Vertrag über die Durchführung regelmäßiger und bedarfsbezogener Kurier- und Transportfahrten
hkk Krankenkasse · Bremen, Bremen
Aktenzeichen hkk-2026/13veröffentlicht 30.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 48 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bremen.
- KBM Meldertausch 2026 - 2029Gesundheit Nord gGmbH · BremenFrist 10.11.2026
- Zeitungsbeilagen 2027WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH · BremenFrist 02.12.2026
- Reingung Grünanlagen und Abfallbehälterleerung Bezirk 5, 2027 - 2028Umweltbetrieb Bremen · BremenFrist 26.11.2026
- Wartung und Instandhaltung von Fahrzeugen mit verlasteter AusstattungBundesanstalt Technisches Hilfswerk THW · BremenFrist 02.12.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 48 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigsmaby.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Konzept zur Auftragsdurchführung50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 2 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 33 Tagenüber smaby.de
- Öffnung der Angebote 12:01 Uhrvor 33 Tagen
- Heute
- Bindefrist endetin 59 Tagen3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Gegenstand dieses Vertrages sind regelmäßige tägliche Kurier- und Transportfahrten zum Dokumenten- und Warenaustausch für den Auftraggeber zwischen Bremen, Oldenburg und Hannover sowie bundesweit nach Bedarf.
Beschreibung des Loses
Zur Durchführung der regelmäßigen täglichen Fahrten für den direkten Dokumenten- und Warenaustausch zwischen seinen Standorten und dem Standort eines externen Dienstleisters sowie weiterer Fahrten nach Bedarf. Grundsätzlich ist von einem Transport per PKW auszugehen. Der Einsatz sonstiger nachhaltiger Transportmittel, insbesondere bei innerstädtischen Touren (Kurzstrecke), ist möglich. Es handelt sich dabei um Fahrten zwischen dem Hauptsitz der hkk und weiteren hkk-Standorten in der Stadt Bremen und in der Stadt Oldenburg, dem Standort eines externen Dienstleisters (aktuell in der Stadt Hannover) sowie Fahrten zu Adressen in Bremen und den angrenzenden Landkreisen sowie im Einzelfall in ganz Deutschland.
Gegenstand nach CPV
- 64120000KurierdiensteHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Konzept zur Auftragsdurchführungsiehe Vergabeunterlagen
Eignung13 von 13 angegeben
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) hat unter Verwendung des Formblatts "Teil B: Angaben und Erklärungen zum Nachweis der Eignung" nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV einen Ansprechpartner bzw. stellvertretenden Ansprechpartner für die Leistungserbringung zu benennen. Der Biete … ganz lesenkürzer
Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) hat unter Verwendung des Formblatts "Teil B: Angaben und Erklärungen zum Nachweis der Eignung" nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV einen Ansprechpartner bzw. stellvertretenden Ansprechpartner für die Leistungserbringung zu benennen. Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) hat unter Verwendung des Formblatts "Teil B: Angaben und Erklärungen zum Nachweis der Eignung" eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB abzugeben.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) hat unter Verwendung des Formblatts "Teil B: Angaben und Erklärungen zum Nachweis der Eignung" nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mindestens drei Referenzen zu benennen, die mit der zu vergebenden Leistung nach der Aufgabenstellung, also Art, … ganz lesenkürzer
Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) hat unter Verwendung des Formblatts "Teil B: Angaben und Erklärungen zum Nachweis der Eignung" nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mindestens drei Referenzen zu benennen, die mit der zu vergebenden Leistung nach der Aufgabenstellung, also Art, Umfang und Komplexität des Auftrags vergleichbar sind. Die (Mindest-)Anforderungen an die Referenzen ergeben sich aus Teil A der Vergabeunterlagen ("Verfahrens- und Vergabebedingungen"). Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt jedoch nicht. Falls der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) keine eigenen Referenzen, sondern Referenzen anderer Unternehmen nennt, muss er auf einem Beiblatt erläutern, warum er sich auf die Referenz berufen kann. Dies gilt auch für Referenzen von Konzernunternehmen/Unternehmen, mit denen der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) gesellschaftsrechtlich verbunden ist.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) hat unter Verwendung des Formblatts "Teil B: Angaben und Erklärungen zum Nachweis der Eignung" nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV Angaben zur Beschäftigtenzahl im jährlichen Mittel für die letzten drei Jahre (2023, 2024, 2025) zu machen.
- Anzahl der Führungskräfte
- Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) hat unter Verwendung des Formblatts "Teil B: Angaben und Erklärungen zum Nachweis der Eignung" nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV Angaben zur Anzahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren (2023, 2024, 2025) zu machen.
- Anteil der Unterauftragsvergabe
Im Falle eines Einsatzes von Unterauftragnehmern bzw. Dritten hat der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) in dem Formblatt "Teil B: Angaben und Erklärungen zum Nachweis der Eignung" die Teilleistungen zu benennen, welche durch Unterauftragnehmer erbracht werden sollen. Mit dem Teil … ganz lesenkürzer
Im Falle eines Einsatzes von Unterauftragnehmern bzw. Dritten hat der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) in dem Formblatt "Teil B: Angaben und Erklärungen zum Nachweis der Eignung" die Teilleistungen zu benennen, welche durch Unterauftragnehmer erbracht werden sollen. Mit dem Teil B der Vergabeunterlagen bzw. auf Verlangen des Auftraggebers wird der Bieter (bzw. die Bietergemeinschaft) unverzüglich • die Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf Grundlage des Formblatts "Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/Dritten" von jedem einzelnen vorgesehenen Dritten dazu vorlegen, dass mir/uns die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen, und • für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung, wie sie in diesem Teil B der Vergabeunterlagen unmittelbar vom Bieter (bzw. der Bietergemeinschaft) gefordert sind. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft darüber hinaus hinsichtlich der Eignung für dieses Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter im Sinne von § 47 VgV beruft, so ist das Formblatt "Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers/Dritten" sowie der Nachweis der Eignung zwingend mit dem Angebot und nicht erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss nach Maßgabe von § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VgV über eine gültige Betriebs- und Vermögenshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden (Sach- und sonstige Vermögensschäden) von einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer verfü … ganz lesenkürzer
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss nach Maßgabe von § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VgV über eine gültige Betriebs- und Vermögenshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden (Sach- und sonstige Vermögensschäden) von einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer verfügen. Hierzu ist auf Anforderung des Auftraggebers ein Nachweis (Kopie der Versicherungspolice bzw. Bestätigungsschreiben des Versicherungsgebers) - nicht älter als 12 Monate - einzureichen. Die Betriebs- und Vermögenshaftpflichtversicherung muss die nachfolgenden Anforderungen erfüllen (Mindestanforderungen): (1) Die Deckungssumme muss mindestens EUR 1 Mio. bei einer 2-fachen Maximierung für Sach- und sonstige Vermögensschäden betragen (2) Die Deckungssumme muss mindestens EUR 3 Mio. bei einer 2-fachen Maximierung für Personenschäden betragen (3) für das Abhandenkommen von übergebenem Kurier-/Transportgut sowie etwaigen Transportschäden min. EUR 300.000,00 (in Worten: dreihunderttausend) (4) Für den Fall der Liquidation des Versicherungsnehmers muss die Versicherung eine Nachhaftungsfrist von mindestens zwei Jahren aufweisen. Sofern eine Betriebs- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung die Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist als Nachweis eine Eigenerklärung (Bestätigung durch Versicherungsunternehmer) vorzulegen, wonach sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Abschluss bzw. Erweiterung einer Versicherung gemäß diesen Anforderungen im Falle der Auftragserteilung verpflichtet.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der Bieter hat eine Erklärung zu Verbindungen mit Russland gemäß der "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" mittels des bereitgest … ganz lesenkürzer
Der Bieter hat eine Erklärung zu Verbindungen mit Russland gemäß der "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" mittels des bereitgestellten Formblattes abzugeben. Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) erklärt zudem, dass er nicht Gegenstand von EU-Sanktionen, wie bspw. denen gegen die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten Personen ist und befindet sich auch nicht im Eigentum oder unter der Kontrolle der aufgeführten Personen. Eine juristische Person oder Organisation steht im Eigentum einer anderen Person oder Organisation, wenn diese mehr als 50% Eigentumsrecht an der Organisation hält oder eine Mehrheitsbeteiligung an dieser besitzt.- Allgemeiner Jahresumsatz
Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) hat nach Maßgabe von § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV unter Verwendung des Formblatts "Teil B: Angaben und Erklärungen zum Nachweis der Eignung" Angaben zu den Gesamtumsätzen in den letzten drei Jahren (2023, 2024, 2025) zu machen. Der Bieter (bzw. das Mit … ganz lesenkürzer
Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) hat nach Maßgabe von § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV unter Verwendung des Formblatts "Teil B: Angaben und Erklärungen zum Nachweis der Eignung" Angaben zu den Gesamtumsätzen in den letzten drei Jahren (2023, 2024, 2025) zu machen. Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers unverzüglich Bilanzen oder Bilanzauszüge des Bieters für die beiden letzten Geschäftsjahre vorzulegen, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.- Spezifischer Jahresumsatz
Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) hat nach Maßgabe von § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV und unter Verwendung des Formblatts "Teil B: Angaben und Erklärungen zum Nachweis der Eignung" Angaben zu den Umsätzen (netto) mit vergleichbaren Leistungen, d.h. mit Kurier-/Transportleistungen in den … ganz lesenkürzer
Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) hat nach Maßgabe von § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV und unter Verwendung des Formblatts "Teil B: Angaben und Erklärungen zum Nachweis der Eignung" Angaben zu den Umsätzen (netto) mit vergleichbaren Leistungen, d.h. mit Kurier-/Transportleistungen in den letzten drei Jahren (2023, 2024, 2025) zu machen. Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers unverzüglich Bilanzen oder Bilanzauszüge des Bieters für die beiden letzten Geschäftsjahre vorzulegen, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) hat unter Verwendung des Formblatts "Teil B: Angaben und Erklärungen zum Nachweis der Eignung" Angaben über eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister abzugeben.
- Eintragung in das Handelsregister
- Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) hat unter Verwendung des Formblatts "Teil B: Angaben und Erklärungen zum Nachweis der Eignung" Angaben über eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister abzugeben.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
Der Vertrag tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und hat eine Laufzeit von zwei Jahren (Grundlaufzeit). Der Auftraggeber ist berechtigt, diesen Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate (1 Jahr) durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf der geltende … ganz lesenkürzer
Der Vertrag tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und hat eine Laufzeit von zwei Jahren (Grundlaufzeit). Der Auftraggeber ist berechtigt, diesen Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate (1 Jahr) durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf der geltenden Grundlaufzeit bzw. des Verlängerungszeitraums zu verlängern (einseitiges Optionsrecht). Daraus ergibt sich eine maximale Gesamtlaufzeit von vier Jahren (Maximallaufzeit).- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- smaby.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 06.10.2026, 12:01 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gem. § 160 III Satz 1 Nr. 1 - 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gem. § 160 III Satz 1 Nr. 1 - 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2, § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die §§ 134,135, 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- hkk Krankenkasse
- Anschrift
- Martinistraße 26, 28195 Bremen
- Website
- hkk.de
- Kontakt
- vergabe@
spectrumk.de - Auskünfte
- VALUNY GmbHvergabe@
spectrumk.de
Bei uns erfasst
- Erbringung von Abrechnungsleistungen nach § 300 SGB V25.10.2026 · 3 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 18e443d3-102c-4ab1-af2f-923eb221b348.