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Vertrag über die Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für den Bundesgerichtshof

Auftraggeber nicht angegeben · Karlsruhe, Baden-Württemberg

Aktenzeichen B 12.30 - 0152/24/VV : 1veröffentlicht 21.08.2024erstmals 21.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 766 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Karlsruhe.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
36 Monate
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 1 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Karlsruhe76133, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Zuschlagskriterien gemäß Kriterienkatalog50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 27 Monaten
  3. Angebotsfrist 11:30 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 25 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 11:31 Uhr
    vor 25 Monaten
  5. Bindefrist endet
    105 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 22 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Vertrag über die Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für den Bundesgerichtshof (BGH)

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 1 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Standard-Los

Die Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofs nimmt Entscheidungen aus dem gesamten Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit - vom Amtsgericht bis zum Bundesgerichtshof - sowie Entscheidungen supranationaler und ausländischer Gerichte mit einem Schwerpunkt aus dem Themenbereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit in eine juristische Datenbank auf. Gegenstand dieses Vertrages ist die dokumentarische Erschließung dieser Entscheidungen für den BGH nach einem vorgegebenen Schema. Die Auftragnehmerin stellt das Dokumentationsergebnis in eine vom Bedarfsträger zur Verfügung gestellte Erfassungssoftware online ein. Die Gesamtleistung wird in folgende Lose aufgeteilt: Los 1 = ca. 33.000 Entscheidungen Los 2 = ca. 33.000 Entscheidungen Entsprechend § 97 Abs. 4 GWB wird der Auftrag in zwei Mengenlosen vergeben. Bieter können auf eines oder beide Lose ein Angebot abgeben. Dies ist im Angebotsformular kenntlich zu machen. Jeder Bieter kann auf beide Lose Angebote abgeben, jedoch gem. § 30 Abs. 1 S. 2 VgV auf höchstens ein Los den Zuschlag erhalten. Hierdurch soll vor allem auch die Kontinuität der Dokumentation der Gerichtsentscheidungen im Falle eines Ausfalls eines Auftragnehmers gewährleistet werden. Diese Zuschlagslimitierung gilt nicht, wenn die Angebote nur eines Bieters in die Wertung gelangen. Die Lose werden im Turnus mit bis zu 20 Entscheidungen pro Arbeitspaket beliefert. Die chronologische Reihenfolge wird durch die Angabe des Erstbearbeitungsdatums und -zeitpunkts durch die Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofs im Erfassungssystem dokumentiert. Wöchentlich werden bis zu 250 Entscheidungen insgesamt auf beide Lose, d.h. bis zu 125 pro Los versandt. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen werden auf ein Los pro Jahr ca. 5.500 Entscheidungen entfallen.

36 Monate–
2
Standard-Los

Die Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofs nimmt Entscheidungen aus dem gesamten Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit - vom Amtsgericht bis zum Bundesgerichtshof - sowie Entscheidungen supranationaler und ausländischer Gerichte mit einem Schwerpunkt aus dem Themenbereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit in eine juristische Datenbank auf. Gegenstand dieses Vertrages ist die dokumentarische Erschließung dieser Entscheidungen für den BGH nach einem vorgegebenen Schema. Die Auftragnehmerin stellt das Dokumentationsergebnis in eine vom Bedarfsträger zur Verfügung gestellte Erfassungssoftware online ein. Die Gesamtleistung wird in folgende Lose aufgeteilt: Los 1 = ca. 33.000 Entscheidungen Los 2 = ca. 33.000 Entscheidungen Entsprechend § 97 Abs. 4 GWB wird der Auftrag in zwei Mengenlosen vergeben. Bieter können auf eines oder beide Lose ein Angebot abgeben. Dies ist im Angebotsformular kenntlich zu machen. Jeder Bieter kann auf beide Lose Angebote abgeben, jedoch gem. § 30 Abs. 1 S. 2 VgV auf höchstens ein Los den Zuschlag erhalten. Hierdurch soll vor allem auch die Kontinuität der Dokumentation der Gerichtsentscheidungen im Falle eines Ausfalls eines Auftragnehmers gewährleistet werden. Diese Zuschlagslimitierung gilt nicht, wenn die Angebote nur eines Bieters in die Wertung gelangen. Die Lose werden im Turnus mit bis zu 20 Entscheidungen pro Arbeitspaket beliefert. Die chronologische Reihenfolge wird durch die Angabe des Erstbearbeitungsdatums und -zeitpunkts durch die Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofs im Erfassungssystem dokumentiert. Wöchentlich werden bis zu 250 Entscheidungen insgesamt auf beide Lose, d.h. bis zu 125 pro Los versandt. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen werden auf ein Los pro Jahr ca. 5.500 Entscheidungen entfallen.

36 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Zuschlagskriterien gemäß Kriterienkatalog50 %
Preis50 %
Qualität
Zuschlagskriterien gemäß Kriterienkatalog

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
Angaben zu den technischen Fachkräften Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit tragen Sie bitte in der Vorlage "05_Ergänzende_Angaben_zur_Leistungserbringung" die festen und von Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr erreichbaren technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang … ganz lesenAngaben zu den technischen Fachkräften Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit tragen Sie bitte in der Vorlage "05_Ergänzende_Angaben_zur_Leistungserbringung" die festen und von Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr erreichbaren technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, ein. 1. Es ist eine verantwortliche Ansprechperson des Bieters, die für die Auftragsabwicklung und Beratung vorgesehen ist, sowie eine zweite Ansprechperson als Vertretung zu benennen. 2. Für sämtliche Mitarbeiter der Dokumentargruppe muss der Nachweis erbracht werden, dass es sich um Volljuristen nach deutschem Recht handelt, da die Dokumentation von Gerichtsentscheidungen der deutschen Zivil- und Strafgerichte vorzunehmen ist, und hierzu ein vertieftes Verständnis des materiellen und formellen Rechts der Bundesrepublik Deutschland vorausgesetzt werden muss. Die Dokumentargruppe muss mindestens aus vier Dokumentaren bestehen. Bitte geben Sie in der Vorlage "05_Ergänzende_Angaben_zur_Leistungserbringung" die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Dokumentargruppe an, die Sie zur Leistungserbringung einsetzen werden. • Alle der mindestens vier Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Dokumentargruppe müssen mindestens die Qualifikation "Volljurist" nach deutschem Recht vorweisen können. Der Vordruck "05_Ergänzende_Angaben_zur_Leistungserbringung" wird als Beleg der Eignung verwendet und ist aber auch Angebots- und Vertragsbestandteil. Hinweis: Für die Auftragsabwicklung ist es erforderlich, dass zusätzlich personenbezogene Daten der Ansprechpersonen anzugeben sind. Diese Daten müssen jedoch noch nicht bei Angebotsabgabe mitgeteilt werden. Daher sind in den entsprechenden Feldern "Platzhalter" eingesetzt. Vor Zuschlagserteilung werden die personenbezogenen Daten vom Beschaffungsamt des BMI angefordert.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Laufzeit verlängert sich maximal dreimal um jeweils ein Jahr zu gleichbleibenden Konditionen, wenn der Vertrag nicht acht Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit in der Form des § 12 gekündigt wird. Insgesamt ist der Vertrag um weitere 36 Monate verlängerbar.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
105 Tage
Angebotsöffnung
02.10.2024, 11:31 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit der vollständigen Erbringung der Leistung spätestens nach 3 Jahren. Die Laufzeit verlängert sich maximal dreimal um jeweils ein Jahr zu gleichbleibenden Konditionen, wenn der Vertrag nicht acht Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit in der Form des § 12 gekündigt wird. Die Laufzeit des Vertrags beträgt insgesamt aber maximal sechs Jahre.
Hinweis
a) Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland. b) Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Anschrift
Brühler Straße 3, 53119 Bonn
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 791 (Dienstleistungen im juristischen Bereich) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

10vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 6 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 02.10.2024
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 02.10.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1ba2a5a6-a691-41e5-b77e-7989727115bb.