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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Vertrag zur besonderen Versorgung über die Durchführung von stationsersetzenden Leistungen gem. § 140a SGB V mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des open house Verfahrens

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) · Kassel, Hessen

Aktenzeichen SVLFG-2026-0020veröffentlicht 11.06.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 15 Monaten

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kassel.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (154 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.08.2027 – 31.07.2028, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 999 Unternehmen
Ort der Leistung
Kassel34131, Hessen
Einreichung
elektronisch: Zulässigsmaby.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. Heute
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2028
    in 9 Monaten
  4. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über smaby.de
    in 15 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 12:01 Uhr
    in 15 Monaten
  6. Bindefrist endet
    24 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 39 Monaten

Beschreibung

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Verträgen über eine besondere Versorgung gem. § 140a SGB V über die Durchführung von stationsersetzenden Maßnahmen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens für die Zeit vom (frühestens) 01.08.2026 bis 31.07.2028. Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff. GWB. Vertragspartner kann jedes geeignete und interessierte Unternehmen werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Die Bekanntmachung dient als Aufforderung zum Abschluss von Verträgen zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V mit für alle Vertragspartner gleich geltenden und nicht dispositiven Konditionen einschließlich der Festlegung der Preise. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Unterzeichnung der Vertragsunterlagen (welche bei der Kontaktstelle angefordert werden können) und Abgabe der geförderten Erklärungen. Für den Vertragsschluss ist keine Exklusivität gegeben.

Beschreibung des Loses

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Verträgen über eine besondere Versorgung gemäß § 140a SGBVüber die Durchführung von stationsersetzenden Maßnahmen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. open house Verfahrens für die Zeit vom (frühestens) 01.08.2026 bis 31.07.2028.

Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jedes geeignete und interessierte Unternehmen werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Die Bekanntmachung dient als Aufforderung zum Abschluss von Verträgen zur besonderen Versordung gemäß § 140a SGB V mit für alle Vertragspartner gleich geltenden und nicht dispositiven Konditionen einschließlich der Festlegung der Preise.

Der Vertragsabschluss erfolgt durch Unterzeichnung der Vertragsunterlagen (welche bei der Kontaktstelle angefordert werden können) und Abgabe der geforderten Erklärungen. Für den Vertragsschluss ist keine Exklusivität gegeben.

In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2027
Vertragsende
31.07.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Der Vertrag tritt zum ersten eines Monats, frühestens jedoch am 01.08.2026, in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31.07.2028 (Grundvertragslaufzeit). Der SVLFG (LKK) wird das Recht eingeräumt, den Vertrag zweimalig jeweils um weitere 12 Monate zu verlängern. Sie hat die Verlängerungsoption spätest … ganz lesenDer Vertrag tritt zum ersten eines Monats, frühestens jedoch am 01.08.2026, in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31.07.2028 (Grundvertragslaufzeit). Der SVLFG (LKK) wird das Recht eingeräumt, den Vertrag zweimalig jeweils um weitere 12 Monate zu verlängern. Sie hat die Verlängerungsoption spätestens drei Monate vor Ablauf der Grundvertragslaufzeit oder des Verlängerungszeitraums schriftlich gegenüber dem Vertragspartner auszuüben. Der Vertragspartner kann dem Antrag auf Verlängerung innerhalb von 4 Wochen ab dem Zugang widersprechen. In diesem Fall endet der Vertrag mit Ablauf der Grundvertragslaufzeit bzw. des ersten Verlängerungszeitraums. Im Falle der zweiten Verlängerung endet der Vertrag am 31.07.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 999 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
smaby.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
24 Monate
Angebotsöffnung
31.01.2028, 12:01 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gem. § 160 III Satz 1 Nr. 1- 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist … ganz lesenDie Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gem. § 160 III Satz 1 Nr. 1- 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2, § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die §§ 134, 135, 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Der Vertrag tritt jeweils zum ersten eines Monats, frühestens jedoch am 01.08.2026, in Kraft. Hierfür ist erforderlich, dass spätestens drei Wochen vor dem Vertragsbeginn die vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Dokumente: - Eigenerklärung_Eignung - Angebotsabgabe - Handelsregisterauszug - … ganz lesenDer Vertrag tritt jeweils zum ersten eines Monats, frühestens jedoch am 01.08.2026, in Kraft. Hierfür ist erforderlich, dass spätestens drei Wochen vor dem Vertragsbeginn die vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Dokumente: - Eigenerklärung_Eignung - Angebotsabgabe - Handelsregisterauszug - Betriebshaftpflichtversicherung - Nachweise gemäß Ziffer IV Nr. 2 Eigenerklärung Eignung elektronisch eingereicht werden und - die unterzeichneten Vertragsunterlagen (in zweifacher Ausfertigung) der SVLFG im Original postalisch zugehen. Die Verträge haben eine Laufzeit bis zum 31.07.2028 (Grundvertragslaufzeit).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK)
Anschrift
Weißensteinstr. 70- 72, 34131 Kassel
Website
svlfg.de
Kontakt
vergabe@spectrumk.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

78vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (97 Lose mit Angabe)
354.955 €Zuschlagswert im Median
193.112 € – 792.521 €mittlere Hälfte, 28 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (154 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens6 Meldungen

  1. 4. Berichtigung · Korrektur – Veröffentlichung
  2. 3. Berichtigung · Korrektur – Veröffentlichung
  3. 2. Berichtigung · Korrektur – Veröffentlichung
  4. 1. Berichtigung · Korrektur – Veröffentlichung
  5. Vergabebekanntmachung
  6. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 31.01.2028

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e7db4d5f-041d-4c85-a9da-71c0fabf897a.