Verwertung von Bioabfällen von den Wertstoffhöfen der enwi
Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR · Halberstadt, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen ENWI-5-2025veröffentlicht 12.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.01.2026 – 31.12.2027
- Lose
- 10
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen-Anhalt.
- Klärschlammverwertung 2027-2030Wasserverband Stendal-Osterburg · Hansestadt Osterburg (Altmark)Frist 17.11.2026
- Verwertung vonSperrmüll aus dem BurgenlandkreisAbfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd - AöR · Mertendorf OT GörschenFrist 10.11.2026
- Klärschlammtransport und Klärschlammentsorgung 2027Wasser- und Abwasserzweckverband "Bode Wipper" · StaßfurtFrist 10.11.2026
Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Sachsen-Anhalt (3 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 10 Lose · in 14 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.01.2026 – 31.12.2027
- Lose
- 10
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Halberstadt38820, Landkreis Harz, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 142 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (18 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 31.12.2027
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Leistung ist die Wägung und Verwertung von Bioabfällen von allen Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet des Landkreises Harz.
Für die zuvor genannten Wertstoffhöfe werden die Wägung und Verwertung von übernommenen Bioabfällen aus der Bevölkerung neu vergeben. Bei den zu verwertenden Bioabfällen handelt es sich unter anderem um:
- Baum- und Strauchschnitt, Heckenschnitt, - Rasenschnitt, Laub und Stauden, - Biologisch abbaubare pflanzliche, tierische oder aus Pilzmaterialien bestehende Abfälle im Sinne von § 3 Abs. 7 KrWG (z. B. Obst und Gemüse).
Eine Garantie hinsichtlich der konkreten Zusammensetzung der Bioabfälle kann von Seiten der enwi nicht gegeben werden.
Bitte entnehmen Sie alle weiteren Informationen dem Dokument B. Leistungsbeschreibung.
Gegenstand nach CPV
Lose10 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Wertstoffhof Ballenstedt Verwertung von Bioabfällen vom Werstoffhof Ballenstedt | 2 Jahre | – |
| 2 | Wertstoffhof Halberstadt Verwertung von Bioabfällen vom Werstoffhof Halberstadt | 2 Jahre | – |
| 3 | Wertstoffhof Harzgerode Verwertung von Bioabfällen vom Werstoffhof Harzgerode | 2 Jahre | – |
| 4 | Wertstoffhof Ilsenburg Verwertung von Bioabfällen vom Werstoffhof Ilsenburg | 2 Jahre | – |
| 5 | Wertstoffhof Oberharz Verwertung von Bioabfällen vom Werstoffhof Oberharz | 2 Jahre | – |
| 6 | Wertstoffhof Osterwieck Verwertung von Bioabfällen vom Werstoffhof Osterwieck | 2 Jahre | – |
| 7 | Wertstoffhof Wernigerode Verwertung von Bioabfällen vom Werstoffhof Wernigerode | 2 Jahre | – |
| 8 | Wertstoffhof Westerhausen Verwertung von Bioabfällen vom Werstoffhof Westerhausen | 2 Jahre | – |
| 9 | Wertstoffhof Quedlinburg Verwertung von Bioabfällen vom Werstoffhof Quedlinburg | 2 Jahre | – |
| 10 | alle Wertstoffhöfe Verwertung von Bioabfällen aller Wertstoffhöfen der ENWI im Landkreis Harz | 2 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Der Vertrag verlängert sich einmalig automatisch um ein Jahr, wenn er nicht bis spätestens 31.03.2027 von einem der Vertragspartner gekündigt wurde.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung … ganz lesenkürzer
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [...] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Los 10
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Der Vertrag verlängert sich einmalig automatisch um ein Jahr, wenn er nicht bis spätestens 31.03.2027 von einem der Vertragspartner gekündigt wurde.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung … ganz lesenkürzer
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [...] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Es erfolgte eine wirtschaftliche Auswertung für jedes Einzellos (Los 1 - 9) sowie ein Vergleich der Summe der wirtschaftlichsten Einzellose (Los 1 - 9) im Verhältnis zum wirtschaftlichsten Gesamtlos (Los 10). Das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme (Kombination aus wirtschaftlichsten Losen 1 … ganz lesenkürzer
Es erfolgte eine wirtschaftliche Auswertung für jedes Einzellos (Los 1 - 9) sowie ein Vergleich der Summe der wirtschaftlichsten Einzellose (Los 1 - 9) im Verhältnis zum wirtschaftlichsten Gesamtlos (Los 10). Das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme (Kombination aus wirtschaftlichsten Losen 1 - 9 oder das wirtschaftlichste Los 10) erhält den Zuschlag. Die Kombination aus den Losen 1-9 ergab das wirtschaftlichste Ergebnis. Auf das Los 10 wurde daher kein Zuschlag erteilt. Systembedingt kann das Los 10 jedoch nicht aus der Bekanntmachung entfernt werden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Harz-Humus Recycling GmbH, Ditfurt | 2 |
| 2 | Harz-Humus Recycling GmbH, Ditfurt | 2 |
| 3 | Harz-Humus Recycling GmbH, Ditfurt | 2 |
| 4 | Recycling-Park Harz GmbH, Nordharz OT Heudeber | 2 |
| 5 | Recycling-Park Harz GmbH, Nordharz OT Heudeber | 2 |
| 6 | Recycling-Park Harz GmbH, Nordharz OT Heudeber | 2 |
| 7 | Recycling-Park Harz GmbH, Nordharz OT Heudeber | 2 |
| 8 | Recycling-Park Harz GmbH, Nordharz OT Heudeber | 2 |
| 9 | Harz-Humus Recycling GmbH, Ditfurt | 2 |
| 10 | Recycling-Park Harz GmbH, Nordharz OT Heudeber | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Braunschweiger Str. 87/88, 38820 Halberstadt
- Website
- halberstadt.de
- Kontakt
- vergabestelle@
halberstadt.de
Bei uns erfasst
- Verwertung von Altholz aus dem Landkreis Harz ab dem 01.01.202725.10.2026 · 2 Angebote
- Verwertung von Altpapier (PPK) aus dem Landkreis Harz25.10.2026 · 3 Angebote
- Einsammlung, Transport und Entsorgung schadstoffhaltiger Abfälle aus Haushalten und anderen Herkunftsbereichen im Landkreis Harz16.07.2026 · 1 Angebot
- Gestellung von Containern und Transport von ausgewählten Abfallarten für die Wertstoffhöfe der enwi04.07.2025 · 2 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Sachsen-Anhalt (3 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Abfallwirtschaft Nordharz GmbH4 Zuschläge
- Harz-Humus Recycling GmbH3 Zuschläge
- REMONDIS GmbH & Co. KG3 Zuschläge
- REMONDIS Mitteldeutschland GmbH3 Zuschläge
- Schatz Umwelt GmbH3 Zuschläge
- Veolia Klärschlammverwertung Deutschland GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 07.08.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 62c4e10e-49d9-4901-aee7-864fe89919af.