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vergebenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Vor-Ort-Betreuung von elektronischen Arbeitsplätzen und IT-Infrastruktur

kubus IT GbR · Bayreuth, Bayern

Aktenzeichen 11/2024-ITveröffentlicht 19.03.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 932 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bayreuth.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (54 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Bayreuth95444, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Leistung60 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 31 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieses Vertrags ist die Bereitstellung und Betreuung der digitalen Arbeitsplatzausstattung vor Ort, wie z.B. Aufbau, Umzug, Ergänzung, Veränderung und Abbau der relevanten Hardwarekomponenten, sowie die dafür benötigten Unterstützungsprozesse, wie Lagerhaltung, Assetmanagement, Auftragsabwicklung und z.T. Reparaturdienstleistungen. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Der Auftraggeber wird in der Vertragslaufzeit als eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts firmieren.

Beschreibung des Loses

Der Auftragnehmer wird die Vor-Ort-Services nach dem aktuellen Stand der Technik im Wege standardisierter Leistungen zur dezentralen Bereitstellung und Betreuung für IT-unterstützte Arbeitsplätze sowie das Management unterstützender Prozesse hierzu erbringen. Der Auftragnehmer übernimmt die Lieferverantwortung für die Bereitstellung und Betreuung der digitalen Arbeitsplatzausstattung vor Ort, wie z.B. Aufbau, Umzug, Ergänzung, Veränderung und Abbau (IMAC-R) von den in dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Hardwarekomponenten (im Weiteren auch als "Service Items", "Serviceobjekte", "Geräte" oder "IT-Assets" bezeichnet), sowie die dafür benötigten Unterstützungsprozesse, wie Lagerhaltung, Assetmanagement, Auftragsabwicklung und Reparaturdienstleistungen, jeweils nach den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung. Der Auftragnehmer wird die Arbeitsplatzbetreuung und das Lifecycle-Management für die Service Items sicherstellen. Da das Personal des Auftraggebers bei den Gesellschaftern angestellt ist und dem Auftraggeber beigestellt wurde, schließen die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen auch das Personal des Auftraggebers ein. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, ist der Auftragnehmer für alle zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlichen Mittel (z.B. Tools, Ressourcenvorhaltung) und Aktivitäten verantwortlich. Der Auftragnehmer stellt alle benötigten fachgerechten Werkzeuge und Logistik-Leistungen zur Auftragserfüllung zur Verfügung. Der Auftragnehmer stellt ausreichend Ressourcen für alle unter diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen zur Verfügung. Erforderliche Vertretungen bei Krankheit und Urlaub der Mitarbeiter des Auftragnehmers sind vom Auftragnehmer ohne gesonderte Kosten für den Auftraggeber abzusichern. Der Auftragnehmer erstellt aufbauend auf den von dem Auftraggeber bereitgestellten Informationen alle benötigten Unterlagen, die für die Auftragsbearbeitung benötigt werden und stellt diese dem vom Auftragnehmer eingesetzten Personal zur Verfügung. Sofern Hindernisse oder Beeinträchtigungen in den Leistungen des Auftragnehmers auftreten, die Auswirkung auf die Fähigkeit haben, Aufträge anzunehmen oder abzuarbeiten, oder der Auftragnehmer Grund hat, mit dem Auftreten solcher Hindernisse oder Beeinträchtigungen zu rechnen, wird er den Auftraggeber unverzüglich in Textform unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Behinderung unterrichten. Die Pflicht des Auftragnehmers zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen bleibt hiervon unberührt. Der Auftraggeber erwartet vom Auftragnehmer bei der Erbringung aller Leistungen unter diesem Vertrag ein aufklärendes und kundenfreundliches Verhalten des Auftragnehmers. Der Auftraggeber wird in der Vertragslaufzeit als eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts firmieren. Die Erteilung des Auftrages und die Inanspruchnahme von Leistungen sind abhängig von den während der Vertragslaufzeit zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Die Beauftragung steht unter der Bedingung der gegebenenfalls notwendigen Zustimmung der Aufsichtsbehörden. Der zu schließende Vertrag wird daher unter dem Vorbehalt der Ablehnung (auflösende Bedingung) geschlossen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Leistung60 %
Preis40 %
Qualität
LeistungDie Kriterien zur Qualität ergeben sich aus dem Kriterienkatalog.

Eignung12 von 12 angegeben

Kriterium
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Vergabeunterlagen)
Kriterium
Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 der Vergabeunterlagen)
Kriterium
- Übersicht der vergleichbaren Referenzprojekte der letzten drei Jahre (Anlage 6-2 der Vergabeunterlagen) Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn sie mindestens 13,4 Punkte gem. der Bewertung erreicht hat. Mindestanforderungen an die Referenznennung: Ansprechpartner und Kontaktdaten Wurde die Refe … ganz lesen- Übersicht der vergleichbaren Referenzprojekte der letzten drei Jahre (Anlage 6-2 der Vergabeunterlagen) Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn sie mindestens 13,4 Punkte gem. der Bewertung erreicht hat. Mindestanforderungen an die Referenznennung: Ansprechpartner und Kontaktdaten Wurde die Referenzleistung in den letzten 3 Kalenderjahren erbracht? Dabei muss die Referenzleistung entweder seit 01/2021 begonnen und bereits schon 12 Monate erbracht worden sein oder die Referenzleistung wurde früher begonnen, aber in dem Zeitraum 01/2021 bis 12/2023 beendet. Wird diese Anforderung nicht erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet.
Kriterium
Der Gesamtumsatz muss in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020 - 2022) im Durchschnitt mindestens 6 Mio. EUR netto betragen. Der spezifische Umsatz im Bereich technischer Kundenservice Vor-Ort (IMAC-R) in den letzten 3 Geschäftsjahre (2020-2022) muss im Durchschnitt mindestens 3 Mio. EUR netto betragen.
Kriterium
Verfügt der Teilnehmer über mindestens 50 technische Fachkräfte, die den Kundenservice in deutscher Sprache (Level C1) erbringen?
Kriterium
Erfolgt die (Dienst-)Leistungserbringung ausschließlich innerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftraums (EWR)?
Kriterium
Siehe Kriterienkatalog (Anlage 6-1)
Kriterium
Siehe Kriterienkatalog (Anlage 6-1)
Kriterium
Siehe Kriterienkatalog (Anlage 6-1) Gewichtung je Referenz 25%
Kriterium
Erklärung, dass bereits gegenwärtig über eine angemessene Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung je Versicherungsfall von 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden, 500.000 EUR für Vermögensschäden einschließlich einer Versicherung gegen die Folgen e … ganz lesenErklärung, dass bereits gegenwärtig über eine angemessene Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung je Versicherungsfall von 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden, 500.000 EUR für Vermögensschäden einschließlich einer Versicherung gegen die Folgen eines Datenschutzverstoßes in Höhe von 500.000 EUR verfügt wird und diese im Falle der Zuschlagserteilung während des gesamten Vertragsverhältnisses ununterbrochen aufrechterhalten werden. Erklärung, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine angemessene Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit der oben genannten Mindestdeckung abgeschlossen und diese während des gesamten Vertragsverhältnisses ununterbrochen aufrechterhalten werden wird. Verpflichtung, das Bestehen der Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung auf Verlangen der Auftraggeberin nachzuweisen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
Erfurt. Bieter sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Bedingungen für die Einreichung:
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Die Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, d … ganz lesenFür die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYH9KZ 1) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunter … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YRYH9KZ 1) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o.g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o.g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen. 2) Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Es kommt die Bestpreisquotientenmethode zum Einsatz. 3) Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 30.08.2024. 4) Die Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. 5) Es werden maximal 5 Teilnehmer zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Eine weitere Abschichtung der Bieteranzahl wird vorbehalten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 503 (Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Personalcomputern, Büromaschinen, Fernmeldeanlagen und audiovisuellen Anlagen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

32vergebene Aufträge
1,5Angebote je Los im Median (14 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 286af883-1cf0-4d22-a566-d5991a8d29e1.