Verwertung von Altpapier (PPK) aus dem Landkreis Harz
Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR · Halberstadt, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen ENWI-7-2026veröffentlicht 05.06.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.01.2027 – 31.12.2028
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen-Anhalt.
- Klärschlammverwertung 2027-2030Wasserverband Stendal-Osterburg · Hansestadt Osterburg (Altmark)Frist 17.11.2026
- Verwertung vonSperrmüll aus dem BurgenlandkreisAbfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd - AöR · Mertendorf OT GörschenFrist 10.11.2026
- Klärschlammtransport und Klärschlammentsorgung 2027Wasser- und Abwasserzweckverband "Bode Wipper" · StaßfurtFrist 10.11.2026
Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Sachsen-Anhalt (3 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.01.2027 – 31.12.2028, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Halberstadt38820, Landkreis Harz, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 142 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (18 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 5 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 4 Monatenüber evergabe.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 4 Monaten
- Bindefrist endetvor 32 Tagen3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
- Vertragsbeginnin 54 TagenLaufzeit bis 31.12.2028
Beschreibung
Verwertung von Altpapier (PPK) aus dem Landkreis Harz
Annahme, Verwiegung, ggf. Aufbereitung und Verwertung von getrennt gesammeltem Altpapier (PPK) aus dem Landkreis Harz und stoffliche Verwertung von ca. 8.190 bis 13.000 Mg/a Altpapier (AVV 15 01 01 sowie 20 01 01) aus dem Landkreis Harz nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
Beschreibung des Loses
Ausschreibung Annahme, Verwiegung, ggf. Aufbereitung und Verwertung von getrennt gesammeltem Altpaper (PPK) aus dem Landkresi Harz
Gegenstand nach CPV
- 90514000Recycling von SiedlungsabfällenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- siehe Bewerbungsbedingungen
Eignung9 von 9 angegeben
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Mit dem Angebot vorzulegen ist: - Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb der als Anlieferort benannten Anlage mindestens für die vorbereitende Verwertung, ferner Zertifizierung des Bieters für das Makeln, Lagern oder Verwerten von Papier und Pappe (AVV 15 01 01 / 20 01 01) oder Nach … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot vorzulegen ist: - Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb der als Anlieferort benannten Anlage mindestens für die vorbereitende Verwertung, ferner Zertifizierung des Bieters für das Makeln, Lagern oder Verwerten von Papier und Pappe (AVV 15 01 01 / 20 01 01) oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation Anforderungen: Es muss eine EfB-Zertifizierung für die als Anlieferort benannte Anlage mindestens für die vorbereitende Verwertung vorliegen. Die EfB-Zertifizierung des Bieters muss das Makeln, Lagern oder Verwerten von Papier und Pappe (AVV 15 01 01 / 20 01 01) umfassen (oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation).- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mit dem Angebot vorzulegen ist: - Auflistung von Referenzaufträgen der letzten drei Jahre für die Verwertung oder die Koordination der Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen, mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggeber … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot vorzulegen ist: - Auflistung von Referenzaufträgen der letzten drei Jahre für die Verwertung oder die Koordination der Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen, mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen: Ansprechpartner inkl. dessen Telefonnummer), Leistungsumfang (entsorgte Abfallmenge pro Jahr) Anforderungen an die Referenzen: - Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen für die Verwertung oder die Koordination der Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen im Auftrag eines kommunalen Auftraggebers mit einem bereits absolvierten Vertragszeitraum von mindestens 12 Monaten und einer Verwertungsmenge von mindestens 5.000 Mg/a.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Mit dem Angebot vorzulegen ist: -Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre).
- Anteil der Unterauftragsvergabe
- Mit dem Angebot vorzulegen sind: - Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss das Drittunternehmen erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch zu haften.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Mit dem Angebot vorzulegen sind: -Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmerentsendegesetz und Mindestlohngesetz sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz -Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB -Eigenerklärung des Bieters, dass er d … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot vorzulegen sind: -Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmerentsendegesetz und Mindestlohngesetz sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz -Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB -Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat, -Eigenerklärung, dass der Bieter in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat, -Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 - Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Bürgschaft nach Maßgabe von § 18 VOL/B i. H. von 5 % des folgenden Wertes: (Vergütung gemäß Preisblatt) multipliziert mit der Menge von 26.000 Mg - Angaben zu der als Anlieferort benannten Anlage, in der mind. eine vorbereitende Verwertung stattfinden muss. Sofern die als Anlieferort benannte Anlage für die zu übernehmenden Abfälle keine bietereigene Anlage ist, ist die Verfügbarkeit für den Bieter, etwa durch Verpflichtungserklärung oder Unterauftragnehmererklärung gemäß Vordruck im Angebotsschreiben, mit dem Angebot nachzuweisen. Ferner ist von den in die engere Wahl gelangten Bietern auf Verlangen die Eigenerklärung des Betreibers der Anlage über seine Bereitschaft zur Leistungserbringung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (gem. Formblatt "Unterauftragnehmererklärung" aus dem Angebotsschreiben) vorzulegen. - Benennung der vorgesehenen Ansprechpartner für den AG und Darstellung der Qualifikation - Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung inkl. etwaiger Transportleistungen zu separat gebundenen Verwertungsanlagen - Angaben zu der als Anlieferort vorgesehenen Anlage (Behandlungs- oder Verwertungsanlage): Standort Anlieferort, Standort der Waage, Betreiber - Genehmigung der als Anlieferort benannten Anlage - Ausdruck eines Luftbildes (google maps, bing o.ä.) des Standortes des Anlieferortes mit Kennzeichnung des Standortes der Eingangswaage. Auf Verlangen vorzulegen sind: -Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist), -Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate), -aktueller, d.h. zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist noch gültige Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.- Spezifischer Jahresumsatz
- Mit dem Angebot sind vorzulegen: -Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren
- Eintragung in das Handelsregister
- Mit dem Angebot vorzulegen ist: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate)
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- Der Leistungszeitraum verlängert sich einmalig automatisch um zwei Jahre, wenn der Vertrag nicht von einer der Vertragsparteien 12 Monate vor Ende des Leistungszeitraums gekündigt wird. Die Laufzeit erstreckt sich demnach maximal bis zum 31.12.2030.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 07.07.2026, 10:00 Uhr. Bieter und Bevollmächtigte sind zur Submission nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 … ganz lesenkürzer
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt über die Vergabeplattform. Anleitungen zu deren Benutzung sind dort zu finden. Alle Nachrichten der Vergabestelle (neben den Antworten auf Bieterfragen und Änderungen der Unterlagen auch z.B. Nachforderungen, die Vorinformationen nach § 134 GWB, die In … ganz lesenkürzer
Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt über die Vergabeplattform. Anleitungen zu deren Benutzung sind dort zu finden. Alle Nachrichten der Vergabestelle (neben den Antworten auf Bieterfragen und Änderungen der Unterlagen auch z.B. Nachforderungen, die Vorinformationen nach § 134 GWB, die Information über den Zuschlag oder die Nichtberücksichtigung von Angeboten) werden elektronisch über das Vergabeportal übermittelt. Um die rechtzeitige Kenntnisnahme von neuen Informationen im Vergabeverfahren rechtzeitig sicherzustellen, hat der Bieter die Obliegenheit, sich während des laufenden Vergabeverfahrens jeden Tag (von montags bis freitags, außer an Feiertagen) auf dem Portal anzumelden und dort seinen Posteingang zu prüfen. Auf den Erhalt automatisierter Benachrichtigungs-E-Mails allein darf er sich nicht verlassen. Vom Auftraggeber über das E-Vergabeportal übermittelte Nachrichten und Dokumente gehen dem Bieter zu, wenn sie im Eingangsordner des Bieters zum Herunterladen bereitgestellt sind und unter Berücksichtigung der vorgenannten Obliegenheit mit einer Kenntnisnahme durch den Bieter gerechnet werden kann. Um der Vergabestelle über den Kommunikationsbereich eigene Nachrichten zukommen zu lassen, müssen die Bieter sich registrieren. Die Bieter sind verpflichtet, die veröffentlichten Bieterinformationen regelmäßig bis zum spätestmöglichen Zeitpunkt auf Neuerungen zu überprüfen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Braunschweiger Str. 87/88, 38820 Halberstadt
- Website
- enwi-hz.de
- Kontakt
- vergabestelle@
halberstadt.de
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Häufige Zuschlagsempfänger
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- REMONDIS Mitteldeutschland GmbH3 Zuschläge
- Schatz Umwelt GmbH3 Zuschläge
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 07.07.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6d661956-beb1-4770-a5f5-2b9ce938acdd.