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Vollautomatischer Zellprozessierer mit kompatiblen Durchflusszytometer

Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. · Magdeburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 09/2025/EU/E16veröffentlicht 14.10.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
7 Monate01.06.2025 – 30.12.2025
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, VgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Magdeburg39120, Sachsen-Anhalt
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.12.2025
    vor 17 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

1. vollautomatischer Zellprozessierer 2. kompatibles Durchflusszytometer

Beide Geräte werden im Forschungslabor der Universitätsklinik für Hämatologie und Onkologie (KHAE) für verschiedene Forschungsprojekte zur Entwicklung neuer Ansätze für zelluläre Therapien benötigt. Diese Projekte bilden eine essenzielle Schnittstelle zwischen der Grundlagenforschung und der klinischen Anwendung. Entscheidend ist, dass die Forschungsbedingungen so nah wie möglich an klinische Produktions- und Qualitätskontrollprozesse angepasst sind, um eine direkte Übertragbarkeit der Ergebnisse zu gewährleisten. Der vollautomatische Zellprozessierer CliniMACS Prodigy der Firma Miltenyi Biotec ermöglicht eine standardisierte und reproduzierbare Herstellung sogenannter „lebender Therapeutika“, insbesondere Zelltherapeutika wie CAR-T-Zellen. Diese haben bereits die Behandlungsmöglichkeiten für maligne und autoimmune Erkrankungen erheblich verbessert. Dennoch besteht weiterhin ein erheblicher Forschungsbedarf zur Optimierung dieser Therapien, insbesondere zur Reduktion von Komplikationen und Nebenwirkungen. Da bereits ein Großteil der klinischen Produktion von Zelltherapeutika auf CliniMACS Prodigy- Systemen erfolgt, ist es essenziell, dieses Gerät auch in der Forschung einzusetzen. Andernfalls wären die erzielten Erkenntnisse nur schwer auf die klinische Praxis übertragbar, was zusätzliche Validierungsschritte erfor-dern und den Transfer in klinische Studien verzögern würde. Nach aktuellem Kenntnisstand gibt es keine alternativen Geräte, die eine vollständige Automatisierung und standardisierte Herstellung von Zelltherapeutika aus verschiedenen Ausgangsmaterialien bis zum fertigen Produkt in vergleichbarem Umfang ermöglichen. Das zusätzlich benötigte Durchflusszytometer MACSQuant Analyzer, auch der Firma Miltenyi Biotec dient der Qualitätskontrolle, Charakterisierung und weitergehenden Analyse der hergestellten Zelltherapeutika. Eine präzise und standardisierte Qualitätskontrolle ist für die klinische Translation essenziell, da sie die Vergleichbarkeit von präklinischen und klinischen Daten sicherstellt. Der CliniMACS Prodigy und der MACSQuant Analyzer sind optimal aufeinander abgestimmt und werden auch in klinischen Anwendungen häufig gemeinsam genutzt. Dies gewährleistet, dass Forschungsergebnisse direkt in die klinische Anwendung überführt werden können. Zudem reduziert die Kombination beider Geräte Nutzer- und Prozessvariabilitäten, die bei manuellen oder halbautomatischen Herstellungsprozessen auftreten. Dies trägt maßgeblich zur Standardisierung und Reproduzierbarkeit bei – ein essenzieller Faktor für regulatorische Anforderungen. Beide Geräte sind GMP-kompatibel, sodass die Forschung bereits frühzeitig an klinische Produktionsstandards angepasst werden kann. Dies erleichtert nicht nur die spätere Überführung innovativer Zelltherapeutika in klinische Studien, sondern beschleunigt auch die Translation wissenschaftlicher Erkenntnisse in die klinische Anwendung.

Zusammenfassend sind die Geräte aufgrund ihrer einzigartigen Funktionalitäten für die Forschung unerlässlich. Ihr Einsatz ermöglicht eine standardisierte, klinisch relevante Zelltherapie-Forschung und gewährleistet eine direkte Übertragbarkeit präklinischer Erkenntnisse auf die klinische Produktion und Anwendung.

Beschreibung des Loses

Beide Geräte werden im Forschungslabor der Universitätsklinik für Hämatologie und Onkologie (KHAE) für verschiedene Forschungsprojekte zur Entwicklung neuer Ansätze für zelluläre Therapien benötigt. Diese Projekte bilden eine essenzielle Schnittstelle zwischen der Grundlagenforschung und der klinischen Anwendung. Entscheidend ist, dass die Forschungsbedingungen so nah wie möglich an klinische Produktions- und Qualitätskontrollprozesse angepasst sind, um eine direkte Übertragbarkeit der Ergebnisse zu gewährleisten. Der vollautomatische Zellprozessierer CliniMACS Prodigy der Firma Miltenyi Biotec ermöglicht eine standardisierte und reproduzierbare Herstellung sogenannter „lebender Therapeutika“, insbesondere Zelltherapeutika wie CAR-T-Zellen. Diese haben bereits die Behandlungsmöglichkeiten für maligne und autoimmune Erkrankungen erheblich verbessert. Dennoch besteht weiterhin ein erheblicher Forschungsbedarf zur Optimierung dieser Therapien, insbesondere zur Reduktion von Komplikationen und Nebenwirkungen. Da bereits ein Großteil der klinischen Produktion von Zelltherapeutika auf CliniMACS Prodigy- Systemen erfolgt, ist es essenziell, dieses Gerät auch in der Forschung einzusetzen. Andernfalls wären die erzielten Erkenntnisse nur schwer auf die klinische Praxis übertragbar, was zusätzliche Validierungsschritte erfor-dern und den Transfer in klinische Studien verzögern würde. Nach aktuellem Kenntnisstand gibt es keine alternativen Geräte, die eine vollständige Automatisierung und standardisierte Herstellung von Zelltherapeutika aus verschiedenen Ausgangsmaterialien bis zum fertigen Produkt in vergleichbarem Umfang ermöglichen. Das zusätzlich benötigte Durchflusszytometer MACSQuant Analyzer, auch der Firma Miltenyi Biotec dient der Qualitätskontrolle, Charakterisierung und weitergehenden Analyse der hergestellten Zelltherapeutika. Eine präzise und standardisierte Qualitätskontrolle ist für die klinische Translation essenziell, da sie die Vergleichbarkeit von präklinischen und klinischen Daten sicherstellt. Der CliniMACS Prodigy und der MACSQuant Analyzer sind optimal aufeinander abgestimmt und werden auch in klinischen Anwendungen häufig gemeinsam genutzt. Dies gewährleistet, dass Forschungsergebnisse direkt in die klinische Anwendung überführt werden können. Zudem reduziert die Kombination beider Geräte Nutzer- und Prozessvariabilitäten, die bei manuellen oder halbautomatischen Herstellungsprozessen auftreten. Dies trägt maßgeblich zur Standardisierung und Reproduzierbarkeit bei – ein essenzieller Faktor für regulatorische Anforderungen. Beide Geräte sind GMP-kompatibel, sodass die Forschung bereits frühzeitig an klinische Produktionsstandards angepasst werden kann. Dies erleichtert nicht nur die spätere Überführung innovativer Zelltherapeutika in klinische Studien, sondern beschleunigt auch die Translation wissenschaftlicher Erkenntnisse in die klinische Anwendung.

Zusammenfassend sind die beantragten Geräte aufgrund ihrer einzigartigen Funktionalitäten für die Forschung unerlässlich. Ihr Einsatz ermöglicht eine standardisierte, klinisch relevante Zelltherapie-Forschung und gewährleistet eine direkte Übertragbarkeit präklinischer Erkenntnisse auf die klinische Produktion und Anwendung.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2025
Vertragsende
30.12.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 06112 Halle (Saale)
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Für das Vergabeverfahren sind Anlagen und Dokumente relevant und zu verwenden, die in der nachfolgenden Übersicht gefordert werden. A-01 Checkliste zu den Vergabeunterlagen A-02 Aufforderung zur Teilnahme am Vergabeverfahren A-03 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes A-04 Teilnahme- und Bew … ganz lesenFür das Vergabeverfahren sind Anlagen und Dokumente relevant und zu verwenden, die in der nachfolgenden Übersicht gefordert werden. A-01 Checkliste zu den Vergabeunterlagen A-02 Aufforderung zur Teilnahme am Vergabeverfahren A-03 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes A-04 Teilnahme- und Bewerbungsbedingungen A-05 Allgemeine Auftrags- und Zahlungsbedingungen UKMD A-06 Formblatt der Zuschlagskriterien/Bewertungsmatrix A-07 Formblatt Fragen und Antworten zum Vergabeverfahren A-08 Checkliste für DV-System bei Anschluss B-03 Leistungsbeschreibung B-06 Angebotsspezifikation des Bieters B-07 Preisblatt UKMD B-08 Formblatt Angebotsschreiben UKMD B-09 Besondere Vertragsbedigungen B-10 Formblatt Eigenerklärung zum Unternehmen und Referenzen B-11 Erfassungsbogen Medizinproduktegesetz B-12 Erfassungsbogen PC-Sicherheit im Netz B-13 Vertraulichkeitsvereinbarung B-14 Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Abschluss erst nach Zuschlagserteilung) B-15 Formblatt Eigenerklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft C-01 Ergänzende Vertragsbedingungen C-02 Angaben zum Bewerber / Bieter C-03 Bewerbererklärung-EU nach EU-Vergaberichtlinie 2004/148/EG C-04 Eigenerklärung_5k-Sanktions-VO C-05 "Eigenerklärung_Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (Abgabe und Abforderung ausschließlich vom Bestbieter)" C-06 "Eigenerklärung_Nachunternehmereinsatz (Abgabe und Abforderung ausschließlich vom Bestbieter)" C-07 "Eigenerklärung ILO (Abgabe und Abforderung ausschließlich vom Bestbieter)" C-08 Eigenerklärung Ausschlussgründe C-09 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Eignungsleihe)
Hinweis
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: „Die Unwirksamkeit [eines direkt vergebenen Vertrags] nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Am … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: „Die Unwirksamkeit [eines direkt vergebenen Vertrags] nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“ Der vorliegende Auftrag wird daher erst 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erteilt. Innerhalb dieser Frist kann ein Nachprüfungsantrag bei der benannten Vergabekammer gegen die beabsichtigte Auftragserteilung eingelegt werden (§§ 160 ff. GWB). Vorab können Rügeobliegenheiten bestehen. § 160 Abs. 3 GWB lautet: „Der (Nachprüfungs-)Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 380 (Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

47vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (40 Lose mit Angabe)
336.020 €Zuschlagswert im Median
223.158 € – 379.762 €mittlere Hälfte, 17 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Vorabinformation Direktvergabe (diese Seite)

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 34ca1524-5798-4e25-bb31-e6e81d0607c7.