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Villingen-Schwenningen - Ingenieurtechnische Auswertung kommunales Abwassernetz

Stadt Villingen-Schwenningen - Grünflächen- und Tiefbauamt · Villingen-Schwenningen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen AxVr 041-26veröffentlicht 09.09.2026erstmals 12.08.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 58 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Jahre
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.

  • Projektteam20 %
  • Arbeitsweise30 %
  • Terminsicherung10 %
  • Datenübergabe10 %
  • Qualitätssicherung10 %
  • Honorarermittlung im Rahmen der HOAI20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−1,8 Punkte
25 % teurer−4 Punkte
50 % teurer−6,7 Punkte
100 % teurer−10 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadt Villingen-Schwenningen - Grünflächen- und Tiefbauamt
    vor 2 Monaten
  3. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 59 Tagen
  4. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 58 Tagen
  5. Heute

Beschreibung

Ingenieurtechnische Auswertung kommunales Abwassernetz / Kanalzustandsbewertung

Beschreibung des Loses

Im Jahr 2026 wird die Reinigung, Inspektion und ingenieurtechnische Auswertung der Abwasserkanäle in einem Teilbereich in Villingen-Schwenningen aufgenommen. Die Gesamtkanallänge beträgt ca. 40 km. Es werden darüber hinaus ca. 1000 Schächte in Ihrem Zustand mittels "Panoramo SI" erfasst. Sowohl Haltungen als auch Schächte sind idealerweise noch im Jahr 2026 ingenieurtechnisch zu bewerten. Die ausgeschriebenen Leistungen sind für einen Rahmenvertrag der Jahre 2026 - 2030 vorgesehen.

Bedingungen

Zuschlag6 von 6 angegeben

Qualität
ProjektteamGewichtung (Punkte, genau) 20Auftragsbezogene Qualifikation und Erfahrung der einzelnen Mitglieder des Projektteams. Referenzen des Projektleiters, der stellvertretenden Projektleitung, der örtlichen Bauüberwachung. Verfügbarkeit, Vertretung.
Qualität
ArbeitsweiseGewichtung (Punkte, genau) 30Prozessbeschreibung der Inaugenscheinnahme der TV-Dokumentationen. Abschließende Zustandsklassifizierung von Einzelfallbetrachtungen gemäß Regelwerk. Auftragsbezogene interne/externe Zusammenarbeit, Schnittstellendefinition / Kommunikation der Projektbeteiligten. Darstellung Austausch je Projektphase.
Qualität
TerminsicherungGewichtung (Punkte, genau) 10Darstellung der auftragsbezogenen Terminsicherung. Darstellung des Projektmonitorings (z.B. Intranet)
Qualität
DatenübergabeGewichtung (Punkte, genau) 10Darstellung der Methoden zur Datenübernahme / Datenbereitstellung. Nachweis der Flexibilität zur Verarbeitung sämtlicher einschlägiger Datenübergabeformate mittels spezialisiertem IT-Personal
Qualität
QualitätssicherungGewichtung (Punkte, genau) 10Methoden zur Qualitätssicherung, z.B. maßgeschneiderte Prüfroutinen, Bezeichnungsschemata (kundenspezifisch)
Preis
Honorarermittlung im Rahmen der HOAIGewichtung (Punkte, genau) 20Preiswertung nach Methode KfW

Eignung15 von 15 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Der Bieter macht mit seinem Angebot folgende Angaben: Aktueller (Stand des Unternehmens zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) Nachweis, dass der Bieter im Berufs-oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen is … ganz lesenDer Bieter macht mit seinem Angebot folgende Angaben: Aktueller (Stand des Unternehmens zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) Nachweis, dass der Bieter im Berufs-oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Nachweis über die Qualifikation als Ingenieur durch Vorlage eines Nachweises über die Eintragung als Mitglied bei einer Ingenieurkammer oder vergleichbarer Nachweis
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit besteht.
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Gütezeichen RAL-GZ 961, Beurteilungsgruppe ABS der Gütegemeinschaft Kanalbau e.V. - oder vergleichbar. Gütezeichen erteilt, Mitgliedsnummer Nachweis Verleihungs-Urkunde oder vergleichbar.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Reaktionszeit Teilleistung Projektüberwachung Das zur Projektüberwachung vorgesehene Personal kann auf Anforderung innerhalb 1 Stunden auf der Baustelle sein. Erklärung auf gesondertem Beiblatt.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Sachkundennachweis Asbestzement-Rohre Im Kanalnetz von Villingen-Schwenningen befinden sich Hauptkanäle aus Asbestzement (AZ). Der Bieter muss daher über besondere Kenntnisse im Umgang mit AZ-Rohren verfügen. Als Sachkundenachweis dient die Bescheinigung nach TRGS 519, von mindestens 2 Personen im Unternehmen. Erklärung auf gesondertem Beiblatt.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Qualifikation eingesetztes Personal eingesetztes Personal verfügt über den Qualifikationsnachweis "Zertifizierter Kanalsanierungsberater (ZKS/ZKB)". Mindestens 5 ZKS/ZKB Berater im Unternehmen. Nachweis auf gesondertem Beiblatt
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Durchschnittliches jährliches Gesamthonorar netto der ingenieurtechnischen Zustandserfassung und -Bewertung in kommunalen Netzen, einschließlich Ermittlung baulicher Sanierungsbedarf, die in den letzten 3 Geschäftsjahren schlussgerechnet wurden und die der angefragten Leistung entsprechen. Abgabe einer Liste mit: Projektbezeichnung / Honorar je Projekt netto / Auftraggeber / Projektleiter.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Abgabe einer Liste des Bewerbers für erfolgreich abgeschlossene, vergleichbare Projekte in den letzten vier Geschäftsjahren. Bearbeitete Mindestkanallänge 40 km je aufgeführter Kommune.
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Nachweis Verleihungsurkunde RAL-GZ961, Beurteilungsgruppe ABS, Datum der Erstellung.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Die Bestandserfassung sowie die Korrektur und Vervollständigung der durch den Operateur der TV-Untersuchungsfirma erfassten Zustandsdaten setzt eine vollständige Durchsicht der Videodokumentation im Rahmen der Zustandsbewertung von Abwasserkanälen voraus. Dies ist mit einem enormen Zeitaufwand und e … ganz lesenDie Bestandserfassung sowie die Korrektur und Vervollständigung der durch den Operateur der TV-Untersuchungsfirma erfassten Zustandsdaten setzt eine vollständige Durchsicht der Videodokumentation im Rahmen der Zustandsbewertung von Abwasserkanälen voraus. Dies ist mit einem enormen Zeitaufwand und einem hohen Spezialisierungsgrad verbunden. Idealerweise verfügt der Bieter daher über einen eigenen Unternehmensbereich für eine zuverlässige Zustandserfassung, Zustandsbewertung, Sanierungskonzeption einschließlich der Ausweisung von Kosten für den baulichen Sanierungsbedarf. Überprüfbarer Nachweis der Firmenstruktur (Anlage) über einen eigenen Unternehmensbereich "Dokumentation" für die Bestandserfassung, Zustandserfassung - und Bewertung von Abwasserkanälen (Internetauftritt, Firmenvideo etc.)
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Die Bestandserfassung sowie die Korrektur und Vervollständigung der durch den Operateur der TV-Untersuchungsfirma erfassten Zustandsdaten setzt eine vollständige Durchsicht der Videodokumentation im Rahmen der Zustandsbewertung von Abwasserkanälen voraus. Dies ist mit einem enormen Zeitaufwand und e … ganz lesenDie Bestandserfassung sowie die Korrektur und Vervollständigung der durch den Operateur der TV-Untersuchungsfirma erfassten Zustandsdaten setzt eine vollständige Durchsicht der Videodokumentation im Rahmen der Zustandsbewertung von Abwasserkanälen voraus. Dies ist mit einem enormen Zeitaufwand und einem hohen Spezialisierungsgrad verbunden. Idealerweise verfügt der Bieter daher über einen eigenen Unternehmensbereich für eine zuverlässige Zustandserfassung, Zustandsbewertung, Sanierungskonzeption einschließlich der Ausweisung von Kosten für den baulichen Sanierungsbedarf. Anzahl der im Unternehmen ausschließlich im Bereich "Dokumentation" (Bestandserfassung, Zustandserfassung - und Bewertung von Abwasserkanälen) beschäftigten Personen. Erklärung auf gesondertem Beiblatt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
5 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Ja
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht … ganz lesenDie Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Leistungsanforderungsprofil Folgende Randbedingungen sind daher bei der ingenieurtechnischen Auswertung zu berücksichtigen: Die Erstellung einer generellen Sanierungskonzeption mit Nennung der Richtkosten auf Basis der momentan vorhandenen Daten. Kostenver … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme# Leistungsanforderungsprofil Folgende Randbedingungen sind daher bei der ingenieurtechnischen Auswertung zu berücksichtigen: Die Erstellung einer generellen Sanierungskonzeption mit Nennung der Richtkosten auf Basis der momentan vorhandenen Daten. Kostenverteilung auf die einzelnen Schadensklassen. Ziel ist hier die Ermöglichung einer langfristigen Finanzplanung zur Instandhaltung des Kanalnetzes. Die Schadensdokumentation, der im Rahmen der Kanal-TV-Inspektion erstellten Haltungsberichte ist, ingenieurtechnisch zu beurteilen. Hieraus ergibt sich die zwingende Vorgabe, dass sämtliche Bilddokumentationen nochmals im Ingenieurbüro komplett begutachtet werden. Alle Schäden in einer Haltung müssen vollständig erfasst und richtig beschrieben sein. Die Haltungsberichte sind entsprechend richtigzustellen und zu komplettieren. Die Erstellung von Prioritätenlisten. Der AN garantiert, dass sämtliche TV-Aufzeichnungen von Fachpersonal (zertifizierter Kanalsanierungsberater) begutachtet werden. Der AG erhält eine belastbare Datengrundlage: Korrektur und Vervollständigung der durch den Operateur der TV-Inspektionsfirma angefertigten Schadenserfassung Ingenieurtechnische Zustandsbeurteilung von Kanälen, unter besonderer Berücksichtigung der Rohrmaterialien und der Durchmesser Zeitgleich mit der Begutachtung erfolgt ein Bestandsabgleich der TV-Daten mit den Plandaten in einem System, durch das Systemfehler beim Datentransfer in das GIS des Auftraggebers ausgeschlossen werden. Der AN führt für den AG einen Kanalbestandsabgleich durch, der u. a. nachfolgendes umfasst: - Kontrolle und gegebenenfalls Richtigstellung der Haltungsverläufe - Kontrolle und gegebenenfalls Richtigstellung der Haltungsmaterialien - Kontrolle und Hinweis auf Abweichungen des Haltungsdurchmessers - Kontrolle und Richtigstellung der Haltungsverläufe bei Zwischenschächten und/oder verdeckten Schächten - Kontrolle und Hinweis auf nichtlineare Haltungsverläufe, Bögen - Vollständige Erfassung, Kontrolle und Richtigstellung der Anschlusspunkte seitlicher Zuläufe Basis für die Ausführungen der nachfolgend aufgeführten Leistungen sind die heute aktuellen Vorschriften und Normen für: Erfassung: EN 13508-2:2011 in Verbindung mit den Arbeitshilfen Abwasser Zustandsbewertung: Arbeitshilfen Abwasser Datenaustausch: ISYBAU XML 2013 Die ISYBAU-Austauschformate dienen dem standardisierten Austausch von Daten zur Planung, zum Bau und Betrieb abwassertechnischer Anlagen (z. B. Kanäle und Schächte) in Liegenschaften des Bundes. Sie werden insbesondere bei der Bestands- und Zustandserfassung von Abwasseranlagen in Liegenschaften des Bundes zwischen den Projektbeteiligten (z. B. zwischen Ingenieurbüro und Inspektionsfirma) angewendet. Die ISYBAU-Austauschformate gewährleisten einen standardisierten, DV-orientierten Datenaustausch und sind Voraussetzung für eine einheitliche Bestandsdokumentation von abwassertechnischen Anlagen in Liegenschaften des Bundes. Die ISYBAU-Austauschformate sind ursprünglich im Gemeinschaftsvorhaben Isybau des Bundes und der Länder entstanden, das der dv-technischen Ausstattung der Bauverwaltungen diente. Inzwischen sind sie Bestandteil der Arbeitshilfen Abwasser (s. Arbeitshilfen Abwasser - Planung, Bau und Betrieb abwassertechnischer Anlagen in Liegenschaften des Bundes). Die ISYBAU-Austauschformate ermöglichen den uniformen und konsistenten Austausch digitaler Daten von allen abwassertechnischen Anlagen. Diese werden nach den Objektarten - Haltungen, - Leitungen, - Rinnen, - Gerinne, - Schächte, - Anschlusspunkte, - Sonderbauwerke und - Anlagen der Regenwasserbewirtschaftung unterschieden. Darüber hinaus werden die Sonderbauwerke und Anlagen der Regenwasserbewirtschaftung weiter differenziert (s. Tabelle 1). Der vollständige Umfang der ISYBAU-Austauschformate ist in den Arbeitshilfen Abwasser beschrieben. Im Rahmen der Planung, dem Bau und dem Betrieb von abwassertechnischen Anlagen in Lieg …
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YU6MQKZ# Besonderes Leistungsanforderungsprofil: Die Bestandserfassung sowie die Korrektur und Vervollständigung der durch den Operateur der TV-Untersuchungsfirma erfassten Zustandsdaten setzt aus Sicht des AG eine vollständige Durchsicht der Videodokumentation im Rahmen d … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YU6MQKZ# Besonderes Leistungsanforderungsprofil: Die Bestandserfassung sowie die Korrektur und Vervollständigung der durch den Operateur der TV-Untersuchungsfirma erfassten Zustandsdaten setzt aus Sicht des AG eine vollständige Durchsicht der Videodokumentation im Rahmen der Zustandsbewertung von Abwasserkanälen voraus. Diese Vorgabe ist für eine anforderungsgerechte und sachgerechte Leistungserbringung zwingend. Diese Vorgabe ist eindeutig. Vergabeunterlagen müssen klar und verständlich sein. Aus den Vergabeunterlagen muss für Bieter oder - wie hier - für Bewerber eindeutig und unmissverständlich hervorgehen, was von ihnen verlangt wird (BGH, Urteil vom 15. Januar 2013 - X ZR 155/10 - juris Rn. 7). Die Vergabestellen trifft die Pflicht, die Vergabeunterlagen klar und eindeutig zu formulieren und Widersprüchlichkeiten zu vermeiden (BGH, Urteil vom 3. April 2012 - X ZR 130/10 - juris Rn. 9). Für die Leistungsbeschreibung ergibt sich dies ausdrücklich aus § 121 Abs. 1 Satz 1 GWB, § 31 Abs. 1 VgV, wonach der Leistungsgegenstand so eindeutig und erschöpfend wie möglich zu beschreiben ist, so dass die Beschreibung für alle Unternehmen im gleichen Sinne verständlich ist und die Angebote miteinander verglichen werden können. Dieses Transparenzgebot verlangt, dass alle für die Zuschlagsentscheidung maßgeblichen Umstände den Bietern so bekannt gemacht werden, dass sie bei Anwendung der üblichen Sorgfalt deren genaue Bedeutung verstehen und in gleicher Weise auslegen können und der Auftraggeber prüfen kann, ob die Angebote der Bieter die geltenden Kriterien erfüllen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Januar 2015 - VII-Verg 29/14 - juris Rn. 29). Diese Vorgabe ist von dem Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers gedeckt. Dem Auftraggeber steht das Bestimmungsrecht zu, ob und was er beschaffen will. Solange er dabei die Grenzen beachtet und nicht - offen oder versteckt - ein bestimmtes Produkt bevorzugt und andere Anbieter diskriminiert, ist er bei dieser Bestimmung im Grundsatz weitgehend frei. Er bestimmt, welche konkrete Leistung seinem Beschaffungsbedarf am besten entspricht. (BR-Drs. 367/15, S. 75 zu § 97 Abs. 1 GWB; s. auch OLG Rostock, Beschluss vom 1. September 2021 - 17 Verg 2/21 - juris Rn. 43 m.w.N. Beck VergabeR/Lampert, 4. Aufl. 2022, GWB § 121 Rn. 28). Allerdings ist die Definitionsmacht des öffentlichen Auftraggebers hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes nicht schrankenlos (OLG Düsseldorf, B. v. 22.05.2013 - Az.: VII-Verg 16/12; B. v. 01.08.2012 - Az.: VII-Verg 105/11; B. v. 25.04.2012 - Az.: VII-Verg 7/12; OLG Karlsruhe, B. v. 15.11.2013 - Az.: 15 Verg 5/13; OLG Naumburg, B. v. 14.03.2013 - Az.: 2 Verg 8/12; B. v. 20.09.2012 - Az.: 2 Verg 4/12; 2. VK Bund, B. v. 09.05.2014 - Az.: VK 2 - 33/14; 2. VK Sachsen-Anhalt, B. v. 19.10.2012 - Az.: 2 VK LSA 17/12). Der Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers beim Beschaffungsgegenstand sind im Interesse der von der Richtlinie 2004/18/EG (nunmehr Richtlinie 2014/24/EU) angestrebten Öffnung des Beschaffungswesens der öffentlichen Hand für den Wettbewerb, aber auch der effektiven Durchsetzung der Warenverkehrsfreiheit wegen (vgl. EuGH, Urt. v. 10.5.2012 - C-368/10) durch das Vergaberecht Grenzen gesetzt. Sie wird begrenzt durch die Verpflichtung, den vergaberechtlichen Grundsätzen des Wettbewerbs, der Transparenz und der Gleichbehandlung Rechnung zu tragen (OLG Karlsruhe, B. v. 15.11.2013 - Az.: 15 Verg 5/13; B. v. 21.07.2010 - Az.: 15 Verg 6/10; OLG Naumburg, B. v. 14.03.2013 - Az.: 2 Verg 8/12; B. v. 20.09.2012 - Az.: 2 Verg 4/12). Darüber hinaus sind die Vorgaben des § 31 Abs. 6 VgV zu beachten, der vorschreibt, dass, soweit dies nicht durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist, der Auftraggeber in technischen Anforderungen (in einem weit zu verstehenden Sinn) nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren verweisen darf, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder Produkte ausgeschlossen oder begünstigt werd …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadt Villingen-Schwenningen - Grünflächen- und Tiefbauamt
Anschrift
Marktplatz 1, 78054 Villingen-Schwenningen
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

549vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (441 Lose mit Angabe)
189.989 €Zuschlagswert im Median
92.059 € – 460.683 €mittlere Hälfte, 223 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 10.09.2026
  2. BekanntmachungFrist 10.09.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8d0dc9ef-6e76-411e-97c2-31d86e7ee5e6.