtung der Gesamtwertung) gewichtet. In der Kategorie Leistungsqualität können somit maximal 50 Leistungspunkte (100 Wertungspunkte mal 0,5 Gewichtung) erzielt werden. Bieter, die mit dem Angebot kein Qualitätskonzept einreichen, erhalten 0 Wertungspunkte bei der Bewertung der Leistungsqualität. Zum Nachweis der geforderten Erfahrungen gem. 2.2 und 2.3. ist das Formblatt 4.7 Referenzen Beschäftigte zu verwenden: Für jede namentlich benannte Schlüsselperson eine Eigenerklärung über mindestens eine personenbezogene geeignete Referenz aus den letzten 10 Jahren (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist (Tag/Monat/Jahr)). Abgeschlossene und laufende Referenzen werden gleichermaßen gewertet.: - Heimleitung: Referenz über eine Tätigkeit als Heimleitung oder stellvertretende Heimleitung in einer Flüchtlingsunterkunft oder einer vergleichbaren stationären sozialen Einrichtung. - Personal unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit (uMSA): Referenz über eine Tätigkeit in der Sozialarbeit in einer Flüchtlingsunterkunft oder vergleichbaren Einrichtungen.

Eignung7 von 7 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über mindestens 3 abgeschlossene unternehmensbezogene geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist (Tag/Monat/Jahr)), … ganz lesenSofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über mindestens 3 abgeschlossene unternehmensbezogene geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist (Tag/Monat/Jahr)), die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Formular 4.6, gilt losübergreifend) Eine vergleichbare Leistung liegt vor, - wenn die Referenz den Betrieb einer oder mehrerer Gemeinschaftsunterkünfte oder Wohnungsverbünde (auch Erstaufnahmen, Notunterkünfte und Ankunftszentren) für nichtdeutsche zugewanderte Personen umfasst und - ein Leistungszeitraum von mindestens 12 Monaten erbracht wurde. Die Referenz muss mindestens die entsprechenden Leistungsbausteine beinhalten: - "Soziale Betreuung/ Migrationssozialarbeit" und - "Organisation der Unterbringung in der Unterkunft" (insbesondere Verantwortung für die jederzeitige Nutzbarkeit der verfügbaren Plätze). Der Auftragswert pro Referenz muss mindestens 500.000,00 EUR (netto) betragen. Zuwendungen in entsprechender Höhe werden ebenfalls anerkannt. Hinweis: Als Referenz werden auch Leistungszeiträume gewertet, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht abgeschlossen sind, sofern bis dahin ein mindestens 12-monatiger Leistungszeitraum nachgewiesen werden kann und die erbrachten Leistungen mit dem hiesigen Leistungsgegenstand vergleichbar sind. Den Nachweis hat der Bieter durch eigene Erklärungen zu führen. Folgende Angaben sind innerhalb der Eigenerklärung zu tätigen: - Auftragsgegenstand - Leistungszeitraum - Auftragswert (in EUR netto) - Konkrete inhaltliche Beschreibung der erbrachten Leistung - Auftraggeber - Abteilung des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer) Bei einer Bietergemeinschaft genügt es, wenn die Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die unternehmerischen Referenzen für die Bietergemeinschaft insgesamt durch Bündelung der Kapazitäten nachgewiesen wird. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Anteil der Unterauftragsvergabe
Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU, Erklärung ist gesondert für Los 1 und/oder Los 2 abzugeben), sofern einsc … ganz lesenSofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU, Erklärung ist gesondert für Los 1 und/oder Los 2 abzugeben), sofern einschlägig. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen (sofern einschlägig). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU, Erklärung gilt losübergreifend) - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU, Erklärung ist gesondert für Los 1 und/oder Los 2 abzugeben) - Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern (Formular 5.4, Erklärung gilt losübergreifend). - Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). - Wenn ein Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten (Unterauftragsvergabe) beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine wirtschaftliche und finanzielle sowie berufliche und technische Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft (Eignungsleihe), sind die entsprechenden Eignungsanforderungen von dem Dritten in Form von Eigenerklärungen nachzuweisen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Allgemeiner Jahresumsatz
Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung zum Gesamtumsatz (in EUR netto) aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024 und 2025) (Formular 4.9, Erklärung gilt losübergreifend). Bei einer Bietergemeinschaft ist die v.g. Eigenerklärung von jedem Mitglied einzureichen.
Spezifischer Jahresumsatz
Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung zum Umsatz pro Jahr (in EUR netto) (für 2023, 2024 und 2025) im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Migrationssozialarbeit, Unterbringung und Betreuung Geflüchtet … ganz lesenSofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung zum Umsatz pro Jahr (in EUR netto) (für 2023, 2024 und 2025) im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Migrationssozialarbeit, Unterbringung und Betreuung Geflüchteter) (Formular 4.9, Erklärung gilt losübergreifend). Hinweis: Es wird ein Mindestumsatz von 500.000,00 EUR netto pro Jahr im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Migrationssozialarbeit, Unterbringung und Betreuung Geflüchteter) festgelegt. Bietende, die diesen nicht erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Bei einer Bietergemeinschaft ist die v. g. Eigenerklärung von jedem Mitglied einzureichen.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über das Bestehen einer aktuell gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder eine vergleichbare Darstellung der Qualitätssicherungsmaßnahmen (Formular 4. … ganz lesenSofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über das Bestehen einer aktuell gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder eine vergleichbare Darstellung der Qualitätssicherungsmaßnahmen (Formular 4.14, Erklärung gilt losübergreifend). Gleichwertig/Vergleichbar sind Zertifizierungen über das Qualitätsmanagement, welche durch einen Zertifizierungsprozess mit anschließender Ausstellung eines zeitlich befristeten Zertifikates durch unabhängige Zertifizierungsstellen erbracht wurden. Diese zertifizierten Qualitätssicherungsmaßnahmen müssen die Aspekte Anwendungsbereich/Begrifflichkeiten, Kontext der Organisation, Führung, Planung, Unterstützung, Betrieb, Bewertung der Leistung (Überwachung, Messung; Analyse; interne Audits; Managementbewertung) und Verbesserung umfassen. Zum Nachweis der Gleichwertigkeit werden auch Zertifikate anderer einschlägiger QM-Systeme (z.B. für den Sozialsektor) akzeptiert. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist einzureichen: - Die aktuell gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder eine gleichwertige Zertifizierung in Kopie
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die nachfolgende Erläuterung zur Auftragsverlängerung gilt sowohl für das Los 1 als auch das Los 2: Die Landeshauptstadt Potsdam erhält ein einmaliges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils ein Jahr. Die Option ist spätestens 4 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Betreiber auszuüben.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
82 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: I. Mit dem Angebot sind mittels Eigenerklärung einzureichen: - Eigenerklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft (Formular 4.2 EU, Erklärung ist gesondert für Los 1 und/oder Los 2 abzugeben) (sofern einschlägig). - Eigenerklärung restriktive Maßnahmen (Formular 4.12, gilt losübergreifend). Im … ganz lesenLeistung: I. Mit dem Angebot sind mittels Eigenerklärung einzureichen: - Eigenerklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft (Formular 4.2 EU, Erklärung ist gesondert für Los 1 und/oder Los 2 abzugeben) (sofern einschlägig). - Eigenerklärung restriktive Maßnahmen (Formular 4.12, gilt losübergreifend). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung restriktive Maßnahmen für jedes Mitglied separat einzureichen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist einzureichen: - Vereinbarung Mindestanforderung BbgVergG (Formular 5.3, gilt losübergreifend). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Vereinbarung Mindestanforderung BbgVergG für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV möglich.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die gena … ganz lesenDie Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
In Bezug auf das hiesige Vergabeverfahren sind folgende weitere Vergabeunterlagen zu beachten: - Allgemeine Bewerbungsbedingungen VgV - Informationsblatt Datenverarbeitung LHP Vergaben
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHZLE# (1) Die elektronische Angebotsabgabe ist über den Projektraum zum Verfahren auf der elektronischen Plattform "Vergabemarktplatz Brandenburg" vorzunehmen. Voraussetzung ist eine Registrierung als Nutzer und Freischaltung des Projektraumes. Nähere Details dazu finde … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHZLE# (1) Die elektronische Angebotsabgabe ist über den Projektraum zum Verfahren auf der elektronischen Plattform "Vergabemarktplatz Brandenburg" vorzunehmen. Voraussetzung ist eine Registrierung als Nutzer und Freischaltung des Projektraumes. Nähere Details dazu finden sich unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/. Bei elektronischer Übermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das elektronische Angebot ist mit den Anlagen bis zum Ende der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Eine Angebotsabgabe per Mail ist nicht zulässig. (2) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden. (3) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (4) Für die Erstellung von Angeboten sind die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formblätter zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formblätter sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (5) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (6) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten: 1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. 2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt. 4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Wettbewerbsregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können. (7) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

23vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (35 Lose mit Angabe)
523.000 €Zuschlagswert im Median
265.001 € – 2,17 Mio. €mittlere Hälfte, 13 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 14.09.2026
  2. BekanntmachungFrist 14.09.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 21449797-b861-42ad-8ab7-dff1b58e1b00.