Vertrag über die Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für den Bundesgerichtshof
Auftraggeber nicht angegeben · Karlsruhe, Baden-Württemberg
Aktenzeichen B 12.30 - 0152/24/VV : 1veröffentlicht 10.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 36 Monate
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Karlsruhe.
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 2 Lose · in 13 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 36 Monate
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Karlsruhe76133, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Zuschlagskriterien gemäß Kriterienkatalog32,5 %
- Zuschlagskriterien gemäß Kriterienkatalog17,5 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Heute
Beschreibung
Vertrag über die Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für den Bundesgerichtshof (BGH)
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Standard-Los Die Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofs nimmt Entscheidungen aus dem gesamten Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit - vom Amtsgericht bis zum Bundesgerichtshof - sowie Entscheidungen supranationaler und ausländischer Gerichte mit einem Schwerpunkt aus dem Themenbereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit in eine juristische Datenbank auf. Gegenstand dieses Vertrages ist die dokumentarische Erschließung dieser Entscheidungen für den BGH nach einem vorgegebenen Schema. Die Auftragnehmerin stellt das Dokumentationsergebnis in eine vom Bedarfsträger zur Verfügung gestellte Erfassungssoftware online ein. Die Gesamtleistung wird in folgende Lose aufgeteilt: Los 1 = ca. 33.000 Entscheidungen Los 2 = ca. 33.000 Entscheidungen Entsprechend § 97 Abs. 4 GWB wird der Auftrag in zwei Mengenlosen vergeben. Bieter können auf eines oder beide Lose ein Angebot abgeben. Dies ist im Angebotsformular kenntlich zu machen. Jeder Bieter kann auf beide Lose Angebote abgeben, jedoch gem. § 30 Abs. 1 S. 2 VgV auf höchstens ein Los den Zuschlag erhalten. Hierdurch soll vor allem auch die Kontinuität der Dokumentation der Gerichtsentscheidungen im Falle eines Ausfalls eines Auftragnehmers gewährleistet werden. Diese Zuschlagslimitierung gilt nicht, wenn die Angebote nur eines Bieters in die Wertung gelangen. Die Lose werden im Turnus mit bis zu 20 Entscheidungen pro Arbeitspaket beliefert. Die chronologische Reihenfolge wird durch die Angabe des Erstbearbeitungsdatums und -zeitpunkts durch die Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofs im Erfassungssystem dokumentiert. Wöchentlich werden bis zu 250 Entscheidungen insgesamt auf beide Lose, d.h. bis zu 125 pro Los versandt. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen werden auf ein Los pro Jahr ca. 5.500 Entscheidungen entfallen. | 36 Monate | – |
| 2 | Standard-Los Die Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofs nimmt Entscheidungen aus dem gesamten Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit - vom Amtsgericht bis zum Bundesgerichtshof - sowie Entscheidungen supranationaler und ausländischer Gerichte mit einem Schwerpunkt aus dem Themenbereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit in eine juristische Datenbank auf. Gegenstand dieses Vertrages ist die dokumentarische Erschließung dieser Entscheidungen für den BGH nach einem vorgegebenen Schema. Die Auftragnehmerin stellt das Dokumentationsergebnis in eine vom Bedarfsträger zur Verfügung gestellte Erfassungssoftware online ein. Die Gesamtleistung wird in folgende Lose aufgeteilt: Los 1 = ca. 33.000 Entscheidungen Los 2 = ca. 33.000 Entscheidungen Entsprechend § 97 Abs. 4 GWB wird der Auftrag in zwei Mengenlosen vergeben. Bieter können auf eines oder beide Lose ein Angebot abgeben. Dies ist im Angebotsformular kenntlich zu machen. Jeder Bieter kann auf beide Lose Angebote abgeben, jedoch gem. § 30 Abs. 1 S. 2 VgV auf höchstens ein Los den Zuschlag erhalten. Hierdurch soll vor allem auch die Kontinuität der Dokumentation der Gerichtsentscheidungen im Falle eines Ausfalls eines Auftragnehmers gewährleistet werden. Diese Zuschlagslimitierung gilt nicht, wenn die Angebote nur eines Bieters in die Wertung gelangen. Die Lose werden im Turnus mit bis zu 20 Entscheidungen pro Arbeitspaket beliefert. Die chronologische Reihenfolge wird durch die Angabe des Erstbearbeitungsdatums und -zeitpunkts durch die Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofs im Erfassungssystem dokumentiert. Wöchentlich werden bis zu 250 Entscheidungen insgesamt auf beide Lose, d.h. bis zu 125 pro Los versandt. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen werden auf ein Los pro Jahr ca. 5.500 Entscheidungen entfallen. | 36 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Zuschlagskriterien gemäß KriterienkatalogLeistungskriterium 1
- Qualität
- Zuschlagskriterien gemäß KriterienkatalogLeistungskriterium 2
- Preis
- Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, bei dem die Leistungskennzahl (L) und die Preiskennzahl (P) im günstigsten Verhältnis zueinanderstehen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 36 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Die Laufzeit verlängert sich maximal dreimal um jeweils ein Jahr zu gleichbleibenden Konditionen, wenn der Vertrag nicht acht Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit in der Form des § 12 gekündigt wird. Insgesamt ist der Vertrag um weitere 36 Monate verlängerbar.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit der vollständigen Erbringung der Leistung spätestens nach 3 Jahren. Die Laufzeit verlängert sich maximal dreimal um jeweils ein Jahr zu gleichbleibenden Konditionen, wenn der Vertrag nicht acht Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit in der Form des § 12 gekündigt wird. Die Laufzeit des Vertrags beträgt insgesamt aber maximal sechs Jahre.
- Hinweis
- a) Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland. b) Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Innodata Germany GmbH, Greven | 2 |
| 2 | Rechtsanwältin Petra Miotke, Bonn | 2 |
Auftraggeber
- Name
- Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
- Anschrift
- Brühler Straße 3, 53119 Bonn
- Website
- bescha.bund.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 791 (Dienstleistungen im juristischen Bereich) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 02.10.2024
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 02.10.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ac823280-a0b3-449f-92f0-bd96543280fb.