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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen

Vertrag über die Durchführung regelmäßiger und bedarfsbezogener Kurier- und Transportfahrten

hkk Krankenkasse · Bremen, Bremen

Aktenzeichen hkk-2026/13veröffentlicht 30.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 32 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bremen.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bremen (5 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bremen28195, Bremen
Einreichung
elektronisch: Zulässigsmaby.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Konzept zur Auftragsdurchführung50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 2 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über smaby.de
    vor 33 Tagen
  3. Öffnung der Angebote 12:01 Uhr
    vor 33 Tagen
  4. Heute
  5. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 59 Tagen

Beschreibung

Gegenstand dieses Vertrages sind regelmäßige tägliche Kurier- und Transportfahrten zum Dokumenten- und Warenaustausch für den Auftraggeber zwischen Bremen, Oldenburg und Hannover sowie bundesweit nach Bedarf.

Beschreibung des Loses

Zur Durchführung der regelmäßigen täglichen Fahrten für den direkten Dokumenten- und Warenaustausch zwischen seinen Standorten und dem Standort eines externen Dienstleisters sowie weiterer Fahrten nach Bedarf. Grundsätzlich ist von einem Transport per PKW auszugehen. Der Einsatz sonstiger nachhaltiger Transportmittel, insbesondere bei innerstädtischen Touren (Kurzstrecke), ist möglich. Es handelt sich dabei um Fahrten zwischen dem Hauptsitz der hkk und weiteren hkk-Standorten in der Stadt Bremen und in der Stadt Oldenburg, dem Standort eines externen Dienstleisters (aktuell in der Stadt Hannover) sowie Fahrten zu Adressen in Bremen und den angrenzenden Landkreisen sowie im Einzelfall in ganz Deutschland.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Konzept zur Auftragsdurchführung50 %
Preis50 %
Qualität
Konzept zur Auftragsdurchführungsiehe Vergabeunterlagen

Eignung13 von 13 angegeben

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) hat unter Verwendung des Formblatts "Teil B: Angaben und Erklärungen zum Nachweis der Eignung" nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV einen Ansprechpartner bzw. stellvertretenden Ansprechpartner für die Leistungserbringung zu benennen. Der Biete … ganz lesenDer Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) hat unter Verwendung des Formblatts "Teil B: Angaben und Erklärungen zum Nachweis der Eignung" nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV einen Ansprechpartner bzw. stellvertretenden Ansprechpartner für die Leistungserbringung zu benennen. Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) hat unter Verwendung des Formblatts "Teil B: Angaben und Erklärungen zum Nachweis der Eignung" eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB abzugeben.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) hat unter Verwendung des Formblatts "Teil B: Angaben und Erklärungen zum Nachweis der Eignung" nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mindestens drei Referenzen zu benennen, die mit der zu vergebenden Leistung nach der Aufgabenstellung, also Art, … ganz lesenDer Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) hat unter Verwendung des Formblatts "Teil B: Angaben und Erklärungen zum Nachweis der Eignung" nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mindestens drei Referenzen zu benennen, die mit der zu vergebenden Leistung nach der Aufgabenstellung, also Art, Umfang und Komplexität des Auftrags vergleichbar sind. Die (Mindest-)Anforderungen an die Referenzen ergeben sich aus Teil A der Vergabeunterlagen ("Verfahrens- und Vergabebedingungen"). Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt jedoch nicht. Falls der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) keine eigenen Referenzen, sondern Referenzen anderer Unternehmen nennt, muss er auf einem Beiblatt erläutern, warum er sich auf die Referenz berufen kann. Dies gilt auch für Referenzen von Konzernunternehmen/Unternehmen, mit denen der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) gesellschaftsrechtlich verbunden ist.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) hat unter Verwendung des Formblatts "Teil B: Angaben und Erklärungen zum Nachweis der Eignung" nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV Angaben zur Beschäftigtenzahl im jährlichen Mittel für die letzten drei Jahre (2023, 2024, 2025) zu machen.
Anzahl der Führungskräfte
Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) hat unter Verwendung des Formblatts "Teil B: Angaben und Erklärungen zum Nachweis der Eignung" nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV Angaben zur Anzahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren (2023, 2024, 2025) zu machen.
Anteil der Unterauftragsvergabe
Im Falle eines Einsatzes von Unterauftragnehmern bzw. Dritten hat der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) in dem Formblatt "Teil B: Angaben und Erklärungen zum Nachweis der Eignung" die Teilleistungen zu benennen, welche durch Unterauftragnehmer erbracht werden sollen. Mit dem Teil … ganz lesenIm Falle eines Einsatzes von Unterauftragnehmern bzw. Dritten hat der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) in dem Formblatt "Teil B: Angaben und Erklärungen zum Nachweis der Eignung" die Teilleistungen zu benennen, welche durch Unterauftragnehmer erbracht werden sollen. Mit dem Teil B der Vergabeunterlagen bzw. auf Verlangen des Auftraggebers wird der Bieter (bzw. die Bietergemeinschaft) unverzüglich • die Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf Grundlage des Formblatts "Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/Dritten" von jedem einzelnen vorgesehenen Dritten dazu vorlegen, dass mir/uns die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen, und • für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung, wie sie in diesem Teil B der Vergabeunterlagen unmittelbar vom Bieter (bzw. der Bietergemeinschaft) gefordert sind. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft darüber hinaus hinsichtlich der Eignung für dieses Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter im Sinne von § 47 VgV beruft, so ist das Formblatt "Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers/Dritten" sowie der Nachweis der Eignung zwingend mit dem Angebot und nicht erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss nach Maßgabe von § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VgV über eine gültige Betriebs- und Vermögenshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden (Sach- und sonstige Vermögensschäden) von einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer verfü … ganz lesenDer Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss nach Maßgabe von § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VgV über eine gültige Betriebs- und Vermögenshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden (Sach- und sonstige Vermögensschäden) von einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer verfügen. Hierzu ist auf Anforderung des Auftraggebers ein Nachweis (Kopie der Versicherungspolice bzw. Bestätigungsschreiben des Versicherungsgebers) - nicht älter als 12 Monate - einzureichen. Die Betriebs- und Vermögenshaftpflichtversicherung muss die nachfolgenden Anforderungen erfüllen (Mindestanforderungen): (1) Die Deckungssumme muss mindestens EUR 1 Mio. bei einer 2-fachen Maximierung für Sach- und sonstige Vermögensschäden betragen (2) Die Deckungssumme muss mindestens EUR 3 Mio. bei einer 2-fachen Maximierung für Personenschäden betragen (3) für das Abhandenkommen von übergebenem Kurier-/Transportgut sowie etwaigen Transportschäden min. EUR 300.000,00 (in Worten: dreihunderttausend) (4) Für den Fall der Liquidation des Versicherungsnehmers muss die Versicherung eine Nachhaftungsfrist von mindestens zwei Jahren aufweisen. Sofern eine Betriebs- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung die Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist als Nachweis eine Eigenerklärung (Bestätigung durch Versicherungsunternehmer) vorzulegen, wonach sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Abschluss bzw. Erweiterung einer Versicherung gemäß diesen Anforderungen im Falle der Auftragserteilung verpflichtet.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der Bieter hat eine Erklärung zu Verbindungen mit Russland gemäß der "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" mittels des bereitgest … ganz lesenDer Bieter hat eine Erklärung zu Verbindungen mit Russland gemäß der "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" mittels des bereitgestellten Formblattes abzugeben. Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) erklärt zudem, dass er nicht Gegenstand von EU-Sanktionen, wie bspw. denen gegen die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten Personen ist und befindet sich auch nicht im Eigentum oder unter der Kontrolle der aufgeführten Personen. Eine juristische Person oder Organisation steht im Eigentum einer anderen Person oder Organisation, wenn diese mehr als 50% Eigentumsrecht an der Organisation hält oder eine Mehrheitsbeteiligung an dieser besitzt.
Allgemeiner Jahresumsatz
Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) hat nach Maßgabe von § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV unter Verwendung des Formblatts "Teil B: Angaben und Erklärungen zum Nachweis der Eignung" Angaben zu den Gesamtumsätzen in den letzten drei Jahren (2023, 2024, 2025) zu machen. Der Bieter (bzw. das Mit … ganz lesenDer Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) hat nach Maßgabe von § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV unter Verwendung des Formblatts "Teil B: Angaben und Erklärungen zum Nachweis der Eignung" Angaben zu den Gesamtumsätzen in den letzten drei Jahren (2023, 2024, 2025) zu machen. Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers unverzüglich Bilanzen oder Bilanzauszüge des Bieters für die beiden letzten Geschäftsjahre vorzulegen, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
Spezifischer Jahresumsatz
Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) hat nach Maßgabe von § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV und unter Verwendung des Formblatts "Teil B: Angaben und Erklärungen zum Nachweis der Eignung" Angaben zu den Umsätzen (netto) mit vergleichbaren Leistungen, d.h. mit Kurier-/Transportleistungen in den … ganz lesenDer Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) hat nach Maßgabe von § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV und unter Verwendung des Formblatts "Teil B: Angaben und Erklärungen zum Nachweis der Eignung" Angaben zu den Umsätzen (netto) mit vergleichbaren Leistungen, d.h. mit Kurier-/Transportleistungen in den letzten drei Jahren (2023, 2024, 2025) zu machen. Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers unverzüglich Bilanzen oder Bilanzauszüge des Bieters für die beiden letzten Geschäftsjahre vorzulegen, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) hat unter Verwendung des Formblatts "Teil B: Angaben und Erklärungen zum Nachweis der Eignung" Angaben über eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister abzugeben.
Eintragung in das Handelsregister
Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) hat unter Verwendung des Formblatts "Teil B: Angaben und Erklärungen zum Nachweis der Eignung" Angaben über eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister abzugeben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Der Vertrag tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und hat eine Laufzeit von zwei Jahren (Grundlaufzeit). Der Auftraggeber ist berechtigt, diesen Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate (1 Jahr) durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf der geltende … ganz lesenDer Vertrag tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und hat eine Laufzeit von zwei Jahren (Grundlaufzeit). Der Auftraggeber ist berechtigt, diesen Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate (1 Jahr) durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf der geltenden Grundlaufzeit bzw. des Verlängerungszeitraums zu verlängern (einseitiges Optionsrecht). Daraus ergibt sich eine maximale Gesamtlaufzeit von vier Jahren (Maximallaufzeit).
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
smaby.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
06.10.2026, 12:01 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gem. § 160 III Satz 1 Nr. 1 - 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist … ganz lesenDie Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gem. § 160 III Satz 1 Nr. 1 - 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2, § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die §§ 134,135, 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
hkk Krankenkasse
Anschrift
Martinistraße 26, 28195 Bremen
Website
hkk.de
Kontakt
vergabe@spectrumk.de
Auskünfte
VALUNY GmbHvergabe@spectrumk.de

Bei uns erfasst

4Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 641 (Post- und Kurierdienste) in Bremen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 3 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 18e443d3-102c-4ab1-af2f-923eb221b348.