VgV Freianlagen - Neubau Feuerwehrgerätehaus Triberg im Schwarzwald
Stadt Triberg · Triberg, Baden-Württemberg
Aktenzeichen LOT-0001 E22611356veröffentlicht 27.08.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Alle Ausschreibungen: Planung in Baden-Württemberg (259 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Triberg78098, Schwarzwald-Baar-Kreis, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.
- Darstellung der Qualität in Projektleitung und Projektteam15 %
- Darstellung der Qualität in Referenzen und in der Vorgehensweise der Projektleitung25 %
- Darstellung der Qualität im Projektmanagement25 %
- Darstellung der Kompetenz im Verhandlungsgespräch15 %
- Die Punkteermittlung des Angebots erfolgt auf Basis der vom Bieter im Angebotsformular (Anlage 04, Phase2) gemachten Angaben und der daraus resultierenden Brutto-Gesamthonorarsumme nach den folgenden Rechenschritten: Das Honorarangebot mit der niedrigsten Gesamtsumme erhält bei Zuschlagskriterium Honorar die höchstmögliche Punktzahl. Alle anderen Honorarangebote werden proportional dazu bewertet.20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −1,8 Punkte |
| 25 % teurer | −4 Punkte |
| 50 % teurer | −6,7 Punkte |
| 100 % teurer | −10 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 2 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 44 Tagen
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Triberg im Schwarzwald beabsichtigt an der Frejusstraße 1, 78098 Triberg im Schwarzwald, auf dem Grundstück zwischen der Frejusstraße, der Gerwigstraße und der Nußbacher Straße einen Neubau für ein Feuerwehrgerätehaus zu realisieren. Die auf dem Grundstück bestehenden Gebäude werden hierfür zurückgebaut. Der Rückbau ist nicht Bestandteil der hier ausgeschriebenen Aufgabe.
Für die Leistungen der Freianlagenplanung gem. - §§ 38 - 40 HOAI, - LPH 1-8, 9 wird eine geeignete Planer/-in für Freianlagen gesucht.
Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufe.
Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 11.12.2026 ganztägig statt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte 5.1. der Bekanntmachung und der angefügten Kurzinformation.
Beschreibung des Loses
Die Stadt Triberg im Schwarzwald beabsichtigt an der Frejusstraße 1, 78098 Triberg im Schwarzwald, auf dem Grundstück zwischen der Frejusstraße, der Gerwigstraße und der Nußbacher Straße einen Neubau für ein Feuerwehrgerätehaus zu realisieren. Die auf dem Grundstück bestehenden Gebäude werden hierfür zurückgebaut. Der Rückbau ist nicht Bestandteil der hier ausgeschriebenen Aufgabe. Ziel ist es, für diesen Standort ein qualitätsvolles Gebäude zu errichten, das neben einer hochwertigen Architektur unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten auch die aktuellen Anforderungen an Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit sowie die funktionalen und feuerwehrspezifi-schen Anforderungen erfüllt. Für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses hat die Stadt Triberg im Jahr 2024 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Diese wurde von Hättich und Faber Architekten PartGmbB aus Haslach erstellt und ist den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt. Die BGF des maximal 3-geschossigen Feuerwehrgerätehauses beträgt gemäß der Machbarkeitsstudie nach aktuellem Stand ca. 2.000 m². Darüber hinaus soll ein Übungsturm errichtet werden. Eine Unterkellerung ist nicht vorgesehen. Die Fahrzeughalle ist für sieben Stellplätze auszulegen. Die Grundstücksgröße beträgt ca. 2.700 m², die Grundfläche des Feuerwehrgerätehauses beträgt lt. Machbarkeitsstudie ca. 800 m². Das Grundstück liegt im Überflutungsbereich HWextrem des Nussbachs (Wasserspiegellage 609,4m ü. NHN). Die Kosten der Kostengruppen 300 bis 500 werden (Stand 2026) mit ca. 4,53 Mio. EUR brutto veranschlagt und stellen sich folgend zusammen: KG 300 +400 ca. 4,28 Mio EUR KG 500 ca. 250,- T EUR Mit den Planungsleistungen soll unmittelbar nach der Beauftragung begonnen werden. Eine Fertigstellung des Gebäudes wird für die Jahre 2028/2029 angestrebt. Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 11.12.2026 ganztägig statt. Für die weitere Planung werden neben Objektplaner/-in auch Fachplanende für die Bereiche Freianlagen, Tragwerksplanung, technische Gebäudeausrüstung - HLS sowie technische Gebäudeausrüstung - ELT gesucht. Zuwendungen nach der ZFeuVwV wurden bewilligt, weitere Fördermittel sollen beantragt werden. Ein Nachweis über die Prüfung der Grundsätze des nachhaltigen Bauens nach Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) ist mit dem Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Stadt Triberg strebt an, zum Planungsstart Anfang 2027 die nachfolgenden Gutachten zur Verfügung zu stellen: • Kampfmittel: Auswertung der Luftbilder, • Lärmgutachten, • Bodengutachten.
Zusatz Freianlagen: Für die Außenanlagen sind insgesamt ca. 1.900m² überwiegend befestigte Fläche (Zufahrt, Stellplätze) zu planen sowie die Dachbegrünung, Zäune und Tore.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte 2.1. der Bekanntmachung und der angefügten Kurzinformation.
Gegenstand nach CPV
- 71420000LandschaftsgestaltungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Qualität
- Darstellung der Qualität in Projektleitung und ProjektteamDie Vergabeentscheidung wird anhand folgender Zuschlagskriterien getroffen, deren Bewertung in Anlage 04 in Phase 2 näher erläutert wird.
- Qualität
- Darstellung der Qualität in Referenzen und in der Vorgehensweise der ProjektleitungDie Vergabeentscheidung wird anhand folgender Zuschlagskriterien getroffen, deren Bewertung in Anlage 04 in Phase 2 näher erläutert wird.
- Qualität
- Darstellung der Qualität im ProjektmanagementDie Vergabeentscheidung wird anhand folgender Zuschlagskriterien getroffen, deren Bewertung in Anlage 04 in Phase 2 näher erläutert wird.
- Qualität
- Darstellung der Kompetenz im VerhandlungsgesprächDie Vergabeentscheidung wird anhand folgender Zuschlagskriterien getroffen, deren Bewertung in Anlage 04 in Phase 2 näher erläutert wird.
- Kosten
- Die Punkteermittlung des Angebots erfolgt auf Basis der vom Bieter im Angebotsformular (Anlage 04, Phase2) gemachten Angaben und der daraus resultierenden Brutto-Gesamthonorarsumme nach den folgenden Rechenschritten: Das Honorarangebot mit der niedrigsten Gesamtsumme erhält bei Zuschlagskriterium Honorar die höchstmögliche Punktzahl. Alle anderen Honorarangebote werden proportional dazu bewertet.Die Vergabeentscheidung wird anhand folgender Zuschlagskriterien getroffen, deren Bewertung in Anlage 04 in Phase 2 näher erläutert wird.
Eignung7 von 7 angegeben
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Jeder Bewerber/-in und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jede/r Nachunternehmer/in im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben: Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeitenden im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den le … ganz lesenkürzer
Jeder Bewerber/-in und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jede/r Nachunternehmer/in im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben: Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeitenden im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei Jahren. Insgesamt können max. 10% bzw. 50 mögliche Punkte erreicht werden. Als Mindestanforderung gelten min. 2 Mitarbeitende im Durchschnitt.- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren abgegeben werden. Insgesamt können max. 10% bzw. 50 mögliche Punkte erreicht werden. Als Mindestanforderung gelten min. 100.000€ Jahresumsatz im Mittel.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern. Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80% gewertet, davon die qualitative Bewertung der Referenzprojekte: max. 200 Punkte für Refere … ganz lesenkürzer
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern. Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80% gewertet, davon die qualitative Bewertung der Referenzprojekte: max. 200 Punkte für Referenz A (40%), max. 200 Punkte für Referenz B (40%). Insgesamt können bei Berücksichtigung aller Kriterien maximal 500 Punkte erreicht werden. Beschreibung Referenzen allgemein: Es werden zwei Referenzen bewertet. Beide Referenzen – Referenz A und Referenz B – müssen zwingend nachgewiesen werden. Für die Referenz A und B kann jeweils 1 Projekt gewertet werden. Mehrfachnennungen sind nicht möglich. Die Referenzen können als Projektleiter/-in in einem anderen Büro erbracht worden sein. Ein detaillierter Nachweis über die erbrachten Leistungen sowie eine Bestätigung des Büroleitung sind erforderlich. Für die Wertung der Referenz müssen die Mindestkriterien zwingend nachgewiesen werden. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung bei der zwingenden Referenz führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren (Bewertung der Bewerbung insgesamt: 0 Punkte). Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den Angaben des Bewerbenden mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Punktzahl bei einem Kriterium ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl eines Bewerbenden wird durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase ermittelt. Die drei Bewerbenden mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden ausgewählt. Erreichen mehrere Bewerbende gleichermaßen die Anforderungen und führt dies zu einer zu hohen Bewerbendenzahl nach den zugrunde gelegten Kriterien, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbenden durch Losverfahren getroffen werden. Darstellung je Referenz auf ein bis zwei Projektblättern im Format DIN A4 oder DIN A3: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt sowie zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung von mindestens einem Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung. Die wesentlichen Daten des Referenzprojekts sind darzustellen und zu erläutern (Projekttitel, Kurzbeschreibung, Kosten nach den entsprechenden Kostengruppen, Monat/Jahr der Fertigstellung, Name und Telefonnummer des/der Referenzgeber/-in). Referenz A (zwingend), Fokus: Freianlagen für Industrie- oder Gewerbenutzung; Freiflächen für Rettungswachen, Feuerwachen oder Feuerwehrgerätehäuser, Logistikzen-tren oder Betriebshöfe mit erhöhtem Verkehrsaufkommen werden höher bewertet. Höher bewertet werden zudem Projekte der öffentlichen Hand, die unter Anwendung der für öffentliche Bauvorhaben geltenden Vorgaben realisiert wurden. Bewertet werden auch Umplanungen sowie die Modernisierung oder nachträgliche Herstellung von Außenanlagen, sofern die in den Mindestanforderungen genannten Leistungen in den neu errichteten Flächen nachgewiesen werden. Dabei sind insbesondere die Kosten- und Flächenangaben ausschließlich für die Neubaumaßnahmen, d. h. ohne Berücksichtigung von Bestandsflächen, auszuweisen. Die erbrachten Leistungen sind ausführlich zu erläutern; zudem müssen die weiteren Mindestkriterien, insbesondere hinsichtlich der Kosten und Leistungsphasen, erfüllt werden. Für Referenz A gelten folgende Mindestanforderungen: - Neuplanung und Erstellung Freianlagen für die Rettungswesen, Indust-rie- oder Gewerbenutzung, - Kosten (KG 500): mind. 80 T EUR brutto, - Fertigstellung Außenanlagen: 2016–2026, - Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. LPH 2-8). Für Referenz A gelten folgende Wertungskriterien: - Insgesamt max. 5 Punkte - Fläche Außenanlagen >= 800 m² <1.200m² = 1,0 Punkte,>= 1.200 m² <1.500m² = 2,0 Punkte, >= 1.500 m² = 3,0 Punkte - Nutzung: Freiflächen für die Rettungs- oder Feuerwache, Feuerwehrge-rätehaus, Logistikzentren oder Betriebshöfe mit erhöhtem Verkehrsauf-kommen 1,0 Punkte - Öffentliche Auftraggeber/- …- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in zu führen. Bei juristischen Personen si … ganz lesenkürzer
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in zu führen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten. Vergleichbare Qualifikationen sind ebenfalls zugelassen; der Nachweis der Gleichwertigkeit ist der Bewerbung beizufügen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Schwere Verfehlung
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 3 Bewerber
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in §160 Absatz 3 GWB wie folgt: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftragge … ganz lesenkürzer
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in §160 Absatz 3 GWB wie folgt: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
- Hinweis
Zusätzliche Informationen zum Teilnahmewettbewerb: Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge sind ausschließlich über die unter 5.1.11 angegebene V … ganz lesenkürzer
Zusätzliche Informationen zum Teilnahmewettbewerb: Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge sind ausschließlich über die unter 5.1.11 angegebene Vergabeplattform einzureichen. Die Unterzeichnung erfolgt in Textform i.S.v. § 11 EU Abs. 4 VOB/A, § 126b BGB. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb sind mindestens 10 Tage vor Bewerbungsschluss über die Vergabeplattform zu stellen. Die -anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind. Für die Erstellung der Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Triberg
- Anschrift
- Hauptstr. 57, 78098 Triberg
- Website
- triberg.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 714 (Stadtplanung und Landschaftsgestaltung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
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- Planstatt Senner GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung eb1a561d-4402-4227-b0c7-356f96ba2f7a.