Versorgung städtischer Schulen und der Kindertagesstätten/Horteinrichtungen mit Speisen und Getränken in der Ganztagsversorgung in kommunaler Trägerschaft der Stadt Oranienburg
Stadt Oranienburg, Der Bürgermeister · Oranienburg, Brandenburg
Aktenzeichen VGV-0263/2024-40veröffentlicht 29.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 19,06 Mio. €
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 01.08.2025 – 31.07.2028
- Lose
- 21
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.
- Verpflegung in zwei Kindertagesstätten der Gemeinde BrieselangGemeinde Brieselang · 14656 BrieselangFrist 23.11.2026
- Mittagsversorgung Kita "Kruger Spatzen"Gemeinde Falkenberg vertreten durch Amt Falkenberg-Höhe · 16259 FalkenbergFrist 12.11.2026
Alle Ausschreibungen: Catering und Schulverpflegung in Brandenburg (2 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 21 Lose · in 21 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 19,06 Mio. €
- Laufzeit
- 3 Jahre01.08.2025 – 31.07.2028, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 21
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Oranienburg16515, Landkreis Oberhavel, Brandenburg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (49 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 25 %, Leistung und Qualität 75 %.
- Preiswertung25 %
- Versorgungskonzept37,5 %
- Versorgungskonzept37,5 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 4,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,3 Punkte |
| 25 % teurer | −5 Punkte |
| 50 % teurer | −8,3 Punkte |
| 100 % teurer | −12,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 15 Monaten
- Vertragsbeginnvor 15 MonatenLaufzeit bis 31.07.2028
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Oranienburg (nachfolgend kurz: "AG") beabsichtigt, die Verpflegungsleistungen für städtische Kindertagesstätten (Horte) und Schulen ab dem 01.08.2025 hiermit im Wege mehrerer einrichtungsbezogener (Teil-)Lose zu vergeben. Die Vergabe dieser Leistungen erfolgt im Rahmen eines EU-weiten offenen Verfahrens nach § 15 VgV.
Lose21 Lose
Alle 21 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Kita Friedrich Fröbel '- In den Losen 1, 6, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 obliegt die Wahl und der ordnungsgemäße Betrieb des Küchensystems dem Auftragnehmer. In Betracht kommen folgende Küchensysteme: - Cook & Hold - Cook & Chill - Cook & Freeze. Der Bieter darf pro Los nur ein Küchensystem anbieten, dieses darf sich bei Angebotsabgabe von mehreren Losen unterscheiden. Hinweis: Das Küchensystem Cook & Serve ist in allen Küchen nicht möglich, da es sich an allen Standorten nur um Verteilerküchen zur Ausgabe handelt. Ein Kochvorgang ist aus technischen und organisatorischen Gründen nicht gegeben. - Es stehen ausschließlich die in den Einrichtungen bislang vorgesehenen Verteilerküchen für das Küchensystem zur Verfügung. Flure oder andere Räumlichkeiten dürfen, auch aus Brandschutzgründen, nicht zur Schaffung zusätzlicher Kochkapazitäten oder der Aufstellung weiterer technischen Geräte eingebunden werden. - In den Liegenschaften kann ein Elektroanschluss CEE 32A bzw. zwei CEE 32A zur Verfügung gestellt werden, um einen Konvektionsofen zu betreiben. - Der Auftragnehmer hat die jeweiligen konkreten örtlichen Gegebenheiten der Einrichtungen (technisch und räumlich), die im Besichtigungsprotokoll Anlage d festgehalten werden, bei dem zum Einsatz kommenden Küchensystem zwingend zu berücksichtigen. | 3 Jahre | – |
| 2 | Kita Schmachtenhagen '- In den Losen 1, 6, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 obliegt die Wahl und der ordnungsgemäße Betrieb des Küchensystems dem Auftragnehmer. In Betracht kommen folgende Küchensysteme: - Cook & Hold - Cook & Chill - Cook & Freeze. Der Bieter darf pro Los nur ein Küchensystem anbieten, dieses darf sich bei Angebotsabgabe von mehreren Losen unterscheiden. Hinweis: Das Küchensystem Cook & Serve ist in allen Küchen nicht möglich, da es sich an allen Standorten nur um Verteilerküchen zur Ausgabe handelt. Ein Kochvorgang ist aus technischen und organisatorischen Gründen nicht gegeben. - Es stehen ausschließlich die in den Einrichtungen bislang vorgesehenen Verteilerküchen für das Küchensystem zur Verfügung. Flure oder andere Räumlichkeiten dürfen, auch aus Brandschutzgründen, nicht zur Schaffung zusätzlicher Kochkapazitäten oder der Aufstellung weiterer technischen Geräte eingebunden werden. - In den Liegenschaften kann ein Elektroanschluss CEE 32A bzw. zwei CEE 32A zur Verfügung gestellt werden, um einen Konvektionsofen zu betreiben. - Der Auftragnehmer hat die jeweiligen konkreten örtlichen Gegebenheiten der Einrichtungen (technisch und räumlich), die im Besichtigungsprotokoll Anlage d festgehalten werden, bei dem zum Einsatz kommenden Küchensystem zwingend zu berücksichtigen. | 3 Jahre | – |
| 3 | Kita Kleine Strolche Sachsenhausen '- In den Losen 1, 6, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 obliegt die Wahl und der ordnungsgemäße Betrieb des Küchensystems dem Auftragnehmer. In Betracht kommen folgende Küchensysteme: - Cook & Hold - Cook & Chill - Cook & Freeze. Der Bieter darf pro Los nur ein Küchensystem anbieten, dieses darf sich bei Angebotsabgabe von mehreren Losen unterscheiden. Hinweis: Das Küchensystem Cook & Serve ist in allen Küchen nicht möglich, da es sich an allen Standorten nur um Verteilerküchen zur Ausgabe handelt. Ein Kochvorgang ist aus technischen und organisatorischen Gründen nicht gegeben. - Es stehen ausschließlich die in den Einrichtungen bislang vorgesehenen Verteilerküchen für das Küchensystem zur Verfügung. Flure oder andere Räumlichkeiten dürfen, auch aus Brandschutzgründen, nicht zur Schaffung zusätzlicher Kochkapazitäten oder der Aufstellung weiterer technischen Geräte eingebunden werden. - In den Liegenschaften kann ein Elektroanschluss CEE 32A bzw. zwei CEE 32A zur Verfügung gestellt werden, um einen Konvektionsofen zu betreiben. - Der Auftragnehmer hat die jeweiligen konkreten örtlichen Gegebenheiten der Einrichtungen (technisch und räumlich), die im Besichtigungsprotokoll Anlage d festgehalten werden, bei dem zum Einsatz kommenden Küchensystem zwingend zu berücksichtigen. | 3 Jahre | – |
| 4 | Kita Stadtspatzen '- In den Losen 1, 6, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 obliegt die Wahl und der ordnungsgemäße Betrieb des Küchensystems dem Auftragnehmer. In Betracht kommen folgende Küchensysteme: - Cook & Hold - Cook & Chill - Cook & Freeze. Der Bieter darf pro Los nur ein Küchensystem anbieten, dieses darf sich bei Angebotsabgabe von mehreren Losen unterscheiden. Hinweis: Das Küchensystem Cook & Serve ist in allen Küchen nicht möglich, da es sich an allen Standorten nur um Verteilerküchen zur Ausgabe handelt. Ein Kochvorgang ist aus technischen und organisatorischen Gründen nicht gegeben. - Es stehen ausschließlich die in den Einrichtungen bislang vorgesehenen Verteilerküchen für das Küchensystem zur Verfügung. Flure oder andere Räumlichkeiten dürfen, auch aus Brandschutzgründen, nicht zur Schaffung zusätzlicher Kochkapazitäten oder der Aufstellung weiterer technischen Geräte eingebunden werden. - In den Liegenschaften kann ein Elektroanschluss CEE 32A bzw. zwei CEE 32A zur Verfügung gestellt werden, um einen Konvektionsofen zu betreiben. - Der Auftragnehmer hat die jeweiligen konkreten örtlichen Gegebenheiten der Einrichtungen (technisch und räumlich), die im Besichtigungsprotokoll Anlage d festgehalten werden, bei dem zum Einsatz kommenden Küchensystem zwingend zu berücksichtigen. | 3 Jahre | – |
| 5 | Kita Zwergenhaus Friedrichsthal '- In den Losen 1, 6, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 obliegt die Wahl und der ordnungsgemäße Betrieb des Küchensystems dem Auftragnehmer. In Betracht kommen folgende Küchensysteme: - Cook & Hold - Cook & Chill - Cook & Freeze. Der Bieter darf pro Los nur ein Küchensystem anbieten, dieses darf sich bei Angebotsabgabe von mehreren Losen unterscheiden. Hinweis: Das Küchensystem Cook & Serve ist in allen Küchen nicht möglich, da es sich an allen Standorten nur um Verteilerküchen zur Ausgabe handelt. Ein Kochvorgang ist aus technischen und organisatorischen Gründen nicht gegeben. - Es stehen ausschließlich die in den Einrichtungen bislang vorgesehenen Verteilerküchen für das Küchensystem zur Verfügung. Flure oder andere Räumlichkeiten dürfen, auch aus Brandschutzgründen, nicht zur Schaffung zusätzlicher Kochkapazitäten oder der Aufstellung weiterer technischen Geräte eingebunden werden. - In den Liegenschaften kann ein Elektroanschluss CEE 32A bzw. zwei CEE 32A zur Verfügung gestellt werden, um einen Konvektionsofen zu betreiben. - Der Auftragnehmer hat die jeweiligen konkreten örtlichen Gegebenheiten der Einrichtungen (technisch und räumlich), die im Besichtigungsprotokoll Anlage d festgehalten werden, bei dem zum Einsatz kommenden Küchensystem zwingend zu berücksichtigen. | 3 Jahre | – |
| 6 | Kita Baumhaus '- In den Losen 1, 6, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 obliegt die Wahl und der ordnungsgemäße Betrieb des Küchensystems dem Auftragnehmer. In Betracht kommen folgende Küchensysteme: - Cook & Hold - Cook & Chill - Cook & Freeze. Der Bieter darf pro Los nur ein Küchensystem anbieten, dieses darf sich bei Angebotsabgabe von mehreren Losen unterscheiden. Hinweis: Das Küchensystem Cook & Serve ist in allen Küchen nicht möglich, da es sich an allen Standorten nur um Verteilerküchen zur Ausgabe handelt. Ein Kochvorgang ist aus technischen und organisatorischen Gründen nicht gegeben. - Es stehen ausschließlich die in den Einrichtungen bislang vorgesehenen Verteilerküchen für das Küchensystem zur Verfügung. Flure oder andere Räumlichkeiten dürfen, auch aus Brandschutzgründen, nicht zur Schaffung zusätzlicher Kochkapazitäten oder der Aufstellung weiterer technischen Geräte eingebunden werden. - In den Liegenschaften kann ein Elektroanschluss CEE 32A bzw. zwei CEE 32A zur Verfügung gestellt werden, um einen Konvektionsofen zu betreiben. - Der Auftragnehmer hat die jeweiligen konkreten örtlichen Gegebenheiten der Einrichtungen (technisch und räumlich), die im Besichtigungsprotokoll Anlage d festgehalten werden, bei dem zum Einsatz kommenden Küchensystem zwingend zu berücksichtigen. | 3 Jahre | – |
| 7 | Grundschule und Hort Friedrichsthal '- In den Losen 1, 6, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 obliegt die Wahl und der ordnungsgemäße Betrieb des Küchensystems dem Auftragnehmer. In Betracht kommen folgende Küchensysteme: - Cook & Hold - Cook & Chill - Cook & Freeze. Der Bieter darf pro Los nur ein Küchensystem anbieten, dieses darf sich bei Angebotsabgabe von mehreren Losen unterscheiden. Hinweis: Das Küchensystem Cook & Serve ist in allen Küchen nicht möglich, da es sich an allen Standorten nur um Verteilerküchen zur Ausgabe handelt. Ein Kochvorgang ist aus technischen und organisatorischen Gründen nicht gegeben. - Es stehen ausschließlich die in den Einrichtungen bislang vorgesehenen Verteilerküchen für das Küchensystem zur Verfügung. Flure oder andere Räumlichkeiten dürfen, auch aus Brandschutzgründen, nicht zur Schaffung zusätzlicher Kochkapazitäten oder der Aufstellung weiterer technischen Geräte eingebunden werden. - In den Liegenschaften kann ein Elektroanschluss CEE 32A bzw. zwei CEE 32A zur Verfügung gestellt werden, um einen Konvektionsofen zu betreiben. - Der Auftragnehmer hat die jeweiligen konkreten örtlichen Gegebenheiten der Einrichtungen (technisch und räumlich), die im Besichtigungsprotokoll Anlage d festgehalten werden, bei dem zum Einsatz kommenden Küchensystem zwingend zu berücksichtigen. | 3 Jahre | – |
| 8 | Grundschule und Hort Comenius '- In den Losen 1, 6, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 obliegt die Wahl und der ordnungsgemäße Betrieb des Küchensystems dem Auftragnehmer. In Betracht kommen folgende Küchensysteme: - Cook & Hold - Cook & Chill - Cook & Freeze. Der Bieter darf pro Los nur ein Küchensystem anbieten, dieses darf sich bei Angebotsabgabe von mehreren Losen unterscheiden. Hinweis: Das Küchensystem Cook & Serve ist in allen Küchen nicht möglich, da es sich an allen Standorten nur um Verteilerküchen zur Ausgabe handelt. Ein Kochvorgang ist aus technischen und organisatorischen Gründen nicht gegeben. - Es stehen ausschließlich die in den Einrichtungen bislang vorgesehenen Verteilerküchen für das Küchensystem zur Verfügung. Flure oder andere Räumlichkeiten dürfen, auch aus Brandschutzgründen, nicht zur Schaffung zusätzlicher Kochkapazitäten oder der Aufstellung weiterer technischen Geräte eingebunden werden. - In den Liegenschaften kann ein Elektroanschluss CEE 32A bzw. zwei CEE 32A zur Verfügung gestellt werden, um einen Konvektionsofen zu betreiben. - Der Auftragnehmer hat die jeweiligen konkreten örtlichen Gegebenheiten der Einrichtungen (technisch und räumlich), die im Besichtigungsprotokoll Anlage d festgehalten werden, bei dem zum Einsatz kommenden Küchensystem zwingend zu berücksichtigen. | 3 Jahre | – |
| 9 | Grundschule und Hort Havelschule '- In den Losen 1, 6, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 obliegt die Wahl und der ordnungsgemäße Betrieb des Küchensystems dem Auftragnehmer. In Betracht kommen folgende Küchensysteme: - Cook & Hold - Cook & Chill - Cook & Freeze. Der Bieter darf pro Los nur ein Küchensystem anbieten, dieses darf sich bei Angebotsabgabe von mehreren Losen unterscheiden. Hinweis: Das Küchensystem Cook & Serve ist in allen Küchen nicht möglich, da es sich an allen Standorten nur um Verteilerküchen zur Ausgabe handelt. Ein Kochvorgang ist aus technischen und organisatorischen Gründen nicht gegeben. - Es stehen ausschließlich die in den Einrichtungen bislang vorgesehenen Verteilerküchen für das Küchensystem zur Verfügung. Flure oder andere Räumlichkeiten dürfen, auch aus Brandschutzgründen, nicht zur Schaffung zusätzlicher Kochkapazitäten oder der Aufstellung weiterer technischen Geräte eingebunden werden. - In den Liegenschaften kann ein Elektroanschluss CEE 32A bzw. zwei CEE 32A zur Verfügung gestellt werden, um einen Konvektionsofen zu betreiben. - Der Auftragnehmer hat die jeweiligen konkreten örtlichen Gegebenheiten der Einrichtungen (technisch und räumlich), die im Besichtigungsprotokoll Anlage d festgehalten werden, bei dem zum Einsatz kommenden Küchensystem zwingend zu berücksichtigen. | 3 Jahre | – |
| 10 | Grundschule und Hort Sachsenhausen '- In den Losen 1, 6, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 obliegt die Wahl und der ordnungsgemäße Betrieb des Küchensystems dem Auftragnehmer. In Betracht kommen folgende Küchensysteme: - Cook & Hold - Cook & Chill - Cook & Freeze. Der Bieter darf pro Los nur ein Küchensystem anbieten, dieses darf sich bei Angebotsabgabe von mehreren Losen unterscheiden. Hinweis: Das Küchensystem Cook & Serve ist in allen Küchen nicht möglich, da es sich an allen Standorten nur um Verteilerküchen zur Ausgabe handelt. Ein Kochvorgang ist aus technischen und organisatorischen Gründen nicht gegeben. - Es stehen ausschließlich die in den Einrichtungen bislang vorgesehenen Verteilerküchen für das Küchensystem zur Verfügung. Flure oder andere Räumlichkeiten dürfen, auch aus Brandschutzgründen, nicht zur Schaffung zusätzlicher Kochkapazitäten oder der Aufstellung weiterer technischen Geräte eingebunden werden. - In den Liegenschaften kann ein Elektroanschluss CEE 32A bzw. zwei CEE 32A zur Verfügung gestellt werden, um einen Konvektionsofen zu betreiben. - Der Auftragnehmer hat die jeweiligen konkreten örtlichen Gegebenheiten der Einrichtungen (technisch und räumlich), die im Besichtigungsprotokoll Anlage d festgehalten werden, bei dem zum Einsatz kommenden Küchensystem zwingend zu berücksichtigen. | 3 Jahre | – |
| 11 | Grundschule und Hort Lehnitz '- In den Losen 1, 6, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 obliegt die Wahl und der ordnungsgemäße Betrieb des Küchensystems dem Auftragnehmer. In Betracht kommen folgende Küchensysteme: - Cook & Hold - Cook & Chill - Cook & Freeze. Der Bieter darf pro Los nur ein Küchensystem anbieten, dieses darf sich bei Angebotsabgabe von mehreren Losen unterscheiden. Hinweis: Das Küchensystem Cook & Serve ist in allen Küchen nicht möglich, da es sich an allen Standorten nur um Verteilerküchen zur Ausgabe handelt. Ein Kochvorgang ist aus technischen und organisatorischen Gründen nicht gegeben. - Es stehen ausschließlich die in den Einrichtungen bislang vorgesehenen Verteilerküchen für das Küchensystem zur Verfügung. Flure oder andere Räumlichkeiten dürfen, auch aus Brandschutzgründen, nicht zur Schaffung zusätzlicher Kochkapazitäten oder der Aufstellung weiterer technischen Geräte eingebunden werden. - In den Liegenschaften kann ein Elektroanschluss CEE 32A bzw. zwei CEE 32A zur Verfügung gestellt werden, um einen Konvektionsofen zu betreiben. - Der Auftragnehmer hat die jeweiligen konkreten örtlichen Gegebenheiten der Einrichtungen (technisch und räumlich), die im Besichtigungsprotokoll Anlage d festgehalten werden, bei dem zum Einsatz kommenden Küchensystem zwingend zu berücksichtigen. | 3 Jahre | – |
| 12 | Kita Flax und Krümel '- Als Küchensystem ist in den Losen 2, 3, 4, 5, 7, 15, 18, 19, 20, 21 aus technischen und räumlichen Gründen ausschließlich Cook & Hold (Warmverpflegungssystem) zulässig. - Das bedeutet, dass das Essen täglich in der/ den Produktionsküche(n) des/ der künftigen Auftragnehmer(s) frisch gekocht und im gegarten, warmen Zustand in möglichst kurzer Zeit auf möglichst kurzen Wegen zu den Einrichtungen transportiert und dort zügig an die Kinder und Jugendlichen ausgegeben wird. - Es stehen auch für diese Lose ausschließlich die in den Einrichtungen bislang vorgesehenen Verteilerküchen zur Verfügung. Flure oder andere Räumlichkeiten dürfen, auch aus Brandschutzgründen, nicht zur Schaffung zusätzlicher Kochkapazitäten oder der Aufstellung weiterer technischen Geräte eingebunden werden. | 3 Jahre | – |
| 13 | Kita Lehnitz '- Als Küchensystem ist in den Losen 2, 3, 4, 5, 7, 15, 18, 19, 20, 21 aus technischen und räumlichen Gründen ausschließlich Cook & Hold (Warmverpflegungssystem) zulässig. - Das bedeutet, dass das Essen täglich in der/ den Produktionsküche(n) des/ der künftigen Auftragnehmer(s) frisch gekocht und im gegarten, warmen Zustand in möglichst kurzer Zeit auf möglichst kurzen Wegen zu den Einrichtungen transportiert und dort zügig an die Kinder und Jugendlichen ausgegeben wird. - Es stehen auch für diese Lose ausschließlich die in den Einrichtungen bislang vorgesehenen Verteilerküchen zur Verfügung. Flure oder andere Räumlichkeiten dürfen, auch aus Brandschutzgründen, nicht zur Schaffung zusätzlicher Kochkapazitäten oder der Aufstellung weiterer technischen Geräte eingebunden werden. | 3 Jahre | – |
| 14 | Kita Knirpsenland '- Als Küchensystem ist in den Losen 2, 3, 4, 5, 7, 15, 18, 19, 20, 21 aus technischen und räumlichen Gründen ausschließlich Cook & Hold (Warmverpflegungssystem) zulässig. - Das bedeutet, dass das Essen täglich in der/ den Produktionsküche(n) des/ der künftigen Auftragnehmer(s) frisch gekocht und im gegarten, warmen Zustand in möglichst kurzer Zeit auf möglichst kurzen Wegen zu den Einrichtungen transportiert und dort zügig an die Kinder und Jugendlichen ausgegeben wird. - Es stehen auch für diese Lose ausschließlich die in den Einrichtungen bislang vorgesehenen Verteilerküchen zur Verfügung. Flure oder andere Räumlichkeiten dürfen, auch aus Brandschutzgründen, nicht zur Schaffung zusätzlicher Kochkapazitäten oder der Aufstellung weiterer technischen Geräte eingebunden werden. | 3 Jahre | – |
| 15 | Kita Drehrumbum und Kita Rappelkiste '- Als Küchensystem ist in den Losen 2, 3, 4, 5, 7, 15, 18, 19, 20, 21 aus technischen und räumlichen Gründen ausschließlich Cook & Hold (Warmverpflegungssystem) zulässig. - Das bedeutet, dass das Essen täglich in der/ den Produktionsküche(n) des/ der künftigen Auftragnehmer(s) frisch gekocht und im gegarten, warmen Zustand in möglichst kurzer Zeit auf möglichst kurzen Wegen zu den Einrichtungen transportiert und dort zügig an die Kinder und Jugendlichen ausgegeben wird. - Es stehen auch für diese Lose ausschließlich die in den Einrichtungen bislang vorgesehenen Verteilerküchen zur Verfügung. Flure oder andere Räumlichkeiten dürfen, auch aus Brandschutzgründen, nicht zur Schaffung zusätzlicher Kochkapazitäten oder der Aufstellung weiterer technischen Geräte eingebunden werden. | 3 Jahre | – |
| 16 | Grundschule und Hort Waldgrundschule '- Als Küchensystem ist in den Losen 2, 3, 4, 5, 7, 15, 18, 19, 20, 21 aus technischen und räumlichen Gründen ausschließlich Cook & Hold (Warmverpflegungssystem) zulässig. - Das bedeutet, dass das Essen täglich in der/ den Produktionsküche(n) des/ der künftigen Auftragnehmer(s) frisch gekocht und im gegarten, warmen Zustand in möglichst kurzer Zeit auf möglichst kurzen Wegen zu den Einrichtungen transportiert und dort zügig an die Kinder und Jugendlichen ausgegeben wird. - Es stehen auch für diese Lose ausschließlich die in den Einrichtungen bislang vorgesehenen Verteilerküchen zur Verfügung. Flure oder andere Räumlichkeiten dürfen, auch aus Brandschutzgründen, nicht zur Schaffung zusätzlicher Kochkapazitäten oder der Aufstellung weiterer technischen Geräte eingebunden werden. | 3 Jahre | – |
| 17 | Kita Krümelhausen '- Als Küchensystem ist in den Losen 2, 3, 4, 5, 7, 15, 18, 19, 20, 21 aus technischen und räumlichen Gründen ausschließlich Cook & Hold (Warmverpflegungssystem) zulässig. - Das bedeutet, dass das Essen täglich in der/ den Produktionsküche(n) des/ der künftigen Auftragnehmer(s) frisch gekocht und im gegarten, warmen Zustand in möglichst kurzer Zeit auf möglichst kurzen Wegen zu den Einrichtungen transportiert und dort zügig an die Kinder und Jugendlichen ausgegeben wird. - Es stehen auch für diese Lose ausschließlich die in den Einrichtungen bislang vorgesehenen Verteilerküchen zur Verfügung. Flure oder andere Räumlichkeiten dürfen, auch aus Brandschutzgründen, nicht zur Schaffung zusätzlicher Kochkapazitäten oder der Aufstellung weiterer technischen Geräte eingebunden werden. | 3 Jahre | – |
| 18 | Grundschule und Hort Schmachtenhagen '- Als Küchensystem ist in den Losen 2, 3, 4, 5, 7, 15, 18, 19, 20, 21 aus technischen und räumlichen Gründen ausschließlich Cook & Hold (Warmverpflegungssystem) zulässig. - Das bedeutet, dass das Essen täglich in der/ den Produktionsküche(n) des/ der künftigen Auftragnehmer(s) frisch gekocht und im gegarten, warmen Zustand in möglichst kurzer Zeit auf möglichst kurzen Wegen zu den Einrichtungen transportiert und dort zügig an die Kinder und Jugendlichen ausgegeben wird. - Es stehen auch für diese Lose ausschließlich die in den Einrichtungen bislang vorgesehenen Verteilerküchen zur Verfügung. Flure oder andere Räumlichkeiten dürfen, auch aus Brandschutzgründen, nicht zur Schaffung zusätzlicher Kochkapazitäten oder der Aufstellung weiterer technischen Geräte eingebunden werden. | 3 Jahre | – |
| 19 | Grundschule und Hort Germendorf '- Als Küchensystem ist in den Losen 2, 3, 4, 5, 7, 15, 18, 19, 20, 21 aus technischen und räumlichen Gründen ausschließlich Cook & Hold (Warmverpflegungssystem) zulässig. - Das bedeutet, dass das Essen täglich in der/ den Produktionsküche(n) des/ der künftigen Auftragnehmer(s) frisch gekocht und im gegarten, warmen Zustand in möglichst kurzer Zeit auf möglichst kurzen Wegen zu den Einrichtungen transportiert und dort zügig an die Kinder und Jugendlichen ausgegeben wird. - Es stehen auch für diese Lose ausschließlich die in den Einrichtungen bislang vorgesehenen Verteilerküchen zur Verfügung. Flure oder andere Räumlichkeiten dürfen, auch aus Brandschutzgründen, nicht zur Schaffung zusätzlicher Kochkapazitäten oder der Aufstellung weiterer technischen Geräte eingebunden werden. | 3 Jahre | – |
| 20 | Sonnengrundschule und Hort '- Als Küchensystem ist in den Losen 2, 3, 4, 5, 7, 15, 18, 19, 20, 21 aus technischen und räumlichen Gründen ausschließlich Cook & Hold (Warmverpflegungssystem) zulässig. - Das bedeutet, dass das Essen täglich in der/ den Produktionsküche(n) des/ der künftigen Auftragnehmer(s) frisch gekocht und im gegarten, warmen Zustand in möglichst kurzer Zeit auf möglichst kurzen Wegen zu den Einrichtungen transportiert und dort zügig an die Kinder und Jugendlichen ausgegeben wird. - Es stehen auch für diese Lose ausschließlich die in den Einrichtungen bislang vorgesehenen Verteilerküchen zur Verfügung. Flure oder andere Räumlichkeiten dürfen, auch aus Brandschutzgründen, nicht zur Schaffung zusätzlicher Kochkapazitäten oder der Aufstellung weiterer technischen Geräte eingebunden werden. | 3 Jahre | – |
| 21 | Jean-Clermont-Oberschule Sachsenhausen '- Als Küchensystem ist in den Losen 2, 3, 4, 5, 7, 15, 18, 19, 20, 21 aus technischen und räumlichen Gründen ausschließlich Cook & Hold (Warmverpflegungssystem) zulässig. - Das bedeutet, dass das Essen täglich in der/ den Produktionsküche(n) des/ der künftigen Auftragnehmer(s) frisch gekocht und im gegarten, warmen Zustand in möglichst kurzer Zeit auf möglichst kurzen Wegen zu den Einrichtungen transportiert und dort zügig an die Kinder und Jugendlichen ausgegeben wird. - Es stehen auch für diese Lose ausschließlich die in den Einrichtungen bislang vorgesehenen Verteilerküchen zur Verfügung. Flure oder andere Räumlichkeiten dürfen, auch aus Brandschutzgründen, nicht zur Schaffung zusätzlicher Kochkapazitäten oder der Aufstellung weiterer technischen Geräte eingebunden werden. | 3 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- PreiswertungGewichtung (Punkte, genau) 40Bei der losbezogenen Preisbewertung Kindertagesstätten und Grundschulen (Krippe, Kindergarten, Hort) werden die folgenden Angebotspreise gemäß Preisblatt berücksichtigt: a) Summe Netto-Preis "Mittagessenversorgung (incl. Getränk) pro Tag und Teilnehmer", Maximale Wertungspunkte 15 b) Summe Netto-Preis "Frühstück und Vesper", Maximale Wertungspunkte 15 c) Summe Netto-Preis "Ganztags-Getränkeversorgung pro Tag und Teilnehmer", Maximale Wertungspunkte 5 d) Summe Netto-Preis "Sonderkost (incl. Getränk) pro Tag und Teilnehmer", Maximale Wertungspunkte 5 Zur Ermittlung der jeweiligen Wertungspunkte wird wie folgt interpoliert: Das Angebot mit den günstigsten Gesamtkosten (Summe Netto-Preis) erhält die jeweils für die Lose angegebene Maximalpunktzahl. Die anderen Angebote werden in Relation zum preisgünstigsten Angebot gewertet (lineare Interpolation). Das bedeutet z. B., dass ein Preis, der 10 % teurer ist als der günstigste Preis, 10 % weniger Wertungspunkte erhält. Preise, die mind. 100 % teurer sind als der günstigste Preis (= 2-fache der günstigsten Gesamtkosten), erhalten null Wertungspunkte.
- Qualität
- VersorgungskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 60Aufgrund von Platzmangel wird das Kriterium "Versorgungskonzept" in zwei Reiter dargestellt (1. Reiter "Versorgungskonzept" Punkt 2.1 bis Bd), 2. Reiter "Versorgungskonzept" ab Punkt Be) bis 2.2). Die Gewichtung erfolgt jedoch nur einmal. Anders ist die Abbildung auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg nicht möglich. Im Rahmen der qualitativen Wertung des Versorgungskonzeptes können für alle Lose max. 60 Wertungspunkte (WP) erreicht werden. 2.1 Form des und Inhalt des Versorgungskonzepts Es ist insgesamt ein Versorgungskonzept pro Bieter abzugeben, ungeachtet auf welche / wie viele Lose sich ein Bieter bewirbt. Die Prüfung und Wertung der Inhalte des Versorgungskonzepts erfolgt nach Maßgabe von Ausschlusskriterien (A-Kriterien) und Bewertungskriterien (B-Kriterien). Konzeptbestandteile, die nach Maßgabe der A-Kriterien geprüft werden, müssen von den Bietern zwingend mit Angebotsabgabe vorgelegt werden. Es handelt sich insoweit um qualitative Mindestanforderungen. Die A-Kriterien werden qualitativ nicht bewertet. Dies gilt für folgende Konzeptbestandteile: Aa) Darstellung der Produktionsküche des Bieters - Wo ist/sind die Produktionsküche/n für das/die angebotene/n Los/e? - Für wie viele Portionen ist die Produktionsküche/n ausgelegt? - Wird für das angebotene Verpflegungssystem / die angebotenen Verpflegungssysteme in einer Produktionsküche vorbereitet oder an mehreren Standorten (falls letzteres zutreffend, bitte jeweils je Los benennen)? Ab) Musterspeiseplan für 4 Wochen unter Beachtung der Vorgaben der Leistungsbeschreibung und der Lebensmittelkennzeichnungspflicht. Die A-Kriterien gelten als erfüllt, wenn die v. g. Konzeptbestandteile unter Aa) bis Ab) beantwortet/vorgelegt wurden. Für die zuvor genannten Konzeptbestandteile (Aa - Ab), die nach Maßgabe der A-Kriterien geprüft werden, bestehen keine zwingenden Formvorgaben. Diese sind als Anlagen dem Versorgungskonzept, das nach B-Kriterien bewertet wird (hierzu sogleich), beizufügen. Werden die Konzeptbestandteile a) - b) nicht oder nur teilweise mit Angebotsabgabe vorgelegt, kann keine Bewertung der B Kriterien (Ba - Bl) erfolgen. Eine Nachforderung kann nur in den Grenzen des § 56 VgV erfolgen. Konzeptbestandteile, die nach Maßgabe der B-Kriterien bewertet werden, werden qualitativ bewertet. Dies betrifft folgende Konzeptteile: Ba) Frühstücks- und Vesperversorgung sowie Sonderkost Bb) Darstellung des losbezogenen Verpflegungssystems Bc) Organisation des Kochprozesses Bd) Organisation der Essensausgabe Be) Transportzeiten Bf) Schulungskonzept Bg) Individuelle Betreuung Bh) Berücksichtigung von einrichtungsspezifischen Besonderheiten Bi) Flexibilität der Verpflegung bei besonderen Anlässen Bj) Verfügbare pädagogische Projekte und Aktionen zur Förderung einer gesunden Lebensweise von Kindern Bk) Evaluation Bl) Ökologische Nachhaltigkeit Das Versorgungskonzept darf in Bezug auf die B-Kriterien (Ba - Bl) einen Umfang von insgesamt fünfundzwanzig DIN A4-Seiten (Arial, Schriftgröße 11) nicht überschreiten. Eine Nachforderung dieser leistungsbezogenen Unterlage, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebots anhand der Zuschlagskriterien betrifft, ist ausgeschlossen (§ 46 Abs. 3 VgV). Die Nichteinhaltung der einleitend genannten Formvorgaben für das Versorgungskonzept, insbesondere eine Überschreitung des vorgegebenen Konzeptumfangs, wird nachteilig berücksichtigt und führt zu entsprechenden Punktabzügen bei der Qualitätswertung. Konkret werden 5 Wertungspunkte abgezogen für jede DIN A4 Seite, die den Umfang von 25 Seiten überschreitet. -- Bsp. Bieter 1 erhält für sein Konzept 55 Wertungspunkte, reicht aber 28 DIN A4 Seiten ein. Es werden 15 Wertungspunkte abgezogen, d. h. er erhält insgesamt noch 40 Wertungspunkte für das Versorgungskonzept. Eine Wertung unter 0 Punkten für das Versorgungskonzept ist ausgeschlossen. Es werden insbesondere folgende konkrete Inhalte im Rahmen der B-Kriterien bewertet, bei denen die Bieter jeweils max. 5 Wertungspunkte je Konzeptteil erreic …
- Qualität
- VersorgungskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 60Be) Transportzeiten (5 WP) - Wie lang sind die jeweiligen Wege und die Transportzeiten von der / den Produktionsküche(n) zu der/den zu beliefernden einzelnen Einrichtung(en)? - Wie wird sichergestellt, dass keine Verspätungen bei der Essensauslieferung auftreten können? - Gibt es einen Notfallplan, wenn das Essen die Einrichtung nicht erreicht oder zu wenig geliefert wurde? Bf) Schulungskonzept (5 WP) - Wie wird das Personal im Umgang mit Hygiene geschult? - Wie wird das Personal im Umgang mit Lebensmitteln, insbesondere in Umsetzung der DIN 10514: Lebensmittelhygieneschulung, geschult? - Wie wird das Personal im Umgang mit Geräten geschult? - Wie wird das Personal im Umgang mit Kindern geschult? - Wie wird bei den Schulungsangeboten ein ggf. unterschiedliches sprachliches Ausgangsniveau des einzusetzenden Personals berücksichtigt? Bg) Individuelle Betreuung (5 WP) - Gibt es eine personelle vor Ort Kundenbetreuung? - Gibt es eine/n Ansprechpartner/in bezüglich der Rechnungstellung und der An- und Abmeldung der Portionen? - Besteht die Möglichkeit für Feedbackgespräche durch AG / die Einrichtungen / die Kinder? - Wie werden Beschwerden bearbeitet? Bh) Berücksichtigung von einrichtungsspezifischen Besonderheiten (5 WP) - Inwieweit kann der Anbieter auf die Wünsche bzw. einrichtungsspezifischen Besonderheiten der jeweiligen Einrichtungen bei der Essenversorgung eingehen? - In welchen Umfang kann Nachschlag angeboten werden? Bi) Flexibilität der Verpflegung bei besonderen Anlässen (5 WP) - In welcher Form und Diversität werden Lunchpakete und andere Formen der flexiblen Verpflegung zu Exkursionen und Veranstaltungen angeboten? - Sind Lunchpakete auch an einem Montag erhältlich? - Können die Lunchpakete am Tag des Ausflugs (bis 08:00 Uhr) frisch hergestellt und in die jeweilige Einrichtung geliefert werden? - Gibt es ein besonderes Verpflegungsangebot für Feste / Feierlichkeiten? Bitte beschreiben Sie dieses. Bj) Verfügbare pädagogische Projekte und Aktionen zur Förderung einer gesunden Lebensweise von Kindern (5 WP) - Welche pädagogischen Projekte und Aktionen zur Förderung einer gesunden Lebensweise werden angeboten? Bk) Evaluation (5 WP) - Wie gestalten Sie konkret das in Ziff. 2.6 der Leistungsbeschreibung geforderte Feedbacksystem? - In welcher Form wird die Auftraggeberin über das Ergebnis informiert? - Wie werden die Ergebnisse der Evaluation für die zukünftige Versorgung einbezogen? Bl) Ökologische Nachhaltigkeit (5 WP) - Beschreiben Sie die Faktoren in Ihrem Produktionsprozess (von der Produktion bis zur Entsorgung), welche die Höhe der Treibhausgasemissionen nachhaltig reduzieren, die über die zwingenden Vorgaben der Leistungsbeschreibung (insb. Ziff. 3.8) hinausgehen. 2.2 Wertung des Versorgungskonzepts und Bewertungsmaßstäbe Die qualitative Bewertung des formgerecht eingereichten Versorgungskonzeptes erfolgt jeweils für die Unterkriterien anhand eines Schulnotensystems mit folgenden Zielerreichungsgraden: - Schulnote sehr gut - ...wenn der Konzeptteil die Erwartungen der Auftraggeberin übertrifft und es durchweg in besonderem Maße überzeugt, so dass es eine insgesamt sehr gute Leistungsqualität erwarten lässt. (5 WP) - Schulnote gut - ...wenn der Konzeptteil den Erwartungen der Auftraggeberin vollständig entspricht und es durchweg überzeugt, so dass es eine insgesamt gute Leistungsqualität erwarten lässt. (4 WP) - Schulnote befriedigend - ...wenn der Konzeptteil den Erwartungen der Auftraggeberin zwar überwiegend entspricht, es allerdings vereinzelte Mängel aufweist und nicht vollständig überzeugt, so dass es eine insgesamt befriedigende Leistungsqualität erwarten lässt. (3 WP) - Schulnote ausreichend - ...wenn der Konzeptteil den Erwartungen der Auftraggeberin nur in Teilen entspricht, weil es eine Vielzahl von Mängeln aufweist und gerade noch überzeugt, so dass es trotz verbleibender Zweifel eine insgesamt ausreichende Leistungsqualität erwarten lässt. (2 WP) - Schulnote mangelhaft - ...wenn der Konzeptt …
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2025
- Vertragsende
- 31.07.2028
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Die Vertragslaufzeit verlängert sich um ein Jahr (01.08.2028 - 31.07.2029), wenn der Vertrag nicht spätestens fünf Monate vor dem Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Zuständige Stelle für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen ist die Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam, Tel.: +49 331 8661719, Fax: +49 331 8661652, E-Mail: Vergabekamm … ganz lesenkürzer
Zuständige Stelle für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen ist die Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam, Tel.: +49 331 8661719, Fax: +49 331 8661652, E-Mail: Vergabekammer@MWAEK.Brandenburg.de. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat und/oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen mit den dort festgelegten Rügefristen). Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP9YR1HB0J
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Sunshine Catering Service GmbH, Berlin | 3 |
| 2 | VielfaltMenü GmbH, Berlin | 3 |
| 3 | VielfaltMenü GmbH, Berlin | 3 |
| 4 | Sunshine Catering Service GmbH, Berlin | 4 |
| 5 | Sunshine Catering Service GmbH, Berlin | 3 |
| 6 | Sunshine Catering Service GmbH, Berlin | 3 |
| 7 | Sunshine Catering Service GmbH, Berlin | 5 |
| 8 | Sunshine Catering Service GmbH, Berlin | 4 |
| 9 | Sunshine Catering Service GmbH, Berlin | 4 |
| 10 | Sunshine Catering Service GmbH, Berlin | 4 |
| 11 | Sunshine Catering Service GmbH, Berlin | 5 |
| 12 | VielfaltMenü GmbH, Berlin | 4 |
| 13 | VielfaltMenü GmbH, Berlin | 4 |
| 14 | VielfaltMenü GmbH, Berlin | 4 |
| 15 | VielfaltMenü GmbH, Berlin | 4 |
| 16 | Sunshine Catering Service GmbH, Berlin | 3 |
| 17 | Sunshine Catering Service GmbH, Berlin | 4 |
| 18 | Sunshine Catering Service GmbH, Berlin | 8 |
| 19 | Sunshine Catering Service GmbH, Berlin | 3 |
| 20 | Sunshine Catering Service GmbH, Berlin | 3 |
| 21 | VielfaltMenü GmbH, Berlin | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Schloßplatz 1, 16515 Oranienburg
- Website
- oranienburg.de
- Kontakt
- vergabestelle@
oranienburg.de
Bei uns erfasst
- Zweifeldsporthalle Friedrichsthal, Außenanlagen 2 BA, Friedrichsthaler Chaussee 65, 16515 Oranienburg27.01.2026 · 9 Angebote
- Externe Unterstützung bei der Erarbeitung des Klimaanpassungskonzepts für die Stadt Oranienburg23.12.2025
- Erstellung eines energetischen Sanierungskonzeptes23.12.2025
- Ersatzneubau Sporthalle Friedrichsthal, Wettbewerbsbetreuung Kunst am Bau23.12.2025
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 555 (Kantinen- und Verpflegungsdienste) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Catering und Schulverpflegung in Brandenburg (2 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- VielfaltMenü GmbH7 Zuschläge
- RWS Cateringservice GmbH4 Zuschläge
- Sunshine Catering Service GmbH4 Zuschläge
- Drei Köche GmbH2 Zuschläge
- Ecolog Deutschland GmbH2 Zuschläge
- Klüh Catering GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 01.04.2025
- 2. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 07.04.2025 auf 14.04.2025 verschoben
- 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 01.04.2025 auf 07.04.2025 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Mittagsverpflegung für den städtischen Kindergarten Spatzennest, die außerschulische Betreuung an den vier Grundschulen und für die Kurt-Waibel-Schule in SchwetzingenStadt SchwetzingenFrist 01.12.2026
- Dienstleistungskonzession für die Automatenversorgung (MZ Süd)Verpflegungsamt der BundeswehrFrist 30.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b2f495cc-f329-4217-9516-ce721c4bc69b.