Zum Inhalt
Menü

Vertragsverlängerung und Vertragserweiterung von HR-Software

Stadt Coburg · Coburg, Bayern

Aktenzeichen VI-2026-0008veröffentlicht 09.07.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Coburg96450, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Wurden Sie nicht aufgefordert, bekunden Sie Ihr Interesse direkt bei der Vergabestelle.

Vorabinformation über eine Direktvergabe: Einwände sind nur innerhalb der in der Meldung genannten Frist möglich.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 108 Tage (15 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (31 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Vertragserweiterung und Vertragsverlängerung mit der P&I AG über das IT-System P&I LogaHR als HR-Plattform für die Stadt Coburg. P&I Loga HR beinhaltet seitens der P&I AG folgende Leistungen: Bereitstellung Hardware (P&I Loga HR Server), Bereitstellung Software (Betriebssystem, Datenbank, Security-, Monitoring-Software), Betrieb im BSI zertifizierten Datacenter in Wiesbaden (ISO-27001), Datensicherung nach einem Mehr-Generationen Prinzip, Technisches Applikationsmanagement (Patches, Releases), Service-Level-Agreement für die Bearbeitung von fachlichen Fragestellungen, Vollständiges Produktportfolio der P&I inkl. zukünftiger Entwicklungen, Erhalt der Rückrechnungsfähigkeit Fortführung des Vertrages mit der P&I AG für ihr Fachverfahren P&I LogaHR. Beinhaltet: HR-Cloud, Private Cloud für Mitarbeitende, Payroll, Personalkostenplanung, Meldewesen, Bescheinigungswesen, Abrechnungsanalyse, Bescheinigungswesen, Reisekostenabrechnung, HR-Management, e-Learning und Seminarplattform, Digitale Personalakte, BEM, Dokumentenmanagement, On- und Offboarding, Plattform für Erhebungen und Mitarbeiterumfragen, Stellenplanung und Organisationsmanagement, Mitarbeiterportal, Bewerbermanagement, Talent- und Profilmanagement, Zeitwirtschaft und Personaleinsatzplanung, Projektzeiterfassung, Auswertungen und HR-Analyse, Intelligente Scouts, Digitaler Zwilling zum Testen, eine Intelligente Produktion und die KI Rund um das Thema HR für Anwendungsbetreuer und Mitarbeitende.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27 (Schloss), 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren … ganz lesenEin öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist (§ 135 Abs. 1 GWB). Die Unwirksamkeit tritt nicht ein, wenn - der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, - der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und - der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der öffentliche Auftraggeber ist der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, und bekundet mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union die Absicht, den Vertrag abzuschließen. Begründun … ganz lesenDer öffentliche Auftraggeber ist der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, und bekundet mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union die Absicht, den Vertrag abzuschließen. Begründung der Entscheidung des Auftraggebers: Die Stadt Coburg vertritt die Auffassung, dass die P&I Personal & Informatik AG (Kreuzberger Ring 56, 65205 Wiesbaden) der einzige Anbieter am Markt ist, der die Leistung anbieten kann. Zum objektiven Nachweis, dass aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist, wurde im Vorfeld eine europaweite Marktsondierung durchgeführt. Hierzu wurde im Amtsblatt der Europäischen Union eine Markterkundung veröffentlicht (Az. 441433-2026; OJ S 121/2026 26/06/2026). Die Stadt Coburg nutzte die Markerkundung, um zu erkunden, ob es einen für die zu beschaffende Leistung relevanten Markt gibt und ob neben der Fa. P&I Personal & Informatik AG weitere Unternehmen die Leistung mit den genannten Anforderungen anbieten können. Interessierte Unternehmen wurden gebeten, der ausschreibenden Stelle mit der Interessensbekundung aussagekräftig Unterlagen über die angebotenen Produkte zuzusenden. Weiterhin wurde um Mitteilung gebeten, ob bzw. inwieweit die dargestellten Anforderungen an die Leistung mit dem angebotenen Produkt erfüllt werden können. Damit kam die Stadt Coburg seiner Beweislast nach, dass die Voraussetzungen einer Direktvergabe erfüllt sind. Dazu mussten "ernsthafte Nachforschungen auf europäischer Ebene" angestellt werden, um Unternehmen zu ermitteln, die zur Lieferung in der Lage gewesen wären (EuGH v. 15.10.2009 - C-275/08 - Tz. 61). Auf Grundlage der Markterkundung meldeten sich kein Marktteilnehmer bei der ausschreibenden Stelle. Die durchgeführte Markterkundung und die damit verbundenen ernsthaften Ermittlungen auf europäischer Ebene lassen den sicheren Schluss zu, dass andere Anbieter die nachgefragte Leistung nicht erbringen können. Die durchgeführte Markterkundung lässt insoweit auf Basis des genutzten Datenmaterials den sicheren Schluss auf ein aktuelles Alleinstellungsmerkmal zu.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Stadt Coburg

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

337vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (250 Lose mit Angabe)
465.032 €Zuschlagswert im Median
266.570 € – 1,23 Mio. €mittlere Hälfte, 69 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (54 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fd24a39d-86db-45d5-b4c4-ec62d439f4b2.