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vergebenEU-weitDienstleistungen

Vertrag über die Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für den Bundesgerichtshof

Auftraggeber nicht angegeben · Karlsruhe, Baden-Württemberg

Aktenzeichen B 12.30 - 0152/24/VV : 1veröffentlicht 10.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 766 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Karlsruhe.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 13 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
36 Monate
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Karlsruhe76133, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Zuschlagskriterien gemäß Kriterienkatalog32,5 %
  • Zuschlagskriterien gemäß Kriterienkatalog17,5 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Vertrag über die Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für den Bundesgerichtshof (BGH)

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Standard-Los

Die Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofs nimmt Entscheidungen aus dem gesamten Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit - vom Amtsgericht bis zum Bundesgerichtshof - sowie Entscheidungen supranationaler und ausländischer Gerichte mit einem Schwerpunkt aus dem Themenbereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit in eine juristische Datenbank auf. Gegenstand dieses Vertrages ist die dokumentarische Erschließung dieser Entscheidungen für den BGH nach einem vorgegebenen Schema. Die Auftragnehmerin stellt das Dokumentationsergebnis in eine vom Bedarfsträger zur Verfügung gestellte Erfassungssoftware online ein. Die Gesamtleistung wird in folgende Lose aufgeteilt: Los 1 = ca. 33.000 Entscheidungen Los 2 = ca. 33.000 Entscheidungen Entsprechend § 97 Abs. 4 GWB wird der Auftrag in zwei Mengenlosen vergeben. Bieter können auf eines oder beide Lose ein Angebot abgeben. Dies ist im Angebotsformular kenntlich zu machen. Jeder Bieter kann auf beide Lose Angebote abgeben, jedoch gem. § 30 Abs. 1 S. 2 VgV auf höchstens ein Los den Zuschlag erhalten. Hierdurch soll vor allem auch die Kontinuität der Dokumentation der Gerichtsentscheidungen im Falle eines Ausfalls eines Auftragnehmers gewährleistet werden. Diese Zuschlagslimitierung gilt nicht, wenn die Angebote nur eines Bieters in die Wertung gelangen. Die Lose werden im Turnus mit bis zu 20 Entscheidungen pro Arbeitspaket beliefert. Die chronologische Reihenfolge wird durch die Angabe des Erstbearbeitungsdatums und -zeitpunkts durch die Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofs im Erfassungssystem dokumentiert. Wöchentlich werden bis zu 250 Entscheidungen insgesamt auf beide Lose, d.h. bis zu 125 pro Los versandt. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen werden auf ein Los pro Jahr ca. 5.500 Entscheidungen entfallen.

36 Monate–
2
Standard-Los

Die Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofs nimmt Entscheidungen aus dem gesamten Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit - vom Amtsgericht bis zum Bundesgerichtshof - sowie Entscheidungen supranationaler und ausländischer Gerichte mit einem Schwerpunkt aus dem Themenbereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit in eine juristische Datenbank auf. Gegenstand dieses Vertrages ist die dokumentarische Erschließung dieser Entscheidungen für den BGH nach einem vorgegebenen Schema. Die Auftragnehmerin stellt das Dokumentationsergebnis in eine vom Bedarfsträger zur Verfügung gestellte Erfassungssoftware online ein. Die Gesamtleistung wird in folgende Lose aufgeteilt: Los 1 = ca. 33.000 Entscheidungen Los 2 = ca. 33.000 Entscheidungen Entsprechend § 97 Abs. 4 GWB wird der Auftrag in zwei Mengenlosen vergeben. Bieter können auf eines oder beide Lose ein Angebot abgeben. Dies ist im Angebotsformular kenntlich zu machen. Jeder Bieter kann auf beide Lose Angebote abgeben, jedoch gem. § 30 Abs. 1 S. 2 VgV auf höchstens ein Los den Zuschlag erhalten. Hierdurch soll vor allem auch die Kontinuität der Dokumentation der Gerichtsentscheidungen im Falle eines Ausfalls eines Auftragnehmers gewährleistet werden. Diese Zuschlagslimitierung gilt nicht, wenn die Angebote nur eines Bieters in die Wertung gelangen. Die Lose werden im Turnus mit bis zu 20 Entscheidungen pro Arbeitspaket beliefert. Die chronologische Reihenfolge wird durch die Angabe des Erstbearbeitungsdatums und -zeitpunkts durch die Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofs im Erfassungssystem dokumentiert. Wöchentlich werden bis zu 250 Entscheidungen insgesamt auf beide Lose, d.h. bis zu 125 pro Los versandt. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen werden auf ein Los pro Jahr ca. 5.500 Entscheidungen entfallen.

36 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag3 von 3 angegeben

Zuschlagskriterien gemäß Kriterienkatalog32,5 %
Zuschlagskriterien gemäß Kriterienkatalog17,5 %
Preis50 %
Qualität
Zuschlagskriterien gemäß KriterienkatalogLeistungskriterium 1
Qualität
Zuschlagskriterien gemäß KriterienkatalogLeistungskriterium 2
Preis
Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, bei dem die Leistungskennzahl (L) und die Preiskennzahl (P) im günstigsten Verhältnis zueinanderstehen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Laufzeit verlängert sich maximal dreimal um jeweils ein Jahr zu gleichbleibenden Konditionen, wenn der Vertrag nicht acht Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit in der Form des § 12 gekündigt wird. Insgesamt ist der Vertrag um weitere 36 Monate verlängerbar.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit der vollständigen Erbringung der Leistung spätestens nach 3 Jahren. Die Laufzeit verlängert sich maximal dreimal um jeweils ein Jahr zu gleichbleibenden Konditionen, wenn der Vertrag nicht acht Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit in der Form des § 12 gekündigt wird. Die Laufzeit des Vertrags beträgt insgesamt aber maximal sechs Jahre.
Hinweis
a) Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland. b) Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Innodata Germany GmbH, Greven2
2Rechtsanwältin Petra Miotke, Bonn2

Auftraggeber

Name
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Anschrift
Brühler Straße 3, 53119 Bonn
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 791 (Dienstleistungen im juristischen Bereich) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

10vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 6 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 02.10.2024
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 02.10.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ac823280-a0b3-449f-92f0-bd96543280fb.