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Vertrag über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und Fahrzeugversicherung (Teilkasko/ Vollkasko)

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen 24-2000039118veröffentlicht 07.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 780 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.

Alle Ausschreibungen: Versicherungen in Hessen (5 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.01.2025 – 31.12.2025
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60329, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 127 Tage (116 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (306 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
    vor 26 Monaten
  3. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 26 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2025
    vor 22 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Deutsche Bundesbank beabsichtigt einen Vertrag über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - einschließlich einer Umweltschadenversicherung - und Fahrzeugversicherung (Teilkasko/Vollkasko) für den sondergeschützten und nicht sondergeschützten Kraftfahrzeugteilbestand der Deutschen Bundesbank abzuschließen. Die Fahrzeuge werden zum größten Teil den Polizeibehörden der Länder zur Verwendung überlassen. Der Fuhrpark des Versicherungsnehmers stellt sich wie folgt dar, wobei die Mengen- und Standortänderungen jederzeit möglich sind: - Kategorie A - Nicht sondergeschützte Fahrzeuge mit einem Fahrzeugwert bis max. EUR 150.000,-- mit 19 Fahrzeugen - Kategorie B - Sondergeschützte Fahrzeuge mit einem Fahrzeugwert bis max. EUR 510.000,-- mit 16 Fahrzeugen - Kategorie C - Sondergeschützte Fahrzeuge mit einem Fahrzeugwert bis max. EUR 615.000,-- mit 19 Fahrzeugen Standorte: Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank und/ oder der Bereitschaftspolizei in Rheinland-Pfalz; Nordrhein-Westfalen; Baden-Württemberg; Berlin; Bayern; Hessen

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
AngebotsvergleichspreisRangfolge 1Es wird ein Bezugspreisvergleich durchgeführt, um das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln.

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
1. Bei Bietern, die der deutschen Versicherungsaufsicht unterliegen mit Angebotsabgabe einzureichen: Eigenerklärung, dass Erlaubnis nach § 8 VAG vorliegt. Hinweis: Bei Aussicht auf Zuschlag ist eine schriftliche Bescheinigung vorzulegen, welche bestätigt, dass eine Erlaubnis nach § 8 VAG vorliegt. … ganz lesen1. Bei Bietern, die der deutschen Versicherungsaufsicht unterliegen mit Angebotsabgabe einzureichen: Eigenerklärung, dass Erlaubnis nach § 8 VAG vorliegt. Hinweis: Bei Aussicht auf Zuschlag ist eine schriftliche Bescheinigung vorzulegen, welche bestätigt, dass eine Erlaubnis nach § 8 VAG vorliegt. 2. Bei anderen Bietern: Je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind: Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherungsunternehmen oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise. (gem. C3_Eigenerklärung zur Eignung im Vergabeverfahren.)
Kriterium
Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt. Bei vorliegendem Ausschlussgrund: - Benennung des Ausschlussgrundes. - Benennung der Maßnahme nach § 125 GWB - entsprechende Nachweise sind dieser Eigenerklärung beizufügen gem. C3_Eigenerklärung zur Eignung im Vergabeverfahren.
Kriterium
Eigenerklärung gem. Vordruck C4_Verzeichnis NU-Leistungen: Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Teilleistung anzugeben, welche durch Unterauftragnehmer durchgeführt wird. Der Unterauftragnehmer ist entsprechend Vordruck D1_Verpflichtungserklärung_anderer_UN zu verpflichten.
Kriterium
Eigenerklärung zum Bestehen von Rückversicherungsschutz, gem. C3_Eigenerklärung zur Eignung im Vergabeverfahren.
Kriterium
Mindestens zwei Referenznachweise aus den letzten drei Jahren zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Kraftfahrtversicherungen (Haftpflicht und Kasko) für Fahrzeugflotten. (gem. C3_Eigenerklärung zur Eignung im Vergabeverfahren.)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2025
Verlängerung
Sofern nicht eine der beiden Vertragsparteien einen Monat vor Ablauf eines jeden Versicherungsjahres den Vertrag schriftlich kündigt, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr bis maximal zum 31.12.2030, 24:00 Uhr. Am 31.12.2030, 24:00 Uhr endet der Vertrag automatisch ohne Kündigung.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: - Eigenerklärung Russland Sanktionen gem. C6_Eigenerklärung Bieter Russland Sanktionen in den Vergabeunterlegen enthalten
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inn … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y63HQYM 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postf … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4Y63HQYM 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden. 2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 6. September 2024, 12:00 Uhr über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet; 3. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können; 4. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden; 5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren; 6. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen. 7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung); 8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. 9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2023): Vertrag über die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung einschl. Umweltschadenversicherung und Fahrzeugversicherung (Teilkasko/Vollkasko)

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 22.12.2023. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

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29vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (33 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.09.2024

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