Verwertung von Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) aus dem Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark für die Zeit vom 01.01.2025 bis 31.12.2025
APM Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH · Niemegk, Brandenburg
Aktenzeichen VS 01-24veröffentlicht 14.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.01.2025 – 31.12.2025
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Brandenburg (4 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr01.01.2025 – 31.12.2025
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Niemegk14823, Landkreis Potsdam-Mittelmark, Brandenburg
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- Kriterium Wertungsentgelt / Saldo aus Kosten und Erlösen: Gewichtung zu 70 %70 %
- Kriterium Sortiertiefe (Gewichtung zu 20 %)20 %
- Soziale Kriterien / Vergütung einzusetzender Arbeitnehmender - (Gewichtung 10 %)10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 27 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 26 Monatenüber evergabe.de
- Öffnung der Angebote 12:00 Uhrvor 26 Monaten
- Bindefrist endetvor 24 Monaten2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 22 MonatenLaufzeit bis 31.12.2025
- Heute
Beschreibung
Die APM ist gegenüber dem Landkreis u.a. mit der Einsammlung von Pappe, Papier und Kartonagen (PPK) aus dem Landkreisgebiet beauftragt. Das Papier wird von der APM im Holsystem (blaue Tonne) erfasst.
Die APM beabsichtigt, die ihr gegenüber dem Landkreis Potsdam-Mittelmark obliegende Pflicht zur Verwertung von PPK aus dem Kreisgebiet ab dem 01.01.2025 bis zum 31.12.2025 durch einen Dritten erfüllen zu lassen.
Es werden folgende Leistungen ausgeschrieben:
- die Übernahme inkl. Transport von PPK-Abfällen ab den Plätzen, auf denen der Auftraggeber die Abfälle in Wechselbehältern oder als lose Abfälle aus regulären Sammelfahrzeugen zur Verfügung stellt (Übergabestellen), bis zur Verwertungsanlage, - die Sortierung - und Verwertung von PPK-Abfällen sowie - das Bereitstellen und der Betrieb einer Umladestation (mit Standort im Land Brandenburg) im Umkreis von 25 km um Teltow/ Stahnsdorf/ Kleinmachnow (zu den Anforderungen an den Standort s.u. unter VIII. der Leistungsbeschreibung).
Insgesamt wird durch den Auftraggeber unverbindlich von einer Gesamtmenge von etwa 14.500 Mg/a an PPK-Abfällen ausgegangen. Ungeachtet der Tatsache, dass bisher bis zum Jahr 2021 höhere Mengen zu verzeichnen waren (ca. 15.000 Mg/a) rechnet der Auftraggeber für die Vertragslaufzeit mit einem Rückgang.
Dabei handelt es sich aber lediglich um eine unverbindliche Abschätzung des Auftraggebers, eine verbindliche Prognose ist damit nicht verbunden.
Die Leistung beinhaltet, für das Jahr der Leistungserbringung, sowohl die Verwertung des sog. kommunalen Anteils an PPK als auch den Anteil der Systembetreiber nach dem Verpackungsgesetz (s. dazu schon oben).
Der Auftragnehmer übernimmt die mit PPK-Abfällen beladenen Wechselbehälter an den nachfolgend genannten Sammelplätzen in:
Damsdorf Gewerbepark Damsdorf 49, 14797 Damsdorf (Gem. Kloster Lehnin)
Neuseddin Ebereschenring 32, 14554 Neuseddin
Teltow Ruhlsdorfer Straße 100, 14513 Teltow
und
Niemegk Bahnhofstraße 18, 14823 Niemegk.
Die PPK-Abfälle werden im Wechselbehälter-System vom Auftragnehmer durch das Aufladen der Wechselbehälter auf seine Fahrzeuge übernommen.
Weitere Informationen in Kap. 02 - Leistungsbeschreibung.
Gegenstand nach CPV
- 90514000Recycling von SiedlungsabfällenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Kriterium Wertungsentgelt / Saldo aus Kosten und Erlösen: Gewichtung zu 70 %Kriterium Wertungsentgelt / Saldo aus Kosten und Erlösen - (Gewichtung zu 70 %) Ein Kriterium für die Bewertung des wirtschaftlichsten Angebotes ist das Gesamtentgelt für alle nach dieser Ausschreibung zu beauftragenden Leistungen (Übernahme, Transport, Umladung, Sortierung, Verwertung). Dafür werden im Leistungsverzeichnis zwei Positionen abgefragt. Hierbei handelt es sich um Verwertungserlöse sowie um Transport- und Umschlagskosten. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die sich ergebenen Erlöse die Kostenposition übersteigen werden. Allein für die Wertung erfolgt eine Saldierung aus Kosten und Erlösen und eine Wichtung auf der Grundlage einer geschätzten Menge (vgl. Bewerbungsbedingungen).
- Qualität
- Kriterium Sortiertiefe (Gewichtung zu 20 %)Kriterium Sortiertiefe (Gewichtung zu 20 %) Als weiteres Kriterium wird mit 20 % das Angebot mit einer größeren als der mindestens geforderten Sortiertiefe gewertet. Der Bieter gibt für die Anwendung dieses Zuschlagskriteriums mit seinem Angebot (hierfür kann das Formular F10 verwendet werden) eine entsprechende Erklärung ab. Für die Punktevergabe gilt folgendes: Übersteigt die angebotene Sortiertiefe die Mindestanforderungen, erhält der Bieter 200 Punkte. Dieses Zuschlagskriterium gilt als erfüllt, wenn der Bieter in Formular F10 oder auf gleichwertige Weise erklärt oder nachweist, dass er bei der Leistungserbringung das Altpapier in mindestens eine weitere Fraktion sortiert als mindestens gefordert (s.o.). Er hat diese weitere Fraktion namentlich bzw. inhaltlich zu benennen. Die unter diesem Kriterium ermittelte Gesamtpunktzahl geht zu 20 % in die Gesamtpunktewertung ein.
- Qualität
- Soziale Kriterien / Vergütung einzusetzender Arbeitnehmender - (Gewichtung 10 %)Soziale Kriterien / Vergütung einzusetzender Arbeitnehmender - (Gewichtung 10 %) Die Vergabestelle wendet vorliegend zusätzlich das Zuschlagskriterium der Lohnhöhe der zur Leistungserbringung auf der Umladestation und zum Transport eingesetzten gewerblichen Arbeitskräfte während der Vertragslaufzeit an. Insgesamt werden für dieses Kriterium insgesamt 100 Punkte vergeben. Der Bieter gibt für die Anwendung dieses Zuschlagskriteriums mit seinem Angebot (hierfür kann das Formular F10 verwendet werden) Erklärungen darüber ab, wie hoch die jeweiligen an der Umladestation sowie im Transport des Altpapieres eingesetzten Arbeitnehmer mindestens bezahlt werden. Die Vergütung für die Mitglieder der vom Bieter einzusetzenden Berufsgruppen Mitarbeiter auf der Umladestation und/oder Fahrer (Transporte) (Bruttolohn ohne Zuschläge pro Stunde) wird nach den Berufsgruppen „Fahrer Transportfahrzeuge“ einerseits und „gewerbliche Arbeitskräfte Umladestation“ andererseits getrennt gewertet (bzgl. Berechnungsschritte sowie Beispiel vgl. Bewerbungsbedingungen). Dasjenige Angebot, das für die an den Anlagen des Bieters und beim Transport einzusetzenden Mitarbeitenden den höchsten Lohn bzw, die höchste Vergütung (über dem Vergabemindestlohn in Brandenburg iHv aktuell 13 €) bietet, erhält die Höchstpunktzahl. Die Punktezahl der anderen Angebote bestimmt sich nach dem prozentualen Abstand zum Vergütungsniveau des Angebotes mit der höchsten Vergütung.
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
Mit dem Angebot sind die geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen: - Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt (im Angebotsschreiben enthalten). - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot sind die geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen: - Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt (im Angebotsschreiben enthalten). - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB (Formular F8). - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB sowie über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeiternehmer-Entsendegesetz – A-EntG) sowie nach § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG). (Formular F9). - Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat (im Angebotsschreiben enthalten). Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von den Bietern erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen: - Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – nicht älter als 6 Monate) - Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen (nicht älter als 6 Monate); die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist - Aktueller (d.h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft - Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) und Vorlage eines aktuellen Gewerberegisterauszugs gem. § 150 GewO - Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer (unter Beachtung der Vorgaben unter Ziff.H. IX. der Bewerbungsbedingungen)- Kriterium
Mit dem Angebot sind die geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen: - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils aus den letzten drei Kalender- oder Geschäftsjahren. Dabei sind auch Umsätze … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot sind die geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen: - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils aus den letzten drei Kalender- oder Geschäftsjahren. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters (Formular F4). - Eigenerklärung über das Bestehen einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung für den konkreten Leistungsbereich, alternativ eine Erklärung, dass für den Fall der Beauftragung eine solche Betriebshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn besteht bzw. abgeschlossen wird (Formular F7). Die Versicherung muss etwaige Ansprüche aus diesem Vertrag über • mind. 1,5 Mio. € für Personen-/ Sachschäden und • mind. 500 T€ für Vermögensschäden decken. • Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. • Der Abschluss der Versicherung ist dem Auftraggeber 14 Tage vor Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen. Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von den Bietern erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen: - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer Bestätigung des Versicherungsgebers für den Fall, dass der Bieter erklärt hat, bereits über eine solche zu verfügen. In jedem Fall ist im Falle der Zuschlagserteilung das Bestehen der Versicherung gegenüber dem Auftraggeber unaufgefordert spätestens 14 Tage vor Leistungsbeginn durch Vorlage einer Bestätigung des Versicherungsgebers nachzuweisen. - Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer (unter Beachtung der Vorgaben unter Ziff. H. IX. dieser Bewerbungsbedingungen)- Kriterium
Mit dem Angebot sind die geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen: - Erklärung über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für die Umladung und / oder den Transport bis Leistungsbeginn (Formular F6). - Soweit der Eignungsnachweis über eine Präqualifizierung erfolgen soll: Angabe d … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot sind die geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen: - Erklärung über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für die Umladung und / oder den Transport bis Leistungsbeginn (Formular F6). - Soweit der Eignungsnachweis über eine Präqualifizierung erfolgen soll: Angabe der Zertifikatsnummer des Bieters sowie des dazugehörigen Zugangscodes beim Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) im Angebotsschreiben. - Ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche und Benennung der Sortierer / Verwerter; im Übrigen freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist (Formulare F2 und F3). - Referenzangaben zu Leistungen, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind (für den Transport sowie über den Betrieb einer Umladestelle), wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. (Formular F5). - Angaben zu den genehmigten Anlagen (Angaben zu Verwertungsanlage und Umladestelle in Formular F10) - Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen Leistungen verfügen wird (im Angebotsschreiben enthalten). Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von den Bietern erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen: - Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen Referenzen - Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden und. soweit dies andere Unterauftragnehmer als die Sortierer/Verwerter betrifft, ggf. einschließlich entsprechender Verpflichtungserklärungen (im Fall der Eignungsleihe hinsichtlich Umsatz/Referenzen ist die Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers bereits mit dem Angebot vorzulegen). - Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Verwertungsanlage sowie Übergabestelle, aus dem • die genehmigte Kapazität, • der Genehmigungsstatus, • der Genehmigungszeitraum sowie • die anzunehmenden PPK-Fraktionen hervorgehen. Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer (unter Beachtung der Vorgaben unter Ziff.H. IX. der Bewerbungsbedingungen)- Kriterium
Mit dem Angebot sind noch die geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen: - Ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters der Mitglieder (Formular F1). - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Ver … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot sind noch die geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen: - Ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters der Mitglieder (Formular F1). - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz sowie entsprechende Eigenerklärungen (Formulare F12 b und c – Hinweis: Formular F12a enthält nur Hinweise und muss daher nicht zwingend mit dem Angebot vorgelegt werden). - Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein verbotener Tatbestand nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU- Sanktionspaket), vorliegt (Formular F13).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenkürzer
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- 18.09.2024, 12:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen, Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Wir verweisen auf die Vorschriften zum Nachprüfungsverfahren in §§ 160 ff. GWB. Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kal … ganz lesenkürzer
Wir verweisen auf die Vorschriften zum Nachprüfungsverfahren in §§ 160 ff. GWB. Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- APM Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH
- Anschrift
- Bahnhofstraße 18, 14823 Niemegk
- Website
- apm-niemegk.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energievergabekammer@
mwae.brandenburg.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Brandenburg (4 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Bartscherer & Co. Recycling GmbH3 Zuschläge
- EEW Energy from Waste GmbH3 Zuschläge
- ALBA Lausitz GmbH2 Zuschläge
- ALBA Supply Chain Management GmbH2 Zuschläge
- ALBA Wertstoffmanagement GmbH2 Zuschläge
- Becker + Armbrust GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.09.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 01915034-4e26-4fdf-b9d5-2735184bb76c.