Vertrag zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V "Digitale Darmkrebsfrüherkennung"
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen · Erfurt, Sachsen
Aktenzeichen 46/2025veröffentlicht 05.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- bis zu 24 Verlängerungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahrebis zu 24 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 110 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (57 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Preis60 %
- Qualität40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 14 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 13 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Bindefrist endetvor 11 Monaten39 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss eines Vertrages zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zur digitalen Darmkrebsfrüherkennung (d-IFOBT). Die Auftraggeberin beabsichtigt mit diesem Vertrag, ihren Versicherten - ergänzend zur Darmkrebsfrüherkennung im Rahmen der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) - einen niederschwelligen und einfachen Zugangsweg zur Darmkrebsvorsorge mittels iFOBT im Sinne der oKFE-Richtlinie anzubieten. Das gegenständliche Leistungsangebot besteht aus mehreren Bestandteilen und umfasst die Bereitstellung eines Testkits/Stuhlentnahmetests (iFOB-Test), dessen Bestellung über ei-ne Landingpage erfolgt, sowie die Stuhluntersuchung gemäß II.D § 9 der oKFE-Richtlinie und die Übermittlung des Testergebnisses an den Versicherten. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Bewerbungsbedingungen als Anhang 1 zum Vertrag (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) beigefügt. Weitere Einzelheiten sind zudem dem als Anlage 1 beigefügten Vertrag zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zur digitalen Darmkrebsvorsorge (d-IFOBT) zu entnehmen. Konkrete Angaben zum voraussichtlichen Auftragsvolumen sind der Auftraggeberin nicht möglich. Einzelheiten zu ersten Schätzungen sind der Leistungsbeschreibung unter Punkt 2 (Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) zu entnehmen. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urt.v. 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Soweit die angegebenen Mengen deutlich überschritten werden, beträgt die Höchstmenge, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (maximal 4 Jahre) abgerufen werden kann, insgesamt maximal 150.000 abgerufene iFOBT-Tests. Eine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung in einer bestimmten Höhe besteht aber nicht. Die Auftraggeberin geht mit dieser Rahmenvereinbarung keinerlei Abnahmeverpflichtung ein.
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Im Preisblatt (Anhang 2 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) sind der Preis für das "Testkit" und der Preis für die "Analyse" anzugeben. Bezüglich der weiteren Einzelheiten wird auf die Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen und Anhängen, in Bezug auf die konkrete Bewertung insbesondere auf Punkt A.IV.2.1 der Bewerbungsbedingungen, verwiesen.
- Qualität
- Der Bieter hat ein Konzept zur Umsetzung der ausgeschriebenen Leistungen (gemäß Leistungsbeschreibung) einzureichen, in dem auf die in der Bewertungsmatrix (Anlage 11 der Bewerbungsbedingungen) genannten Qualitätskriterien einzugehen ist. Weitere Einzelheiten zu den Kriterien und den im Konzept erwarteten Ausführungen sind der Anlage 11 und den Bewerbungsbedingungen unter Punkt A.IV.2.2 zu entnehmen.
Eignung7 von 7 angegeben
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen)
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Russlandsanktionen: Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 6 der Bewerbungsbedingungen)
- Allgemeiner Jahresumsatz
- Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-1 der Bewerbungsbedingungen)
- Spezifischer Jahresumsatz
- Darstellung des Umsatzes bezogen auf Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen), aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-1 der Bewerbungsbedingungen)
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung Industriehaftpflichtversicherung oder vergleichbare Versicherung (Anlage 7-2 der Bewerbungsbedingungen)
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
detaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten drei Jahre unter Angabe - des Auftraggebers einschließlich Ansprechpartner mit Telefonnummer (Angabe des Ansprechpartners mit Telefonnummer ist zunächst freiwillig, ist aber auf Nachfrage der Auftraggeberin … ganz lesenkürzer
detaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten drei Jahre unter Angabe - des Auftraggebers einschließlich Ansprechpartner mit Telefonnummer (Angabe des Ansprechpartners mit Telefonnummer ist zunächst freiwillig, ist aber auf Nachfrage der Auftraggeberin mitzuteilen), - der Beschreibung der durchgeführten Leistung, - des Leistungszeitraums, - der Anzahl der versendeten Stuhlentnahmetests (i-FOB-Test) sowie der Stuhluntersuchungen gemäß der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme innerhalb eines Jahres unter Verwendung der Anlage 7-3 der Bewerbungsbedingungen, die ggfs. zu vervielfältigen ist. Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche mindestens 1 Referenzprojekt innerhalb der letzten 3 Jahre vorweisen können, das mit dem verfahrensgegenständlichen Auftrag hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar ist. Hiervon hat mindestens 1 Referenzprojekt von einem Referenzauftraggeber aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung zu stammen. In der Art als vergleichbar erachtet die Auftraggeberin lediglich solche Referenzprojekte, welche Erfahrungen in der Organisation und Umsetzung eines Angebotes zur Darmkrebsfrüherkennung mittels Stuhlentnahmetests (i-FOB-Test) und Untersuchung gemäß der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL), ggfs. unter Einbindung von externen Dienstleistern wie z.B. Laboren, nachweisen. Des Weiteren sind Erfahrungen in der Umsetzung eines digitalen Prozesses zur Anforderung von Tests nachzuweisen, welche auch durch ein anderes Referenzprojekt, welches ein vergleichbares Angebot zum Gegenstand hat, nachgewiesen werden können. Das Referenzprojekt ist dann in seiner Größe vergleichbar, wenn es einen Umfang von wenigstens 2.000 versendeten Tests und wenigstens 2.000 Stuhluntersuchungen innerhalb eines Jahres aufweist. Dieser Umfang kann auch durch zwei Referenzprojekte nachgewiesen werden.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 24-mal: Es besteht die Möglichkeit einer zweimaligen Verlängerung dieses Rahmenvertrages für jeweils 12 Monate.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 39 Tage
- Angebotsöffnung
- Erfurt. Bieter sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Qualitätsanforderungen hinsichtlich der verwendeten iFOBT-Tests und der Stuhluntersuchungen gemäß II. D § 9 der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) eingehalten werden. Bezüglich der weiteren Einzelheiten wird au … ganz lesenkürzer
Leistung: Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Qualitätsanforderungen hinsichtlich der verwendeten iFOBT-Tests und der Stuhluntersuchungen gemäß II. D § 9 der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) eingehalten werden. Bezüglich der weiteren Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung (Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) und den Vertrag (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Die Sicherstellung dieser Qualitätsanforderungen haben die Bieter für den Fall der Zuschlagserteilung mittels Eigenerklärung (Anlage 8 der Bewerbungsbedingungen) mit Angebotsabgabe zu bestätigen. Die Abrechnung der Leistung erfolgt per Datenträgeraustausch (DTA) gemäß § 295 Abs. 1b SGB V. Bezüglich der weiteren Einzelheiten wird insbesondere auf Punkt 7 der Leistungsbeschreibung (Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) und § 6 des Vertrages (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Noch nicht bekannt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Die Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten … ganz lesenkürzer
§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt), 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht Abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammerentscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrenseinwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRY5U0T 1) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunter … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRY5U0T 1) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o.g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o.g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen. 2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 3 der Bewerbungsbedingungen) abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die unter Punkt 5.1.9 der Bekanntmachung in Bezug auf die Eignung zur Berufsausübung aufgeführten Nachweise sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Die unter Punkt 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich zu erbringen. 3) Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Dies gilt insbesondere für im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Leistung stehende Aufträge (z.B. weitere Testangebote insbesondere zur Früherkennung und Vorsorge oder einzelne Leistungen für solche Testangebote, zusätzliche Service- und Beratungsleistungen beispielsweise im Rahmen der Servicehotline medizinische Beratungsleistungen, Erweiterung des Berichtswesens) bis zu einem Auftragsvolumen von insgesamt 1,5 Mio. EUR netto. Soweit die Auftraggeberin von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, soll der Auftrag zu den Bedingungen der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung, soweit anwendbar, mit Ausnahme des Preises vergeben werden. 4) Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 28.11.2025.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Augustinerstraße 38, 99084 Erfurt
- Kontakt
- vergabestelle@
plus.aok.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Häufige Zuschlagsempfänger
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens5 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 20.10.2025
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 22.10.2025 auf 24.10.2025 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 20.10.2025
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 20.10.2025 auf 22.10.2025 verschoben
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