Zum Inhalt
Menü

VG - Gebäude-, Inventar- und Glasversicherung

Verbandsgemeinde Wittlich-Land · Wittlich, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen LOT-0001veröffentlicht 12.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 354 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.

Alle Ausschreibungen: Versicherungen (36 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.01.2026 – 31.12.2028
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 75 Tage (15 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (18 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • 2. Naturalersatz gem. 2.17 der Leistungsbeschreibung10 %
  • 3. Schiedsgerichtsklausel gem. 2.24 der Leistungsbeschreibung10 %
  • 4. Mehrkosten infolge eines Sachschadens gem. 2.25.8 der Leistungsbeschreibung10 %
  • Preis70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 10 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gebäude-, Inventar- und Glasversicherung für die Verbandsgemeinde Wittlich und die verbandsangehörigen Ortsgemeinden und die Stadt Manderscheid

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Gebäude- und Inventarversicherung

Los 1: Versicherungssummen in der Gebäude- und Inventarversicherung Gebäude: Feuer: 342.854.585,00 € Leitungswasser: 323.751.100,00 € Sturm: 333.629.685,00 € Überschwemmung, Rückstau: 341.516.485,00 € Erdrutsch, Erdsenkung, Lawinen: 341.400.085,00 € Inventar: Feuer: 42.194.895,00 € Leitungswasser: 41.621.195,00 € Sturm: 42.448.995,00 € Überschwemmung, Rückstau: 42.448.995,00 € Erdrutsch, Erdsenkung, Lawinen: 42.272.995,00 € Einbruchdiebstahl: 42.543.795,00 € Zuschlagskriterien: 70 % Angebotspreis/Prämie 10 % Naturalersatz gem. 2.17 der Leistungsbeschreibung 10 % Schiedgerichtsklausel gem. 2.24 der Leistungsbeschreibung 10 % Mehrkosten infolge eines Sachschadens gem. 2.25.8 der Leistungsbeschreibung Es sind Angebote ohne Selbstbehalt und mit einem Selbstbehalt in Höhe von 1.000,00 € pro Schaden zu unterbreiten. Die Selbstbehalte in der Elementarschadenversicherung weichen davon ab.

3 Jahre–
2
Glasversicherung

Los 2: Glasversicherung Versicherungssumme: 25.085.705,00 € Zuschlagskriterien: 100 % Angebotspreis/Prämie

3 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag4 von 4 angegeben

2. Naturalersatz gem. 2.17 der Leistungsbeschreibung10 %
3. Schiedsgerichtsklausel gem. 2.24 der Leistungsbeschreibung10 %
4. Mehrkosten infolge eines Sachschadens gem. 2.25.8 der Leistungsbeschreibung10 %
Preis70 %
Qualität
2. Naturalersatz gem. 2.17 der Leistungsbeschreibung2a. Wird ab einem wahrscheinlichen Schaden von 100.000 EUR angeboten - 20 P 2b. Wird für jeden Schaden angeboten - 70 P
Qualität
3. Schiedsgerichtsklausel gem. 2.24 der Leistungsbeschreibung3a. Die Kosten trägt jede Partei für Ihren Anteil - 0 P 3b. Die Kosten trägt der Versicherer - 25 P
Qualität
4. Mehrkosten infolge eines Sachschadens gem. 2.25.8 der Leistungsbeschreibung4a. wird bis 30.000 EUR je Monat angeboten - 0 P 4b. wird bis 100.000 EUR je Monat - 25 P 4c. wird unbegrenzt angeboten - 50 P
Preis
Prämien zur Gebäude- und Inventarversicherung. Die niedrigste Gesamtprämie erhält 100 P. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktbewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Beginn 01.01.2026, 0:00 Uhr Ablauf 31.12.2028, 24 Uhr Hauptfälligkeit: 01.01. eines jeden Jahres. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn oder aber lückenlos im Anschluss an den jeweiligen vorherigen Versicherungsvertrag, die durch diesen Vertrag ersetzt werden, … ganz lesenBeginn 01.01.2026, 0:00 Uhr Ablauf 31.12.2028, 24 Uhr Hauptfälligkeit: 01.01. eines jeden Jahres. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn oder aber lückenlos im Anschluss an den jeweiligen vorherigen Versicherungsvertrag, die durch diesen Vertrag ersetzt werden, auch wenn diese zu unterschiedlichen Zeitpunkten ablaufen, maximal jedoch 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn. Der Vertrag verlängert sich zunächst stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, - Vergabekammer -, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auf … ganz lesenDazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Das Zuschlagskriterium für Los 2 ist der Angebotspreis.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Beginn 01.01.2026, 0:00 Uhr Ablauf 31.12.2028, 24 Uhr Hauptfälligkeit: 01.01. eines jeden Jahres. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn oder aber lückenlos im Anschluss an den jeweiligen vorherigen Versicherungsvertrag, die durch diesen Vertrag ersetzt werden, … ganz lesenBeginn 01.01.2026, 0:00 Uhr Ablauf 31.12.2028, 24 Uhr Hauptfälligkeit: 01.01. eines jeden Jahres. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn oder aber lückenlos im Anschluss an den jeweiligen vorherigen Versicherungsvertrag, die durch diesen Vertrag ersetzt werden, auch wenn diese zu unterschiedlichen Zeitpunkten ablaufen, maximal jedoch 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn. Der Vertrag verlängert sich zunächst stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, - Vergabekammer -, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auf … ganz lesenDazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Provinzial Rheinland Versicherung, Düsseldorf1
2Provinzial Rheinland Versicherung, Düsseldorf1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Verbandsgemeinde Wittlich-Land

Alle 4 offenen Ausschreibungen von Verbandsgemeinde Wittlich-Land, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 665 (Versicherungen und Altersvorsorge) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

13vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (12 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Versicherungen (36 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 17.11.2025
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 17.11.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 58d961be-6799-4c81-a05e-97794406a3dc.