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Vertrag über Leistungen im Zusammenhang mit dem Messstellenbetrieb

AllgäuNetz GmbH & Co. KG · Kempten, Bayern

Aktenzeichen 01/2025veröffentlicht 12.05.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Jahre
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Kempten87435, Kempten (Allgäu), Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Flächendeckender Full-Rollout intelligenter Messsysteme im gesamten Netzgebiet. Dabei soll für das gesamte Leistungsspektrums des Beschaffungsgegenstands ein Gesamtdienstleister beauftragt werden. Ziel ist es, sämtliche Phasen der Customer Journey - von der Gerätebereitstellung über die Installation und Inbetriebnahme bis hin zu Wartung, Übertragung und Bereitstellung der Smart Meter Daten und Kundenservice - aus einer Hand abwickeln zu lassen. Dabei ist es technologisch die einzig sinnvolle Lösung, für den Full-Rollout im Netzgebiet auf die Kommunikationstechnik über Funk (868 MHz) zu setzen.

Beschreibung des Loses

Das Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (MsbG) sieht ab dem 1.1.2025 den verpflichtenden Rollout von Smart Metern für Verbraucher ab 6.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr vor - für Erzeuger gilt das ab sieben Kilowatt (kW) installierter Leistung sowie für den Einsatz steuerbarer Verbrauchseinrichtungen. Bereits am 31.12.2025 müssen 20% der Pflichteinbaufälle ausgerollt sein. Diese Rollout-Phase soll bis Ende 2030 zu mindestens 95 Prozent abgeschlossen sein. Zum aktuellen Zeitpunkt (Mai 2025) sind vom Pflicht-Rollout im Gebiet des Auftraggebers ca. 22.000 Messstellen betroffen. Durch den enormen Zubau an PV-Anlagen, Wärmepumpen und Wallboxen sind im Endausbau im Jahr 2030 jedoch ca. 35.000 Messstellen zu erwarten. Dies stellt den Auftraggeber sowohl vor technische als auch organisatorische Herausforderungen. Daher strebt der Auftraggeber im Sinne eines Full-Rollouts eine weitgehende Digitalisierung der Messinfrastruktur an. Ein Full-Rollout intelligenter Messsysteme bietet für den grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB) strategische, operative und wirtschaftliche Vorteile gegenüber einem rein pflichtbasierten Rollout. Während der Pflicht-Rollout ausschließlich gesetzlich definierte Kundengruppen abdeckt, ermöglicht ein Full-Rollout eine flächendeckende, einheitliche Systemlandschaft, die erhebliche Effizienzgewinne und neue Potenziale erschließt. Ein zunächst nur pflichtgemäß durchgeführter Rollout, der über die Zeit hinweg durch vereinzelte freiwillige Einbaufälle ergänzt wird - oft weit verstreut über das gesamte Netzgebiet - erschwert nicht nur eine effiziente und zügige Umsetzung, sondern führt auch zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen. Insbesondere wiederholte Anfahrten in dieselben Regionen oder sogar in einzelne Straßen verursachen vermeidbare Mehrkosten und machen den gesamten Ablauf unnötig aufwendig. Die daraus resultierende Ineffizienz im Rollout-Prozess war ein entscheidendes Argument für die strategische Entscheidung zugunsten eines flächendeckenden Full-Rollouts im gesamten Netzgebiet. Um die vollständige Customer Journey im Rahmen des Full-Rollouts erfolgreich umzusetzen, benötigt der Auftraggeber gezielte externe Unterstützung bei der operativen Ausführung. Der Beschaffungsgegenstand umfasst daher die Beschaffung einer umfassenden, gesetzeskonformen und nutzerorientierten Lösung für den Rollout intelligenter Messsysteme unter Berücksichtigung der Komptabilität des zukünftigen Rollouts von Steuerboxen (nach § 14a EnWG). Der Auftraggeber hat sich daher dazu entschieden, für das gesamte Leistungsspektrums des Beschaffungsgegenstands einen Gesamtdienstleister zu beauftragen. Ziel ist es, sämtliche Phasen der Customer Journey - von der Gerätebereitstellung über die Installation und Inbetriebnahme bis hin zu Wartung, Übertragung und Bereitstellung der Smart Meter Daten und Kundenservice - aus einer Hand abwickeln zu lassen. Darüber hinaus soll der Gesamtdienstleister den Auftraggeber auch in der operativen Umsetzung des Smart Meter Rollouts unterstützen, da die hierfür erforderlichen Kapazitäten und spezialisierten Ressourcen intern derzeit nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind. Die Kommunikationstechnik zur Übertragung der Daten aus den intelligenten Messsysteme stellt einen zentralen Baustein für die Funktionalität, Sicherheit und Zukunftsfähigkeit des digitalen Messstellenbetriebs dar. Sie muss gewährleisten, dass Verbrauchs- und Steuerdaten zuverlässig, sicher und unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zwischen dem intelligenten Messsystem und den angebundenen Backend-Systemen des MSB übertragen werden. Dabei kommen in der Praxis verschiedene Übertragungswege zum Einsatz - unter anderem Mobilfunk (LTE/5G), Breitband-Powerline, Funktechnologie (868 MHz) und 450 MHz. Erste Messungen im Netzgebiet haben allerdings deutlich gezeigt, dass in überdurchschnittlich vielen Kellern kein ausreichender Mobilfunkempfang vorzufinden ist. Die vorgegebene Rolloutquote von 95% kann mit ausschließlicher LTE-Übertragung somit nicht erreicht werden. Daher muss der beauftragte Dienstleister einen weiteren Weg zur Übertragung der Messdaten mit anbieten, die benötigte Netzinfrastruktur für die Kommunikation bereitstellen und diese auch selbst betreiben. Bei der Analyse hat sich gezeigt, dass 450 MHz als Full-Rollout-Technologie derzeit nicht zur Verfügung steht, da mit Stand heute (Mai 2025) der Ausbau der 450 MHz - Funkmast-Infrastruktur erst in den nächsten Jahren geplant ist. Die Planung des zuständigen Netzbetreibers sieht an der Grenze zu Österreich aufgrund von Frequenzüberschneidungen derzeit keinen Ausbau vor. Für den AG sind dies jedoch wesentliche Netzgebiete (z. B. Oberstdorf). Es bleiben daher nur noch die beiden Lösungen Funk (868 MHz) und BPL für die genauere Betrachtung übrig. Um diese beiden Kommunikationstechniken besser einschätzen zu können, erfolgte im Jahr 2024 ein Feldtest, bei dem beide Technologieansätze ausgeprägt wurden. Ziel war es, beide Übertragungstechnologien im Real-Betrieb zu testen und so Ableitungen auf ein mögliches Full-Rollout Szenario zu treffen. Hinsichtlich BPL wurde der Aufwand des technischen Einbaus sowie die zugehörigen Dokumentationspflichten im Full-Rollout als nicht massentauglich bewertet. Ebenso kann es bei BPL durch die zusätzlich benötigten Stromnetz-Komponenten zu Komplikationen bei der Behebung einer Stromnetzstörung kommen. Darüber hinaus kann BPL die Leistungen der Customer-Journey nicht darstellen. Auf Basis dieser Ergebnisse ist für den AG technologisch die einzig sinnvolle Lösung für den Full-Rollout, im Netzgebiet auf die Kommunikationstechnik über Funk (868 MHz) zu setzen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
5 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit nach kann nur f … ganz lesenNach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit nach kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Unwirksamkeit tritt nicht ein, wenn der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Vor Vertragsschluss kann ein Zuschlagsverbot durch Einreichung eines Nachprüfungsantrags erreicht werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV5KSV

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
AllgäuNetz GmbH & Co. KG
Anschrift
Illerstraße 18, 87435 Kempten
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB

Bei uns erfasst

5Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 385 (Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

119vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (131 Lose mit Angabe)
424.502 €Zuschlagswert im Median
302.839 € – 855.775 €mittlere Hälfte, 28 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung daf4f56d-a7be-4852-a7ec-0b3867f15c54.