Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitDienstleistungen

Bekanntmachung Auftragsänderung gem. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Abs. 5 GWB - Aufstellen von Zweitmonitoren

kubus IT GbR · Bayreuth, Bayern

Aktenzeichen 24-082veröffentlicht 21.08.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bayreuth.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
817 Tsd. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bayreuth95444, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die AOK Bayern plant die zusätzliche Ausstattung des Arbeitsplatzes mit einem Zweitmonitor im Kalenderjahr 2024. Das betrifft ca. 5000 Arbeitsplätze an allen Standorten der AOK Bayern. Es handelt es sich um eine Änderung des öffentlichen Auftrags gem. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB und diese Änderung kann ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens vergeben werden. Das Aufstellen der Monitore war nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Zusatzkosten verbunden. Die aufzustellenden Monitore sind schon vorrätig und es würden auch dann Kosten anfallen, wenn ein anderer Dienstleiter zur Umsetzung beauftragt werden würde. Folgende Tätigkeiten müssen zwingend vom bisherigen Dienstleister übernommen werden: - Auftragsübermittlung durch den Auftraggeber - Auftragsanlage je Monitor im SAP-System durch den bisherigen Auftragnehmer - Abstimmung Auftragsübernahme mit dem anderen Dienstleister - Einsatzplanung durch den Servicedesk für den Versand (Abstimmung Liefertermine) - Kommissionierung, Verpackung und Versand der entsprechenden Ware - Eventuelle Rücksendung der Hardware und Wiederaufbereitung für die neue Ausbringung - Aktualisierung der Inventurdaten nach Fertigstellung und Übertrag in die CMDB des Auftraggebers - Übernahme Gesamtverantwortung für die Inventurdaten je Arbeitsplatz Die Kosten dafür würden sich je Arbeitsplatz auf ca. 53 EUR belaufen. Bei den geplanten 5000 Arbeitsplätzen wären das 265.000,00 EUR nur für die Bereitstellung der Monitore durch den bisherigen Auftragnehmer. Der Preis wird durch die Änderung auch um nicht mehr als 50 Prozent des Wertes des Wertes des ursprünglichen Auftrags erhöht. Die Vertragssumme beläuft sich auf ca. 2,5 Mio EUR jährlich, bei einer Laufzeit von 5 Jahren also ca. 12,5 Mio EUR. Der Wert der Auftragsänderung liegt bei 816.863,60 EUR, das sind ca. 6,53 % der Vertragssumme. Zuvor wurden keine Auftragsänderungen vorgenommen Der Auftrag wurde vergeben an: Ratiodata SE Gustav-Stresemann-Weg 29 48155 Münster Sitz der Gesellschaft 60528 Frankfurt am Main Bei dem Auftragnehmer handelt es sich um kein KMU. Da für die Bekanntmachung einer Auftragsänderung gem. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Abs. 5 GWB kein spezielles Formular zur Verfügung steht, wird hier auf das Formular zur allgemeinen Auftragsbekanntmachung zurückgegriffen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
genannt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von V … ganz lesen§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YHG9S

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Ratiodata SE, Münster1

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 516 (Installation von Computern und Büromaschinen) in Bayern gibt es in den letzten 24 Monaten nur 8 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a620f762-cf9e-44ef-a56b-4032166707eb.