Vertrag zur Nephelometrie/Proteindiagnostik (48Monate)
Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. · Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen 40/2024/EU/E15veröffentlicht 21.11.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.12.2024 – 30.11.2028
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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- Bettenersatz - Intensivbetten, IMC BettenStädtisches Klinikum Dessau / Verwaltungsmanagement · Dessau-RoßlauFrist 30.11.2026
- 2 (zwei) Linearbeschleuniger Gesamtsysteme für die StrahlentherapieUniversitätsklinikum Halle (Saale) AöR · Halle (Saale)Frist 10.11.2026
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Alle Ausschreibungen: Medizintechnik in Sachsen-Anhalt (5 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.12.2024 – 30.11.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Magdeburg39120, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Wurden Sie nicht aufgefordert, bekunden Sie Ihr Interesse direkt bei der Vergabestelle.
Vorabinformation über eine Direktvergabe: Einwände sind nur innerhalb der in der Meldung genannten Frist möglich.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 86 Tage (24 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (10 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 24 Monaten
- Vertragsbeginnvor 23 MonatenLaufzeit bis 30.11.2028
- Heute
Beschreibung
Beschafft wird ein Gerätesystem zur Diagnostik von speziellen Proteinen im Blut/Urin und Liquor Der bestehende endet im November 2024. Es wird erneut ein Mietvertrag angestrebt. Es enstehen Miet-, Service- und Reagenzienkosten.
Bereits seit mehreren Jahren erfolgt eine automatisierte Analytik von speziellen Proteinparametern mit den Gerätesystemen der Fa. Siemens Healthineers. Am IKCP wird 1 Gerät Atellica NEPH 630 und ein BN ProSpec genutzt. Dazu besteht ein Vertrag. Bestandteile sind bisher Miete, Service und Reagenzien.
Das vorh. Neph-Gerät wird weiterhin Bestandteil der Dialysen sein. Diese Spezialanalytik wird in diesem Umfang ausschließlich von der Fa. Siemens angeboten. Zudem erfolgten bereits umfangreiche Methoden-Valdierungen zu den Leichtketten im Serum ( 2 Jahre), um die Siemens –Assays zu nutzen.
Die nun folgendem Leitketten werden ausschließlich durch die Fa. Siemens abgebildet und sind zwingend Bestandteil des zukünftigen Vertrages:
Nephelometrie für die freien Leitketten laut IMWG Guidelines, Nephelometrie für Immunglobuline laut ESMO Guidelines, Nephelometrie für Liquordiagnostik Immunglobuline und Albumin laut Leitlinie für Liquordiagnostik
Gegenstand nach CPV
- 33124100DiagnostikausrüstungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.12.2024
- Vertragsende
- 30.11.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 06112 Halle (Saale)
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
-A-01_Checkliste-EU -A-03_Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes -A-04_Teilnahme- und Bewerbungsbedingungen -A-05_Allgem. Auftrags- u. Zahlungsbedingungen_V1_2021 -A-08_Checkliste_DV_Anschluss -B-03_Leistungsbeschreibung -B-08_Formblatt Angebotsschreiben UKMD -B-09_Besondere Vertragsbedingungen_UKM … ganz lesenkürzer
-A-01_Checkliste-EU -A-03_Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes -A-04_Teilnahme- und Bewerbungsbedingungen -A-05_Allgem. Auftrags- u. Zahlungsbedingungen_V1_2021 -A-08_Checkliste_DV_Anschluss -B-03_Leistungsbeschreibung -B-08_Formblatt Angebotsschreiben UKMD -B-09_Besondere Vertragsbedingungen_UKMD -B-10_Eigenerklärung zum Unternehmen und Referenzen_2.0 -B-12_PC-Sicherheit im Netz -B-13_20220703_Vertraulichkeitsvereinbarung_UKMD_deutsch -B-15_Formblatt Erklärung zur BIEGE -C-01_Ergänzende Vertragsbedingungen -C-02_Angaben zum Bewerber_Bieter -C-03_Bewerbererklärung-Anlage1a-EU-Vergaberichtlinie 2004-148-EG -C-04_Eigenerklärung_5k-Sanktions-VO -C-05_Eigenerklärung_Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit -C-06_ Eigenerklärung_Nachunternehmereinsatz -C-07_Eigenerklärung ILO -C-08_ Eigenerklärung_Auschlussgründe -C-09_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen- Hinweis
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: „Die Unwirksamkeit [eines direkt vergebenen Vertrags] nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Am … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: „Die Unwirksamkeit [eines direkt vergebenen Vertrags] nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“ Der vorliegende Auftrag wird daher erst 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erteilt. Innerhalb dieser Frist kann ein Nachprüfungsantrag bei der benannten Vergabekammer gegen die beabsichtigte Auftragserteilung eingelegt werden (§§ 160 ff. GWB). Vorab können Rügeobliegenheiten bestehen. § 160 Abs. 3 GWB lautet: „Der (Nachprüfungs-)Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Leipziger Straße 44, 39120 Magdeburg
- Website
- intranet.med.ovgu.de
- Kontakt
- g3.vergabestelle@
med.ovgu.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 331 (Medizinische Geräte) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 78b1725b-2d7e-44a3-9630-90731f2da978.