Vollautomatischer Zellprozessierer mit kompatiblen Durchflusszytometer
Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. · Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen 09/2025/EU/E16veröffentlicht 14.10.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Laufzeit
- 7 Monate
- 01.06.2025 – 30.12.2025
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 7 Monate01.06.2025 – 30.12.2025
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, VgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Magdeburg39120, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Wurden Sie nicht aufgefordert, bekunden Sie Ihr Interesse direkt bei der Vergabestelle.
Vorabinformation über eine Direktvergabe: Einwände sind nur innerhalb der in der Meldung genannten Frist möglich.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 86 Tage (24 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (10 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 17 MonatenLaufzeit bis 30.12.2025
- Veröffentlichungvor 13 Monaten
- Heute
Beschreibung
1. vollautomatischer Zellprozessierer 2. kompatibles Durchflusszytometer
Beide Geräte werden im Forschungslabor der Universitätsklinik für Hämatologie und Onkologie (KHAE) für verschiedene Forschungsprojekte zur Entwicklung neuer Ansätze für zelluläre Therapien benötigt. Diese Projekte bilden eine essenzielle Schnittstelle zwischen der Grundlagenforschung und der klinischen Anwendung. Entscheidend ist, dass die Forschungsbedingungen so nah wie möglich an klinische Produktions- und Qualitätskontrollprozesse angepasst sind, um eine direkte Übertragbarkeit der Ergebnisse zu gewährleisten. Der vollautomatische Zellprozessierer CliniMACS Prodigy der Firma Miltenyi Biotec ermöglicht eine standardisierte und reproduzierbare Herstellung sogenannter „lebender Therapeutika“, insbesondere Zelltherapeutika wie CAR-T-Zellen. Diese haben bereits die Behandlungsmöglichkeiten für maligne und autoimmune Erkrankungen erheblich verbessert. Dennoch besteht weiterhin ein erheblicher Forschungsbedarf zur Optimierung dieser Therapien, insbesondere zur Reduktion von Komplikationen und Nebenwirkungen. Da bereits ein Großteil der klinischen Produktion von Zelltherapeutika auf CliniMACS Prodigy- Systemen erfolgt, ist es essenziell, dieses Gerät auch in der Forschung einzusetzen. Andernfalls wären die erzielten Erkenntnisse nur schwer auf die klinische Praxis übertragbar, was zusätzliche Validierungsschritte erfor-dern und den Transfer in klinische Studien verzögern würde. Nach aktuellem Kenntnisstand gibt es keine alternativen Geräte, die eine vollständige Automatisierung und standardisierte Herstellung von Zelltherapeutika aus verschiedenen Ausgangsmaterialien bis zum fertigen Produkt in vergleichbarem Umfang ermöglichen. Das zusätzlich benötigte Durchflusszytometer MACSQuant Analyzer, auch der Firma Miltenyi Biotec dient der Qualitätskontrolle, Charakterisierung und weitergehenden Analyse der hergestellten Zelltherapeutika. Eine präzise und standardisierte Qualitätskontrolle ist für die klinische Translation essenziell, da sie die Vergleichbarkeit von präklinischen und klinischen Daten sicherstellt. Der CliniMACS Prodigy und der MACSQuant Analyzer sind optimal aufeinander abgestimmt und werden auch in klinischen Anwendungen häufig gemeinsam genutzt. Dies gewährleistet, dass Forschungsergebnisse direkt in die klinische Anwendung überführt werden können. Zudem reduziert die Kombination beider Geräte Nutzer- und Prozessvariabilitäten, die bei manuellen oder halbautomatischen Herstellungsprozessen auftreten. Dies trägt maßgeblich zur Standardisierung und Reproduzierbarkeit bei – ein essenzieller Faktor für regulatorische Anforderungen. Beide Geräte sind GMP-kompatibel, sodass die Forschung bereits frühzeitig an klinische Produktionsstandards angepasst werden kann. Dies erleichtert nicht nur die spätere Überführung innovativer Zelltherapeutika in klinische Studien, sondern beschleunigt auch die Translation wissenschaftlicher Erkenntnisse in die klinische Anwendung.
Zusammenfassend sind die Geräte aufgrund ihrer einzigartigen Funktionalitäten für die Forschung unerlässlich. Ihr Einsatz ermöglicht eine standardisierte, klinisch relevante Zelltherapie-Forschung und gewährleistet eine direkte Übertragbarkeit präklinischer Erkenntnisse auf die klinische Produktion und Anwendung.
Beschreibung des Loses
Beide Geräte werden im Forschungslabor der Universitätsklinik für Hämatologie und Onkologie (KHAE) für verschiedene Forschungsprojekte zur Entwicklung neuer Ansätze für zelluläre Therapien benötigt. Diese Projekte bilden eine essenzielle Schnittstelle zwischen der Grundlagenforschung und der klinischen Anwendung. Entscheidend ist, dass die Forschungsbedingungen so nah wie möglich an klinische Produktions- und Qualitätskontrollprozesse angepasst sind, um eine direkte Übertragbarkeit der Ergebnisse zu gewährleisten. Der vollautomatische Zellprozessierer CliniMACS Prodigy der Firma Miltenyi Biotec ermöglicht eine standardisierte und reproduzierbare Herstellung sogenannter „lebender Therapeutika“, insbesondere Zelltherapeutika wie CAR-T-Zellen. Diese haben bereits die Behandlungsmöglichkeiten für maligne und autoimmune Erkrankungen erheblich verbessert. Dennoch besteht weiterhin ein erheblicher Forschungsbedarf zur Optimierung dieser Therapien, insbesondere zur Reduktion von Komplikationen und Nebenwirkungen. Da bereits ein Großteil der klinischen Produktion von Zelltherapeutika auf CliniMACS Prodigy- Systemen erfolgt, ist es essenziell, dieses Gerät auch in der Forschung einzusetzen. Andernfalls wären die erzielten Erkenntnisse nur schwer auf die klinische Praxis übertragbar, was zusätzliche Validierungsschritte erfor-dern und den Transfer in klinische Studien verzögern würde. Nach aktuellem Kenntnisstand gibt es keine alternativen Geräte, die eine vollständige Automatisierung und standardisierte Herstellung von Zelltherapeutika aus verschiedenen Ausgangsmaterialien bis zum fertigen Produkt in vergleichbarem Umfang ermöglichen. Das zusätzlich benötigte Durchflusszytometer MACSQuant Analyzer, auch der Firma Miltenyi Biotec dient der Qualitätskontrolle, Charakterisierung und weitergehenden Analyse der hergestellten Zelltherapeutika. Eine präzise und standardisierte Qualitätskontrolle ist für die klinische Translation essenziell, da sie die Vergleichbarkeit von präklinischen und klinischen Daten sicherstellt. Der CliniMACS Prodigy und der MACSQuant Analyzer sind optimal aufeinander abgestimmt und werden auch in klinischen Anwendungen häufig gemeinsam genutzt. Dies gewährleistet, dass Forschungsergebnisse direkt in die klinische Anwendung überführt werden können. Zudem reduziert die Kombination beider Geräte Nutzer- und Prozessvariabilitäten, die bei manuellen oder halbautomatischen Herstellungsprozessen auftreten. Dies trägt maßgeblich zur Standardisierung und Reproduzierbarkeit bei – ein essenzieller Faktor für regulatorische Anforderungen. Beide Geräte sind GMP-kompatibel, sodass die Forschung bereits frühzeitig an klinische Produktionsstandards angepasst werden kann. Dies erleichtert nicht nur die spätere Überführung innovativer Zelltherapeutika in klinische Studien, sondern beschleunigt auch die Translation wissenschaftlicher Erkenntnisse in die klinische Anwendung.
Zusammenfassend sind die beantragten Geräte aufgrund ihrer einzigartigen Funktionalitäten für die Forschung unerlässlich. Ihr Einsatz ermöglicht eine standardisierte, klinisch relevante Zelltherapie-Forschung und gewährleistet eine direkte Übertragbarkeit präklinischer Erkenntnisse auf die klinische Produktion und Anwendung.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2025
- Vertragsende
- 30.12.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 06112 Halle (Saale)
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Für das Vergabeverfahren sind Anlagen und Dokumente relevant und zu verwenden, die in der nachfolgenden Übersicht gefordert werden. A-01 Checkliste zu den Vergabeunterlagen A-02 Aufforderung zur Teilnahme am Vergabeverfahren A-03 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes A-04 Teilnahme- und Bew … ganz lesenkürzer
Für das Vergabeverfahren sind Anlagen und Dokumente relevant und zu verwenden, die in der nachfolgenden Übersicht gefordert werden. A-01 Checkliste zu den Vergabeunterlagen A-02 Aufforderung zur Teilnahme am Vergabeverfahren A-03 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes A-04 Teilnahme- und Bewerbungsbedingungen A-05 Allgemeine Auftrags- und Zahlungsbedingungen UKMD A-06 Formblatt der Zuschlagskriterien/Bewertungsmatrix A-07 Formblatt Fragen und Antworten zum Vergabeverfahren A-08 Checkliste für DV-System bei Anschluss B-03 Leistungsbeschreibung B-06 Angebotsspezifikation des Bieters B-07 Preisblatt UKMD B-08 Formblatt Angebotsschreiben UKMD B-09 Besondere Vertragsbedigungen B-10 Formblatt Eigenerklärung zum Unternehmen und Referenzen B-11 Erfassungsbogen Medizinproduktegesetz B-12 Erfassungsbogen PC-Sicherheit im Netz B-13 Vertraulichkeitsvereinbarung B-14 Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Abschluss erst nach Zuschlagserteilung) B-15 Formblatt Eigenerklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft C-01 Ergänzende Vertragsbedingungen C-02 Angaben zum Bewerber / Bieter C-03 Bewerbererklärung-EU nach EU-Vergaberichtlinie 2004/148/EG C-04 Eigenerklärung_5k-Sanktions-VO C-05 "Eigenerklärung_Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (Abgabe und Abforderung ausschließlich vom Bestbieter)" C-06 "Eigenerklärung_Nachunternehmereinsatz (Abgabe und Abforderung ausschließlich vom Bestbieter)" C-07 "Eigenerklärung ILO (Abgabe und Abforderung ausschließlich vom Bestbieter)" C-08 Eigenerklärung Ausschlussgründe C-09 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Eignungsleihe)- Hinweis
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: „Die Unwirksamkeit [eines direkt vergebenen Vertrags] nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Am … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: „Die Unwirksamkeit [eines direkt vergebenen Vertrags] nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“ Der vorliegende Auftrag wird daher erst 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erteilt. Innerhalb dieser Frist kann ein Nachprüfungsantrag bei der benannten Vergabekammer gegen die beabsichtigte Auftragserteilung eingelegt werden (§§ 160 ff. GWB). Vorab können Rügeobliegenheiten bestehen. § 160 Abs. 3 GWB lautet: „Der (Nachprüfungs-)Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Leipziger Straße 44, 39120 Magdeburg
- Website
- intranet.med.ovgu.de
- Kontakt
- g3.vergabestelle@
med.ovgu.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Labor- und Messgeräte in Sachsen-Anhalt (2 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
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- Bruker BioSpin GmbH & Co. KG2 Zuschläge
- Leica Mikrosysteme Vertrieb GmbH2 Zuschläge
- OMNILAB-LABORZENTRUM GmbH & Co.KG2 Zuschläge
- VWR International GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Vorabinformation Direktvergabe (diese Seite)
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 34ca1524-5798-4e25-bb31-e6e81d0607c7.