Vertrag über die Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für den Bundesgerichtshof
Auftraggeber nicht angegeben · Karlsruhe, Baden-Württemberg
Aktenzeichen B 12.30 - 0152/24/VV : 1veröffentlicht 21.08.2024erstmals 21.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 36 Monate
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 36 Monate
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 1 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Karlsruhe76133, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Zuschlagskriterien gemäß Kriterienkatalog50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 27 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 27 Monaten
- Angebotsfrist 11:30 Uhrvor 25 Monatenüber evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 11:31 Uhrvor 25 Monaten
- Bindefrist endetvor 22 Monaten105 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Vertrag über die Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für den Bundesgerichtshof (BGH)
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 1 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Standard-Los Die Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofs nimmt Entscheidungen aus dem gesamten Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit - vom Amtsgericht bis zum Bundesgerichtshof - sowie Entscheidungen supranationaler und ausländischer Gerichte mit einem Schwerpunkt aus dem Themenbereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit in eine juristische Datenbank auf. Gegenstand dieses Vertrages ist die dokumentarische Erschließung dieser Entscheidungen für den BGH nach einem vorgegebenen Schema. Die Auftragnehmerin stellt das Dokumentationsergebnis in eine vom Bedarfsträger zur Verfügung gestellte Erfassungssoftware online ein. Die Gesamtleistung wird in folgende Lose aufgeteilt: Los 1 = ca. 33.000 Entscheidungen Los 2 = ca. 33.000 Entscheidungen Entsprechend § 97 Abs. 4 GWB wird der Auftrag in zwei Mengenlosen vergeben. Bieter können auf eines oder beide Lose ein Angebot abgeben. Dies ist im Angebotsformular kenntlich zu machen. Jeder Bieter kann auf beide Lose Angebote abgeben, jedoch gem. § 30 Abs. 1 S. 2 VgV auf höchstens ein Los den Zuschlag erhalten. Hierdurch soll vor allem auch die Kontinuität der Dokumentation der Gerichtsentscheidungen im Falle eines Ausfalls eines Auftragnehmers gewährleistet werden. Diese Zuschlagslimitierung gilt nicht, wenn die Angebote nur eines Bieters in die Wertung gelangen. Die Lose werden im Turnus mit bis zu 20 Entscheidungen pro Arbeitspaket beliefert. Die chronologische Reihenfolge wird durch die Angabe des Erstbearbeitungsdatums und -zeitpunkts durch die Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofs im Erfassungssystem dokumentiert. Wöchentlich werden bis zu 250 Entscheidungen insgesamt auf beide Lose, d.h. bis zu 125 pro Los versandt. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen werden auf ein Los pro Jahr ca. 5.500 Entscheidungen entfallen. | 36 Monate | – |
| 2 | Standard-Los Die Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofs nimmt Entscheidungen aus dem gesamten Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit - vom Amtsgericht bis zum Bundesgerichtshof - sowie Entscheidungen supranationaler und ausländischer Gerichte mit einem Schwerpunkt aus dem Themenbereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit in eine juristische Datenbank auf. Gegenstand dieses Vertrages ist die dokumentarische Erschließung dieser Entscheidungen für den BGH nach einem vorgegebenen Schema. Die Auftragnehmerin stellt das Dokumentationsergebnis in eine vom Bedarfsträger zur Verfügung gestellte Erfassungssoftware online ein. Die Gesamtleistung wird in folgende Lose aufgeteilt: Los 1 = ca. 33.000 Entscheidungen Los 2 = ca. 33.000 Entscheidungen Entsprechend § 97 Abs. 4 GWB wird der Auftrag in zwei Mengenlosen vergeben. Bieter können auf eines oder beide Lose ein Angebot abgeben. Dies ist im Angebotsformular kenntlich zu machen. Jeder Bieter kann auf beide Lose Angebote abgeben, jedoch gem. § 30 Abs. 1 S. 2 VgV auf höchstens ein Los den Zuschlag erhalten. Hierdurch soll vor allem auch die Kontinuität der Dokumentation der Gerichtsentscheidungen im Falle eines Ausfalls eines Auftragnehmers gewährleistet werden. Diese Zuschlagslimitierung gilt nicht, wenn die Angebote nur eines Bieters in die Wertung gelangen. Die Lose werden im Turnus mit bis zu 20 Entscheidungen pro Arbeitspaket beliefert. Die chronologische Reihenfolge wird durch die Angabe des Erstbearbeitungsdatums und -zeitpunkts durch die Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofs im Erfassungssystem dokumentiert. Wöchentlich werden bis zu 250 Entscheidungen insgesamt auf beide Lose, d.h. bis zu 125 pro Los versandt. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen werden auf ein Los pro Jahr ca. 5.500 Entscheidungen entfallen. | 36 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Zuschlagskriterien gemäß Kriterienkatalog
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
Angaben zu den technischen Fachkräften Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit tragen Sie bitte in der Vorlage "05_Ergänzende_Angaben_zur_Leistungserbringung" die festen und von Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr erreichbaren technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang … ganz lesenkürzer
Angaben zu den technischen Fachkräften Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit tragen Sie bitte in der Vorlage "05_Ergänzende_Angaben_zur_Leistungserbringung" die festen und von Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr erreichbaren technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, ein. 1. Es ist eine verantwortliche Ansprechperson des Bieters, die für die Auftragsabwicklung und Beratung vorgesehen ist, sowie eine zweite Ansprechperson als Vertretung zu benennen. 2. Für sämtliche Mitarbeiter der Dokumentargruppe muss der Nachweis erbracht werden, dass es sich um Volljuristen nach deutschem Recht handelt, da die Dokumentation von Gerichtsentscheidungen der deutschen Zivil- und Strafgerichte vorzunehmen ist, und hierzu ein vertieftes Verständnis des materiellen und formellen Rechts der Bundesrepublik Deutschland vorausgesetzt werden muss. Die Dokumentargruppe muss mindestens aus vier Dokumentaren bestehen. Bitte geben Sie in der Vorlage "05_Ergänzende_Angaben_zur_Leistungserbringung" die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Dokumentargruppe an, die Sie zur Leistungserbringung einsetzen werden. • Alle der mindestens vier Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Dokumentargruppe müssen mindestens die Qualifikation "Volljurist" nach deutschem Recht vorweisen können. Der Vordruck "05_Ergänzende_Angaben_zur_Leistungserbringung" wird als Beleg der Eignung verwendet und ist aber auch Angebots- und Vertragsbestandteil. Hinweis: Für die Auftragsabwicklung ist es erforderlich, dass zusätzlich personenbezogene Daten der Ansprechpersonen anzugeben sind. Diese Daten müssen jedoch noch nicht bei Angebotsabgabe mitgeteilt werden. Daher sind in den entsprechenden Feldern "Platzhalter" eingesetzt. Vor Zuschlagserteilung werden die personenbezogenen Daten vom Beschaffungsamt des BMI angefordert.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 36 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Die Laufzeit verlängert sich maximal dreimal um jeweils ein Jahr zu gleichbleibenden Konditionen, wenn der Vertrag nicht acht Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit in der Form des § 12 gekündigt wird. Insgesamt ist der Vertrag um weitere 36 Monate verlängerbar.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 105 Tage
- Angebotsöffnung
- 02.10.2024, 11:31 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit der vollständigen Erbringung der Leistung spätestens nach 3 Jahren. Die Laufzeit verlängert sich maximal dreimal um jeweils ein Jahr zu gleichbleibenden Konditionen, wenn der Vertrag nicht acht Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit in der Form des § 12 gekündigt wird. Die Laufzeit des Vertrags beträgt insgesamt aber maximal sechs Jahre.
- Hinweis
- a) Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland. b) Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
- Anschrift
- Brühler Straße 3, 53119 Bonn
- Website
- bescha.bund.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 791 (Dienstleistungen im juristischen Bereich) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 02.10.2024
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 02.10.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1ba2a5a6-a691-41e5-b77e-7989727115bb.