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Verwertung von Bioabfall aus der haushaltsnahen Erfassung im Landkreis Kusel

Landkreis Kusel, Kreisverwaltung Kusel · Kusel, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 11459/105/2025veröffentlicht 09.10.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 437 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Rheinland-Pfalz (8 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Kusel66869, Landkreis Kusel, Rheinland-Pfalz
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Bioabfallverwertung inkl. Übernahme/Umschlag und Transport von rund 6.500 Mg Bioabfällen aus der getrennten Bioabfallsammlung.

Beschreibung des Loses

Der Auftraggeber vergibt die Verwertung von Bioabfall aus der haushaltsnahen Erfassung im Landkreis Kusel.

Die Sammlung und Beförderung der Bioabfälle ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.

Zur Ausschreibung kommen bis zu 6.500 Mg Bioabfall pro Jahr.

Gegenstand der Vergabe: Kurze Beschreibung des Auftrags

- Übernahme und Transport der Abfälle von der Umladestation der Fa. Preis in Konken zur Entsorgungsanlage mindestens bis zum 31.12.2026 - Ordnungsgemäße Verwertung der Bioabfälle durch Verwertung im Kaskadenprinzip, d.h. Vergärung und nachgeschaltete Nachkompostierung - Störstoffe hat der Auftragnehmer auf seine Kosten ordnungsgemäß zu entsorgen - Übernahme in Walking-Floor-Fahrzeugen oder Containern - Transport der Abfälle von der Umladestation des Sammlers, die im Landkreis Kusel oder bis zu 25 km Luftlinie von der nächsten Kreisgrenze entfernt liegen kann (frühestens ab dem 01.01.2027, spätestens ab dem 01.01.2029) - Anpassungen aufgrund der Vorgaben der BioAbfVO

Hinweis: Angaben zum Transportkonzept (Übernahme in Walking-Floor-Fahrzeugen oder Containern, Entfernung Umladestation – Verwertungsanlage in km, Benennung der vorgesehenen Verwertungsanlage) sind im Angebotsformular (Anlage 1) zu machen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100wertungsrelevanter Angebotspreis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Auftraggeber ist berechtigt, zwei Mal die Laufzeit des jeweiligen Vertrags um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die erste Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber schriftlich spätestens bis zum 30.06.2030 ausgeübt werden, für eine Vertragsv … ganz lesenbis zu 2-mal: Der Auftraggeber ist berechtigt, zwei Mal die Laufzeit des jeweiligen Vertrags um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die erste Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber schriftlich spätestens bis zum 30.06.2030 ausgeübt werden, für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2031. Die zweite Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber schriftlich spätestens bis zum 30.06.2031 ausgeübt werden, für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2032.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
RETERRA Südwest GmbH, Mannheim2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

65vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (92 Lose mit Angabe)
452.184 €Zuschlagswert im Median
359.894 € – 855.860 €mittlere Hälfte, 13 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 27.08.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 86fafc4d-2c71-4403-975a-048bd7311d7a.